Liebherr-Digital Development Center GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Härle seit 2.4.2026 | Geschäftsführer |
Heinz Georg Klemm seit 7.2.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Liebherr-International AG | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Liebherr-Digital Development Center GmbHUlmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALT Bilanz Anhang Bestätigungsvermerk BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Allgemeine Angaben Die Liebherr-Digital Development Center GmbH, Ulm, ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Liebherr-Hausgeräte GmbH, Ochsenhausen, deren Alleingesellschafterin die Liebherr-International AG, Bulle/Schweiz, ist. Die Liebherr International AG stellt den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den kleinsten und größten Teil der einzubeziehenden Unternehmen der Liebherr-Gruppe auf. Dieser wird im Unternehmensregister bekannt gemacht. Sitz der Liebherr-Digital Development Center GmbH ist Ulm. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 741781 im Register des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Liebherr-Digital Development Center GmbH wird nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfolgen grundsätzlich linear und pro rata temporis nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 250 und bis einschließlich EUR 800 werden im Anlagevermögen aktiviert und im Monat des Zugangs vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250 werden sofort als Aufwand erfasst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden mit dem laufzeitadäquaten, von der Bundesbank bekanntgegebenen, Zinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. In der Abbildung des Jahresabschlusses werden auf volle Euro gerundete Werte verwendet. Aus rechentechnischen Gründen können daher in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (summarische) Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten. Bilanzerläuterungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände An die Alleingesellschafterin Liebherr-Hausgeräte GmbH, Ochsenhausen, bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 293). Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Gegenüber der Alleingesellschafterin Liebherr-Hausgeräte GmbH, Ochsenhausen, bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 670 (Vorjahr: TEUR 704). Personal Im Jahresdurchschnitt wurden 76 Mitarbeiter beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich am Bilanzstichtag auf TEUR 278. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen aus einem Mietvertrag mit einem verbundenen Unternehmen.
Ulm, den 22. Februar 2024 LIEBHERR-DIGITAL DEVELOPMENT CENTER GMBH Die Geschäftsführung Detlef Walther Heinz Georg Klemm Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Liebherr-Digital Development Center GmbH, Ulm Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Liebherr-Digital Development Center GmbH, Ulm, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 22. Februar 2024 DR.
KLEEBERG & PARTNER GMBH
ppa. Dr. Petersen, Wirtschaftsprüfer de la Paix, Wirtschaftsprüfer |
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