OPUSPRO GmbH
Mozartstraße 14, 73441 Bopfingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maik Torsten Weber seit 11.5.2017 | Geschäftsführer |
Marie-Luise (gen. Marlis) Obrock seit 25.5.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OPUSPRO GmbHBopfingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011BILANZ
ANHANG1.Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten ist unter Beachtung der Vorschriften des HGB und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erfolgt. Nachstehend geben wir eine kurzgefasste Übersicht der Wertansätze. Bei den Sachanlagen erfolgt die Aktivierung der Zugänge zu Anschaffungskosten. Die Abschreibungen werden planmäßig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode mit steuerlich höchstzulässigen Sätzen vorgenommen. Zugänge werden monatsgenau; geringwertige Anlagegüter bis 410,00 EUR werden sofort abgeschrieben. Die Bewertung derWaren erfolgt zu Anschaffungskosten. Als Anschaffungskosten werden die Einkaufspreise zugrunde gelegt. Erkennbaren Risiken, z. B. wegen der Lagerdauer oder bei Ausstellungsstücken, wird durch Abschläge auf die Anschaffungskosten ausreichend Rechnung getragen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungenwerden zum Nennwert angesetzt. Flüssige Mittel und übrige Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind nach unseren Feststellungen ausreichend bemessen und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig. Die übrigenVerbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.05.2012 |
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