Orient-Teppiche Scherer GmbH
Hatzenbühl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2008
EUR |
30.6.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
108,53 |
417,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
107,53 |
416,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
54.414,49 |
63.959,64 |
| I.
Vorräte |
35.546,00 |
39.583,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.432,12 |
8.057,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.436,37 |
16.319,10 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
253.166,38 |
240.551,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
307.689,40 |
304.928,34 |
Passiva
|
|
30.6.2008
EUR |
30.6.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
266.115,76 |
210.667,08 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.615,21 |
55.448,68 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
253.166,38 |
240.551,17 |
| B.
Rückstellungen |
256.392,00 |
261.487,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.297,40 |
43.441,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
307.689,40 |
304.928,34 |
Anhang
1. VORBEMERKUNG
Zum Abschlußstichtag treten nach §
267 Abs. 4 HGB die Rechtsfolgen einer kleinen
Kapitalgesellschaft ein, da der Abschluß der
Gesellschaft zum 30. Juni 2008 wie auch der Abschluß
zum 30. Juni 2007 die Merkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft aufweist.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden
die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels-
und Gesellschaftsrechts beachtet. Die Positionen der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften sowie den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung und
Bilanzierung angesetzt. Im einzelnen kamen folgende
Bewertungsmethoden zur Anwendung:
a)
ANLAGEVERMÖGEN
Die Gegenstände werden einzeln mit den
Anschaffungskosten erfaßt. Die Abschreibungen werden
nach der linearen Methode auf der Grundlage der
voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen. Entsprechend
§§ 253 und 254 HGB kommen folgende steuerliche
Abschreibungswahlrechte zur Anwendung:
Gegenstände mit Anschaffungskosten bis
einschließlich Euro 410,00, die sogenannten
geringwertigen Wirtschaftsgüter, werden nach § 6
Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr in voller Höhe
abgeschrieben.
b)
FORDERUNGEN UND SONSTIGE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit den Nominalwerten angesetzt.
c)
KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN
Die flüssigen Mittel werden
grundsätzlich mit den Nominalwerten angesetzt.
d)
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen betreffen Zahlungen
für Abschluß- und Beratungskosten und sind so
bemessen, daß diese allen erkennbaren Risiken
Rechnung tragen.
e)
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten werden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen in der Bilanz ausgewiesen.
f)
PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden im
Geschäftsjahr nicht gebildet.
g)
FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Nicht aus der Bilanz ersichtliche finanzielle
Verpflichtungen ergeben sich für die Gesellschaft
nicht.
h)
ERGEBNISVERWENDUNG
Die Geschäftsleitung der Gesellschaft wird
der Gesellschafterversammlung für das Jahr 2008
vorschlagen, den Verlust auf neue Rechnung vorzutragen.
i)
GLIEDERUNG
Um die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses
des Geschäftsjahres mit dem Vorjahresabschluß zu
gewährleisten, wurden Vorjahresdaten entsprechend
umgegliedert und denen des Geschäftsjahres
gegenübergestellt. Dabei sind die Wertansätze des
Jahresabschlusses zum 30. Juni 2007 unverändert
übernommen worden.
Hatzenbühl, den 10.06.2009
..................................................
Geschäftsführer Heinz Scherer
|