CONCEPT
HEIDELBERG GmbH
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.284.229,02 |
626.449,77 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.620,80 |
2.587,36 |
| II.
Sachanlagen |
1.132.964,22 |
462.027,41 |
| III.
Finanzanlagen |
149.644,00 |
161.835,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.389.279,96 |
3.489.982,11 |
| I.
Vorräte |
3.000,00 |
3.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.382.555,11 |
3.483.494,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.724,85 |
3.487,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
6.692,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.673.508,98 |
4.123.124,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
71.729,01 |
71.729,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
46.729,01 |
46.729,01 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.065.408,83 |
1.189.702,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.489.802,86 |
2.771.154,46 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.489.802,86 |
2.771.154,46 |
| davon
aus Steuern |
258.080,42 |
273.245,78 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
46.568,28 |
90.539,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.673.508,98 |
4.123.124,68 |
Anhang
CONCEPT HEIDELBERG GmbH,
Heidelberg
Anhang zum 31.12.
2023
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
§§ 242 ff., 264 ff. HGB aufgestellt. Die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht §§ 266 Abs. 2 und 3 HGB;
die Gewinn- und Verlustrechnung wird aufgestellt nach dem
Gesamtkostenverfahren.
Die Vermögensgegenstände und die Schulden
sind entsprechend den allgemeinen Bewertungsvorschriften
des § 252 ff. HGB angesetzt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
CONCEPT HEIDELBERG
GmbH |
| Sitz: |
Heidelberg |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Amtsgericht Mannheim |
| Register-Nr.: |
HRB 705125 |
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen,
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Dabei wurden
die Zugänge pro rata temporis abgeschrieben.
Zugänge an beweglichen Wirtschaftsgütern des
Geschäftsjahres werden linear abgeschrieben.
Zuschreibungen waren nicht erforderlich.
% p.a.
1
Aussenanlagen
6,67 - 10,00
2
Technische Anlagen
9,10 - 33,33
3
PKW
15,00 - 30,00
4
Betriebsausstattung
10,00 - 20,00
5
Büroeinrichtung
10,00 - 30,00
6
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung
10,00 - 30,00
7
Mietereinbauten
10,00 - 12,50
8
Software
12,50 - 50,00
Geringwerte Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten zwischen Euro 150,01 und Euro
1.000,00 mit Anschaffungsdatum in den Jahren 2008 und 2009
werden als Sammelposten berücksichtigt und
linear über fünf Jahre abgeschrieben. Ab dem
Geschäftsjahr 2010 wurden die geringwertigen
Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten zwischen
Euro 150,01 und Euro 410,00 sofort Aufwandswirksam
berücksichtigt bzw. ab dem Geschäftsjahr 2018
zwischen Euro 250,01 und Euro 800,00.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit einem
Festwert bewertet.
Die Bewertung der Forderungen erfolgt zum Nennwert. Bei
den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen von rund einem
Prozent der Nettoforderungen Rechnung getragen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen. Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig
geschätzten Erfüllungsbetrag.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung werden mit dem Kurs für den Tag des
Geschäftsvorfalls gebucht. Umbewertungen und
Devisenkassamittelkurs waren zu vernachlässigen.
Forderungen werden gegebenenfalls mit dem niedrigeren
Geldkurs am Bilanzstichtag, Verbindlichkeiten
mit dem höheren Briefkurs am Bilanzstichtag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnte bisher
angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen
werden.
ANGABEN ZUR BILANZ
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung
im Geschäftsjahr sind im Anschluss an diesen Anhang in
Seite 7 dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
betreffen vollständig den Gesellschafter.
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
Pensionsrückstellungen
Dem beitragsmäßigen Ausweis der
Pensionsrückstellungen liegt ein Gutachten der
Dienstlei- stungsgesellschaft für
Versicherungsmathematik und betriebliche Altersversorgung mbH
(DVA Kasper) vom 23.Januar 2024 zugrunde. Es liegt eine
nicht verpfändete
Altersversorgungsverpflichtung vor.
Die Gesellschaft hat zur Berechnung der
Pensionsrückstellungen das
versicherungsmathematische Teilwertverfahren
gewählt. Als Rechnungszins wurden 1,82 %
(10-Jahres-Durchschnitt) angesetzt. Es handelt sich
hierbei um den nach der Vereinfachungsregelung für eine
Laufzeit von 15 Jahren angegebenen Zinssatz gemäß
der Rückstellungsabzinsungsverordnung für den Monat
Dezember 2023. Als Sterbetafeln kamen die Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zum Ansatz. Der
Rententrend wurde mit 1,0 % angesetzt.
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen
dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzins aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz
nach dem durchschnittlichen Marktzins aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 2.833,00 Euro.
Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen ist
durch Bestätigung der AXA Lebensversicherung AG,
Köln vom 20.12.2023 nachgewiesen.
Der Wertansatz der Rückdeckungsversicherung nach
IDW RH FAB 1.021 wurde mit dem Bewertungsverfahren
Deckungskapitalverfahren mit Passivprimat im Gutachten der
Dienstleistungsgesellschaft für
Versicherungsmathematik und betriebliche Altersversorgung mbH
(DVA Kasper) vom 23. Januar 2024 in Höhe von
149.644,00 Euro ausgewiesen. Dem Wertansatz nach IDW RH FAB
1.021 wurde im Jahreabschluss auf den 31.12.2023 gefolgt.
Der bei der Erstanwendung des BilMoG sich ergebende
Zuführungsbetrag zum 1. Januar 2010 beläuft
sich auf Euro 8.294,00.
Der Zuführungsbetrag wurde auf Grund des
Wahlrechts gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB in voller Höhe
bereits im Jahr 2010 berücksichtigt. Eine ratierliche
Zuführung ist demnach nicht vorzunehmen.
Der Zinsaufwand aus der Zuführung zur
Pensionsrückstellung beträgt Euro 4.539,00
(Vorjahr: Euro 4.469,00).
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen ungewisse Verbindlichkeiten aus
Prämienzahlungen, Tantiemen, Urlaub und
ausstehenden Rechnungen.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie bereits im
Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen wie
folgt.
|
bis zu einem Jahr
EUR
|
zwischen einem und
fünf Jahren
EUR
|
mehr als 5 Jahre
EUR
|
aus Leasingverträgen
|
86.722,00
|
107.860,00
|
0,00
|
aus Mietverträgen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
86.722,00
|
107.860,00
|
0,00
|
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs.
7 und § 251 HGB bestanden am 31.12.2023
nicht.
ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Wesentliche periodenfremde Erträge betreffen die
Ausbuchung von Kundenguthaben in Höhe von 87 TEuro.
SONSTIGE ANGABEN
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 38 (Vorjahr: 39
Mitarbeiter).
Bezüge des Geschäftsführers werden unter
Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB nicht offengelegt.
Als Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft
alleinvertretungsberechtigt und von § 181 BGB
befreit:
Dipl. BW (FH) Oliver Schmidt,
Geschäftsführer, Heidelberg
Heidelberg, den 01.03.2024
__________________________________
Unterschrift
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
|
Zugänge
|
davon
FK-Zinsen
|
Abgänge
|
Umbuchungen
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
|
|
01.01.2023
|
|
|
|
|
31.12.2023
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
|
Selbst geschaffene
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte
|
327.109,46
|
1.200,00
|
0,00
|
23.593,06
|
0,00
|
304.716,40
|
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
|
327.109,46
|
1.200,00
|
0,00
|
23.593,06
|
0,00
|
304.716,40
|
Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
|
16.470,21
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
16.470,21
|
andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
|
1.622.042,99
|
874.913,28
|
0,00
|
371.428,78
|
-0,01
|
2.125.527,48
|
geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
|
18.721,76
|
0,00
|
0,00
|
18.721,76
|
0,00
|
0,00
|
Summe Sachanlagen
|
1.657.234,96
|
874.913,28
|
0,00
|
390.150,54
|
-0,01
|
2.141.997,69
|
Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
|
sonstige Ausleihungen
|
161.835,00
|
0,00
|
0,00
|
12.191,00
|
0,00
|
149.644,00
|
Summe Finanzanlagen
|
161.835,00
|
0,00
|
0,00
|
12.191,00
|
0,00
|
149.644,00
|
Summe Anlagevermögen
|
2.146.179,42
|
876.113,28
|
0,00
|
425.934,60
|
-0,01
|
2.596.358,09
|
|
kumulierte
Abschreibungen
|
Abschreibungen
Geschäftsjahr
|
Zugänge
|
Abgänge
|
Umbuchungen
|
kumulierte
Abschreibungen
|
|
01.01.2023
|
|
|
|
|
31.12.2023
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
|
Selbst geschaffene
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte
|
324.522,10
|
2.164,52
|
0,00
|
23.591,02
|
0,00
|
303.095,60
|
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
|
324.522,10
|
2.164,52
|
0,00
|
23.591,02
|
0,00
|
303.095,60
|
Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
|
9.909,30
|
659,17
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
10.568,47
|
andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
|
1.185.298,25
|
160.832,89
|
0,01
|
347.666,15
|
0,00
|
998.465,00
|
geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
|
18.721,76
|
0,00
|
0,00
|
18.721,76
|
0,00
|
0,00
|
Summe Sachanlagen
|
1.213.929,31
|
161.492,06
|
0,01
|
366.387,91
|
0,00
|
1.009.033,47
|
Finanzanlagen
|
|
|
|
|
|
|
sonstige Ausleihungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe Finanzanlagen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe Anlagevermögen
|
1.538.451,41
|
163.656,58
|
0,01
|
389.978,93
|
0,00
|
1.312.129,07
|
|
Zuschreibungen
Geschäftsjahr
|
Buchwert
|
Buchwert
|
|
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
Selbst geschaffene
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte
|
0,00
|
1.620,80
|
2.587,36
|
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
|
0,00
|
1.620,80
|
2.587,36
|
Sachanlagen
|
|
|
|
Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
|
0,00
|
5.901,74
|
6.560,91
|
andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
|
0,00
|
1.127.062,48
|
436.744,74
|
geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
|
0,00
|
0,00
|
18.721,76
|
Summe Sachanlagen
|
0,00
|
1.132.964,22
|
462.027,41
|
Finanzanlagen
|
|
|
|
sonstige Ausleihungen
|
0,00
|
149.644,00
|
161.835,00
|
Summe Finanzanlagen
|
0,00
|
149.644,00
|
161.835,00
|
Summe Anlagevermögen
|
0,00
|
1.284.229,02
|
626.449,77
|
sonstige Berichtsbestandteile
Gez. Oliver Schmidt, Geschäftsfüher, Heidelberg
im März 2024
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die CONCEPT HEIDELBERG GmbH
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der CONCEPT HEIDELBERG
GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen
wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW
Prüfungsstandards für weniger komplexe
Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses"
unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem
Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und
Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die
Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben.
Darüber hinaus sind sie dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder
rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
sowie einen Bestätigungsvermerk zu
erteilen, der unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter
Anwendung der IDW Prüfungsstandards für
weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte,
dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage
dieses Jahresabschlusses getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern
resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose
Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen
zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit
der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
geschätzten Werte und damit zusammenhängenden
Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie,
auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise,
ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit
Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im
Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage
der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige
Ereignisse oder Gegebenheiten können
jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und
die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger bedeutsamer Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Mannheim,01.03.2024
VHP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Michael Würth
Johannes Ruland
Wirtschaftprüfer
Wirtschaftsprüfer |