advomaxx Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 80527
Vorher
consalpha GmbH
Eingetragen
3.7.2007
Branche
Rechtsanwaltskanzleien und NotariatePatentanwaltskanzleienPraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Gegenstand
Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Die Gesellschaft ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft. Für sie gelten §§ 59 c-m BRAO.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Harald Ramminger
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Harald Ramminger
Röderbergweg 9, 60314 Frankfurt am Main
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

advomaxx Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 18.748,00 0,00
I. Sachanlagen 18.748,00 0,00
B. Umlaufvermögen 41.716,33 18.662,70
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.435,30 144,91
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36.281,03 18.517,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.926,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 62.390,33 18.662,70

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 13.851,13 17.945,68
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 7.054,32 4.160,15
III. Jahresfehlbetrag 4.094,55 2.894,17
B. Rückstellungen 1.216,00 677,75
C. Verbindlichkeiten 47.323,20 39,27
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 13.667,15 39,27
Bilanzsumme, Summe Passiva 62.390,33 18.662,70

Anhang zum 31. Dezember 2011 gemäß § 326 HGB

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

I. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

III. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

IV. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

V. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

VI. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

VII. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

5. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis EUR 410,00 werden, sofern vorhanden, im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. Von dem Wahlrecht einen Sammelposten für Vermögensgegenstände zu bilden, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 liegt, ist kein Gebrauch gemacht worden. Diese Regelung kann gemäß IDW auch für die Handelsbilanz übernommen werden..

6. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde berücksichtigt.

7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

8. Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Eine Rückstellung für latente Steuern im Rahmen des § 249 I S. 1 HGB, die nach Ansicht des IDW wohl verlangt wird, wurde nicht vorgenommen, da gesetzgeberischer Wille in § 274a Nr. 5 HGB die Befreiung von einer solchen Rückstellungsbildung ist.

9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

10. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter keine Forderungen oder Verbindlichkeiten.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G. u. V. - Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG vorgenommen, die nicht in der Handelsbilanz berücksichtigt werden können.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Dr. Harald L. Ramminger geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Frankfurt am Main, den 4. Dezember 2012

advomaxx Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Harald L. Ramminger, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2012 festgestellt.

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