PRC Culinary GmbH
Selbe AdresseSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Bruch seit 6.5.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Private Roof Club GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Private Roof Club GmbH, Mühlenstr. 78-80, 10243 Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HR HRB 158316) wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Bestimmungen § 242, § 243 I und II, §§ 244 bis 256a, § 264 Ia und II, § 265 II, V, VIII, § 268 III, §§ 272,274,275 IV, § 277 I und III 1, § 284 II Nr. 1 und 2 Handelsgesetzbuch (HGB) in der Fassung des BilRUG und der Artikel 28, 42 und 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 I HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2021 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12.2022 erfolgte unter teilweiser / vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzI. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. II. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Gründe, die gegen die Fortführung des Unternehmens sprechen, sind nicht erkennbar. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Soweit erforderlich, sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden bei Vermögensgegenständen des unbeweglichen und beweglichen Anlagevermögens nach der linearen Methode vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 € wurden im Jahr des Zugangs sofort erfolgswirksam als Aufwand gebucht. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 bis 800,00 € wurden aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung ein Anlageabgang unterstellt und im Jahr der Anschaffung die Anschaffungskosten in voller Höhe abgeschrieben. 3. FinanzanlagenDas Unternehmen hält keine Anteile im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB. 4. VorräteBei der Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten mit einbezogen: Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten sowie Sonderkosten der Fertigung. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. 5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt in Höhe von 0,00 €. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 19.452,00 € enthalten (§ 42 III GmbHG. Für die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde keine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. 6. Steuerlicher aktivischer AbgrenzungspostenIm Geschäftsjahr wurde ein steuerlicher aktivischer Abgrenzungsposten in Höhe von 27.576,30 € gebildet. 7. KapitalDas Stammkapital in Höhe von 25.000 € ist zur Hälfte eingezahlt. Das ausstehende Stammkapital ist zum Bilanzstichtag nicht eingefordert. 8. Sonderposten mit RücklagenanteilIm Geschäftsjahr bestanden keine Sonderposten mit Rücklageanteil. 9. RückstellungenDie Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt und zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 10. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen unterliegen dem üblichen Eigentumsvorbehalt. Verbindlichkeiten, die durch Pfand- oder gleiche Rechte gesichert wurden, bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Eine Gestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten erfolgte im Geschäftsjahr nicht. Es bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zum 31.12.2022. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Verbindlichkeiten:
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von insgesamt 0,00 €. C. Ergänzende AngabenIm Geschäftsjahr gab es keine Geschäftsvorfälle mit Erträgen oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung. Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug 11 (im Vorjahr: 9). I. Angaben über Mitglieder der UnternehmensorganeWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
II. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestanden keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB zum Bilanzstichtag.
Berlin, 20.12.2023 gez. Robert Bruch Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.12.2023. |
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