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Allgemeine und politische ErwachsenenbildungAllgemeine und politische ErwachsenenbildungWZ 85.59.1PrimaryPostsekundärer, nicht tertiärer Unterricht in Schulen des SozialwesensPostsekundärer, nicht tertiärer Unterricht in Schulen des SozialwesensWZ 85.33.2Öffentliche Verwaltung des Umwelt- und NaturschutzesÖffentliche Verwaltung des Umwelt- und NaturschutzesWZ 84.12.5
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Erziehung, Bildung, Naturschutz und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, der Jugendhilfe und Tierschutz. Die Bildungsprozesse richten sich hierbei nach dem Berliner Bildungsprogramm (BBP) und dessen inhaltlichen Bildungsbereichen: Körper, Bewegung und Gesundheit; Soziale und kulturelle Umwelt; Kommunikation: Sprachen, Schriftkultur und Medien; Bildnerisches Gestalten; Musik; Mathematische Grunderfahrungen; Naturwissenschaftliche und technische Grunderfahrungen. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Jugendhilfe/Förderung von Erziehung - pädagogische/sozialpädagogische Vorhaben in der Jugendarbeit, die zukunftsweisend für das verantwortliche Denken und Handeln junger Menschen, - Förderung straffällig gewordenen Jugendlichen; Jugendliche, welche von Unselbständigkeit bedroht sind (z. B. durch persönliche Beeinträchtigungen; Gewalt- und Missbrauchserfahrungen; Verwahrlosungserfahrungen; Lern-, Lelstungs-, Aufmerksamkeits- und Teilleistungsstörungen etc.) durch pädagogisch betreute koedukative Wohngruppen (vollstationär), Nachbetreuung und spezielle Elternarbeit - Unterstützung innovative Projekte und Maßnahmen aus dem Bereich der Jugendarbeit, für Projekte, Initiativen und Maßnahmen, die eine soziale oder kulturelle Ausrichtung haben, z. B. Unterstützung Sportvereine, Kindergärten und Schulen im Raum Brandenburg durch Sachspenden (z. B. selbst hergestelltes Spielsachen, Tisch und Bänke) und Bereitstellung von freiwilliger Arbeitskraft. - Zuwendungen durch Überschusseinnahmen an Kindergärten, Kitas, Beratungsstellen, Kinderkrankenhäuser, Kinderheime, Jugendhäuser, Jugendorganisationen, Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Universitäten u.a., - Förderung von Vorhaben, die geeignet sind, Jugendlichen die berufliche Praxis näher zu bringen, z. B. durch Arbeit mit den Tieren (Pflege der Tiere auf dem Gnadenhof), durch Arbeit in dem hauseigenen angelegten Garten, durch Erlernen eines Instrumentes. Bildung - Förderung von Aktivitäten der beruflichen Bildung - Gewährung von Stipendien z.B. im Rahmen der Ausbildung/dem Studium etc.; die Allgemeinheit hat Zugang zu diesen Stipendien und die Vergaberegeln sind für die Öffentlichkeit zugänglich - Information und Aufklärung der Öffentlichkeit (durch Schulungen vor Ort, Internet und Vorträge in Schulen) über artgerechten Tier- und Naturschutz, um die Menschen für die Belange des Tier- als auch des Naturschutzes sensibilisieren, - Berufliche Förderung in Form einer Ausbildung. Tierschutz - die Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen, z. B. die Unterhaltung eines Gnadenhofes und die artgerechte Haltung ohne Quälerei, welche das Ziel haben, Tieren vor Ort zu einem artgerechten Leben zu verhelfen und zu einem respektvollen Verhalten zwischen Mensch und Tier beizutragen; - die Unterstützung von gem. §§ 51, 52 AO als gemeinnützig anerkannten Tierheimen oder tierheimähnlicher Einrichtungen in Deutschland, Europa und weltweit, durch Anbieten von Plätzen für Tiere in Not, Bereitstellung von selbst hergestellten Tierunterkünften (kleine Ställe, Hütten für Kleine Tiere bis Hunde) mit dem Ziel, deren AufAusbau in Zusammenarbeit mit den örtlichen Verwaltungen als Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern. Naturschutz - durch z. B. Unterstützung anderer Projekte, unter anderem die Unterstützung durch Überschüsse für die Erhaltung des Landschaftsschutzgebiet "Nuthetal-Beelitzer Sanderer".
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