Hermann
Buck GmbH
Oberstenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
477,00 |
695,00 |
| I.
Sachanlagen |
477,00 |
695,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
88.247,40 |
104.942,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.390,38 |
103.162,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.857,02 |
1.779,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
127,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
151.888,60 |
120.580,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
240.613,00 |
226.345,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
146.145,55 |
133.063,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
31.307,64 |
13.081,73 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
151.888,60 |
120.580,96 |
| B.
Rückstellungen |
240.613,00 |
226.345,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
240.613,00 |
226.345,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Hermann Buck GmbH wurde auf
der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sind nicht bilanziert.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorherigen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs-
oder die Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre
verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die
liquiden Mittel sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 240.213,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Pensionsrückstellungen
Für Pensionsverpflichtungen liegen
versicherungsmathematische Gutachten vor. Die bisherige
Bewertung nach § 6a EStG wurde auf die Grundsätze
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes umgestellt. Die
darauf beruhende Erhöhung der Rückstellung
beträgt Euro 16.467,00 und ist voll im Berichtsjahr
berücksichtigt. Für die Pensionsrückstellung
wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode)
angewendet, da diese Methode bei den vorliegenden Zusagen
zu einer betriebswirtschaftlich angemessenen Darstellung
der Verpflichtung führt. Zur Berechnung der
Rückstellung für Anwartschaften wurde ein
Rechnungszins von 5,15 % unter Zugrundelegung der
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck angenommen.
Weitere Bewertungsparameter, wie Gehaltstrend und
Fluktuationswahrscheinlichkeit, wurden mit 0 %
berücksichtigt.
Der Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellung beträgt Euro 240.213,00.
Der Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen
beträgt Euro 12.279,00.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Hermann Buck
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Ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
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Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
|
|
Euro
|
Forderungen
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85.116,58
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Unterschrift der Geschäftsführung
Oberstenfeld, den
30.06.2011
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Hermann Buck
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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