Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 13630
Vorher
Neuenfelder Maschinenfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
2.11.1970
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Carsten Johann Sietas
seit 17.9.2019
Prokura
Rainer Twisterling
seit 20.8.2019
Geschäftsführer
Andreas Harms
seit 12.3.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

MacGregor Germany GmbH & Co. KG
Germany
3.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TTS NMF GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die TTS NMF GmbH

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der TTS NMF GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf den Abschnitt "V. Sonstige Angaben" im Anhang, dort Unterabschnitt "6. Going Concern", in dem die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 21.179 ausweist. Für den Prognosezeitraum wird sich weiter eine finanzielle Unterdeckung aus den geschäftlichen Aktivitäten ergeben.

Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit hat die Cargotec Oyj, Helsinki, Finnland, mit Datum vom 31. Juli 2019 eine Patronatserklärung in unbegrenzter Höhe zu Gunsten der TTS NMF GmbH abgegeben. Die Patronatserklärung kann mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigung der Patronatserklärung ist ausgeschlossen, wenn und solange die Gesellschaft überschuldet (§ 19 InsO) oder zahlungsunfähig (§ 17 InsO) ist. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 ist die Patronatserklärung nicht gekündigt.

Damit ist die Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit von der finanziellen Unterstützung der Gesellschaft Cargotec Oyj, Helsinki, Finnland, abhängig.

Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko i. S. d. § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Hamburg, 29. Juni 2023

Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Klimmer                                        Bykova

Wirtschaftsprüfer                           Wirtschaftsprüferin 

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva 31.12.2021
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14,00 14,00
14,00 14,00
II. Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 5,00 5,00
5,00 5,00
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 2.380.000,00 2.380.000,00
2.380.000,00 2.380.000,00
2.380.019,00 2.380.019,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.149,99 0,00
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 186.552,09
3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.699,14 33.710,03
6.849,13 220.262,12
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 21.179.217,19 21.265.669,64
23.566.085,32 23.865.950,76
Passiva                     31.12.2021
EUR                             EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 3.000.000,00
II. Kapitalrücklage 9.514.280,24 9.514.280,24
III. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -33.779.949,88 -33.754.768,01
IV. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 86.452,45 -25.181,87
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 21.179.217,19 21.265.669,64
0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 2.544.310,30 2.544.310,30
2. Sonstige Rückstellungen 55.000,00 51.000,00
2.599.310,30 2.595.310,30
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 50.840,38 56.660,79
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 34.957,36 555.686,33
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 20.854.488,72 20.652.850,75
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 293,50 0,00
5. Sonstige Verbindlichkeiten 26.195,06 5.442,59
20.966.775,02 21.270.640,46
23.566.085,32 23.865.950,76

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

                     2022                           2021
                     EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 285.774,56 939.348,56
2. Sonstige betriebliche Erträge 28.645,62 76.132,63
314.420,18 1.015.481,19
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 168.144,61 1.031.995,00
4. Erträge aus Beteiligungen 233.757,51 0,00
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 233.757,51 (Vj. EUR 0,00)
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.404,06 3.071,24
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 1.404,06 (Vj. EUR 2.918,90)
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 190.427,92 105.912,25
davon an verbundene Unternehmen EUR 144.321,96 (Vj. EUR 105.912,25)
44.733,65 -102.841,01
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 104.556,77 -94.535,95
8. Ergebnis nach Steuern 86.452,45 -24.818,87
9. Sonstige Steuern 0,00 -363,00
10. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 86.452,45 -25.181,87

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

I. Allgemeine Angaben

Bislang umfasste die Geschäftsfähigkeit der TTS NMF GmbH (im Folgenden TTS NMF) allgemeinen Maschinenbau, d. h. Konstruktion und Fertigung von Schiffskränen sowie den Service dieser Schiffskräne. Seit dem 1. Januar 2021 fungiert die Gesellschaft in Folge eines Asset-Deals mit Betriebsübergang auf die Muttergesellschaft MacGregor Germany GmbH & Co. KG, Hamburg, als Holding-Gesellschaft. Damit einhergehend er­folgte ein Betriebsübergang nach § 613a BGB auf die MacGregor Germany GmbH & Co. KG für das gesamte Personal der Gesellschaft zum gleichen Zeitpunkt. Folglich übt die TTS NMF ihre bisherige operative Geschäftstätigkeit nicht mehr aus. Sie erzielt nur noch Einnahmen aus Lizenzen und Dividenden. 

Die TTS NMF GmbH, Hamburg, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg ist unter der Num­mer HRB 13630 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. 

Die TTS NMF GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 eine kleine Kapitalge­sellschaft i. S. d. § 267 HGB. 

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufge­stellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufge­stellt. 

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht. 

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angesetzt. Für Zugänge von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach dem 31. De­zember 2007 erfolgt ausschließlich die Anwendung der linearen Abschreibungsme­thode. Soweit Anlagevermögen zu Herstellungskosten angesetzt ist, sind alle aktivierungspflichtigen und -fähigen Bestandteile entsprechend § 255 Abs. 2 Satz 2 bis 3 HGB in die Bewertung einbezogen. 

Dauerhaften Wertminderungen von entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensge­genständen und Sachanlagen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. 

Vermögensgegenstände mit einem Wert von EUR 250 bis EUR 1.000 werden im Zu­gangsjahr einem Sammelposten zugeführt, der jeweils beginnend ab dem Zugangsjahr und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird. Die tatsächliche Nutzungsdauer der einzelnen im Sammelposten zusammengefassten Gegenstände oder deren Abgänge vor Ablauf dieses Zeitraums bleiben dabei unberück­sichtigt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis einschließlich EUR 250 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. 

Bei den Finanzanlagen sind die Beteiligungen zu Anschaffungskosten oder den niedri­geren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. 

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bi­lanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine angemessene pauschalierte Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Soweit erforderlich, werden Wertabschläge für erkennbare Einzelrisiken vorgenommen. 

Fremdwährungsforderungen werden grundsätzlich mit dem jeweiligen Umrechnungs­kurs zum Zeitpunkt der Erstbewertung angesetzt. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Bilanz­stichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Rest­laufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Ver­mögens­gegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bi­lanzstichtag umgerechnet. 

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. 

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle unge­wissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfül­lungsbetrages angesetzt. 

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 

Fremdwährungsverbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstbewertung angesetzt. Zum Stichtag werden kurzfristige Fremdwährungs­verbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Aufteilung der in der Bilanz ausgewiesenen Anlageposten und ihre Entwicklung im Jahre 2022 sind im Anlagenspiegel dargestellt.

2. Anteilsbesitz

Die Finanzanlage beinhaltet die Beteiligung an der TTS-SCM Marine and Offshore Machinery Co., Ltd. Guangzhou, China (50 %). 

Das eingezahlte Stammkapital beträgt CNY 32.000.000 (i. Vj. CNY 32.000.000), das Ei­genkapital CNY 43.656.419,08 (i. Vj. CNY 36.600.388,31) und das Jahresergebnis CNY 10.256.102,77 (i. Vj. CNY 2.118.631).

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht.

4. Eigenkapital

Zum Bilanzstichtag des Vorjahres wurde ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbe­trag von EUR 21,3 Mio. ausgewiesen, der durch den in 2022 erwirtschafteten Jahres­überschuss von TEUR 86 auf EUR 21,2 Mio. gesunken ist.

5. Steuerrückstellungen

Zum Bilanzstichtag bestehen Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 2.544 (i. Vj. TEUR 2.554).

6. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 55 (i. Vj. TEUR 51).

7. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht. 

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betrugen im Geschäftsjahr TEUR 35 (i. Vj. TEUR 556). 

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 20.854 (i. Vj. TEUR 20.653) gegenüber der führenden Gesellschafterin Cargotec Oyj, Helsinki, Finnland. Sie bestehen in Höhe von TEUR 20.794 (i. Vj. TEUR 20.653) aus Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 60 (i. Vj. TEUR 0).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse wurden in folgenden Bereichen erzielt:

2022 2021
TEUR TEUR
Kranneubau und -umbauten, Lizenzerträge 286 579
Reparaturen u. ä. 0 17
Sonstiges 0 343
286 939

Die Gesellschaft erzielte TEUR 286 (i. Vj. TEUR 656) ihrer Umsatzerlöse mit auslän­dischen Kunden.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge von insgesamt TEUR 29 (i. Vj. TEUR 76) bestanden ausschließlich aus Wechselkursgewinne (i. Vj. TEUR 22).

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren im Vorjahr periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 287 enthalten. Im Geschäftsjahr 2022 sind keine angefallen. Darüber hinaus sind Verluste aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 16 (i. Vj. TEUR 54) enthalten. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 1.032 in 2021 auf TEUR 168 in 2022 ist vor allem auf die nachlaufenden Rechnungen und vertragliche Verpflichtungen in 2021 zurückzuführen, die in 2022 nicht mehr vorlagen.

4. Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen bestehen in voller Höhe aus der Beteiligung des Joint Venture TTS-SCM Marine and Offshore Machinery Co., Ltd. Guangzhou und betragen TEUR 234 (i. Vj. TEUR 0).

V. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse

Es existieren keine außerbilanziellen Geschäfte und Haftungsverhältnisse, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären.

2. Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt)

Im Geschäftsjahr wurden keine (i. Vj.: 0) Arbeitnehmer beschäftigt.

3. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführung:

Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr:

- Herr Andreas Harms, Director Project Execution Excellence, Oldenburg

- Herr Rainer Twisterling, Schiffsingenieur, Toppenstedt

Herr Harms und Herr Twisterling üben gegenwärtig hauptsächlich operative Funktionen in der MacGregor Germany GmbH & Co. KG bzw. im Konzern aus.

4. Name und Sitz des Mutterunternehmens

Der Jahresabschluss der TTS NMF GmbH, Hamburg, wird zum 31. Dezember 2022 in den Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft, der Cargotec Oyj, Helsinki, Finnland, einbezogen, der den kleinsten und größten Konsolidierungskreis darstellt. Die­ser Konzernabschluss in englischer Sprache kann im Internet unter www.cargotec.com eingesehen werden oder ist bei der Cargotec Corporation, Helsinki/Finnland, erhältlich.

5. Nachtragsbericht

Nach dem Stichtag sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetre­ten, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.

6. Going Concern

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 21.179 (i. Vj. TEUR 21.266) bilanziell überschuldet. Ursächlich für diese Entwicklung war die weiterhin anhaltende Krise auf dem internationalen Schifffahrtsmarkt, die zu Auftragsrückgängen bzw. zu zeitlichen Auftragsverschiebungen und unzureichenden Margen geführt hat.

Eine Überschuldung im Rechtssinne des § 19 Abs. 2 InsO bzw. Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO liegt aus den folgenden Gründen nicht vor: 

Im Prognosezeitraum wird sich weiter eine finanzielle Unterdeckung aus den geschäftlichen Aktivitäten ergeben. 

Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit hat die Cargotec Oyj, Helsinki, Finnland, mit Datum vom 31. Juli 2019 eine Patronatserklärung in unbegrenzter Höhe zu Gunsten der TTS NMF GmbH abgegeben. Die Patronatserklärung kann mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigung der Patronatserklärung ist ausgeschlossen, wenn und solange die Gesellschaft überschuldet (§ 19 InsO) oder zahlungsunfähig (§ 17 InsO) ist. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Patronatserklärung nicht gekündigt. 

Damit ist die Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit von der finanziellen Unterstützung der Gesellschafterin Cargotec Oyj, Helsinki, Finnland, abhängig. 

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 ihr Service-Geschäft an eine Schwester­gesellschaft veräußert. Zum 1. Januar 2021 wurde das Neubau-Geschäft im Rahmen eines Asset-Deals an die Muttergesellschaft MacGregor Germany GmbH & Co. KG, Hamburg, veräußert. Die Gesellschaft wird somit nicht mehr operativ tätig sein. Die Geschäftstätigkeit wird sich im Wesentlichen auf das Halten der Beteiligung an der TTS-SCM Marine and Offshore Machinery Co., Ltd. Guangzhou/China, und die damit verbundenen Lizenzeinnah­men und Dividenden beschränken. Eine Liquidation der Gesellschaft ist nicht geplant. Der Jahresabschluss wurde unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufge­stellt.

7. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss von TEUR 86 (i. Vj. Jahresfehlbetrag TEUR 25) soll zusam­men mit dem Verlustvortrag von TEUR 33.780 (i. Vj. TEUR 33.755) verrechnet werden.

Hamburg, den 9. Juni 2023 

TTS NMF GmbH

Geschäftsführung

Andreas Harms                       Rainer Twisterling

Entwicklung des Anlagevermögens 2022

Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 715.520,80 0,00 0,00 715.520,80
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00
715.520,80 0,00 0,00 715.520,80
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 12.475,76 0,00 0,00 12.475,76
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00
12.475,76 0,00 0,00 12.475,76
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 2.380.000,00 0,00 0,00 2.380.000,00
2.380.000,00 0,00 0,00 2.380.000,00
3.095.520,80 0,00 0,00 3.095.520,80
Kumulierte Abschreibungen 01.01.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 715.506,80 0,00 0,00 715.506,80
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00
715.506,80 0,00 0,00 715.506,80
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 12.470,76 0,00 0,00 12.470,76
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00
12.470,76 0,00 0,00 12.470,76
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
727.977,56 0,00 0,00 727.977,56
Buchwerte 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14,00 14,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
14,00 14,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 5,00 5,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
5,00 5,00
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 2.380.000,00 2.380.000,00
2.380.000,00 2.380.000,00
2.380.019,00 2.380.019,00

Feststellung

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde am 21.07.2023 festgestellt.

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