cashbox24 GmbHLiquidiert
52372 Kreuzau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Niels Vermeegen seit 24.3.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
cashbox24 GmbHKreuzauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft ist eine nicht prüfungspflichtige kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Gliederung und Bewertung entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen sind nicht vorhanden. Aus diesem Grund entfallen die Angaben zur Bewertung und den planmäßigen Abschreibungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. zu den Anschaffungskosten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Es waren keine Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt. Rückstellungen waren nicht zu bilden, da keine erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen zu berücksichtigen sind. Es bestehen keine Verbindlichkeiten. Angaben zur Bewertung entfallen daher. Erläuterungen der G u V Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung entfallen gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 HGB. Sonstige Angaben: 1. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden nicht. 2. Mitglied der Geschäftsführung war im Geschäftsjahr: Jan Nils Vermeegen, Kreuzau 3. Vorschüsse und Kredite an den Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt. 4. Es bestanden keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. 5. Der Jahresabschluss der Gesellschaft unterliegt nicht der Prüfungspflicht durch einen Abschlussprüfer im Sinne von § 316 des Handelsgesetzbuches.
Jan Vermeegen |
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