Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 14430
Vorher
Herta Oehler GmbH Mieder- Wäschebademoden
Eingetragen
29.7.2004
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
ist die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien.

Historie

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Management

NameRolle
Christa Schulz
seit 19.12.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Mülheim an der Ruhr
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Herta Oehler GmbH Mieder- Wäsche- Bademoden

Mülheim an der Ruhr

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

17.984,00

14.944,00

I. Sachanlagen

17.984,00

14.944,00

B. Umlaufvermögen

304.212,83

289.521,15

I. Vorräte

165.230,00

158.290,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

6.694,61

8.373,20

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

132.288,22

122.857,95

Summe Aktiva

322.196,83

304.465,15



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

294.942,78

270.062,39

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

244.497,80

208.148,92

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

24.880,39

36.348,88

B. Rückstellungen

6.573,00

6.046,00

C. Verbindlichkeiten

20.681,05

28.356,76

Summe Passiva

322.196,83

304.465,15

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Die Bilanzierung wurde insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 VIII 2 EGHGB).

Zum 1.1.2010 wurde auf den Anpassungszeitpunkt für den Rechtsübergang keine BilMoG-Eröffnungsbilanz erstellt.

Der Bilanzzusammenhang ist gewahrt, da die Buchführung des Geschäftsjahres mit den Schlussbilanzwerten des Vorjahres eröffnet wurde.

Bei der Bewertung wurde auf die Bewertungsstetigkeit geachtet. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung mussten keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen werden.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Das gezeichnete Kapital von EUR 25.564,59 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen.

Es liegen keine Sachverhalte vor, die zu einer Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB führen.

Sonstige bzw. ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane gemäß § 285 S. 1 Nr. 10 HGB:

Geschäftsführer

Familienname

Vorname

Berufsbezeichnung

Vertretungsbefugnis

Schulz

Christa

Geschäftsführer

allein, von der Beschränkung des § 181 BGB befreit

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Gewinnvortrag

EUR

244.497,80

Jahresüberschuss

EUR

24.880,39

Summe

EUR

269.378,19

wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Gesellschafter

EUR

0,00

Vortrag auf neue Rechnungen

EUR

269.378,19

Einstellung in die Gewinnrücklagen

EUR

0,00

Verrechnung mit Verlustvortrag

EUR

0,00

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.05.2011

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

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