Residenz Zeuthener See GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Mogwitz seit 13.10.2025 | Geschäftsführer |
Hans-Ulrich Prof. Schmidt seit 13.10.2025 | Geschäftsführer |
Christian Weber seit 1.4.2025 | Prokura |
Agnieszka Pajer seit 20.4.2021 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lutherstift gGmbHTeltowJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen 1.1 Geschäftsmodell Die Lutherstift gGmbH betreibt das Evangelische Krankenhaus Lutherstift Frankfurt (Oder). Das Krankenhaus ist eine Fachklinik für Geriatrie und wird im Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg mit 92 Betten und 19 Tagesklinikplätzen ausgewiesen. Die Gesellschaft erbringt stationäre und teilstationäre Krankenhausleistungen für Menschen insbesondere in der Stadt Frankfurt (Oder) sowie in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oder-Spree. Die Gesellschaft gehört zum Unternehmensverbund Evangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin (UV EDBTL). Die Steuerung erfolgt bei einer strategischen Gesamtausrichtung des Unternehmensverbundes dezentral. 1.2 Ziele und Strategien Das Evangelische Krankenhaus Lutherstift folgt dem Auftrag Jesu Christi zum Beten und Tun des Gerechten und will Gottes Barmherzigkeit den Menschen in der Nähe und in der Ferne durch Wort und Tat weitergeben. Das Evangelium sieht den Menschen als bedingungslos wertvoll an und weist in besonderer Weise auf die Schwachen und Hilfsbedürftigen hin. Die Mitarbeitenden der Gesellschaft verstehen ihre Arbeit als "Dienst" und gestalten ihn so, dass er nicht nur als technische, physische oder medizinische Unterstützung, sondern als persönliche Zuwendung erfahrbar wird. Der Dienst ist dabei eine Form des Beistandes, der zu einem gelingenden Leben in größtmöglicher Selbstbestimmung verhelfen will. Das Lutherstift steht für medizinische Kompetenz und hohe sowohl fachliche als auch ethische Standards, für regionale Verantwortung und wirtschaftliche, am Wohlergehen und den Bedürfnissen seiner Patienten orientierte Leistungsangebote. Durch die kontinuierliche und zukunftsorientierte Weiterentwicklung des medizinischen und pflegerischen Leistungsangebotes wird die Qualität der gesundheitlichen Versorgung in der Region sichergestellt und verbessert. Für diese Aufgabe ist eine stabile wirtschaftliche Entwicklung des Krankenhauses maßgeblich. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 verzeichnete Deutschland einen Rückgang seiner Wirtschaftsleistung. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank um 0,3 % im Vergleich zum Vorjahr, wobei der kalenderbereinigte Rückgang des BIP 0,1 % betrug. 1 Die anhaltend hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage sowohl im In- als auch im Ausland hemmten die Konjunktur. Diese Faktoren führten dazu, dass die Erholung der deutschen Wirtschaft seit dem Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fortschritt, obwohl das BIP im Vergleich zu 2019 um 0,7 % stieg 2. Die Bruttowertschöpfung zeigte eine uneinheitliche Entwicklung in verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Das Produzierende Gewerbe (ohne Baugewerbe) verzeichnete einen deutlichen Rückgang von 2,0 %, insbesondere bedingt durch eine niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung. Das Verarbeitende Gewerbe, das den Großteil des Produzierenden Gewerbes ausmacht, war ebenfalls preisbereinigt im Minus (-0,4 %), obwohl positive Impulse aus der Automobilindustrie kamen. 3 Im Baugewerbe wurden die Aktivitäten durch hohe Baukosten, Fachkräftemangel und schlechtere Finanzierungsbedingungen beeinträchtigt, wobei vor allem der Hochbau betroffen war. Das Baugewerbe insgesamt erreichte 2023 preisbereinigt jedoch ein kleines Plus von 0,2 %. Die Dienstleistungsbereiche trugen zur Stützung der Wirtschaft bei, wobei der Bereich Information und Kommunikation mit einem preisbereinigten Zuwachs von 2,6 % besonders herausragte. Hingegen verzeichnete der Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe einen Rückgang von 1,0 %, vor allem bedingt durch den Groß- und Einzelhandel. 4 Sowohl private als auch staatliche Konsumausgaben gingen zurück, während positive Signale von den Ausrüstungsinvestitionen ausgingen. Der private Konsum sank preisbereinigt um 0,8 % aufgrund hoher Verbraucherpreise. Auch der Staat reduzierte erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben (-1,7 %), hauptsächlich bedingt durch den Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen. 5 Die Bauinvestitionen sanken um 2,1 % aufgrund hoher Baupreise und gestiegener Bauzinsen, während in Ausrüstungen, insbesondere Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, preisbereinigt deutlich mehr investiert wurde (+3,0 %). Die schwache weltwirtschaftliche Dynamik und geringe inländische Nachfrage spiegelten sich im Außenhandel wider, der trotz sinkender Preise zurückging. Die Importe sanken kräftiger (preisbereinigt -3,0 %) als die Exporte (preisbereinigt -1,8 %), was zu einem positiven Außenbeitrag führte und das BIP stützte. 6 Der Arbeitsmarkt blieb robust, mit einem Anstieg der Erwerbstätigen um 0,7 %. Der Beschäftigungsaufbau konzentrierte sich 2023 fast ausschließlich auf die Dienstleistungsbereiche. 7 Im Jahresdurchschnitt 2023 lag die Inflationsrate bei +5,9 % gegenüber 2022 und war somit die zweithöchste Inflationsrate in einem Gesamtjahr seit der Wiedervereinigung 8.
1 Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr.
019 vom 15. Januar 2024, [online]
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html
[abgerufen am 15. Januar 2024]
2.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Gesundheitswirtschaft gehört weiterhin zu den größten und bedeutendsten Wirtschaftssektoren mit langfristig überdurchschnittlichen Wachstumszahlen: Während die deutsche Gesundheitswirtschaft im Jahr 2022 eine Bruttowertschöpfung von 12,7% des BIP erreicht hat, ist das Bild bei den Krankenhäusern in Deutschland differenzierter. 9 Lt. DKI hat sich die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser im Vergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtert. Im Jahr 2022 erwirtschafteten nur noch 35% der Krankenhäuser (ab 100 Betten) einen Jahresüberschuss (2021: 44%), 54% hingegen einen Jahresfehlbetrag (2021: 43%). Ein ausgeglichenes Ergebnis erzielten 11% der Häuser (2021: 13%). Für das Jahr 2023 wird eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser erwartet. Demnach wird der Anteil an Krankenhäusern mit negativen Jahresergebnis auf 78% ansteigen, der Anteil mit einem positiven Jahresergebnis wird auf 7% sinken. 10 Keine Trendwende ist auf dem Arbeitsmarkt zu verzeichnen: Die angespannte Lage in der Wiederbesetzung von Positionen für Fachkräfte hat sich weiter verstärkt. Hinzu kommt ein deutlicher Anstieg der krankheitsbedingten Fehlzeiten von Personal, besonders die psychischen Erkrankungen haben zugenommen. In der ersten Hälfte des Jahres 2023 gab es wie im Jahre 2022 (Januar und Juli 2022 mit 6,6%) ähnlich hohe Werte, die allerdings ab April wieder sanken. 11 In Brandenburg lagen die durchschnittlichen stationären Krankenhauskosten je Fall mit EUR 6.624 deutlich unter den höchsten Behandlungskosten in Hamburg (EUR 7.746) und auch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (EUR 6.796). 12 Der Landesbasisfallwert in Brandenburg erhöhte sich gegenüber 2022 um 4,38% und betrug im Jahr 2023 EUR 3.995,39 (2022: EUR 3.827,78). Er liegt damit im Land Brandenburg mit 0,90% über der unteren Korridorgrenze des Bundesbasisfallwertes und 0,13% unter dem durchschnittlichen Landesbasisfallwert der Bundesländer. 13 Die gesetzlichen Krankenkassen weisen für das 1. bis 3. Quartal 2023 ein Defizit von rund einer Mrd EUR aus. Gegenüber den Finanzreserven der GKV i.H.v. 9,3 EUR Mrd verbucht der Gesundheitsfonds ein Defizit von rund 6,9 Mrd Euro. 14 Mit der ersten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) vom 8. November 2021 wurden die Personalvorgaben im Krankenhaus ausgeweitet. Neben einer Ausdifferenzierung im pflegesensitiven Bereich Pädiatrie nach den Teilbereichen allgemeine Pädiatrie, spezielle Pädiatrie und neonatologische Pädiatrie, sind neue Pflegepersonaluntergrenzen für die Bereiche Orthopädie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe geregelt. 15 Die Anfang November 2022 veröffentlichte zweite Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung legt darüber hinaus für 2023 zusätzliche Pflegepersonaluntergrenzen auch für den Bereich Urologie fest. 16 Das am 15. November 2022 in Kraft getretene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung stärken. Für den Krankenhausbereich enthält das Gesetz Änderungen im Pflegebudget, wonach ab 2025 nur noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind, berücksichtigt werden. Gleichzeitig fließen ab 2025 neben den Kosten für Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte auch die Ausgaben für Hebammen ins Pflegebudget mit ein. Die strittigen "Sonstigen Berufe" werden ab 2025 wieder über DRG-Fallpauschalen vergütet. 17
9 BMWI: Gesundheitswirtschaft Fakten und Zahlen
2022
Für Krankenhäuser, die aufgrund einer fehlenden Vereinbarung des Pflegebudgets noch keinen krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vereinbaren konnten, gilt ein gesetzlich festgelegter vorläufiger Pflegeentgeltwert. Im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflegEG) vom 20. Dezember 2022 wurde nunmehr der Pflegeentgeltwert ab dem 1. Januar 2023 auf 230,00 EUR angehoben, um eine angemessene Refinanzierung der Pflegepersonalkosten für die Krankenhäuser bereitzustellen. 18 Das Gesetz führt zudem die Möglichkeit für Krankenhäuser ein, ursprünglich vollstationäre Behandlungen auch tagesstationär erbringen zu können, sofern medizinisch begründet die Behandlung auch ohne Übernachtung stattfinden kann (§115e SGB V - tagesstationäre Behandlung) sowie die Einführung einer sektorengleichen Vergütung (§115f SGB V) zur Förderung der Ambulantisierung und schrittweisen Auflösung der Sektorentrennung. Die Einführung der Hybrid-DRG ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. 19 Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung konstatiert, "die nötigen Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung" auf den Weg zu bringen. Hierfür wurde eine Expertenkommission eingesetzt, die Reformvorschlägen insbesondere für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung für die Kinderkliniken sowie Geburtshilfe vorgelegt hat. Erste Maßnahmen wurden im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetztes für 2023 und 2024 beschlossen. So sind zur Unterstützung der Kinderkliniken 300 Mio EUR für die beiden Jahre und in der Geburtshilfe 120 Mio EUR pro Jahr vorgesehen. Die "große" Krankenhausreform zur grundlegenden Umgestaltung der Krankenhauslandschaft, die insbesondere auch eine Reform der Krankenhausfinanzierung enthalten soll, befindet sich weiterhin in der Diskussion. Der Mitte März 2024 vorgestellte Referentenentwurf ist Gegenstand kontroverser Erörterungen und ist aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft nicht verabschiedungsfähig. Nach angestrebter Beschlussfassung im Jahr 2024 soll in den Jahren 2025 und 2026 die Zuweisung der Leistungsgruppen erfolgen. 20 Die Umsetzung der Krankenhausreform wird durch das Krankenhaustransparenzgesetz begleitet. Dieses Gesetz soll die Basis für die geplante Veröffentlichung der Leistungs- und Strukturdaten der Krankenhäuser beinhalten. Ziel ist es, dass Patienten erkennen können, welche Leistungen Krankenhäuser anbieten und in welcher Qualität sie das tun. Zudem werden die Krankenhäuser verpflichtet, bestimmte Informationen und Daten an das Institut für Entgeltsystem im Krankenhaus (IneK) weiterzuleiten. 21 Der mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ab 1. Januar 2019 eingeführte Sicherstellungszuschlag i.H.v. TEUR 400 für bedarfsnotwendige Krankenhäuser zur Sicherung der medizinischen Versorgung des ländlichen Raums hat sich hinsichtlich der Anzahl der zuschlagsberechtigten Häuser bundesweit um fünf Häuser reduziert (Vereinbarungsjahr 2023: 136; 2022: 141). Im Land Brandenburg ist die Anzahl stabil (Vereinbarungsjahr 2023 und 2022 je 27). Aus dem Unternehmensverbund EDBTL wurde für das Jahr 2023 erneut das Evangelische Krankenhaus Luckau in der Liste der zuschlagsberechtigten Häuser berücksichtigt. 22 Um die Folgen der stark gestiegenen Energiekosten abzufedern, beinhaltet das im Dezember 2022 beschlossene Gesetz zur Energiepreisbremse Entlastungsmaßnahmen u.a. auch für Krankenhäuser. Ergänzend zur Energiepreisbremse ist für Krankenhäuser eine Härtefallregelung auf den Weg gebracht worden, wonach Krankenhäuser für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. April 2024 eine krankenhausindividuelle Ausgleichszahlung zum pauschalen Ausgleich von mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen und krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge zum Ausgleich ihrer gestiegenen Kosten für den Bezug von leitungsgebundenem Erdgas, leitungsgebundener Fernwärme und leitungsgebundenem Strom erhalten.
18 Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom 20.
Dezember 2022
Das BMG hat hierfür neben den bereits bewilligten 1,5 Mrd EUR weitere 2,5 Mrd EUR aus dem Ausgleichstopf der Krankenhäuser (6 Mrd Euro) hin zum pauschalen Ausgleich der indirekten Energiekosten zur Verfügung gestellt. Diese Änderung der Regelung sieht eine verpflichtende Energieberatung vor. 23 Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz stellte der Bund ab 1. Januar 2021 für Investitionen der Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit 3 Mrd Euro bereit. Zusätzliche 1,3 Mrd Euro sollen die Länder und/oder die Krankenhausträger bezuschussen. 24 Insgesamt wurden 227 Brandenburger Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) übermittelt. Dem Haus liegen mittlerweile sämtliche Bewilligungsbescheide für die beantragten KHZG-Fördermittel liegen vor. 2.3 Geschäftsverlauf Das Krankenhaus versorgte bei einem mit 1.706 Bewertungsrelationen gestiegenen stationären Leistungsvolumen von Januar bis Dezember 2023 insgesamt 1.344 Patientinnen und Patienten; dies bedeutet einen Anstieg um 6,6 %. Die Zahl der Belegungstage in der Geriatrischen Tagesklinik stieg um 6,8 %. Im Gegensatz zu vielen Häusern der Grund- und Regelversorgung konnte eine Zurückhaltung vieler Patienten infolge der Nachwirkungen der Corona-Pandemie nicht festgestellt werden.
Das Geschäftsjahr 2023 war beim Evangelischen Krankenhaus Lutherstift trotz der zufriedenstellenden Leistungsentwicklung, wie auch in der gesamten Gesundheitswirtschaft weiterhin durch die erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit den geopolitischen Risiken und deren Auswirkungen, steigende Energie- und Rohstoffpreise und der damit verbundenen hohen, wenn auch rückläufigen Inflation geprägt. Die mit der Einführung einer Gas- und Strompreisbremse durch den Bundestag beschlossenen Hilfszahlungen zum Ausgleich mittelbarer und unmittelbarer Energiepreissteigerungen sind auch der Klinik zu Gute gekommen. Darüber hinaus hat sich das Krankenhaus erfolgreich um Fördermittel aus dem "Green Care and Hospital-Programm" des Gesundheitsministeriums des Landes Brandenburg beworben. Insgesamt konnten im Geschäftsjahr in die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen rund TEUR 622 investiert werden. Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Krankenhausreform ist weiter das prägende Thema in der Krankenhausbranche. Die konkreten Auswirkungen auf die Klinik lassen sich derzeit noch nicht vollends abschätzen, da finale Details vor allem zu den geplanten Zuordnungen der Leistungsgruppen und zur Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung noch nicht bekannt sind. Dennoch werden bereits Vorbereitungen unternommen, um die Fachklinik für die bevorstehende Reform gut aufzustellen.
23 LKB 821/2022: Energiepreisbremse und
Hilfsprogramm für Krankenhäuser/ BMG:
BMG_Krankenhausfinanzierung_Entlastungspaket
Energiehilfe_Seite 4
Seit Beginn des Jahres 2023 hat die Klinik ein umfassendes Update ihres Krankenhaus- Informationssystems bekommen. Neben der abteilungsübergreifenden Standardisierung von Prozessen wurde damit die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung der zahlreichen KHZG- Projekte geschaffen. Die Budget- und Entgeltverhandlungen für die Jahre 2020 - 2022 wurden im September 2023 durchgeführt. Es konnte eine Einigung über die Leistungen erreicht werden. Die wesentlichen Aspekte des Pflegebudgets wurden ebenfalls geeint und werden in 2024 in Kraft treten. 2.4 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage 2.4.1 Ertragslage
Die Betriebsleistung ist gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 um TEUR 411 auf TEUR 12.092 gestiegen. Eine wesentliche Ursache hierfür sind die Ausgleiche nach § 26f KHG für Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom in Höhe von TEUR 311. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ist der Betriebsaufwand im Geschäftsjahr 2023 um TEUR 167 bzw. 1,5 % gestiegen. Der Personalaufwand hat sich insgesamt um TEUR 312 auf TEUR 6.535 erhöht. Die aus Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission DWBO resultierenden Tarifsteigerungen sowie die Erhöhungen der dienstgeberfinanzierten Anteile zur Betrieblichen Altersversorgung haben sich mit einer Steigerung von 6,06 % auf das Personalkostenvolumen ausgewirkt. Das Personalkostenvolumen im Ärztlichen Dienst erhöhte sich um 11,5 %. Die Anzahl der Vollkräfte hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 77,9 VK auf 82,2 VK erhöht. Die Erhöhung ist insbesondere auf die Übernahme therapeutischen Personals zurückzuführen. Der Materialaufwand liegt aufgrund von Umstrukturierungen um TEUR 229 unter dem Vorjahresniveau (7,2%). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (ohne neutrale Effekte) liegen um TEUR 61 über dem Wert des Vorjahres (3,4%). Das Betriebsergebnis hat sich um TEUR 244 auf TEUR 614 verbessert. Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 45 verringert. Das neutrale Ergebnis hat sich aufgrund der Einmalzahlung aus der Budgetverhandlung 2017-2019 deutlich um TEUR 1.520 erhöht. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von insgesamt TEUR 2.379 ab. Das Ergebnis veränderte sich somit gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.809 im Wesentlichen aufgrund der Abfinanzierung von Einmal- und Ausgleichszahlungen für Vorjahre. 2.4.2Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme abzüglich eingesetzter Fördermittel erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.578 auf TEUR 17.694 und ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des kurzfristigen Vermögens auf der Aktivseite sowie des Eigen- und des kurzfristigen Fremdkapitals auf der Passivseite zurückzuführen. Investitionen ins Sachanlagevermögen und in die immateriellen Vermögensgegenstände sind in Höhe von TEUR 905 getätigt worden. Die Investitionen umfassen insbesondere Zugänge für Medizintechnik, EDV-Ausstattung und geleistete Anzahlungen, insbesondere für eine geförderte Photovoltaik-Anlage. Nach Verrechnung von Ausgleichs- und Sonderposten erhöhte sich die Eigenkapitalquote auf 29,4 % (Vorjahr: 17,5 %). Die Finanzlage im Geschäftsjahr war stabil und Liquidität ausreichend vorhanden. Die Verpflichtungen konnten jederzeit erfüllt werden. Zum 31. Dezember 2023 betrug das kurzfristige Vermögen TEUR 8.631 (Vorjahr: TEUR 6.550). Dem standen kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.349 (Vorjahr: TEUR 4.151) gegenüber. Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel erhöhen sich um TEUR 1.725 auf TEUR 4.274. In 2023 hat die Gesellschaft Fördermittel aus der Investitionspauschale in Höhe von TEUR 867 erhalten. 3. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht Chancenbericht Chancen und Risiken werden im UV EDBTL sowohl zentral als auch dezentral gesteuert. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Managementinstrumente angewendet. Dazu gehören u.a. Instrumente zur strategische und wirtschaftliche Planung, zum Qualitäts-, Risiko-, Digitalisierungs-, Personal-, Vertrags-, Immobilien- und Compliancemanagement sowie zum betrieblichen Datenschutz, der IT-Sicherheit und der internen Revision. Digitalisierung Wesentliche Chancen ergeben sich aus dem "Digitalisierung 4.0" benannten Entwicklungssprung. Triebfedern bilden die Steigerung der Qualität im Behandlungsprozess, effizienteres Arbeiten in Medizin und Pflege, besserer Datenaustausch und sicherer Umgang mit Patienten- und Bewohnerdaten. Neben der Weiterentwicklung bestehender Systeme gilt es, Prozesse auf ihre Digitalisierungsfähigkeit hin zu prüfen und Investitionen in Informationstechnologie nachhaltig zur wirtschaftlichen Betriebsführung einzusetzen. Ergänzt wird diese Strategie durch Seminare für Mitarbeitende, die das Bewusstsein für die Perspektiven digitaler Entwicklung stärken sollen. Erhebliche Digitalisierungsimpulse resultieren aus dem Krankenhauszukunftsfonds, mit dem u.a. eine verbesserte digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT- Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen gefördert werden können. Weitere Projekte, die mit Einsatz von KI die Behandlungsmöglichkeiten im Gesundheitsbereich verbessern sollen, befinden sich in Vorbereitung. Energie- und Klimamanagement / Nachhaltigkeitsstrategien Als Verbund mit einem zertifizierten Energiemanagement werden die Chancen genutzt, ein nachhaltiges Gebäudemanagement einzuführen und kontinuierlich zu verbessern. Seit einer Reihe von Jahren legt der UV EDBTL großen Wert auf Qualität und Energieeffizienz bei der Errichtung und Sanierung von Gebäuden. So konnten bereits vor 10 Jahren Gebäude errichtet werden, die nahezu dem Passivhausstandard entsprechen. Zugleich wird der Anteil regenerativer Energieträger (Erdwärme, Pellets, Solarenergie) in der Wärmeversorgung der Gebäude kontinuierlich erhöht. Der Bedarf an Elektroenergie wird zu einem hohen Anteil aus regenerativ erzeugtem Strom gedeckt. Der Verbund beteiligt sich unter anderem mit einer im Herbst 2022 veröffentlichten Broschüre zum "EnergiemanagementPlus" an den Diskussionen innerhalb der Sozial- und Gesundheitswirtschaft zu Gebäude- und Energieeffizienzthemen. Als bundesweit erst dritte diakonische Einrichtung hat der Verbund für das Berichtsjahr 2021 eine "DNK-Erklärung" nach den Vorgaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes erstellt und beteiligt sich daher auch an der Einführung der künftig obligatorischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel ist es, dass Nachhaltigkeit und der Wille zur Schöpfungsbewahrung Teil der Unternehmensidentität wird. Christlicher Nächstendienst widmet sich zuerst der aktuellen Not, zugleich hat er aber auch die Grundlagen des Lebens im Blick. Immobilienmanagement Der überwiegende Teil der Leistungserbringung erfolgt in allen Unternehmensbereichen des Evangelischen Diakonissenhauses in eigenen Immobilien, die mehrheitlich als Spezialimmobilien errichtet oder umgebaut worden sind. Deren Verfügbarkeit ermöglicht dem Diakonissenhaus eine kontinuierliche Leistungsentwicklung und verbessert die Marktposition. Das interne Immobilienmanagement professionalisiert den Umgang mit dem umfangreichen Bestand und ermöglicht, weitere Potentiale zu heben. Mit der Etablierung des Fachbereichs Immobilienwirtschaft im zentralen Dienstleistungszentrum wurde die bereits begonnene Professionalisierung der Immobilienbewirtschaftung weiter vorangetrieben. Der Fachbereich ist für alle überwiegend vermieteten Gebäude im Verbund zuständig. Der Vermietungsstand der verwalteten Gebäude war auch in 2023 weitestgehend gut und betrug im Dezember 2023 ohne die Luisenresidenz in Zeuthen ca. 97 %. Das zertifizierte Energiemanagementsystem wird weiterhin einen nachhaltigen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Erhöhung der Energieeffizienz leisten. Das digitale Monitoring im Verbund wird konsequent weiterentwickelt. Neben der Reduktion von Verbrauchskosten können hierdurch auch Störungen im Betrieb technischer Anlagen festgestellt und entsprechende Risiken minimiert werden. Struktur des Unternehmensverbundes Die rechtsformunabhängige Steuerung des Unternehmensverbundes bietet die Grundlage für die Etablierung einheitlicher Regelungen und Prozesse. Sie eröffnet zugleich die notwendige Flexibilität, um auf die Herausforderungen des Marktes angemessen reagieren zu können, und damit gute Voraussetzungen für weiteres Wachstum. Um administrative Unterstützungsprozesse verbundweit in gleicher hoher Qualität gewährleisten zu können und gleichzeitig Skaleneffekte zu realisieren, ist mit den Fachbereichen Personal, Finanz- und Rechnungswesen, Immobilienwirtschaft und Zentrale IT ein zentral organisiertes und verantwortetes Dienstleistungszentrum etabliert. Chancen der Gesellschaft im Unternehmensbereich Gesundheit Das EDBTL bietet als Komplexträger eine Vielzahl von Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Altenhilfe sowie Teilhabe und Bildung an. Mit diesem sektorenübergreifenden Netzwerk können neue Versorgungsmodelle oder Dienstleistungen entwickelt werden, die sich am Bedarf und am Wohl des Patienten orientieren. Das Evangelische Krankenhaus Lutherstift trägt mit tagesklinischen und stationären Angeboten in bedeutendem Maße zur Netzwerkbildung bei. Als Fachklinik für Altersmedizin besitzt die Klinik im Hinblick auf die demographische Entwicklung der Gesellschaft großes Potenzial in der Region und darüber hinaus. Die Ausweitung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit kann für das Krankenhaus eine Chance darstellen, um neben Fachkräften auch Patientinnen und Patienten zu gewinnen. Ein erster Austausch mit Vertretern aus der Nachbarstadt Slubice hat bereits stattgefunden. Eine Kontaktaufnahme mit einer polnischen Universität ist in Anbahnung und soll mittelfristig zu einer Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit führen. Zur Standardisierung klinischer Abläufe und Strukturen, zur Erhöhung der Qualität im Gesundheitswesen ebenso wie zur Entlastung der Mitarbeitenden wird die Digitalisierung weiter vorangebracht. Mit der Homogenisierung der KIS-Landschaft im Jahr 2023 wurde die Grundlage dazu geschaffen. Durch gezielte Investitionen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) wird die Entwicklung patientenzentrierter Prozesse weiter vorangetrieben. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Einführung der Künstlichen Intelligenz liegen. Hier wird die Klinik langfristig von den Erfahrungen der anderen Verbundkrankenhäuser profitieren, die bereits Partner in angelaufenen KI-Projekten sind. Neben der fortschreitenden Digitalisierung bleibt auch die konzeptionelle und bauliche Modernisierung der Klinik ein bedeutsames Thema. Aus unseren umfangreichen Investitionen werden sich positive Auswirkungen auf die medizinische Versorgung unserer Patienten ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung der zur Verfügung stehenden Bettenkapazität von 80 auf 92. Mit der Ausbildung von jungen Menschen in unterschiedlichen Gesundheitsberufen an Ausbildungsstätten oder der Vergabe von Studiendarlehen versucht das Evangelischen Krankenhaus Lutherstift, ausreichend Fachpersonal für die vielfältigen Aufgaben rekrutieren zu können. Zeitgleich soll durch Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitgebermarke hochmotiviertes Personal akquiriert werden. 3.2 Risikobericht 3.2.1 Risiken allgemein Personalmanagement - Fachkräftemangel Unverändert stellt der Fachkräftemangel in allen Bereichen des Unternehmensverbundes ein Risiko dar. Nicht alle Stellen können ohne Vakanzen wiederbesetzt werden. Auch gelingt es nicht immer, Fachpersonal zu binden. Dieses muss dann in den Bereichen, wo das möglich ist, durch ungelernte Kräfte kompensiert werden. Das wirkt sich ungünstig auf die Fachkraftquote aus. Dieses Risiko ist je nach Berufsgruppe und Standort unterschiedlich ausgeprägt. Verschärfend wirken zudem branchenüblich hohe Fluktuations- und Krankheitsquoten. Es ist davon auszugehen, dass sich das Risiko in den nächsten Jahren eher verschärfen als abschwächen wird. Um solchen Entwicklungen entgegenzuwirken und besondere Herausforderungen in einzelnen Bereichen frühzeitig zu erkennen, wurde das Personalcontrolling in 2023 weiterentwickelt. Zudem reagiert der Unternehmensverbund mit verschiedenen Maßnahmen der Personalakquise, Personalentwicklung und -bindung. Verstärkt wird auf Mitarbeitende zugegangen, die in Altersrente gehen und noch weiterarbeiten wollen oder müssen. Das EDBTL ist zudem ein eigener Träger für Angebote des Freiwilligendienstes (FSJ und BFD). Zudem liegt ein Schwerpunkt auf der Qualifizierung von Mitarbeitenden, die bereits im Unternehmensverbund tätig sind und die eine berufsbegleitende Ausbildung absolvieren wollen. Verstärkt werden auch Studierende einer Berufsakademie in ihren Praxisphasen in Einrichtungen der Teilhabe beschäftigt. Seit einiger Zeit wird aus nicht berücksichtigten Bewerbungen ein eigener Bewerberpool aufgebaut, auf den bei freiwerdenden Stellen zurückgegriffen werden kann. Mit Hilfe des Bewerbermanagement-Systems kann auch "Active Sourcing" durchgeführt und direkt Kontakt zu potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern aufgenommen werden. Zudem wird kontinuierlich an der Präsenz des Unternehmensverbundes im Internet und in sozialen Medien gearbeitet. Datenschutz und Informationstechnologien Die Leistungsfähigkeit und die Ausfallsicherheit der Vernetzung an den EDBTL-Standorten hat einen neuen hohen Stand erreicht. Im Vergleich zu 2021, als das zugrundeliegende Projekt gestartet wurde, sind die großen EDBTL-Standorte nun mit einer um den Faktor 10 verbesserten Bandbreite produktiv angebunden. Im weiteren Fortlauf des Projektes wird nun an der Ausfallsicherheit der Anschlusstechnik und der Leitungen gearbeitet. Dazu wird zum einen die Anschlusstechnik redundant ausgelegt. Zum anderen sind zweite Leitungswege beauftragt worden, um einen Ausfall an den großen Standorten durch jeweils zwei Leitungswege unterschiedlicher Provider abzusichern. In Eigenregie hat die Zentrale IT im Juni und im Oktober 2023 zwei Penetrationstests durchgeführt, um von außen (aus dem Public Internet) erreichbare Schwachpunkte aufzuspüren. Beide Male konnten keine unbekannten Schwächen und/oder Abweichungen gegenüber den Penetrationstests der Jahren 2021 und 2022 festgestellt werden. In einem Sonderprojekt waren schon in 2022 die fünf vom EDBTL selbst betriebenen und von außen (aus dem Public Internet) erreichbaren Systeme überprüft und gehärtet worden. Diese nach außen offenen Systeme wurden im Jahr 2023 erneut überprüft und zum Teil noch weiter gehärtet. Wie in den Vorjahren stellen Phishing-eMails einen Bedrohungsvektor dar. Phishing ist der Versuch, von außen Informationen oder gar Zugang zu erhalten, indem Unternehmensangehörige via eMail zum Handeln abseits der normalen Unternehmensprozesse geführt oder verführt werden. In 2023 hat die Zentrale IT unternehmensweit einen Meldebutton im Mailprogramm integriert. Mit diesem Button können verdächtige eMails, die trotz Firewall und eMail-Filter durchkommen, direkt an das zentrale Ticketsystem zur Überprüfung gesendet werden. Die Versuchung, ggf. maliziöse eMails zu öffnen, hat sich damit deutlich verringert. Eine anhaltend wichtige Aufgabe für die Verantwortlichen der Fachbereiche ist die Dokumentationen von Fachverfahren als Basis für die eigene Risikoabschätzung wie für spätere IT- Sicherheitsmanagement-Systeme. Investitionsprojekte und Immobilienwirtschaft Im Rahmen der Errichtung von Gebäuden bzw. der Abwicklung von Investitionsprojekten bestehen grundsätzlich Risiken hinsichtlich der Einhaltung der Kostenbudgets und der Fertigstellungstermine. Diesen Risiken wird in der Planungsphase durch ein abgestuftes internes Freigabeverfahren sowie in der Umsetzungsphase mit einem zeitnahen Baukostencontrolling und bauherrenseitig begleitendem Projektmanagement entgegengewirkt. Die fortschreitende Nutzungsdauer der Betriebsgebäude bringt Risiken für außerplanmäßige Instandsetzungen mit sich. Deshalb wurden für eine nachhaltige Gebäudeplanung Instandhaltungskennzahlen entwickelt, die Grundlage für die mehrjährige Planung sind. 3.2.2 Risiken der Gesellschaft Die Gesellschaft ist in das Krisenmanagementsystem des Unternehmensverbundes eingebunden. Der anhaltende Ukrainekonflikt und die aufkommenden Spannungen in Nahost, die damit verbundenen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und hierbei insbesondere die Lieferketten und die dadurch ausgelösten Preissteigerungen können zu einer weiteren Verschlechterung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage führen. Leistungsschwankungen, Leistungsverschiebungen vom stationären in den tagesklinischen Bereich, eine wettbewerbsbedingte Reduktion der Einweisungen sowie gesetzlich indizierte Abschläge auf Krankenhausleistungen können zu Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen und damit zu Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Durch regelmäßige Zeit- und Betriebsvergleiche bezüglich Leistung, Umsatz und Ergebnis sowie ausgewählter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen und anderer Indikatoren im Rahmen der Mitgliedschaft im CLINOTEL-Verbund ist es uns möglich, unerwünschte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und da, wo es angebracht ist, korrigierend eingreifen. Des Weiteren ist das Branchenumfeld durch verstärkte gesundheitspolitische Regulationseinflüsse geprägt. Mit den aktuell vorgestellten Reformplänen des Bundesgesundheitsministers, die im Laufe des Jahres in ein zustimmungsfähiges Gesetz umgesetzt sein sollen, könnten diese und weitere weitreichende Veränderungen in der Krankenhauslandschaft anstehen. Mit starken Partnern versucht das Krankenhaus hier seinen Einfluss geltend zu machen, bzw. rechtzeitig auf bevorstehende Entwicklungen hingewiesen zu werden. Dazu stehen wir im regelmäßigen direkten Austausch mit dem MSGIV, den Kostenträgern, der Lokal- und Landespolitik, als auch mit Vertretern zahlreicher Interessenverbände. Der steigende Fachkräftebedarf und ein damit verbundener Mangel an qualifiziertem Personal sind für uns - wie für die gesamte Branche - zentrale Themen. Auch für uns ist es eine Herausforderung, hochqualifiziertes und motiviertes Personal zu finden, um die vielseitigen und komplexen Anforderungen der Gesundheitswirtschaft zu erfüllen. Wir begegnen diesen Herausforderungen mit zahlreichen, auf lokale Besonderheiten zugeschnittene Maßnahmen, wie zeitgemäßen Vergütungsstrukturen, vielfältigen Karrieremöglichkeiten durch Kooperationen mit Hochschulen, Recruiting-Events oder die Teilnahme an Corporate Benefits. Darüber hinaus ist die Ausbildung an Gesundheitsakademien oder Krankenpflegeschulen weiterhin von zentraler Bedeutung. Für unsere Geschäftstätigkeit ist die Behandlungsqualität ein wichtiger Faktor. Betriebsrisiken minimieren wir einerseits durch eine Maximierung der Behandlungsqualität, die wir mit unseren gut ausgebildeten und stetig weitergebildeten Mitarbeitenden sicherstellen. Darüber hinaus stellen wir mit unserem klinischen Risikomanagement, dem strukturierten Qualitätsmanagement und der Teilnahme am CLINOTEL Qualitätsbenchmark sicher, dass wir über angemessene Präventivsysteme verfügen, mit deren Hilfe potenzielle Fehlerquellen identifiziert und eine Erhöhung der Qualitätsstandards sowie der Sicherheit und Effizienz der Prozesse erreicht werden können. 1.3 Prognosebericht Vor dem Hintergrund des anspruchsvollen politischen und wirtschaftlichen Marktgeschehens sowie der geplanten Klinikreform erwartet das Evangelische Krankenhaus Lutherstift weiterhin Auswirkungen auf das Betriebsergebnis. Für das kommende Geschäftsjahr 2024 gehen wir von einem Umsatz und Ertrag in Höhe von 15,8 Mio EUR und Aufwendungen von etwa 14,0 Mio EUR aus. In den Erträgen sind anteilig zusätzliche Erlöse entsprechend der in der Drucksache 592/23 des Bundesrates geforderten strukturellen Verbesserung der Krankenhausfinanzierung berücksichtigt. Für das Ergebnis rechnen wir mit einem Überschuss von rund 1,8 Mio EUR, in dem die Restzahlung des großen Sicherstellungszuschlages mit rund 1,0 Mio EUR enthalten ist. Wir weisen darauf hin, dass unser Ausblick unter erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Verlauf geopolitischer Spannungen sowie unter dem Vorbehalt etwaiger regulatorischer Eingriffe mit Auswirkungen auf die Erlössituation im Jahr 2024 steht. Insgesamt bestehen unseres Erachtens derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken aus den genannten Herausforderungen. Gleichwohl besteht große Unsicherheit bezüglich der längerfristigen Auswirkungen bei zeitlich weiter anhaltenden Krisen und der Reformvorhaben sowie der o.g. Folgen auf die Klinik. Dann kann eine weitere negative Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nicht ausgeschlossen werden.
Teltow, den 28. März 2024 gez. Dr. Karsten Bittigau, Geschäftsführer gez. Tobias Bruckhaus, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die Lutherstift gGmbH, mit Sitz in Teltow, wird im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der HRB 28910 P geführt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 ist den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), unter Beachtung des GmbH-Gesetzes und nach der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 HGB. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert maßgebend. Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre) um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen linearen Abschreibungen sind nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen (Gebäude 20 bis 50 Jahre, Außenanlagen 15 bis 25 Jahre, technische Anlagen 10 bis 15 Jahre, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 20 Jahre). Für Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten über EUR 250 und unter EUR 1.000 wird ein jahrgangsbezogener Sammelposten gebildet und über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben. Davon ausgenommen sind EDV Geräte, welche unabhängig von der Höhe ihrer Netto-Anschaffungskosten nach Maßgabe ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer (3 bis 10 Jahre) planmäßig linear abgeschrieben werden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich pro rata temporis linear. Für dauerhafte Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden durch körperliche Bestandsaufnahme der Lager zum Bilanzstichtag ermittelt. Die Bewertung erfolgte unter Beachtung des Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 4 HGB mit den gleitenden Durchschnittspreisen bzw. mit Einstandspreisen. Unfertige Leistungen werden durch Buchinventur ermittelt. Es handelt sich um Patienten, deren Behandlung am Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist und mit einer DRG- Fallpauschale vergütet wird. Dabei werden aus der für das Berichtsjahr geltenden DRG-Kalkulation des InEK unter Zugrundelegung des für 2023 vereinbarten Basisfallwertes Näherungswerte unter Berücksichtigung angemessener Abschläge für nicht den Herstellungskosten zuzurechnender Kostenbestandteile ermittelt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Als Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung werden die Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Krankenhausträgers vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ausgewiesen. Ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab der Förderung nach dem KHG kann erst bei Ausscheiden des Krankenhauses aus dem Krankenhausplan geltend gemacht werden. Der Ausgleichsposten hat den Charakter einer Bilanzierungshilfe und stellt keinen Vermögensgegenstand dar. Die Sonderposten werden nach Maßgabe der Abschreibungen und Abgänge auf die mit Zuweisungen und Zuschüssen finanzierten Anlagegegenstände ertragswirksam aufgelöst. Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um freie Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO in Höhe von TEUR 240 und andere zweckgebundene Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 174. Sie sind insgesamt "andere Gewinnrücklagen". Zur Finanzierung des Anlagevermögens erhaltene Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, von der öffentlichen Hand sowie sonstigen Fördergebern werden nicht von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt, sondern auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens ausgewiesen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen wird auf Basis der Vollkräftezahl anhand eines standardisierten Berechnungsschemas ermittelt. Die angesetzten Restlaufzeiten richten Sie nach den Jubiläumsintervallen der AVR DWBO. Die Abzinsung erfolgt gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,51 - 1,62 % bei 10 - 40 Jahren Restlaufzeit. Der Berechnung liegt ein durchschnittlicher Kostentrend von 3,0 % zu Grunde. Verbindlichkeiten sind entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens zu Bruttowerten ist im Anlagenspiegel, der Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Unter den Finanzanlagen ist ein Pflichtanteil mit einem Nennwert von TEUR 6 an der Wohngenossenschaft Frankfurt (Oder) Süd eG ausgewiesen. Die sonstigen Ausleihungen betreffen verzinsliche Studiendarlehen mit einer Laufzeit von über 5 Jahren für Studierende an der Medizinischen Hochschule Brandenburg. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen wie im Vorjahr im Wesentlichen Forderungen gegen öffentliche Sozialträger sowie Selbstzahler aus Leistungen des Krankenhauses. Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht betreffen Forderungen nach dem KHEntgG von TEUR 2.109 (Vorjahr: TEUR 2.601), die sich aus der Budget- und Entgeltvereinbarung der Gesellschaft ergeben. Bei den Forderungen an den Gesellschafter sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um laufende Verrechnungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Im Rechnungsabgrenzungsposten sind für das Folgejahr geleistete Vorauszahlungen abgegrenzt. Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert TEUR 1.000 und ist vollständig eingezahlt. Der Bilanzverlust des Vorjahres wurde in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Darstellung:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte gesichert. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter handelt es sich vollständig um Darlehensverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht betreffen noch nicht verwendete Fördermittel und Investitionspauschalen nach § 16 BbgKHEG in Höhe von TEUR 1.177 (Vorjahr: TEUR 1.013) und Rückzahlungsverpflichtungen aus Ausgleichsbeträgen nach dem KHEntgG in Höhe von TEUR 1.716. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Steuern in Höhe von TEUR 82 (Vorjahr: TEUR 56). Aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen ergeben sich sonstige finanzielle Verbindlichkeiten i.H. v. TEUR 83 p.a.. Die EZVK erhebt seit Januar 2017 neben dem satzungsgemäßen Beitrag zur Ausfinanzierung eine Sonderzahlung in Höhe von 0,6%, monatlich für jeden Mitarbeitenden, für den der ungekürzte Pflichtbeitrag entrichtet wird. Ein Auslaufen der Sonderzahlung ist derzeit nicht zu erwarten. Für die Lutherstift gGmbH belief sich die Sonderzahlung für das Jahr 2023 TEUR 29. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Im Geschäftsjahr wurden Umsatzerlöse (Position 1. - 4a. GuV) von TEUR 11.209 (Vorjahr: TEUR 11.059) erzielt. Es handelt sich im Wesentlichen um Umsatzerlöse aus Krankenhausleistungen bzw. aus Leistungen, die mit der Krankenhaustätigkeit im Zusammenhang stehen. Der Posten 4a. enthält in Höhe von TEUR 39 periodenfremde Erträge, davon TEUR 24 aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten mit TEUR 1.600 einen Sicherstellungszuschlag, mit TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 19) Erträge aus Zuwendungen Dritter zum laufenden Aufwand, mit TEUR 157 (Vorjahr: TEUR 124) aus der Auflösung von Rückstellungen und mit TEUR 134 (Vorjahr: TEUR 227) andere periodenfremde Erträge. Der Personalaufwand enthält in Höhe von TEUR 247 (Vorjahr: TEUR 224) Aufwendungen für Altersversorgung. Die Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen enthalten mit TEUR 866 (Vorjahr: TEUR 815) die Bewilligung von Fördermitteln im Wege der Investitionspauschale durch das zuständige Landesministerium. In gleicher Höhe sind Fördermittel nach dem KHG enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten mit TEUR 231 (Vorjahr: TEUR 139) Instandhaltungskosten und Aufwendungen für Wartung, in Höhe von TEUR 1.764 (Vorjahr: TEUR 1.648) Miet-, Pacht-, Versicherungs- und sonstige Verwaltungskosten. Die darin enthaltenen periodenfremden Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 121, davon TEUR 37 aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten mit TEUR 104 (Vorjahr: TEUR 131) Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie keine (Vorjahr: TEUR 2) Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. 5. Sonstige Angaben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Der durchschnittliche Personalbestand entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Angaben zum Abschlussprüferhonorar Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr entfällt mit netto TEUR 24. Konzernverhältnis Gesellschafterin ist die Evangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin, Stiftung bürgerlichen Rechts, mit Sitz in Berlin. Die Stiftung stellt zum 31. Dezember 2023 freiwillig einen Konzernabschluss für den größten und gleichzeitig kleinsten Kreis von Unternehmen auf, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird nicht veröffentlicht. Die Geschäftsführer sind: Herr Dr. Karsten Bittigau Herr Tobias Bruckhaus Schwerpunkte der Geschäftsführungstätigkeit von Herrn Dr. med. Bittigau sind die medizinische Leitung der Gesellschaft, Planung, Organisation und Erlössicherung medizinischer Leistungen, strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung medizinischer Leistungsbereiche, Medizincontrolling, Qualitätssicherung, Hygienemanagement, Datenschutz und Informationstechnologie. Schwerpunkte der Geschäftsführungstätigkeit von Herrn Tobias Bruckhaus sind die kaufmännische Leitung der Gesellschaft, das Finanz- und Rechnungswesen, betriebswirtschaftliches Controlling, Personalentwicklung und Tarifangelegenheiten, Qualitäts- und Risikomanagement, Innenrevision. Die Geschäftsführung erhält von der Gesellschaft keine Bezüge.
Teltow, den 28. März 2024 gez. Dr. Karsten Bittigau, Geschäftsführer gez. Tobias Bruckhaus, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Lutherstift gGmbH, Teltow Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Lutherstift gGmbH, Teltow - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lutherstift gGmbH, Teltow, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Lutherstift gGmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, 30. April 2024 ETL
WRG GmbH
Robbers, Wirtschaftsprüfer Schürmann, Wirtschaftsprüfer Feststellung Jahresabschluss Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss der Lutherstift gGmbH, Teltow, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 am 19. Juni 2024 festgestellt. Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird der Bilanzverlust in Höhe von 429.902,80 € auf neue Rechnung vorgetragen. |
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