ARI Motors
GmbH
Borna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
810.634,42 |
786.501,42 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
567.594,00 |
685.057,00 |
| II.
Sachanlagen |
243.040,42 |
101.444,42 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.513.734,50 |
1.195.696,65 |
| I.
Vorräte |
159.432,18 |
67.346,00 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
2.544.384,82 |
1.180.830,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.253.594,18 |
1.120.237,34 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
15,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
100.708,14 |
8.113,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.100,25 |
8.848,40 |
| Aktiva |
2.328.469,17 |
1.991.046,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
116.277,07 |
78.828,16 |
| I.
eingefordertes Kapital |
24.500,00 |
24.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-500,00 |
-500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
60.000,00 |
60.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
5.671,84 |
26.722,14 |
| IV.
Jahresüberschuss |
37.448,91 |
21.050,30 |
| B.
Rückstellungen |
12.343,39 |
10.933,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.178.278,71 |
1.892.263,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
624.807,44 |
1.732.263,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.553.471,27 |
160.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
79,45 |
| D.
Passive latente Steuern |
21.570,00 |
9.021,56 |
| Passiva |
2.328.469,17 |
1.991.046,47 |
Anhang
ARI Motors GmbH
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der ARI Motors GmbH wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder in Anhang gemacht werden
können, sind überwiegend in der Bilanz
aufgeführt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
wurden teilweise die Erleichterungen der §§ 274a,
288 HGB in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert worden.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Zahlen des Vorjahres wurden in ihren
Wertansätzen unverändert übernommen.
Die
erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände
und Sachanlagen, sowie die geschaffene Software wurden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern
die Vermögensgegenstände der Abnutzung
unterliegen, wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ermittelt und pro rata
temporis vorgenommen. Von der steuerlichen
Bewertungsfreiheit für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR
800,00 wurde Gebrauch gemacht (§ 6 Abs. 2 EStG). Diese
Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet. Soweit
ein Ausfallrisiko bei Forderungen bestanden hat, wurde hier
eine Wertberichtigung erfasst.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten zu erfüllen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Passive latente Steuern wurden für den zwischen
Handels- und Steuerbilanz entstandenen Gewinnunterschied
mit einem pauschalen Steuersatz von 30% gebildet.
Angaben zu den Positionen der Bilanz
Die Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen
Positionen des
Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind dem
Anlagespiegel zu entnehmen.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenständen haben wie
im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Das
Haftkapital beträgt EUR 25.000,00, welches mit
EUR 24.500 eingezahlt ist.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gemäß § 42 Abs. 3
GmbHG in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 79,45)
enthalten.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
hat folgende Restlaufzeiten:
|
Restlaufzeit
|
|
< 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Summe
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2.018.278,71
|
0,00
|
160.000,00
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Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Daniel Jacob (Großpösna),
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer war wie folgt
vertretungsberechtigt:
Befreit von den Beschränkungen des § 181
BGB, einzelvertretungsberechtigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Borna, 03.07.2024
gez.
Daniel Jacob
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2024
festgestellt.
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