KEYNES
Planungsgesellschaft mbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.234.937,78 |
2.297.173,78 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.251,00 |
49.528,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.223.686,78 |
2.247.645,78 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.140.662,59 |
3.112.162,04 |
| I.
Vorräte |
18.245,00 |
21.035,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.557.336,95 |
2.432.607,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
565.080,64 |
658.519,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
65.310,18 |
66.592,15 |
| Aktiva |
5.440.910,55 |
5.475.927,97 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.308.600,88 |
2.113.716,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.058.600,88 |
1.863.716,56 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.863.716,56 |
1.981.866,72 |
| B.
Rückstellungen |
1.697.879,00 |
1.698.798,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.434.430,67 |
1.663.413,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
544.577,32 |
594.243,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
889.853,35 |
1.069.169,61 |
| Summe
Passiva |
5.440.910,55 |
5.475.927,97 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
(1)
Aufstellung des Jahresabschlusses
Die KEYNES Planungsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in
Neuss und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Neuss (Registernummer HR B 6776).
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags erstellt. Die Gesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.
1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
(2)
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
werden gegenüber dem Vorjahr beibe-halten.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen werden linear vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00
Euro werden in voller Höhe abgeschrieben. Die
angewandten Abschreibungsmethoden und die
Abschreibungssätze entsprechen den steuerlichen
Vorschriften.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw. mit den
Herstellungskosten angesetzt. Bei der Ermittlung der
Herstellungskosten für unfertige Arbeiten wurden neben
den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der
Fertigungsgemeinkosten und der Verwaltungskosten sowie des
Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist, berücksichtigt. Die
Ermittlung der Herstellungskosten entspricht damit den
steuerlichen Vorschriften.
Die
Forderungen und andere
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung
getragen.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Von dem Wahlrecht zum
Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich
ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2
HGB wird kein Gebrauch gemacht.
Die
Pensionsrückstellungen sind nach dem
Barwertverfahren unter Anwendung eines Zinsfußes von
1,82 %, eines Rententrends von 2 % und unter Anwendung der
Heubeck-Richttafeln 2018 G errechnet worden. Aufgrund
der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellungen ergab sich zum 1.1.2010 ein
Zuführungsbetrag nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB in
Höhe von € 112.809,00. Hiervon wurden in den
Vorjahren ein Betrag von € 97.773,00 und im
Geschäftsjahr € 7.521,00 zugeführt.
Damit sind in Zukunft noch € 7.515,00
zuzuführen. Der Betrag von € 7.521,00 wird
gesondert als davon-Vermerk bei den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen als "Aufwendungen nach Artikel 67 Abs. 1 Satz
1 EGHGB" erfasst. Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertung
der Pensionsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Jahre und der vergangenen
zehn Jahre beläuft sich auf € 9.875,00, der
gemäß § 253 Abs. 6 HGB nicht
ausgeschüttet werden darf.
Die übrigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Bei
Rückstellungen, die eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr haben, wird wie folgt verfahren:
Die Rückstellung für Aufbewahrungskosten
ist unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung
von 2 % und einer Abzinsung gemäß § 253
Abs. 2 Satz 1 HGB ermittelt worden. Dabei erfolgte die
Abzinsung nach Staffelung der Jahre, nach denen die
Unterlagen noch aufzubewahren sind.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Vom
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind €
1.069.169,61 durch Grundpfandrechte besichert. €
151.818,65 haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren.
Sonstige Angaben
(3)
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte gemäß
§ 267 Abs. 5 HGB im Geschäftsjahr 2023 im
Durchschnitt 93 Arbeitnehmer.
(4)
Zusammensetzung der Organe
Die Geschäftsführung wird wahrgenommen
durch:
Markus Böke, Dipl.-Ingenieur, Krefeld
Willem Keyer, Dipl.-Ingenieur, Wageningen /
Niederlande
Neuss, den 20. Februar
2024
KEYNES Planungsgesellschaft mbH
gez.
Markus Böke
gez.
Willem Keyer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2024
festgestellt.
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