RGH Rechtsanwalts-GmbH
Selbe AdresseRechtsanwaltskanzleien und Notariate
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Dieter Antoni | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Robitzsch Massivhaus GmbHDresdenJahresabschluss zum 31. Dezember 2007Bilanz zum 31.12.2007AKTIVA
AnhangAllgemeine AngabenDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Von den eingeräumten Erleichterungen gemäß §§ 266, 274a, 288, 326 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft wendet bei der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB an. Die Gesellschaft richtet sich bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Jahresabschluss der Firma Robitzsch Massivhaus GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs entsprechend der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Bewertung von Herstellungskosten einbezogen. Die Rückstellungen wurden für alle der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Sonstige PflichtangabenVerbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren nicht vorhanden. Zum Bilanzstichtag bestanden im Hinblick auf die Verbindlichkeiten die folgenden Sicherheiten:
Per 31.12.2007 bestanden zugunsten der Geschäftsführung weder Vorschüsse oder Kredite noch wurden zugunsten der Geschäftsführung Haftungsverhältnisse eingegangen. Ein Aufsichtsrat oder Beirat existierte nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im Wirtschaftsjahr: Dipl. Bauingenieur Reinhard Robitzsch
30.06.2008 Herr Reinhard Robitzsch als Geschäftsführer |
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