Autohaus
Pahnhenrich GmbH
Rietberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
143.427,00 |
171.245,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
143.422,00 |
171.240,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
828.642,85 |
792.907,70 |
| I.
Vorräte |
444.331,90 |
454.411,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
207.811,45 |
138.577,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
176.499,50 |
199.918,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.685,55 |
5.391,85 |
| Aktiva |
976.755,40 |
969.544,55 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
458.457,44 |
364.111,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
450.000,00 |
450.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
17.542,56 |
111.888,53 |
| davon
Verlustvortrag |
111.888,53 |
140.140,10 |
| B.
Rückstellungen |
15.850,00 |
11.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
502.447,96 |
594.233,08 |
| Passiva |
976.755,40 |
969.544,55 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft mit der Firma "Autohaus Pahnhenrich
GmbH" hat ihren Sitz in Rietberg und ist beim Amtsgericht
Gütersloh im Handelsregister, Abteilung B, unter der
Nummer HRB 2090 seit dem 24. Januar 1985 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft weist
zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB
in Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet. Bei dieser Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie
die Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert
und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen.
Handelswaren und unfertige Leistungen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren
Marktpreisen bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben - mit Ausnahme der
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 0) mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren - eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von TEUR 451 sind durch
Sicherungsübereignung von Kraftfahrzeugen gesichert.
4.
Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Wolfgang Pahnhenrich, Kfz-Meister, Rietberg. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 12
Arbeitnehmer beschäftigt.
Rietberg, den 17. Juni
2024
Wolfgang
Pahnhenrich
-
Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2024
festgestellt.
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