Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 745789
Vorher
Barta Service GmbH
Eingetragen
30.7.2013
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektronischen und optischen GerätenHerstellung von PrüfmaschinenGlasergewerbe
Gegenstand
Montage und Service von Labormöbeln, Gewässergütemessstationen, Probenehmern und Messtechnik

Historie

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Management

NameRolle
Daniela Krautheim
seit 26.6.2024
Geschäftsführer
Zeljko Barta
seit 30.7.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Cornelia Barta
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

72813 St. Johann
12.500 €
50.00%
Cornelia Barta
72813 St. Johann
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Barta Service GmbH

St. Johann

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

41062

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

41062



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

25000

-12500

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-1432

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

19147

B. Rückstellungen

8379

C. Verbindlichkeiten

2468

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

41062

ANHANG

A Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handeslgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten engesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineara oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibunsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanalgen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die Rückstellungen wurden in Höhe von des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsunssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt. Es liegen noch nicht eingeforderte Beträge vor.

D sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Zeljko Barta

 

St. Johann, den 29. Dezember 2015

gez. Zeljko Barta

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.12.2015

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