Roldbold GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Susanne Kraft seit 7.7.2011 | Prokura |
Richard Häusler seit 7.7.2011 | Prokura |
Wolfgang Häusler seit 2.11.2001 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Häusler GmbHForsternJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangI. Rechtsverhältnisse Die Gesellschaft wurde mit Notariatsurkunde B 60/95 vom 05. Januar 1995 errichtet und am 30. März 1995 unter der Nr. 109 179 in das Handelsregister , Abteilung B beim Amtsgericht München eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Gas-, Sanitär- und Heizungsfachbetriebes. Zum Geschäftsführer wurde Herr Wolfgang Häusler bestellt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Neben dem Geschäftsführer waren am 31.12.2023 elf Arbeitnehmer beschäftigt. Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im Kalenderjahr 2023 ohne den Geschäftsführer zwölf Arbeitnehmer. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gesellschaft ist zum Abschlusstichstag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluß der Wolfgang Häusler GmbH in 85659 Forstern wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Zugänge zu den Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsdauer und -methode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgten grundsätzlich zeitanteilig. Von der Abschreibungsvergünstigung gem § 6 Abs. 2 EStG für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen für immaterielle Vermögensgegenstände betragen im Kalenderjahr 2023 € 0,-- (Vorjahr € 0,--), die Abschreibungen für Sachanlagen betragen im Kalenderjahr 2023 24.757,06 (Vorjahr € 29.019,51). Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge sind zu Herstellungskosten mit Einbeziehung von Material-, Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten sowie des durch die Fertigung veranlassten Wertverzehr des Anlagevermögens bewertet. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. III. Angaben zur Bilanz 1. Rückstellungen sind für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden, insbesondere für Personal- , Abschlußkosten und Aufbewahrungsverpflichtung. Dabei wurde der nach kaufmännischen Beurteilungen notwendige Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von 29.481,29 € (Vorjahr 0,-- €) enthalten. Die restlichen Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 :
4. Haftungsverhältnisse Verbindlichkeiten aus Bürgschaften bestehen per 31.12.2023 in Höhe von 62.578,06 € (Vorjahr 59.323,16 €). IV. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluß konnten die bisherigen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. sonstige Berichtsbestandteile
Forstern, 10. Dezember 2024 gezeichnet Wolfgang Häusler Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024 festgestellt. |
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