juwi Wind Germany 294 GmbH & Co. KG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Lübberstedt seit 10.4.2026 | Prokura |
Oliver Sebastian Otte seit 3.11.2025 | Prokura |
Jost Backhaus seit 9.10.2025 | Geschäftsführer |
René Georg Kron seit 9.11.2023 | Prokura |
Michael Kaspar Wetzel seit 21.2.2023 | Prokura |
Marit Nowak seit 29.8.2022 | Prokura |
Lutz Knölke seit 11.7.2022 | Prokura |
Björn Wenzlaff seit 11.7.2022 | Prokura |
Lorenz Heinen seit 11.7.2022 | Prokura |
Kathi Katharina Feiden seit 11.7.2022 | Prokura |
Maximilian Marc Nowak seit 6.7.2022 | Prokura |
Tobias Christof Heere seit 6.7.2022 | Prokura |
Christian Karl Arnold seit 6.7.2022 | Geschäftsführer |
Thomas Simon seit 6.7.2022 | Prokura |
Daniel Fromme seit 6.7.2022 | Prokura |
Stephan Gernot Hansen seit 6.7.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
JUWI GmbH (vormals: juwi AG)WörrstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Lagebericht 2023Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen der Gesellschaft 1. Gesellschaftsstruktur und Geschäftstätigkeit 2. Organisatorische Struktur 3. Steuerungsrelevante Kennzahlen II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchen- und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen 2. Geschäftsentwicklung 2.1. Geschäftsverlauf 2.2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.2.1. Vermögenslage 2.2.2. Finanzlage 2.2.3. Ertragslage III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht 2. Bericht zu Chancen und Risiken IV. Erklärung zur Unternehmensführung V. Gesamtaussage der Geschäftsführung I. Grundlagen der Gesellschaft1. Gesellschaftsstruktur und Geschäftstätigkeit Die JUWI GmbH (im folgenden Juwi GmbH) hat ihren Sitz in Wörrstadt. Alleinige Gesellschafterin der Juwi GmbH ist die MVV Alpha fünfzehn GmbH, Mannheim, deren einzige Gesellschafterin die MVV Energie AG, Mannheim, ist. Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 der Juwi GmbH wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzen¬den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes erstellt. Zum 30. September 2023 beträgt das Nominalkapital der Gesellschaft 81.437.937,00 EUR. Die Juwi GmbH wird in den Konzernabschluss der MVV Energie AG, Mannheim, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und zugleich kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt, in den die Juwi GmbH und ihre Tochtergesellschaften einbezogen werden. Die MVV Energie AG ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim unter HRB 1780 eingetragen. Der Konzernabschluss der MVV Energie AG ist am Sitz dieser Gesellschaft in Mannheim erhältlich und wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Juwi GmbH ist gemäß § 291 Absatz 2 HGB von der Verpflichtung einen Konzernabschluss aufzustellen befreit. Die Juwi GmbH ist die Muttergesellschaft der Juwi-Gruppe. Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft 72 unmittelbare Tochterunternehmen und Beteiligungen. Mit folgenden Gesellschaften bestehen Gewinnabführungsverträge:
Zu den Einzelheiten wird auf die Anteilsliste im Anhang verwiesen. Gegenstand des Unternehmens ist der Kauf, Verkauf, die Entwicklung und der Betrieb von Projekten zur Energieerzeugung aus Solar- und Windenergie und anderen regenerativen Energiequellen, auch in Kombination miteinander und in Verbindung mit Energiespeichern, mit Ausnahme von Biomasse und Biogas, deren Wartung und Instandsetzung sowie -haltung im In- und Ausland im eigenen Namen oder für Dritte nebst der Vermarktung entsprechender Projekte und der Abschluss damit im Zusammenhang stehender Geschäfte sowie die Beratung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen, welche im Bereich der Projektentwicklung, -finanzierung, -realisierung und Betriebsführung rund um erneuerbare Energien tätig sind sowie dazu ergänzende Produkte und Dienstleistungen anbieten, die Übernahme der Geschäftsführung in diesen Unternehmen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Lieferungen und Leistungen. Die Juwi GmbH ist über ihre Tochtergesellschaften insbesondere international aktiv. Im Ausland steht dabei die Entwicklung und Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Vordergrund. Darüber hinaus wurde eine regionsübergreifende Hybrid-Initiative angestoßen, innerhalb derer sich Juwi auf Projekte mit individuellen Kombinationen aus Photovoltaik, Wind und Speichern und deren Integration in lokale Inselnetzwerke, so genannte Micro Grids in erster Linie für die Bergbauindustrie, engagiert. Die Juwi GmbH partizipiert über Beteiligungserträge an der Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften. 2. Organisatorische Struktur Die Juwi GmbH übernimmt innerhalb der Juwi-Gruppe eine Holding-Funktion die sowohl die Steuerung der Beteiligungen als auch übergreifende Dienstleistungen aus den Bereichen Corporate Accounting & Tax, Corporate Controlling & Finance, Konzernrecht, IT, Human Resources, Procurement and Supply Chain Management, Qualitätsmanagement & Arbeitssicherheit, Corporate Strategy and Development, Unternehmenskommunikation und sonstige Dienstleistungen für die operativen Einheiten weltweit umfasst. Dabei fungiert die Juwi GmbH innerhalb der Juwi-Gruppe über ihr zentrales Treasury als Inhouse-Bank und bündelt die Finanzströme. Zur zielgenauen Steuerung und zum konzernweiten Ausgleich von Soll- und Habenbeständen existiert ein manuelles Cash-Pooling. Die Juwi GmbH hat neben den Holdingdienstleistungen die folgenden Geschäftsbereiche im Bereich Erneuerbare Energien Deutschland:
sowie im Bereich Operations & Maintenance:
Der Bereich Operations & Maintenance erbringt technische und kaufmännische Betriebsführungs-leistungen für Windparks und Photovoltaikanlagen sowie den Service für Photovoltaikanlagen, die von der Muttergesellschaft als Projektdienstleister errichtet und an Investoren veräußert werden. Die Windparks und Photovoltaikanlagen liegen überwiegend in Deutschland. Der Bereich der Operations & Maintenance gliedert sich in die Abteilungen Kaufmännische Betriebsführung, Vertrieb, Wind Operations, Solar Operations und Datenmanagement- und Sicherheit. Jeder Geschäftsbereich wird von Geschäftsbereichsleitern geführt, die direkt an die jeweiligen Fachgeschäftsführer der Juwi GmbH berichten. Neben der Zentrale in Wörrstadt werden in weiteren Bundesländern Niederlassungen unterhalten, die eine ortsnahe Projektentwicklung und dezentrale Betreuung von Projekten ermöglichen. Die größte Niederlassung befindet sich in Hannover. 3. Steuerungsrelevante Kennzahlen Geschäftsführung und Geschäftsbereichsleitung verwenden zur internen Steuerung und Erfolgsbeurteilung der Juwi GmbH die finanziellen Leistungsindikatoren "Umsatz" und "EBIT" nach IFRS und HGB. In der Gesellschaft werden vor dem Hintergrund einer wertorientierten Unternehmenssteuerung verschiedene Kennzahlen verwendet. Schwerpunktmäßig sind hier der Jahresüberschuss nach HGB sowie die aus dem Konzernverbund resultierende IFRS-Kennzahl "Adjusted EBIT" zu nennen. Der Jahresüberschuss nach HGB, als gesetzlich verankerte Kennzahl, leitet sich aus § 275 II und III HGB ab und gibt das Er¬gebnis der Geschäftstätigkeit nach Zinsen und Steuern an. Das Adjusted EBIT basiert auf dem EBIT nach IFRS. Das EBIT ist nach Definition der Konzernmutter um den Ergebniseffekt aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung nach IFRS 9 bereinigt und wird ohne Restrukturierungsaufwand allerdings mit den Erträgen aus Finanzierungsleasingverträgen berechnet und ergibt als Residualgröße das Adjusted EBIT. Das Adjusted EBIT entspricht bei der Juwi GmbH in der Regel dem EBIT. Die Geschäftsführung berichtete an die Gremien (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) der Juwi GmbH entsprechend den Vorgaben nach Gesetz und Satzung. Im Fokus steht hier die Analyse der Plan-, Vor¬schau- und Ist-Abweichungen auf Basis des EBIT nach IFRS. Insbesondere Plan- / Ist-Abweichungen werden einer eingehenden Analyse unterzogen und Maßnahmen werden abgeleitet. Nicht-finanzieller Leistungsindikator ist das nach Solar- bzw. Windenergie separierte Megawatt-Volumen der Projekt-Pipeline unserer Gesellschaft. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche, branchen- und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen Marktentwicklung und Aussichten für Erneuerbare Energien in Deutschland Ein immer größerer Anteil des Energiebedarfs in Deutschland wird zunehmend durch erneuerbare Energien, beispielsweise Windkraft oder Photovoltaik, gedeckt: 2021 lag ihr Anteil bei rund 41 Prozent, 2022 stieg ihr Anteil auf 46,2 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Bis 2030 sollen es mindestens 80 Prozent werden. Der Anteil der erneuerbaren Energien soll sich also in weniger als zehn Jahren fast verdoppeln. Die Ausbaugeschwindigkeit muss sich dafür sogar verdreifachen. Bereits mit dem Planungsbeschleunigungspaket I ("Osterpaket") hat die Bundesregierung wichtige Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Windenergieerzeugung auf See (Offshore) auf den Weg gebracht. Mit dem Planungsbeschleunigungspaket II ("Sommerpaket") setzte die Bundesregierung diesen Weg nun konsequent fort und stellte die Weichen, um den Ausbau der Windenergieerzeugung an Land (Onshore) erheblich zu beschleunigen. Mit der Vorgabe von Flächenzielen an die Länder, Einschränkungen der Mindestabstandsregelungen und der Vorgabe der allgemeinen Außenprivilegierung im Falle einer Zielverfehlung wird gewährleistet, dass die für den Windenergieausbau notwendigen Flächen zügig bereitgestellt werden. Das neue EEG 2023 wurde ausserdem konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet. Zum Beispiel wurden die Ausschreibungsmengen für die Zeit bis 2028/29 deutlich erhöht, um das neue Ausbauziel für Wind- und Solarstrom zu erreichen. Hier zeigen sich auch schon erste kleine Erfolge, denn in den ersten sechs Monaten des Kalenderjahres 2023 wurden in Deutschland an Land 331 neue Windenergieanlagen (WEA) mit einer Leistung von zusammen 1.565 Megawatt installiert. Damit sind zur Jahresmitte 2023 bereits 65 % der im Vorjahr insgesamt installierten Leistung erreicht. 80 der 331 neuen Anlagen mit einer Gesamtleistung von 396 Megawatt wurden im Rahmen von Repoweringprojekten errichtet. Der im ersten Halbjahr 2023 verzeichnete Rückbau beläuft sich auf 198 Windenergieanlagen mit einer Leistung von zusammen 239 Megawatt. Aus dem Brutto-Zubau und dem Rückbau resultiert ein Netto-Zubau in Höhe von 1.325 Megawatt. Zum 30. Juni 2023 ergibt sich somit ein Gesamtbestand von 28.517 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 59.343 Megawatt. Darüber hinaus wurden im ersten Halbjahr 2023 Genehmigungen für 585 neue Windenergieanlagen mit einer Leistung von zusammen 3.175 Megawatt erteilt. Gegenüber dem Vorjahr zeichnet sich somit bereits eine erhebliche Steigerung ab - zur Jahresmitte 2023 beträgt das Genehmigungsvolumen bereits drei Viertel der im Gesamtjahr 2022 erteilten Neugenehmigungen. Von den im ersten Halbjahr genehmigten Anlagen haben 34 % bereits einen Zuschlag in einer Ausschreibungsrunde erhalten. Die übrigen 66 % haben am 1. August erstmals oder erneut die Gelegenheit sich den EEG-Förderanspruch in einer Ausschreibung zu sichern. Auch von den im Jahr 2022 erteilten Genehmigungen ist noch etwa 1 Gigawatt bisher nicht bezuschlagt worden. Für den weiteren Jahresverlauf ist noch eine weitere Ausschreibungsrunde Wind (Onshore) mit 3,2 Gigawatt Ausschreibungsvolumen (vorbehaltlich einer Reduktion durch die BNetzA) vorgesehen. Auch wenn die Anzahl der Genehmigungen zugenommen hat, reichen die bisher erteilten Genehmigungen noch immer nicht aus, um dieses Volumen zu füllen. Auf der Marktseite führten die ausbleibenden Genehmigungen zusammen mit den in 2023 deutlich erhöhten Ausschreibungsvolumina dazu, dass vor allem im Windbereich, die Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur im Februar und im Mai (trotz Kürzung) erneut unterzeichnet waren. Bei einem zulässigen maximalen Gebotswert von 7,35 ct/kWh konnten die verfügbaren Windkraftprojekte aber auch weiterhin wirtschaftlich umgesetzt werden und zum wirtschaftlichen Erfolg des Geschäftsjahres beitragen. Aufgrund der signifikanten Steigerungen der Herstellungskosten für Windenergieanlagen und PV-Komponenten, sowie der deutlichen Erhöhung der Finanzierungskosten (gestiegene Zinsen) kommen die Projektmargen wieder deutlich mehr unter Druck. Hinzu kommt noch das gestiegene Risiko eines Zuschlagverlustes (Entwertung des Zuschlags gemäss §35a EEG), da sich die Lieferzeiten von einigen Schlüsselkomponenten, insbesondere Transformatoren und Umspannwerke, weiter erhöht haben. 2. Geschäftsentwicklung 2.1. Geschäftsverlauf Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen für die Juwi GmbH Im Projektentwicklungsgeschäft in Deutschland wurden im Geschäftsjahr 2023 14 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 65,8 Megawatt in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg in Betrieb genommen. Die im letzten Geschäftsjahr deutlich gestiegenen Komponentenpreise und Finanzierungskosten haben den Gesetzgeber dazu veranlasst, die Bundesnetzagentur zu befähigen, den zulässigen Höchstwert in den Ausschreibungen für Wind an Land sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen anzupassen. Für das Kalenderjahr 2023 wurde der Höchstwert für Wind an Land von 5,88 ct/kWh auf 7,35 ct/kWh angehoben, wodurch negative Margeneffekte durch die genannten Kostensteigerungen weitgehend kompensiert werden. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 zeigt sich bei Komponentenpreisen und Finanzierungskosten eine Seitwärtsbewegung. Die Projekt-Pipeline setzt sich aktuell aus Wind-Projekten im Umfang von rund 1 Gigawatt zusammen, die sich im BImSchG-Verfahren befinden. In der Projektentwicklung von Freiflächenphotovoltaik wurden im Geschäftsjahr 2023 vier Projekte mit einer Leistung von 43 Megawatt in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg errichtet. Mit dem Projekt in Seckach, das Photovoltaik mit einem Batteriespeicher kombiniert, wurde, nach dem ersten Wind-Projekt mit Batteriespeicher im Vorjahr, ein weiterer Zuschlag aus den Innovationsausschreibungen realisiert. Ähnlich wie bei der Windkraft wurde der Anstieg der Komponentenpreise auch bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch eine Erhöhung des zulässigen Höchstwerts in den Ausschreibungen im Kalenderjahr 2023 von 5,90 ct/kWh auf 7,37 ct/kWh weitestgehend ausgeglichen. Die Komponentenpreise stabilisierten sich zuletzt größtenteils auch hier, die Modulpreise gaben sogar in Teilen nach. Nachdem es bei den Ausschreibungen für Freiflächenphotovoltaik im Vorjahr erstmal zu Unterzeichnungen gekommen war, waren die bisherigen Runden im Kalenderjahr 2023 von intensivem Wettbewerb geprägt. Das Zuschlagsniveau bewegt sich folglich zuletzt deutlich unterhalb des zulässigen Höchstwertes, was jedoch durch die gesunkenen Modulpreise in Teilen ausgeglichen wird. Das im Dezember 2022 verabschiedete Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und die darin vorgesehene Erlösabschöpfung, die bereits im Juni 2023 wieder beendet wurde, hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf das Projektentwicklungsgeschäft sowie auf die Erlöse bei den von Juwi im Eigenbestand betriebenen Anlagen. 2.2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Juwi GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 insgesamt Windenergieanlagen mit einer Leistung von 65,8 Megawatt (Vorjahr: 49,3 Megawatt) und Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 43 Megawatt (Vorjahr: 26,4 Megawatt) installiert. Das EBIT (Umsatzerlöse +/./. Bestandsveränderungen + aktivierte Eigenleistungen + sonstige betriebliche Erträge./. Materialaufwand./. Personalaufwand./. Abschreibungen./. sonstige betriebliche Aufwendungen) der Juwi GmbH hat sich gegenüber dem Vorjahr um -82,7 Mio. Euro auf -59,5 Mio. Euro verringert. Die Verringerung des EBIT im Berichtsjahr war neben dem, unter dem Posten sonstige betriebliche Aufwendungen erfassten Sondereffekt aus dem Forderungsverzicht gegenüber der australischen Tochtergesellschaft in Höhe von 40,3 Mio. Euro und der Erhöhung der Personalaufwendungen um 6,7 Mio. Euro insbesondere dadurch geprägt, dass bei einem um 69,6 Mio. Euro gestiegenem Umsatz eine Verringerung des Bestands an unfertigen Leistungen um 34,1 Mio. Euro sowie eine Erhöhung des Materialaufwands um 48,1 Mio. Euro zu verzeichnen war. Die Vorjahresprognose für die Kennzahl Umsatzerlöse, nämlich sich im Berichtsjahr 2023 oberhalb des Niveaus des Jahres 2022 zu bewegen, wurde deutlich erreicht. Die Vorjahresprognose für die Kennzahl EBIT sah eine deutliche Verbesserung vor. Diese konnte insbesondere daher nicht erreicht werden, da zum Stichtag ein verhältnismäßig höheres Volumen von margenstarken Abnahmen der Projektentwicklung und ein verhältnismäßig geringeres Volumen an Abnahmen von Bau- und Errichtungsleistungen geplant waren. Für 2023 waren 47 Megawatt geplant, hiervon wurden 40 Megawatt realisiert, da sich die Inbetriebnahme eines Projektes verschoben hat. Die Rohertragsquote (Rohertrag im Verhältnis zur Gesamtleistung) wird vom Projektentwicklungsgeschäft des Geschäftsbereiches EED stark beeinflusst. Die Rohertragsquote sank bei Umsatzerlösen von 198,1 Mio. Euro (Vorjahr: 128,5 Mio. Euro) bzw. einer Betriebsleistung von 192,5 Mio. Euro (Vorjahr: 157,1 Mio. Euro) im Berichtsjahr von 59,12 % auf 41,65 %. Dies war insbesondere auf die Erhöhung der Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 45,7 Mio. Euro im Vorjahr um 49,2 Mio. Euro auf 94,9 Mio. Euro im Geschäftsjahr sowie auf die Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen in Höhe von 28,6 Mio. Euro im Vorjahr gegenüber einer Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen auf 5,6 Mio. Euro im Berichtsjahr zurückzuführen. Der Jahresfehlbetrag beträgt 58,6 Mio. Euro. Im Vorjahr war ein Jahresüberschluss in Höhe von 21,5 Mio. Euro zu verzeichnen. Durch das Herunterfahren unserer Aktivitäten in Australien ergibt sich eine einmalige Ergebnisbelastung in Höhe von 42,7 Mio. Euro. 2.2.1. Vermögenslage Vermögenslage Die Bilanzsumme der Juwi GmbH ist im Vergleich zu den Werten vom 30.09.2022 von 326,4 Mio. Euro auf 255,5 Mio. Euro gesunken (-28 %). Das Immaterielle- und Sachanlagevermögen sank insgesamt um 3,5 Mio. Euro. Während das Sachanlagevermögen um 0,7 Mio. Euro anstieg, reduzierte sich das immaterielle Vermögen insbesondere durch die laufende Abschreibung auf entgeltlich erworbene Lizenzen in Höhe von rd. 3,5 Mio. Euro und auf den Kundenstamm in Höhe von rd. 0,6 Mio. Euro, die im Rahmen der rückwirkenden Verschmelzung der ehemaligen Windwärts GmbH zum 1. Oktober 2021 zum Zeitwert angesetzt wurden. Die Erhöhung des Finanzanlagevermögens in Höhe von 84,3 Mio. Euro resultierte im Wesentlichen aus der Gewährung einer langfristigen Ausleihung an das verbundene Unternehmen in den USA (juwi Inc.) in Höhe von 81,6 Mio. Euro. Diese ist im Berichtsjahr aufgrund seiner veränderten Fristigkeit nicht weiterhin unter den Forderungen gegenüber verbundenden Unternehmen ausgewiesen. Des Weiteren wurde ein Darlehen an das verbundene Unternehmen in Italien in Höhe von 5,5 Mio. Euro gewährt, während sich die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen durch Zugang um rd. 0,3 Mio. Euro erhöhten. Die Vorräte verringerten sich im Berichtsjahr um 29,4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Dies ist vor allem auf die um 55,5 Mio. Euro zum Bilanzstichtag gestiegenen aktivisch abgesetzten erhaltenen Anzahlungen bei erhöhten unfertigen Leistungen im frühen Projektstadium zurückzuführen. Die geleisteten Anzahlungen erhöhten sich um 31,5 Mio. Euro und die in Arbeit befindlichen Aufträge um rd. 5,6 Mio. Euro. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben sich von 182,4 Mio. Euro im Vorjahr um 111,4 Mio. Euro auf 70,9 Mio. Euro reduziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 17,2 Mio. Euro von 11,4 Mio. Euro im Vorjahr auf 28,6 Mio. Euro zum Stichtag aufgrund des hohen Bestands an abgerechneten Forderungen gegen Dritte zum Vorjahresstichtag. Hier waren hohe Abrechnungsvolumen für fertig gestellte Projekte bzw. von Teilleistungen für Windprojekte zu verzeichnen. Währendessen verringerten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 125,6 Mio. Euro, welches vor allem aus der Umgliederung der Forderungen aus Darlehen gegenüber unserer amerikanischen Tochtergesellschaft (juwi Inc.) in Höhe von 81,6 Mio. Euro in den Bilanzposten sonstige Ausleihungen sowie aus einem Forderungsverzicht in Höhe von 40,3 Mio. Euro gegenüber unserer australischen Tochtergesellschaft (juwi Renewable Energy Pty Ltd.) resultiert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden von uns ständig auf ihre Werthaltigkeit überprüft und sind durch Rückzahlungspläne untermauert. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sanken zum Bilanzstichtag von 56,9 Mio. Euro im Vorjahr auf 45,9 Mio. Euro, was im Wesentlichen auf den Aufbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte und sonstige Vermögensgegenstände im Berichtsjahr zurückzuführen ist. Das Eigenkapital der Juwi GmbH hat sich durch den Jahresfehlbetrag des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 58,6 Mio. Euro auf 19,5 Mio. Euro verringert. Die Eigenkapitalquote beträgt 7,6 % (Vorjahr: 23,9 %). Zum Stichtag war die Hälfte des Stammkapitals der Juwi GmbH verbraucht. Die Geschäftsleitung ist Ihren Pflichten gemäß § 49 Abs.3 GmbHG nachgekommen. Die Rückstellungen reduzierten sich um 10,9 Mio. Euro auf 36,9 Mio. Euro. Die Steuerrückstellungen reduzierten sich um 6,1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Die sonstigen Rückstellungen sanken um 4,8 Mio. Euro. Während sich die unter diesem Posten ausgewiesene Rückstellung für ausstehende Rechnungen um 4,4 Mio. Euro erhöhte, war im Berichtsjahr eine Reduzierung der Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen um 1,8 Mio. Euro und für ungewisse Verbindlichkeiten um 1,5 Mio. Euro zu verzeichnen. Der Ansatz einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften für Währungsswaps war zum Ende des Berichtsjahres nicht veranlasst (Vorjahr 6,7 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten verringerten sich gegenüber dem Vorjahreswert um 1,6 Mio. Euro auf 197,3 Mio. Euro. Während sich die Verbindlichkeiten aus Steuern um 4,6 Mio. Euro reduzierten, erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 1,1 Mio. Euro. 2.2.2. Finanzlage Finanzlage Innerhalb der Gruppe fungiert die Juwi GmbH über ihr zentrales Treasury als Inhouse-Bank und bündelt die Finanzströme. Zur zielgenauen Steuerung und zum konzernweiten Ausgleich von Soll- und Habenbeständen existiert ein manuelles Cash-Pooling. Im Berichtsjahr war die Liquiditätsausstattung der Juwi-Gruppe und der Juwi GmbH mit vorhandenen Barmitteln (per 30.09.2023: 75,5 Mio. Euro) und nicht ausgenutzten Barkreditlinien von der MVV Energie AG (per 30.09.2023: 10,0 Mio. Euro) zu jedem Zeitpunkt ausreichend gegeben. Fällige Verbindlichkeiten konnten pünktlich beglichen werden. 2.2.3. Ertragslage Ertragslage Umsatz Der Umsatz der Juwi GmbH hatte sich um 69,6 Mio. Euro auf 198,1 Mio. Euro (Vorjahr: 128,5 Mio. Euro) im Berichtsjahr erhöht. Die Projektumsätze und der Bereich Operations & Maintenance beliefen sich auf insgesamt 185,8 Mio. Euro (i. Vj. 105 Mio. Euro). Diese Projektumsätze entfielen auf den Tätigkeitsbereich Windenergie in Höhe von 120,6 Mio. Euro (i. Vj. 77,4 Mio. Euro) sowie den Bereich Solarenergie in Höhe von 65,3 Mio. Euro (i. Vj. 27,1 Mio. Euro). Desweiteren waren sonstige Umsatzerlöse (Services/ Umlagen/ Weiterbelastungen, Lizenzeinnahmen) in Höhe von 12,3 Mio. Euro (i. Vj. 24 Mio. Euro) zu verzeichnen. Das Vorjahr war geprägt durch Verkäufe der Projektgesellschaften inkl. der Abnahme der Projektentwicklung in der EED. Hier werden im Vergleich zu den Bau- und Errichtungsleistungen deutlich höhere Margen verbunden mit weniger Umsatz generiert. Im Vorjahr erfolgten umfangreiche Aktivitäten bei den Bau- und Errichtungsleistungen, die zum letztjährigen Stichtag noch nicht fertig gestellt und damit noch nicht abgenommen und nicht in Rechnung gestellt waren. Diese sind im laufenden Berichtsjahr abgenommen und verumsatzt worden. Damit gehen im Geschäftsjahr - im Vergleich zur vermehrten Abnahme der Projektentwicklungsleistung in der EED im letzten Jahr - nun deutlich geringere Margen mit höherem Umsatz einher. Im Bereich Operations & Maintenance ist der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr stabil. Bestandsveränderung Im Vorjahr sind umfangreiche Aktivitäten bei den Bau- und Errichtungsleistungen zu verzeichnen gewesen, die zum letzten Stichtag noch nicht fertig gestellt und noch nicht abgenommen waren. Die Bestandsveränderung ist vom Verkaufszeitpunkt der jeweiligen Projekte und den bis dahin aktivierten Aufwendungen abhängig und somit nicht linear. Durch die im Berichtsjahr erfolgten vermehrten Abnahmen der Bau- und Errichtungsleistungen sind diese, ausgewiesen in dem GuV Posten "Erhöhung/Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen" von 28,6 Mio. Euro im Vorjahr um 34,1 Mio. Euro auf -5,6 Mio. Euro im Berichtsjahr gesunken. Materialaufwand Die im Materialaufwand dargestellten "Aufwendungen für bezogene Leistungen" sind von 45,7 Mio. Euro im Vorjahr um 49,2 Mio. Euro auf 94,9 Mio. Euro im Berichtsjahr gestiegen. Ursächlich hierfür war ein im Berichtsjahr deutlich höheres Volumen von abnahmebedingten Abrechnungen der WEA-Hersteller im Vergleich zum Vorjahr. Durch Abnahmen der Bau- und Errichtungsleistungen der im Vorjahr veräußerten Projekte ist der Anteil am Materialaufwand für Anlage und Infrastrukturerrichtung gestiegen, während das Vorjahr von Abnahmen der Projektentwicklung erwartungsgemäß mit deutlich geringerem Materialaufwand geprägt war. Die im Materialaufwand gezeigten "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren" sanken von 18,4 Mio. Euro im Vorjahr um 1,0 Mio. Euro auf 17,4 Mio. Euro. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich um 20,4 Mio. Euro auf 8,9 Mio. Euro zum Stichtag. Davon entfielen als größte Einzelposten die Erträge aus Wechselkursdifferenzen in Höhe von 0,3 Mio. Euro (i. Vj. 16,1 Mio. Euro) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Währungsswaps in Höhe von 3,2 Mio. Euro. Im Vorjahr wurde eine Drohverlustrückstellung für den künftigen Leerstand der Bürogebäude in Wörrstadt in Höhe von 5,2 Mio. Euro vollständig aufgelöst. Personalaufwand Der Personalaufwand stieg im Berichtszeitraum um 11 % von 53,2 Mio. Euro auf 59,9 Mio. Euro. Grund hierfür sind die gestiegenen Beschäftigtenzahlen sowie die planmäßigen jährlichen Gehaltsrunden. Abschreibungen auf Anlage- und Umlaufvermögen Im Berichtsjahr sind Abschreibungen in Höhe von 5,6 Mio. Euro (i. Vj. 6,2 Mio. Euro) vorgenommen worden. Diese entfielen insbesondere auf entgeltlich erworbene Lizenen in Höhe von rd. 3,5 Mio. Euro und Kundenstamm in Höhe von rd. 0,6 Mio. Euro, die im Rahmen der rückwirkenden Verschmelzung der ehemaligen Windwärts GmbH zum 1. Oktober 2021 zum Zeitwert angesetzt wurden. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 43,6 Mio. Euro erhöht. Die Erhöhung der Aufwendungen resultierte insbesondere aus dem Forderungsverzicht in Höhe von 40,3 Mio. Euro gegenüber unserer australischen Tochtergesellschaft. Die Juwi GmbH hat ein USD-Darlehen an die amerikanische Tochtergesellschaft gegeben. Die aus der Entwicklung des Euro-Kurses gegenüber dem USD vom Beginn des Geschäftsjahres bis Ende März 2023 entstandenen Wechselkursverluste in Höhe von 9,9 Mio. Euro sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Seit April 2023 sind diese möglichen Währungsschwankungen aus dem Rückzahlungsstrom der USD Darlehen durch geeignete Devisentermingeschäfte gesichert. Finanz- und Beteiligungsergebnis Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen Wegen dauernder Wertminderung der Anteile an Tochtergesellschaften wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen für die Tochtergesellschaften in Australien (2,4 Mio. Euro) und in Singapur (0,2 Mio. Euro) vorgenommen. Zinserträge und Zinsaufwendungen Die Zinserträge erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 2,0 Mio. Euro. Gleichzeitig erhöhten sich die an Tochtergesellschaften weiterberechneten Zinsen für laufende Finanzierungen von 5,9 Mio. Euro auf 7,8 Mio. Euro. Die Zinsaufwendungen erhöhten sich um 4,3 Mio. Euro auf 10,5 Mio. Euro im Berichtsjahr, wovon 9,3 Mio. Euro aus der Finanzierung der Gesellschaft durch die MVV Energie AG entfallen. Ergebnisabführungsverträge Aufgrund der verbesserten Geschäftssituation der juwi Bestandsanlagen GmbH sind im Berichtsjahr Erträge in Zusammenhang mit bestehenden Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 1,4 Mio. Euro zu verzeichnen (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro). Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen betrugen 4,3 Mio. Euro (i. Vj. 0,3 Mio. Euro) und resultierten im Berichtsjahr fast ausschließlich aus Ausschüttungen unseres Joint-Ventures juwi Shizen Energy Inc., Tokio, Japan. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden auf Basis der bestehenden Ergebnisabführungsverträge mit der Juwi GmbH als ertragsteuerlichem Organträger berechnet. Im Berichtsjahr hat sich ein steuerlicher Verlust ergeben, dementsprechend wurden keine laufenden Ertragsteuern erfasst, während im Vorjahr ein laufender Steueraufwand in Höhe von rd. 3,1 Mio. Euro zu verzeichnen war. Aufgrund des laufenden Verlustes war jedoch im Bereich der Körperschaftsteuer ein Verlustrücktrag in Höhe von 10 Mio. Euro auf das Vorjahr möglich, welcher zu einem Steuerertrag und einer entsprechenden Minderung der Vorjahres-Steuerrückstellung in Höhe von rd. 1,6 Mio. Euro geführt hat. Unternehmensfinanzierung Die Juwi GmbH hat am 28.12.2022 mit der MVV Energie AG eine revolvierende Kreditlinie für Geldmarktkredite abgeschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2023 und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht fristgemäß gekündigt wird. Die Juwi GmbH ist als Gruppenunternehmen in die Konzernfinanzierung ihrer Muttergesellschaft, der MVV Energie AG, fest eingebunden und verfügt über Barlinien und Avalkreditrahmen, sowie sonstige Zusagen, mit denen die Umsetzung der Geschäftsplanung der Juwi-Gruppe gewährleistet wird. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. Prognosebericht In Deutschland sind die Genehmigungsverfahren der Projekte als zentrale Grundlage für die Geschäftsentwicklung in der Projektentwicklung für den Bereich Wind weiterhin starken Schwankungen hinsichtlich der Verfahrensdauern, der Genehmigungsauflagen und der Klagerisiken unterworfen. Wir erwarten, dass diese Rahmenbedingungen auch noch das kommende Geschäftsjahr prägen werden. Mittelfristig gehen wir aber davon aus, dass sich in diesem Bereich eine "Beschleunigung und Vereinfachung" einstellt. Andernfalls sind die ambitionierten Ausbauziele für Deutschland nicht erreichbar. Im Solargeschäft beeinflussen insbesondere Umfang und Zeitpunkt der Ausschreibungen durch unsere Tochtergesellschaften in den internationalen Märkten die Umsetzung der von Juwi entwickelten Projekte. In den USA gab es durch die Verabschiedung von staatlichen Fördermaßnahmen im Sommer 2022 eine positive Entwicklung für die vorhandene Projektpipeline, aber auch für die zukünftige geschäftliche Entwicklung. Im Windenergiebereich erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 einen moderat über dem Geschäftsjahr 2023 liegenden Umsatz. Aufgrund einer größeren Anzahl an margenschwächeren EPC-Projektteilen, fällt das adjusted EBIT sowie das Jahresergebnis für das deutsche Projektgeschäft im Geschäftsjahr 2024 voraussichtlich wesentlich geringer aus. Für den deutschen Solarenergiebereich erwarten wir die Realisierung von Projekten im Umfang von bis zu 28 Megawatt und damit im Vergleich zu den Windenergieprojekten niedrigere Ergebnisbeiträge. Es ist davon auszugehen, dass sich der im Kalenderjahr 2023 bislang abzeichnende Anstieg an Neugenehmigungen im Markt im Jahr 2024 fortsetzt. Da das im EEG vorgesehene Ausschreibungsvolumen weiterhin deutlich über dem erwartbaren Genehmigungsvolumen liegt, kann nach wie vor von einem attraktiven Zuschlagsniveau ausgegangen werden. Auch im kommenden Geschäftsjahr ist von einer Fortsetzung des starken Wettbewerbs auszugehen. Die Pipeline im deutschen Geschäft konnte im vergangenen Jahr weiter ausgebaut werden, so dass wir in den kommenden drei Jahren mit einer Realisierung von 675 Megawatt rechnen, wovon 133 Megawatt auf das Geschäftsjahr 2024 fallen (2025: 223 Megawatt; 2026: 319 Megawatt). Dies vorausgesetzt erwarten wir im Geschäftsjahr 2024 einen Gesamtumsatz, der sich deutlich oberhalb des Niveaus des abgelaufenen Geschäftsjahres bewegt sowie eine deutliche Verbesserung des operativen Ergebnisses (adjusted EBIT), sowohl nach HGB als auch nach IFRS. Wir rechnen mit einem andauernd herausfordernden Umfeld. Entsprechend prüfen und entwickeln wir bei Bedarf unsere Strategie weiter. Auch weiterhin entwickeln, bauen und betreiben wir Wind-, Solar- und Hybridprojekte in unseren nationalen und internationalen Kernmärkten. Über alle Unternehmensteile hinweg verfolgen wir Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und zur Reduktion der Kosten. Die Marktperspektive für Juwi ist auch zukünftig erwartbar attraktiv und geprägt durch die großteils bereits im letzten Geschäftsjahr beschlossenen regulatorischen Anpassungen auf Bundesebene. Politisch wird im Jahr 2023 der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter vorangetrieben. Nachdem im Jahr 2022 insbesondere die Ausbaukorridore und Ausschreibungsmengen im EEG, eine verpflichtende bundesweite Flächenausweisung für Wind an Land und Anpassungen im Natur- und Artenschutz vorgenommen wurden, stehen im Jahr 2023 die Umsetzung der im Frühjahr entwickelten Wind-an-Land Strategie sowie der Photovoltaik-Strategie auf der Agenda. Durch Änderung des Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG) wurde die EU-Notfallverordnung in Deutschland umgesetzt. Innerhalb von Windgebieten kann dadurch bei vorliegender strategischer Umweltprüfung der Untersuchungsaufwand in der Projektentwicklung stark reduziert und die Dauer der Genehmigungsverfahren verkürzt werden. Von zentraler Bedeutung für den Wind-an-Land Ausbau ist zudem die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Repoweringprojekte mittels der Novelle des Bundes-Immissionschutzgesetzes (BImSchG). Diese soll im Herbst 2023 abgeschlossen werden. Durch mehrere Artikel-Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) wurden Möglichkeiten zusätzlicher und schnellerer Flächenausweisungen für Windgebiete durch die Länder und die Kommunen geschaffen. Für die Freiflächen Photovoltaik ist u.a. die im Kabinettsbeschluss des "Solarpaket I" angelegte Änderung für Projekte auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten von zentraler Bedeutung. Dieser Flächentyp, der einen hohen Anteil am Zubau ausmacht, ist künftig pauschal förderfähig und benötigt nicht mehr die Zustimmung des Bundeslandes. Weitere, im Entwurf des Solarpaket I enthaltene Maßnahmen, wie beispielsweise die Einführung von Duldungspflichten für Netzanschlussleitungen und Wegenutzung, beseitigen zusätzlich Hemmnisse des EE-Ausbaus. Für den Herbst 2023 hat die Bundesregierung eine größere Novelle des Baugesetzbuches angekündigt. Darin sollen zusätzliche Flächen für einen schnellen EE-Ausbau zur Verfügung gestellt werden. Dies erfolgt mittels Einführung weiterer Privilegierungstatbestände insbesondere in Nähe von Gewerbe- und Industriegebieten und entlang von Verkehrswegen. Aufgrund der oben dargestellten umfangreichen und komplexen rechtlichen Änderungen im Bereich der Projektentwicklung erneuerbarer Energien wird sich die volle positive Wirkung der bereits eingeführten und geplanten Maßnahmen mittelfristig voll entfalten. Von der damit einhergehenden Dynamik des Ausbaus der erneuerbaren Energien wird auch die Projektentwicklung bei Juwi profitieren. Der zunehmende Druck zur Dekarbonisierung bei Unternehmen in Industrie und Gewerbe sowie die Möglichkeit, sich mit Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom gegen steigende Strompreise abzusichern, wird zu einer weiterhin hohen Nachfrage nach unseren Produkten in den kommenden Jahren beitragen und sorgt somit für sehr gute Aussichten für die weitere Geschäftsentwicklung der Juwi GmbH. Die Juwi GmbH prüft stets ihre Beteiligungen. Wir werden unsere Aktivitäten in den Beteiligungen Australien und Singapur deutlich reduzieren und kein Neugeschäft mehr beginnen. Desweiteren überprüfen wir auch unser weiteres Portfolio und werden uns auf ausgewählte Fokusländer konzentrieren. 2. Bericht zu Chancen und Risiken In der Energiewirtschaft vollzieht sich seit Jahren ein fundamentaler Wandel - nach wie vor bestehen für die Branche und für Juwi zahlreiche Unsicherheiten. Chancen und Risiken, die sich unter anderem aufgrund solcher Veränderungen ergeben, sind Teil des unternehmerischen Handelns. Zu den zentralen Aufgaben unserer Unternehmensführung gehört es, beide frühzeitig zu identifizieren, Chancen zu realisieren und Risiken mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Mit der Zusammenführung der Projektenwicklungsgesellschaften Juwi und Windwärts haben wir einen starken, zukunftsgerichteten Projektentwickler und Betriebsführer für Deutschland geschaffen, der schnell, flexibel und mit unternehmerischer Verantwortung im Markt agieren kann. Juwi unterstützt so mit der Umsetzung ihrer erneuerbaren Energie-Projekte und der hierdurch langfristig nachhaltigen Energieerzeugung die Nachhaltigkeitsziele, mit denen die MVV-Gruppe zunächst klimaneutral und anschließend - ab dem Jahr 2040 - #klimapositiv werden möchte. Fokussiert, achtsam und zukunftsaktiv wollen wir unsere gute Position am Markt als Juwi GmbH stärken und weiter ausbauen, sowohl bei der Projektentwicklung als auch in der Betriebsführung. Nachfolgend stellen wir die Chance-/Risikosituation der Juwi GmbH nach Kategorien gegliedert dar. Unsicherheiten im Bereich Projektentwicklung erneuerbare Energien Wind- und Solarprojekte im Bereich Erneuerbare Energien Deutschland (EED) sind mit Unsicherheiten behaftet: Generell ist die Entwicklung der relevanten Märkte sowohl von der weiteren politischen Regelsetzung als auch von der öffentlichen Akzeptanz abhängig. Wesentliche Chancen- und Risikofaktoren in der Projektentwicklung von Windkraftanlagen an Land in Deutschland sind nach unserer Einschätzung vor allem der Umfang und die Ausgestaltung künftiger EEG-Ausschreibungen, Entwicklung der Materialkosten (insbesondere Photovoltaik-Modulpreise und Windkraftanlagen, aber auch die Preise für Transformatoren, Kabel, etc.) und Lieferzeiten sowie die Entwicklung der Marktzinsen. Mit dem Instrument der endogenen Mengensteuerung hat der Gesetzgeber im Rahmen des EEG 2021 zudem die Möglichkeit geschaffen, für Wettbewerb im Fall von Unterzeichnung zu sorgen. Bei der Umsetzung von Projekten können sowohl verzögerte oder ausbleibende Bau- und Betriebsgenehmigungen den Projektverlauf negativ beeinflussen als auch steigende Genehmigungsanforderungen und damit zusammenhängende Fragestellungen. Unser wirtschaftlicher Erfolg im Auslandsgeschäft wird durch die politischen und konjunkturellen Entwicklungen in unseren Zielmärkten bestimmt: Mögliche Unsicherheiten für unseren Auslandserfolg ergeben sich aus möglichen Verwerfungen in den internationalen Handelsbeziehungen, die sich auf den Marktzugang und die Wettbewerbsfähigkeit auswirken können, sowie aus zusätzlichen möglichen Eingriffen in die Förderregime. Chancen bestehen, weil wir im Bereich erneuerbare Energien sowohl über umfassendes Know-how und hohe Kompetenz in der Projektentwicklung verfügen als auch in der Betriebsführung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. An diesem wirtschaftlichen Erfolg des Auslandsgeschäfts partizipiert die Juwi GmbH über Beteiligungserträge. Um möglichen Lieferengpässen bei Vorlieferanten und verzögerten Prozessen entgegenzuwirken, haben wir Maßnahmen, u.a. Kapazitätsvereinbarungen mit Trafo Lieferanten, Partnerschaftsverträge mit WEA-Herstellern sowie Zusicherung/Buchung von Kontingenten bei ausgewählten Dienstleistern (z.B. bei Gutachtern), ergriffen. Genehmigungsrisiko Ein wesentliches Risiko ist das Genehmigungsrisiko bei Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien. Zeitliche Verzögerungen können sich in der Projektumsetzung unter anderem wegen des zeitlich und inhaltlich nicht vorhersehbaren Verlaufs der Bauleitplanverfahren, der Genehmigungsverfahren und/oder des ungewissen Zeitpunkts und Inhalts von Genehmigungen, der möglicherweise erforderlichen Klagen auf Erteilung von Genehmigungen bei ungerechtfertigter Ablehnung, der möglichen Einlegung von Rechtsmitteln (Widerspruch, Klagen, Eilverfahren) gegen bereits aufgestellte Bauleitpläne und/oder erteilte Genehmigungen durch Dritte, der ungewissen Dauer von solchen Widerspruchs- und Gerichtsverfahren, der rechtzeitigen Verfügbarkeit insbesondere von Windenergie-Anlagen, Photovoltaik-Modulen etc. oder sonstiger für die Projektrealisierung erforderlicher Voraussetzungen ergeben. Dies kann negative Auswirkungen auf geplante Verkaufspreise der Projekte, höhere Kosten sowie auf Umsätze und die Liquidität des Unternehmens bis hin zu einem völligen Verzicht auf die Projektrealisierung haben. Ablehnende oder verzögerte Entscheidungen von Genehmigungsbehörden sowie Rechtsmittel Dritter können Projekte nicht nur verzögern, sondern auch deren Kosten erhöhen bzw. Erträge mindern oder gänzlich verhindern. Juwi begegnet diesem Risiko, indem im Rahmen der Planung und bei der Erstellung der Antragsunterlagen potenzielle Genehmigungshindernisse frühestmöglich erkannt und diesbezügliche Konfliktsituationen möglichst aufgelöst werden, u.a. bei den Themen Planungsrecht, Abstandsvorgaben, Schall- und Schattenwurf, Denkmalschutz, Luftverkehrsrecht sowie dem Natur- und Artenschutz. In Bezug auf den besonders relevanten Natur- und Artenschutz wird dies beispielsweise dadurch bewerkstelligt, dass negative Folgen für den Eingriff in Natur und Landschaft und für den Artenschutz vermieden beziehungsweise weitestmöglich minimiert werden und die beauftragten Gutachten dafür den geforderten bestmöglichen Untersuchungsumfang haben. So werden die Erfolgsaussichten, dass Juwi in einem möglichen späteren Rechtsbehelfsverfahren obsiegt, deutlich erhöht und einmal aufgestellte Bauleitpläne bzw. erteilte Genehmigungen haben mit höherer Wahrscheinlichkeit Bestand. Im Projektentwicklungsgeschäft für Windkraft an Land hat sich die Wettbewerbssituation in Deutschland verändert: Der Zubau von Windkraftanlagen ist stark abhängig von den gestiegenen Herausforderungen bei Genehmigungsverfahren, insbesondere in den Bereichen Artenschutz, Anwohnerinteressen und Verfahrensdauer. Letzteres gilt auch für die Verfahren zur Schaffung von Planungsrecht. Durch eine steigende Anzahl von Klagen und vor allem auch durch eine sehr häufig übermässig lange Dauer dieser Verfahren kann der Realisierungsprozess von Projekten behindert werden. Ähnliches zeichnet sich auch beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaikanlagen ab. Im Rahmen der Planungsbeschleunigungspakete I und II, dem sogenannten "Osterpaket" sowie dem "Sommerpaket", hat die Bundesregierung mehrere Gesetze und Gesetzesänderungen beschlossen. Relevant für die Windenergie an Land sind hier neben der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor allem das "Wind-an-Land-Gesetz" mit dem "Windenergieflächenbedarfsgesetz" und der Änderungen des Baugesetzbuches sowie die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Weitere Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht, so eine Änderung des Raumordnungsgesetzes oder auch die Reduzierung der Prüfradien für Funk- und Wetterradar. Das neue EEG stellt außerdem fest, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Konkret wird mit dieser Feststellung im Rahmen von Abwägungs-entscheidungen den erneuerbaren Energien Vorrang bei der Schutzgüterabwägungen Rechnung getragen werden (u.a. gegenüber seismologischen Stationen, Radaranlagen, Wasserschutzgebieten, dem Landschaftsbild, Denkmalschutz oder im Forst-, Immissionsschutz-, Naturschutz-, Bau- oder Straßenrecht nur in Ausnahmefällen), was sich positiv auf die Genehmigungen auswirken wird bzw. auswirkt. Flankiert wird diese Bundesgesetzgebung auf EU-Ebene durch eine aktuell bis Juni 2024 befristete, so genannte Notfallverordnung, die Ende 2022 in Kraft getreten ist und die Verfahrensbeschleunigungen insbesondere durch Erleichterungen bei der Prüfung von Umweltverträglichkeit und dem Artenschutz mit sich bringen soll. Diese Gesetzesänderungen zeigen bereits erste positive Auswirkungen, die Umsetzung auf Landesebene und im Vollzug der Genehmigungsbehörden läuft insgesamt jedoch noch sehr schleppend an. Zudem sind erste gegenläufige Tendenzen in einzelnen Bundesländern zu beobachten, z.B. in Form von Gesetzesinitiativen zu sehr ausufernden Gemeinde- und Bürgerbeteiligungspflichten an geplanten Windparks oder durch vorgesehene Überarbeitungen von Artenschutzleitfäden, die die Verbesserungen durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes in Teilen konterkarieren würden. In Investorenverträgen behalten sich in Einzelfällen die Käufer im Falle von bestehenden und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Klagen Rücktrittsrechte von Kaufverträgen zu Projekten und Projektgesellschaften vor. In Fällen, in denen wegen bestehender oder drohender Klagen, aber auch bei Rücktrittsrechten aus anderen Gründen, Unsicherheiten bestehen, wägen wir jeden Einzelfall sehr sorgfältig ab und erfassen den Veräußerungserlös aus dem Projektgeschäft erst dann, wenn wir den Rücktrittsfall ganz überwiegend für nicht wahrscheinlich halten. Politische und regulatorische Risiken Für Unternehmen der Energiebranche besteht grundsätzlich das Risiko (und die Chance), dass der Gesetzgeber, Ministerien und Behörden die regulatorischen Rahmenbedingungen verändern. Auch energie- oder klimapolitische Entscheidungen haben enorme Auswirkungen auf unsere Geschäftsentwicklung. Wir begegnen diesen Risiken aktiv: Wir beteiligen uns an der politischen Meinungsbildung, passen unsere Prozesse und Geschäftsmodelle an und entwickeln darüber hinaus - sofern möglich - entsprechende Produkte. So können wir Chancen nutzen, die sich ergeben. IT-Risiken Beim Betrieb von IT Systemen entstehen immer auch Risiken, die aus verschiedenen Ursachen resultieren können. Neben den Risiken durch äußere Einflüsse wie Wasser, Feuer oder sonstiger Zerstörung von Hardware, bestehen die größten Gefahren in Cyberangriffen wie zum Beispiel durch Schadprogramme, Phishing-Angriffe, Hackerangriffe oder Advanced Persistant Threads. Bei Juwi ist eine sichere Speicherung von Daten sowie eine unterbrechungsfrei funktionierende Informationstechnologie für nahezu alle unsere Geschäftsprozesse unabdingbar. Wir legen daher großen Wert darauf, unsere IT-Infrastruktur und IT-Systeme systematisch vor möglichen Angriffen Dritter zu schützen. Unsere IT-Risiken verringern wir fortlaufend, indem wir umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen und diese zyklisch durch Externe überprüfen lassen. Wir verwenden Sicherheitssysteme; Zugriffsberechtigungen auf Systeme und Informationen vergeben wir restriktiv. Alle unserer wesentlichen Hardwarekomponenten sind redundant ausgelegt. Daten spiegeln wir permanent zwischen den produktiven und den räumlich getrennten Backup-Systemen, zudem verfügen wir über ein Ausweichrechenzentrum. Rechtliche Risiken Für Juwi können rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen, mit Ordnungswidrigkeitenverfahren, mit einer Produkthaftung und mit nicht durchsetzbaren Verträgen oder Vertragsbedingungen eintreten. Daher verfassen, prüfen und verhandeln wir Verträge, prüfen öffentlich-rechtliche Mitteilungs-, Anzeige- und Genehmigungspflichten, begleiten Genehmigungsverfahren und die Umsetzung erteilter Genehmigungen, jeweils mit dem Ziel, solche Risiken zu begrenzen bzw. zu vermeiden. Unser Compliance-Managementsystem trägt dazu bei, Gesetzesverstöße zu vermeiden. Zudem ist die Geschäftsentwicklung von Juwi Risiken und Chancen ausgesetzt, die sich aus der energiewirtschaftlichen und sonstigen Rechtsprechung oder aus Gesetzesänderungen ergeben. Gewährleistungsrisiken Grundsätzlich versucht Juwi die Vertragsbedingungen bezogen auf Gewährleistungen, die ihr von Investoren auferlegt werden, auch an ihre Komponenten-Lieferanten und Dienstleister weiter zu geben, so dass im Normalfall der Lieferant bzw. der Dienstleister für Mängel dieser Komponenten oder mangelhafte Leistungen dem Investor oder Juwi gegenüber verpflichtet ist. In den Fällen, in denen dies vertraglich wegen unterschiedlicher vereinbarter Vertragsbedingungen für Haftungen nicht gelingt, ist Juwi einem erhöhten Gewährleistungsrisiko ausgesetzt. Daneben trägt Juwi das Gewährleistungsrisiko in vollem Umfang, sofern und soweit Juwi eigenständige Dienstleistungen erbringt. Währungsrisiken Die internationale Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten und der internationale Sourcing-Prozess (z.B. Einkauf von Photovoltaik-Modulen) führen dazu, dass Zahlungsströme (Ein- und Auszahlungen) teilweise in Fremdwährung abgewickelt werden und der Juwi Teilkonzern Risiken aber auch Chancen in Zusammenhang mit Wechselkursschwankungen ausgesetzt ist. Um das Währungstransaktionsrisiko zu reduzieren, schließt Juwi Verträge mit Lieferanten und Kunden in denselben Währungen ab (natürliche Absicherung). Darüber hinaus kann Juwi verbleibende Währungsexposures, z.B. aus der Überlassung von Intercompany Darlehen in fremder Währung, grundsätzlich mit geeigneten derivativen Finanzinstrumenten absichern. Finanzwirtschaftliche Risiken/Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko für die Juwi GmbH und den Juwi Teilkonzern besteht darin, bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt oder fristgerecht nachkommen zu können. Liquiditätsrisiken entstehen für die Juwi GmbH und die gesamte Juwi Gruppe als Teil des MVV-Konzerns insbesondere aus Änderungen oder Verschiebungen von Genehmigungs-, Bauzeit- oder Investitionsplänen für Projekte, in deren Folge sich Ein- und Auszahlungen von Investoren, Subunternehmern und Lieferanten verändern können. Die Optimierung der gruppenweiten Liquidität ist ein zentrales Element zur Minimierung der Liquiditätsrisiken. Die Steuerung, Überwachung und Planung der kurz- und mittelfristigen Liquidität für die Juwi-Gruppe erfolgt durch den Bereich Corporate Controlling & Finance der Juwi GmbH. Zur zielgenauen Steuerung existiert ein 12-monatiger Liquditäts-Forecast. Zur Sicherstellung der Liquidität in allen legalen Einheiten im In- und Ausland werden die Cashbestände manuell ausgeglichen und die operativen Einheiten mittels IC-Darlehen mit der notwendigen Liquidität versorgt. Die Zahlungsfähigkeit aller Gesellschaften der Juwi-Gruppe war im Berichtsjahr jederzeit sichergestellt. Forderungsausfallrisiken Es besteht das Risiko, dass Kunden oder Geschäftspartner unsere Rechnungen nicht oder nur zum Teil begleichen. Um solche Forderungsausfallrisiken zu begrenzen, wählen wir unsere Geschäftspartner mit kaufmännischer Vorsicht aus, überprüfen deren Bonität und vereinbaren, falls erforderlich, Bürgschaften oder Garantien. Zudem ist unser Portfolio diversifiziert und vermeiden so eine Häufung von Ausfallrisiken. Bei den Investoren in Anlagen der Erneuerbaren Energien und Auftragebern des Bereiches Operations & Maintenance handelt es sich sehr häufig um Kunden mit einer guten bis sehr guten Bonität, bei denen das Ausfallrisiko nur gering ist. Im In- und Ausland vereinbaren wir grundsätzlich bei allen EPC-Aufträgen Anzahlungen und Abschlagsrechnungen begleitend zum Projektfortschritt, um das Volumen der offenen-Posten pro Projekt zu minimieren. Ausfallrisiko Ausleihungen/Forderungen verbundene Unternehmen Innerhalb der Juwi-Gruppe fungiert die Juwi GmbH über ihr zentrales Treasury als Inhouse-Bank und bündelt die Finanzströme der Gruppe. Zur zielgenauen Steuerung und zum konzernweiten Ausgleich von Soll und Habenbeständen existiert ein manuelles Cash-Pooling. In einzelnen Ländern/bei einzelnen verbundenen Unternehmen kann es aus Änderungen oder Verschiebungen von Genehmigungs-, Bauzeit- oder Investitionsplänen für Projekte oder sich verändernden wirtschaftlichen/politischen Rahmenbedingungen zu kurzzeitigen oder auch dauerhaften Liquiditätsverschlechterungen kommen, die die Werthaltigkeit unseres Engagements gefährden. Für unsere bestehenden Aktivitäten beobachten wir die politische und wirtschaftliche Situation vor Ort, suchen fortlaufend nach Handlungsalternativen und analysieren in kurzen Abständen die Liquiditätssituation unserer Beteiligungsgesellschaften. Bei einer Verschlechterung der Situation und Risikolage werden wir uns gegebenenfalls für einen Marktaustritt entscheiden. Länderrisiken Länderrisiken bestehen für die Tochtergesellschaften der Juwi GmbH in Form von Transferrisiken und aufgrund der Möglichkeit, dass Staaten zahlungsunfähig werden oder nicht mehr zahlungsbereit sein könnten. Unsichere Zugangsbedingungen zu unseren Zielmärkten aufgrund möglicher Verwerfungen in den internationalen Handelsbeziehungen beobachten wir kontinuierlich. Vor einem möglichen Markteintritt in für uns neue internationale Märkte führen wir intensive Analysen zu möglichen Risiken durch. Für unsere bestehenden Aktivitäten beobachten wir die politische und wirtschaftliche Situation vor Ort und suchen fortlaufend nach Handlungsalternativen; bei einer Verschlechterung der Situation und Risikolage werden wir uns gegebenenfalls für einen Marktaustritt entscheiden. Chancen des weltweiten Ausbaus der Erneuerbaren Energien Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat in den letzten Jahren global betrachtet kontinuierlich zugenommen. Steigender Strombedarf, sinkende Erzeugungskosten, die Ausrufung von nationalen Klimazielen sowie ein entwickeltes Umweltbewusstsein führen dazu, dass die Nachfrage nach Erneuerbaren Energien Anlagen stetig steigt. In einem wachsenden Gesamtmarkt sind die Aussichten für alle Marktteilnehmer, so auch für die Juwi GmbH, sehr positiv. Der deutsche Markt bietet durch die vielversprechenden Ankündigungen und bereits ersten umgesetzten Gesetzesinitiativen der Bundesregierung zur Beschleunigung der Energiewende große Chancen. Wir erwarten in den nächsten Jahren ein starkes Marktwachstum bei Wind- und Photovoltaik-Anlagen und ein profitables Unternehmenswachstum. Indem wir unsere Unternehmensstrategie konsequent umsetzen, können wir diese Chancen im Bereich der Projektentwicklung und Betriebsführung ergreifen. Weitere Wachstumspotenziale für uns bestehen im Ausland bei unseren Tochtergesellschaften, vor allem bei großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Viele Regierungen haben Klimaziele ausgerufen und ihre Ausbauziele im Bereich der Erneuerbaren Energien erhöht. Allerdings bestehen auch hier immer noch starke Abhängigkeiten von lokalen Förderregimen und lokalen Auftraggebern. Zudem sind die Wettbewerbsbedingungen in vielen ausländischen Märkten durch den Einstieg von neuen Marktakteuren schwierig. IV. Erklärung zur UnternehmensführungAufgrund entsprechender gesetzlicher Vorgaben (siehe §§ 36, 52 Abs. 2 Satz 1 GmbHG) hat die Gesellschafterversammlung Zielgrößen für den Frauenanteil für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie für die Mitglieder der Geschäftsführung festgelegt. Diese betragen für die Geschäftsführung 0 % und für den Aufsichtsrat 30 %. Zum 20. Oktober 2022 (dem Tag, an dem die ArbeitsnehmervertreterInnen für den Aufsichtsrat benannt wurden) umfasste der Aufsichtsrat 9 Mitglieder, von denen 4 (also etwa 44 %) Frauen sind. Die Zielgröße ist also erfüllt. Die Quote bei den Geschäftsführern beträgt 0 %, weil sämtliche drei Geschäftsführer Männer sind, mittelfristig keine Änderungen in der Geschäftsführung geplant sind und die bestellten Geschäftsführer über langfristige Verträge verfügen. Die Zielgröße für die Geschäftsführung wurde erreicht. Die Geschäftsführung der Juwi GmbH hat beschlossen, dass die Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung in Deutschland für die erste Führungsebene 33 % und für die zweite Führungsebene 30 % betragen und bis zum 30. September 2027 erreicht werden soll. Mittelfristig plant die Geschäftsführung insgesamt einen Frauenanteil von 50 % zu realisieren. Zum Bilanzstichtag betrug der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 21,4 % und in der zweiten Führungsebene 18,3 %. Damit ist die Zielgröße nicht erreicht. V. Gesamtaussage der GeschäftsführungWir agieren weiterhin in einem herausfordernden energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld. Das Geschäftsjahr 2023 war daher für die Juwi GmbH trotz der schwierigen Rahmenbedingungen zufriedenstellend. Verglichen mit dem Vorjahr hat sich das Chance-/Risikoprofil für die Juwi GmbH kaum verändert. Durch die aktuelle Entwicklung an den Energie- und Beschaffungsmärkten - insbesondere auch als Folge des andauernden Krieges in der Ukraine - sind in der Energiebranche allgemein und damit auch für Juwi die Unsicherheit des unternehmerischen Handelns signifikant gestiegen. Neben der Volatilität an den Energiehandelsmärkten, haben der weiterhin hohe Wettbewerbsdruck, energie- und klimapolitische Veränderungen sowie regulatorische Steuerungseingriffe erhebliche Auswirkungen auf unsere Geschäftsentwicklung. Die daraus resultierenden Planungsunsicherheiten bleiben für Juwi unverändert hoch. Im Bereich Projektentwicklung für erneuerbare Energien hängt die weitere Entwicklung in Deutschland insbesondere von der Zurverfügungstellung von ausreichenden Flächen und der Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren sowie von staatlichen Förderinitiativen ab. In unseren internationalen Zielmärkten für erneuerbare Energien sind die maßgeblichen Risikofaktoren neben der Entwicklung der politischen Rahmen- und der Marktzugangsbedingungen lokale Förder- oder Marktregimes und die jeweilige konjunkturelle Entwicklung. An diesen partizipiert die Juwi GmbH über Beteiligungserträge. Nach wie vor ist unsicher, wie sich die durch den andauernden Krieg in der Ukraine ausgelösten Chancen und Risiken und krisenbedingten Herausforderungen mittel- und langfristig weiterentwickeln und wie lange diese Bestand haben. Im Vordergrund stehen dabei unsere Lieferketten, die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Materialien, deren Preisentwicklung sowie zunehmend die Auswirkungen dieser einzelnen Faktoren auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. National wie International versuchen die verschiedenen staatlichen Ebenen mit einer Vielzahl von Maßnahmen gegenzusteuern und die Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft in Grenzen zu halten. Auf dieser Grundlage rechnen wir insgesamt damit, dass unsere Branche auch mittel- bis langfristig tiefgreifenden Veränderungen ausgesetzt sein wird und hieraus eine höhere Planungsunsicherheit in Bezug auf die relevanten Rahmenbedingungen resultiert. Wir beobachten alle relevanten Entwicklungen intensiv und wirken darauf hin, dass unser Chancen-/Risikoprofil trotz dieser Randbedingungen möglichst ausgewogen bleibt. Aus Sicht der Geschäftsführung von Juwi gibt und gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass Risiken einzeln oder in ihrer aggregierten Gesamtheit den Fortbestand des gesamten Unternehmens im Berichtszeitraum gefährdet haben oder darüber hinaus gefährden könnten. Wir agieren weiterhin in einem herausfordernden energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld.
Wörrstadt, 27.10 2023 Die Geschäftsführung Carsten Bovenschen Christian Arnold Stephan Hansen Bilanz zum 30. September 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023A. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie JUWI GmbH (im folgenden Juwi GmbH) hat ihren Sitz in Wörrstadt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mainz (HRB 51356). Der Jahresabschluss zum 30. September 2023 wurde nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 bis 3 HGB auf. Die Bilanzierung folgt dem Grundsatz der Stetigkeit nach Maßgabe des § 246 Abs. 3 HGB. Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAnlagevermögen Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen bilanziert. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird Gebrauch gemacht. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten, d.h. mit den bei der Entwicklung anfallenden Aufwendungen (§ 255 Abs. 2a HGB); diese entsprechen den entstandenen Fremdaufwendungen sowie eigenen Personalkosten zuzüglich direkt zurechenbarer Gemeinkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Der Posten wird mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, im Zugangsjahr zeitanteilige, lineare Abschreibungen mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis neun Jahren bewertet. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten (siehe Vorräte) vermindert, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Nutzungsdauer zwischen zwei und zwanzig Jahren) angesetzt. Die jeweilige Nutzungsdauer wird soweit vertretbar ausgehend von den steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800 (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Nach Vollabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter wird deren Abgang unterstellt. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an assoziierten Unternehmen und Beteiligungen werden mit dem beizulegenden Wert, höchstens jedoch mit den Anschaffungskosten, bilanziert. Die sonstigen Ausleihungen und die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennbetrag bilanziert. Sofern bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Wertaufholungen werden vorgenommen, sofern die Gründe für die ursprüngliche Wertminderung nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Die Vorräte betreffen unfertige Leistungen, die aktivierte Projektkosten und Materialausgaben von Projekten im Bau beinhalten, und zu einem geringen Anteil Waren. Daneben werden geleisteten Anzahlungen unter den Vorräten ausgewiesen, die Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen gegenüber Anlagenherstellern für Projekte im Bau entsprechen. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten inklusive Sonderkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens) bewertet. Vom Wahlrecht zum Ansatz von Verwaltungsgemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Zur Berücksichtigung der verlustfreien Bewertung werden auf Einzelermittlungen beruhende Abwertungen vorgenommen. Auf den Zeitraum der Herstellung anfallende und direkt zurechenbare Zinsen für Fremdkapital, werden gemäß des Wahlrechts des § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB als Teil der Herstellungskosten angesetzt. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden zum Nennbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt, in Einklang mit § 268 Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt und um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (sog. Nettomethode). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten bilanziert. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Latente Steuern Für die Bildung latenter Steuern findet gemäß § 274 HGB das bilanzorientierte Temporary-Konzept Anwendung. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Passivierung latenter Steuern und ein Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuerüberhänge nach Verrechnung mit passiven latenten Steuern. Passive latente Steuern werden mit aktiven latenten Steuern verrechnet. Über den Saldierungsbereich hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht aktiviert. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage und die anderen Gewinnrücklagen sind zum Nennbetrag bilanziert. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) errechnet. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten 10 Jahre von 1,81 Prozent bei der Bewertung zugrunde gelegt (Vorjahr: 1,77 Prozent; siehe Angabe zu Unterschiedsbetrag aus Abzinsung) bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren. Bei der Anwendung der PUC-Methode wurde von einer durchschnittlichen Gehaltssteigerung von 0,0 Prozent bzw. einer Zusage abhängigen Rentensteigerung von 1,0 bis 2,0 Prozent ausgegangen. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen saldiert. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen werden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtung gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag gemäß § 253 Abs. 2 HGB unter Zuhilfenahme der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze in Abhängigkeit von ihrer Restlaufzeit vorgenommen. Für erwartete Verluste aus schwebenden Geschäften werden Rückstellungen für drohende Verluste erfasst. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft droht, wenn sich Erträge und Aufwendungen aus demselben noch nicht abgewickelten Geschäft nicht ausgleichen, sondern per Saldo ein Verpflichtungsüberschuss besteht. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Währungsumrechnung Soweit für Posten des Jahresabschlusses Währungsumrechnungen zugrunde liegen, erfolgt die Umrechnung bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag, bei langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips (§ 256a HGB). Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden im Zeitpunkt der Entstehung zum Transaktionskurs angesetzt. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Derivative Finanzinstrumente werden zu Sicherungszwecken eingesetzt und mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Die Gesellschaft setzt derivative Finanzinstrumente ein, um Währungsrisiken abzusichern. Bei den Sicherungsgeschäften handelt es sich um Devisentermingeschäfte. Zur bilanziellen Abbildung von Bewertungseinheiten wird die Durchbuchungsmethode angewandt. Die Durchbuchungsmethode wird ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung bei der JUWI GmbH angewendet. Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte in der jeweiligen Bewertungseinheit negativ, so wird dem Vorsichtsprinzip entsprechend eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte der jeweiligen Bewertungseinheit positiv, so bleibt dieser unberücksichtigt. Für derivative Finanzinstrumente wird für die Bewertung der beizulegende Zeitwert zum Stichtag herangezogen. Soweit die beizulegenden Zeitwerte der Derivate nicht verlässlich feststellbar sind, wird dieser anhand allgemein anerkannter Bewertungsmodelle und -methoden (Barwertmethode) ermittelt. C. Angaben zur BilanzEntwicklung des Anlagevermögens Der Anlagenspiegel ist als Anlage zum Anhang beigefügt. Die aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unterliegen vollständig der Ausschüttungssperre. Angaben zum Anteilsbesitz Die Anteilsbesitzliste ist als Anlage zu diesem Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Im Vorjahr hatten alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bis auf einen Betrag von 66,4 Mio. Euro, der unter den Forderungen aus Darlehen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen war und der eine Endfälligkeit bis längstens Ende 2023 aufwies und innerhalb dieses Zeitraumes jederzeit rückzahlbar ist. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 39.005 (Vorjahr: TEUR 164.638) sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 12.439 (Vorjahr: TEUR 29.969) enthalten. Des Weiteren bestehen Finanzforderungen in Höhe von TEUR 26.566 (Vorjahr: TEUR 134.669). In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind ausschließlich Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus Steuern in Höhe von TEUR 259 (Vorjahr: TEUR 2.105) enthalten. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 81.438 wird von der MVV Alpha fünfzehn GmbH, Mannheim, zu 100 % gehalten und ist vollständig eingezahlt. Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt und wird auf das folgende Jahr vorgetragen:
Der für Ausschüttungen gesperrte Gesamtbetrag beläuft sich auf TEUR 571 und setzt sich wie folgt zusammen:
Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich zum 30.09.2023 wie folgt zusammen:
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 35. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Das Deckungsvermögen des Contractual Trust Arrangement und Rückdeckungsversicherungen weist zum Stichtag einen Zeitwert von TEUR 857 aus, der dem Buchwert entspricht, und mit den bestehenden Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.403 (gem. § 246 Abs.2 Satz 2 HGB) saldiert wird. Das IDW hatte für die Bewertung von Rückstellungen für rückgedeckte Altersversorgungsverpflichtungen einen Rechnungslegungshinweis verabschiedet (IDW RH FAB 1.021), der verpflichtend anzuwenden ist. Gemäß dem IDW RH FAB 1.021 wären die auf gleichlaufenden Zahlungsströmen basierenden Teile der Zusage und des Rückdeckungsversicherungsanspruchs grundsätzlich in gleicher Höhe zu bewerten. Da die Zahlungsströme und die Bewertungsannahmen der Versicherer nicht zugänglich gemacht worden sind, wurde von dem versicherungsmathematischen Gutachter wie in den letzten Jahren für die Höhe des Deckungsvermögens, das auf verpfändete Rückdeckungsversicherungen entfällt, der steuerliche Aktivwert angesetzt. Die Ungenauigkeit der Nichtanwendung des IDW RH FAB 1.021 wird mit weniger als 50 TEUR beziffert. Zur Insolvenzsicherung von Verpflichtungen aus langfristigen Arbeitszeitguthaben wird Vermögen auf einen Treuhänder übertragen. Diese Zeitwertkonten sind in Geld geführte Arbeitszeitkonten. Der Gedanke ist, aus Arbeitnehmersicht ein steuer- und sozialabgabenfreies Ansparen von Entgeltbestandteilen, mit dem Ziel einer Freistellung von der Arbeitsleistung während des Arbeitslebens oder vor dem Eintritt in den Ruhestand zu gewährleisten. Der Durchführungsweg der Insolvenzsicherung mittels Treuhänder ist eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und stufenweisem Aufbau der Versicherungsleistung gegen laufende Beiträge in variabler Höhe mit Beitragserhaltungsgarantie. Der aktuariellen Berechnung des Aktivwertes wird ein Garantiezins in Höhe von 1,0 Prozent p.a. sowie eine laufende Überschussverwendung zugrunde gelegt. Die Versicherung ist ohne Biometrie in der Aufschubzeit. Der Buchwert des Treuhandvermögens, der dem Zeitwert entspricht, beträgt zum 30. September 2023 TEUR 3.503 dem eine Verpflichtung in Höhe von TEUR 3.707 gegenübersteht. Eine Abzinsung der Verpflichtung entfällt, da dem Arbeitnehmer für sein Wertguthaben ein Wertzuwachs zugesagt wird. Für die Zeitwertkonten waren im Berichtsjahr Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 123 angefallen. Die Rückstellung für drohende Verluste reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 6.464. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung und Inanspruchnahme von Rückstellungen für drohende Verluste aus Devisentermingeschäften. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich zum 30.09.2023 wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten haben im Gegensatz zum Vorjahr unterschiedliche Restlaufzeiten. Zusätzlich zu der Restlaufzeit bis ein Jahr ist die Restlaufzeit ein bis fünf Jahre hinzugekommen. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 182.460 (Vorjahr: TEUR 182.675) sind solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.353 (Vorjahr: TEUR 1.701) enthalten. Des Weiteren sind Verbindlichkeiten aus Darlehen in Höhe von TEUR 180.105 (Vorjahr: TEUR 180.974) enthalten. Davon wurden TEUR 151.500 im Rahmen der Einbindung in die Konzernfinanzierung der MVV Energie AG revolvierend in Anspruch genommen. Latente Steuern Passive latente Steuern wurden mit aktiven latenten Steuern verrechnet. Aktive latente Steuern sind den Bilanzposten "Anlagevermögen" in Höhe von TEUR 1.925, "Umlaufvermögen" in Höhe von TEUR 2 "Rückstellungen" in Höhe von TEUR 524, und "Verlustvorträge" in Höhe von TEUR 14.390 zuzuordnen und passive latente Steuern den Bilanzposten Anlagevermögen in Höhe von TEUR 1.614. Über den Saldierungsbereich hinausgehende aktive Steuerlatenzen in Höhe von TEUR 15.227 werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht aktiviert. Der zu Grunde gelegte Ertragsteuersatz (29,35 Prozent) ergibt sich aus der deutschen Gewerbesteuer (13,52 Prozent), der Anwendung des Körperschaftsteuersatzes (15,0 Prozent) und des Solidaritätszuschlags (5,5 Prozent der Körperschaftsteuer). D. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungAufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse zum 30.09.2023 in EUR verteilen sich nach geographisch bestimmten Märkten bzw. Tätigkeitsbereichen wie folgt:
Die Umsatzerlöse zum 30.09.2022 in EUR verteilen sich nach geographisch bestimmten Märkten bzw. Tätigkeitsbereichen wie folgt:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 6.599 (Vorjahr TEUR 9.185). Diese resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 6.000 (Vorjahr TEUR 6.836), davon TEUR 3.093 für Devisentermingeschäfte USA. Im Vorjahr betraf dies in Höhe von TEUR 5.222 die nicht selbst genutzten Büroräume am Standort Wörrstadt. Die Erträge aus Währungsumrechnung belaufen sich auf TEUR 289 (Vorjahr: TEUR 16.104). Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Zuführung zu einer Rückstellung für Bewertungseinheiten in Höhe von TEUR 213 enthalten. Im Vorjahr waren Aufwendungen aus der Zuführung zu einer Drohverlustrückstellung für Devisentermingeschäfte in Höhe von TEUR 6.219 in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Die Juwi GmbH hat ein Darlehen in USD lautend an die amerikanische Tochtergesellschaft gegeben. Die aus der Entwicklung des Euro-Kurses gegenüber dem USD vom Beginn des Geschäftsjahres bis Ende März 2023 entstandenen Wechselkursverluste in Höhe von TEUR 9.911 sind als Aufwendungen aus Währungsumrechnung in diesem Posten enthalten. Im Vorjahr waren unter diesem Posten TEUR 4.612 zu verzeichnen. Gegenüber der australischen Tochtergesellschaft, juwi Renewable Energy Pty Ltd, wurde für ein Darlehen ein Forderungsverzicht in Höhe von TEUR 35.229 und ein Forderungsverzicht auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5.119 erfasst. Des Weiteren wurde ein Forderungsverzicht auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber unserer Tochtergesellschaft in Singapur, juwi Renewable Energies Private Ltd, in Höhe von TEUR 248 erfasst. Die periodenfremden Aufwendungen in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 26) betreffen im Berichtsjahr, wie schon im Vorjahr, Abgänge des Sachanlagevermögens. Finanzergebnis
In der Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 7.845 (Vorjahr: TEUR 5.856) enthalten. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten mit TEUR 9.978 (Vorjahr: TEUR 5.994) Zinsaufwände an verbundene Unternehmen, sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 43 (Vorjahr: TEUR 49). Es fielen im Berichtsjahr Aufwendungen aus der Abzinsung von Pensionen in Höhe von TEUR 25 sowie Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 10 an. Die Erträge aus Beteiligungen betreffen im Berichtsjahr im Wesentlichen mit TEUR 2.248 Erträge aus dem Joint Venture juwi Shizen Energy Inc, Tokio, Japan und mit TEUR 1.600 aus der griechischen Tochtergesellschaft juwi Hellas Renewable Energy Sources Single Member S.A. Abschreibungen und Zuschreibungen auf Finanzanlagen Aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden im Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 2.645 (Vorjahr: TEUR 0) vorgenommen. Erträge/ Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen Die Erträge bzw. Verlustübernahmen aus Ergebnisabführungsverträgen setzen sich im Berichtsjahr und Vorjahr wie folgt zusammen:
E. Sonstige AngabenAbschlussprüferhonorar Die Gesellschaft macht bezüglich der Angabe des Abschlussprüferhonorars von der Befreiungsregelung des § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB Gebrauch. Die Angaben befinden sich im Konzernabschluss der MVV Energie AG, Mannheim, zum 30. September 2023, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB setzen sich wie folgt zusammen:
Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestehen folgende Haftungsverhältnisse - alle ausschließlich gegenüber verbundenen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der hier aufgeführten Haftungen aus den Avalen schätzt die Geschäftsführung als gering ein; Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung liegen uns derzeit nicht vor. Bezüglich der Gewährleistungsverträge gehen wir aufgrund unserer Erfahrungen aus der Vergangenheit nicht von einer Inanspruchnahme aus. Darüber hinaus bestehen Haftungserklärungen ("Parent Corporate Guarantee" bzw. "Letter of Comfort") der Juwi GmbH zugunsten einzelner Tochtergesellschaften. In den Haftungserklärungen verpflichtet sich die Juwi GmbH, für bestehende und zukünftige Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften einzustehen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme schätzt die Geschäftsführung als sehr gering ein. Darüber hinaus rufen die Tochtergesellschaften der Juwi GmbH und die Juwi GmbH selbst, Avale aus dem Kredit-Rahmenvertrag mit der Muttergesellschaft, der MVV Energie AG, ab. Diese Avale dienen gleichfalls der Absicherung von Ansprüchen von Investoren und Lieferanten gegenüber den abrufenden Gesellschaften. Die Juwi GmbH haftet der MVV Energie AG gegenüber für mögliche Inanspruchnahmen aus diesen Avalen. Das Gesamtvolumen der am 30.09.2023 herausgelegten Bürgschaften der MVV Energie AG beträgt TEUR 229.779 (Vorjahr: TEUR 386.933). In diesem Betrag sind neben Bankavalen auch noch Konzernavale der MVV Energie AG zugunsten der Juwi GmbH und anderer Tochtergesellschaften der Juwi im Umfang von TEUR 10.204 (Vorjahr: TEUR 150.913) enthalten. Finanzinstrumente Zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte gegen Währungsrisiken schließen wir derivative Finanzinstrumente ab. Dabei handelt es sich um Devisentermingeschäfte. Zum 30. September 2023 waren folgende derivative Finanzinstrumente im Bestand: Bestand derivativer Instrumente
1 Der Nominalbetrag der Devisentermingeschäfte beträgt in Fremdwährung TUSD 99.126 (Vorjahr: TUSD 1.015 und TAUD 143). Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt anhand der Barwertmethode unter Berücksichtigung der relevanten Wechselkurse. Dabei errechnet sich der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften aus dem Unterschied zwischen dem am Bilanzstichtag geltenden Devisenterminkurs mit gleicher Endfälligkeit und dem kontrahierten Devisenterminkurs. Für Derivate ohne Sicherungsbeziehungen wurden Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe der negativen Marktwerte der Finanzinstrumente gebildet (TEUR 0; Vorjahr: TEUR -6.219). Zur Absicherung von Währungsrisiken aus mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Beschaffungsvorgängen bei Tochtergesellschaften der Juwi GmbH wurden Devisentermingeschäfte abgeschlossen, die der betrags- und fristenkongruenten Sicherung dienen, und zu Mikro-Hedges zusammengefasst. Die Geschäfte sollen das Währungsrisiko aus den Rückzahlungen der US-amerikanischen Tochtergesellschaft gegenüber dem Euro absichern. Für Derivate mit Sicherungsbeziehungen wurden Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe der negativen Marktwerte der Finanzinstrumente gebildet (TEUR 213; Vorjahr: TEUR 0). Diese ergeben sich aus der Ineffektivität der Sicherungsbeziehungen zum Bewertungsstichtag. Prospektiv ist von einer hohen Wirksamkeit aller Sicherungsbeziehungen auszugehen, da sich die gegenläufigen Wertänderungen der Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente in der Zukunft voraussichtlich in voller Sicherungshöhe ausgleichen werden. Es liegt ein critical terms match der wesentlichen Bedingungen (Nominalbetrag, Laufzeit, Wechselkurs) von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument vor. Die Zahlungsströme aus Grundgeschäft und Sicherungsinstrument werden sich voraussichtlich in den kommenden 20 Monaten ausgleichen. Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG Im Berichtsjahr 2023 wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs zwischen der Juwi GmbH mit verbundenen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen, getätigt:
Anzahl der Mitarbeiter Im Berichtsjahr 2023 wurden durchschnittlich ohne die Geschäftsführer 815 Mitarbeiter (Vorjahr: 742) beschäftigt.
Geschäftsführung Zu Geschäftsführern sind
bestellt. Auf die Angabe der Höhe der Bezüge für die aktuellen Geschäftsführer wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB, verzichtet. Für frühere Mitglieder des Vorstands (der ehemaligen juwi AG) und deren Hinterbliebene haben wir Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 663 TEUR gebildet; davon wurden im Berichtsjahr 85 TEUR aufgelöst. Aufsichtsrat Zu Aufsichtsräten der Gesellschaft sind bestellt:
Im Berichtsjahr betrugen die Bezüge des Aufsichtsrates TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 30). Außerbilanzielle Geschäfte Für gemietete Gebäude wurden im Berichtsjahr 2023 TEUR 4.383 (Vorjahr: TEUR 4.222) aufgewendet. Über die Restlaufzeit des Vertrages bestehen noch weitere finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 42.890 (Vorjahr: TEUR 43.652). Die gemieteten Gebäude in Wörrstadt sind gemäß § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB i.V.m. dem steuerlichen Leasingerlass dem Leasinggeber zuzurechnen und werden als "Operating Lease" qualifiziert. Konzernverhältnisse Die Juwi GmbH wird in den Konzernabschluss der MVV Energie AG, Mannheim einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und zugleich kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt, in den die Juwi GmbH und ihre Tochtergesellschaften einbezogen werden. Die MVV Energie AG ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim unter HRB 1780 eingetragen. Der Konzernabschluss der MVV Energie AG ist am Sitz dieser Gesellschaft in Mannheim erhältlich und wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Juwi GmbH ist gemäß § 291 Absatz 2 HGB von der Verpflichtung einen Konzernabschluss aufzustellen befreit. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres und bis zur Unterzeichnung dieses Berichtes hat es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz-, oder Ertragslage gegeben. Gewinnverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresfehlbetrag vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
Wörrstadt, den 27.10.2023 Carsten Bovenschen Christian Arnold Stephan Hansen
*Verminderung der Vortragswerte der Anschaffungs- und Herstellungskosten, sowie der kumulierten Abschreibungen für Anteile an verbundenen Unternehmen zum 01.10.2022 um jeweils 14.858 TEUR Anteilsbesitzliste zum Jahresabschluss der JUWI GmbH zum 30.09.2023
1 Jahresabschluss zum 31.03.2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die JUWI GmbH, Wörrstadt VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der JUWI GmbH, Wörrstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der JUWI GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipilationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Mannheim, den 27. Oktober 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Ralph Welter, Wirtschaftsprüfer Dr. Martin Nicklis, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats der Juwi GmbH für das Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat hat im Verlauf des Berichtsjahres die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben sorgfältig und vollumfänglich wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der JUWI GmbH regelmäßig beraten und deren Tätigkeit überwacht. Er stand im kontinuierlichen Dialog mit der Geschäftsführung der Gesellschaft und hat sich von der Geschäftsführung in und außerhalb von Aufsichtsratssitzungen insbesondere über die Unternehmensplanung und die strategische Weiterentwicklung, über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie über die aktuelle Geschäftspolitik, das Risikomanagementsystem sowie die Risikosituation unterrichten lassen. Auf Grundlage der Berichterstattung der Geschäftsführung hat er die Geschäftsentwicklung sowie für das Unternehmen wichtige Entscheidungen und Vorgänge erörtert sowie notwendige Einzelentscheidungen getroffen. Jahresabschluss, Konzernabschluss Der Jahresabschluss der JUWI GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Mannheim, (PwC) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. PwC war von der Gesellschafterversammlung am 7. Juli 2023 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses der JUWI GmbH beauftragt worden. Der Jahresabschluss der JUWI GmbH, der Lagebericht der Gesellschaft sowie die Prüfungsberichte der PWC haben den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. PwC berichtete in der Aufsichtsratssitzung am 21. Dezember 2023 über den Verlauf, den aktuellen Stand und die Ergebnisse ihrer Abschlussprüfung. Auf Basis der vorgelegten Berichte wurden in der Aufsichtsratssitzung am 21. Dezember 2023 die wesentlichen Ergebnisse der abgeschlossenen Prüfungen erörtert. Der Aufsichtsrat hat nach Abschluss seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben und sich den Ergebnissen der Prüfung des Abschlussprüfers angeschlossen. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung am 27. Oktober 2023 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Personelle Veränderungen im Berichtszeitraum Die wahlberechtigten Mitarbeitenden der Juwi GmbH haben am 20. Oktober 2022 Marion Bonin, Denny Nold und Constanze Schumacher zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Juwi GmbH gewählt. Dank an die Mitarbeiter des Juwi-Konzerns Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern der Geschäftsführung, den Führungskräften, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JUWI GmbH und aller Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie ihren Mitarbeitervertretungen für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit in Geschäftsjahr 2023.
Wörrstadt, den 21.12.2023 Für den Aufsichtsrat Dr.
Georg Müller
Gewinnverwendungsbeschluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Juwi GmbH vom 21.12.2023Die ordentliche Gesellschafterversammlung hat am 21.12.2023 beschlossen, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR -58.553,256,68 auf neue Rechnung vorzutragen.
Wörrstadt, 21.12.2023 Juwi GmbH Die Geschäftsführung Der Jahresabschluss zum 30.09.2023 wurde am 21.12.2023 festgestellt. Bericht zur Gleichstellung und EntgeltgleichheitVeröffentlichung als Anlage zum Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 gemäß EntgTranspG Gemäß §§ 21, 22 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG) wurde für die JUWI GmbH die Pflicht eingeführt, turnusgemäß einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit als Anlage zum Lagebericht zu erstellen. Die JUWI GmbH hat mit dem zum 30.09.2022 endenden Geschäftsjahr erstmals die Größenkriterien von mehr als 500 Mitarbeitern erfüllt. Somit ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben mit dem zum 30.09.2023 endenden Geschäftsjahr der Entgeltbericht für das Geschäftsjahr, welches zum 30.09.2021 endete, zu erstellen und offenzulegen. 1. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen Wir stehen für Chancengleichheit. So ist in unserem Compliance Handbuch die "Nichtdiskriminierung" als ein Kernwert definiert und die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden stellt einen unserer ethischen Grundsätze dar. Die mehrfache Auszeichnung über das Audit Beruf und Familie bestätigt unseren Erfolg. Um dem Anspruch auf Gleichstellung von Frauen und Männern gerecht zu werden, haben wir eine Reihe von Maßnahmen etabliert. So stellen insbesondere die Flexibilisierung der Arbeitszeit und Arbeitsorte, die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten sowie die Möglichkeit, Führungspositionen auch in Teilzeit wahrzunehmen wichtige Bausteine dieser Strategie dar. Die betriebseigene Kindertagesstätte am Hauptstandort Wörrstadt mit 70 Plätzen sowie Unterstützungsangebote bei persönlichen Herausforderungen durch externe Coaches unterstützen diesen Weg. Aufgrund all dieser Maßnahmen sind 31% aller Führungspositionen bereits durch Frauen besetzt und es ist beabsichtigt, diesen Anteil noch weiter auszubauen. Die Geschäftsführung der Juwi AG strebt an, dass die Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung in Deutschland für die erste Führungsebene 33 % und für die zweite Führungsebene 30 % betragen soll. Mittelfristig plant die Geschäftsführung insgesamt einen Frauenanteil von 50% zu realisieren. Mentoring und Coaching innerhalb und außerhalb des Unternehmens ermöglicht es unseren Mitarbeiterinnen, Zugang zu hierarchieübergreifenden Austauschformaten zu bekommen, im Dialog mit Mentorinnen ihre Bedürfnisse zu diskutieren und so ihre eigene Entwicklung voranzutreiben. 2. Maßnahmen zur Herstellung der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer Der ethische Grundsatz "Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden" bezieht sich auch auf die Entgeltgleichheit. Alle Funktionen werden mithilfe eines objektiven Bewertungssystems und einheitlicher Kriterien bewertet und Gehaltsbändern zugeordnet. Bei Bedarf können die Positionen einmal im in einem systematischen Prozess überprüft und neu eingeordnet werden. Anhand einer Betriebsvereinbarung ist sichergestellt, dass alle Mitarbeitende einer Funktion dem gleichen Gehaltsband zugeordnet sind. Die Gehaltsbänder werden regelmäßig anhand von Marktvergleichen überprüft und angepasst. Wir stellen so eine markt- und leistungsgerechte Vergütung sicher - unabhängig vom Geschlecht. Der Erfolg gibt uns recht - alle Anfragen und Prüfungen im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes haben ergeben, dass bei uns die Entgeltgleichheit gelebt wird. 3. Aufgeschlüsselte statistische Angaben der JUWI GmbH
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