kaiser-leisten gmbH
Wünnenberg-Leiberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.558,34 |
7.154,34 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
703,00 |
1.103,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.255,34 |
4.451,34 |
| III.
Finanzanlagen |
1.600,00 |
1.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
559.655,70 |
841.528,59 |
| I.
Vorräte |
237.874,13 |
219.775,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
302.886,87 |
593.663,35 |
| III.
Wertpapiere |
5.061,52 |
5.108,61 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.833,18 |
22.981,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.844,69 |
7.434,10 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
985.086,16 |
865.092,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.554.144,89 |
1.721.209,49 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
1.010.650,75 |
890.657,05 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
985.086,16 |
865.092,46 |
| B.
Rückstellungen |
771.859,67 |
700.057,77 |
| C.
Verbindlichkeiten |
782.285,22 |
1.021.151,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.554.144,89 |
1.721.209,49 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2019
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2019 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des BilMoG vom 25.05.2009 aufgestellt.
Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes
beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt. Die Gesellschaft hat von den
größenabhängigen Erleichterungen in den
§§ 274a, 288 und 326 HGB Gebrauch gemacht.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet
und - soweit abnutzbar - planmäßig
abgeschrieben.
Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde auf die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Dabei
kamen lineare sowie als auch degressive Abschreibungen zum
Ansatz. Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2009
angeschafft wurden werden ausschließlich linear
abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von jeweils Euro 150,--, welche die
Voraussetzungen des § 6(2) EStG erfüllen, wurden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00,
welche die Voraussetzungen des § 6(2a) EStG
erfüllen, werden der Pool-Regelung entsprechend
über einen Zeitraum von fünf Jahren
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt bewertet:
Beteiligungen mit den Anschaffungskosten, andere
Finanzanlagen mit dem Rückkaufswert bzw.
Rücknahmepreis.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Für
zweifelhafte Forderungen wurden ausreichende
Einzelwertberichtigungen gebildet. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden
entsprechende Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit
den Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich,
wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert
angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt.Rückstellungen wurden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen sind nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels
modifiziertem Teilwertverfahrens errechnet. Dabei wurde
gemäß Satz 2 des § 253 Abs. 2 HGB bei den
langfristigen Personalrückstellungen pauschal
eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln
2005 von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird ein
von der Deutschen Bundesbank vorgegebener
durchschnittlicher Marktzins von 2,79 % bei der Bewertung
zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit
2,0 % p.a. eingerechnet. Zur Sicherung der
Pensionsverpflichtungen bestehen
Rückdeckungsversicherungen und Bankguthaben mit einem
beizulegenden Wert in Höhe von 50.427,32 EUR. Die
angelegten Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Entsprechend der Vorschrift des
§ 246 Abs. 2 HGB wurden die Verpflichtungen in
Höhe von 747.458,00 EUR mit dem Deckungsvermögen
in der Bilanz saldiert.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Informationen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr beträgt EUR 568.382,16.
Mit vier Gläubigern wurden in Höhe eines
Gesamtbetrages von 1.053.958,00 EUR Rangrücktritte
vereinbart.
Nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde die aufgrund der
geänderten Bewertung der laufenden Pensionen und
Anwartschaften auf Pensionen erforderliche Zuführung
zu 4/15 berücksichtigt. Die Zuführung wird in der
Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher
Aufwand gezeigt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene
Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von 26.257,00 EUR
wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums
den Pensionsrückstellungen zugeführt.
D. Sonstige Angaben
Die Geschäfte wurden im abgelaufenen
Geschäftsjahr von folgenden Personen geführt:
Wilfried Grabemann, Kaufmann
Manfred Kaiser, Kaufmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2020 festgestellt.
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