Burkhard Runge Estrichbau GmbHLiquidiert

39615 Seehausen (Altmark), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 2244
Eingetragen
21.3.1996
Branche
Herstellung von Gipserzeugnissen für den BauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenAnbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
Gegenstand
Das Verlegen von Estrich unter Verwendung von Zementestrich.

Historie

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Management

NameRolle
Burkhard Runge
seit 18.2.2013
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Burkhard Runge Estrichbau GmbH

Seehausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 188.986,39 176.855,17
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 8,00
II. Sachanlagen 183.347,00 120.017,00
III. Finanzanlagen 5.637,39 56.830,17
B. Umlaufvermögen 112.601,79 129.650,14
I. Vorräte 3.025,21 3.025,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.084,57 23.235,51
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 13.604,30 17.084,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 86.492,01 103.389,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 301.588,18 306.505,31

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 288.188,76 218.010,07
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 192.445,48 197.475,83
III. Jahresüberschuss 70.178,69 -5.030,35
B. Rückstellungen 9.639,86 77.490,46
C. Verbindlichkeiten 3.759,56 11.004,78
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.759,56 10.974,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 301.588,18 306.505,31

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten / zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz / bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Rückdeckungsversicherungen wurden gekündigt und an die Gesellschaft ausgezahlt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Finanzanlagen

Es bestehen Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von 5.637,39 €.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 23.085 € 23.236 €

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.565 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist ein Gewinnvortrag/Verlustvortrag von € 192.445 enthalten.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden ergebniswirksam aufgelöst, da der Gesellschafter-Geschäftsführer auf seine Versorgungszusage verzichtet hat.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen und für Abschluss- und Prüfungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 3.760 € 3.760 € 11.005 € 11.005 €

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Wittenberge, den 10. Juli 2012

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.7.2012.

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