Eurom
Haustechnik GmbH
Marwitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
104.872,00 |
152.158,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
99.669,00 |
37.381,00 |
| III.
Finanzanlagen |
5.200,00 |
114.774,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
954.115,24 |
1.090.694,62 |
| I.
Vorräte |
1.541,38 |
75.346,11 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
141.223,67 |
3.716,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
132.578,79 |
99.052,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
819.995,07 |
916.296,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.045,87 |
3.344,83 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
34.362,18 |
43.647,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.097.395,29 |
1.289.844,49 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
996.117,04 |
1.027.055,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
33.233,97 |
33.233,97 |
| II.
Gewinnvortrag |
893.821,25 |
1.139.536,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
69.061,82 |
-145.715,40 |
| B.
Rückstellungen |
47.700,00 |
228.860,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.578,25 |
33.929,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
53.578,25 |
33.929,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.097.395,29 |
1.289.844,49 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Neuruppin unter
der HRB 5941 registriert.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung
der §§ 238 ff., 264 ff. HGB und den
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie macht von den
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 286 HGB und
§ 288 HGB Gebrauch.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, das Sachanlagevermögen
sowie das Finanzanlagevermögen werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt.
Bei Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit den
steuerlich zulässigen Höchstsätzen linear
abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände
bis zu einem Anschaffungswert von € 800 werden im
Jahr des Zuganges voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung der Unfertigen
Leistungen erfolgte retrograd ausgehend von den
Verkaufserlösen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den
Nennwerten angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch
entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Sie berücksichtigen alle bis zur
Jahresabschlusserstellung erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen sind berücksichtigt, soweit
ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen. Soweit die Rückstellungen eine Restlaufzeit
von über einem Jahr aufweisen, werden sie entsprechend
§ 253 II HGB abgezinst.
Zur Ermittlung der
Pensionsrückstellung wurde die
Projection-Unit-Credit-Methode (PUC) angewendet. Für
die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Zinssatz
|
|
2,71 %
|
zu Grunde gelegte
Richttafel
|
|
Heubeck RT 2018 G
|
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
308.678,00 €
|
Anschaffungskosten /
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
|
343.040,18 €
|
Der Zeitwert der Vermögenswerte entspricht dem
vom Versicherer mitgeteilten, aus dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der
Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2019 abgeleiteten
Betrag.
Auf Grund der durch das
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten
Bewertung der Pensionsrückstellung ergibt sich zum
31.12.2019 ein Differenzbetrag gemäß
§ 253 VI S. 2 HGB
i. H. v. 40.622 €.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
3. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich
sechs Arbeitnehmer beschäftigt.
Marwitz, 3. Juni 2020
gez.
Hans-Jürgen Maurer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 29.222,93 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 8.518,54
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Marwitz, den 3. Juni 2020
gez.
Hans-Jürgen Maurer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.06.2020 festgestellt.
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