Hatlapa Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Johann Sietas seit 17.9.2019 | Prokura |
Rainer Twisterling seit 20.8.2019 | Geschäftsführer |
Andreas Harms seit 12.3.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TTS NMF GmbHHamburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2022Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die TTS NMF GmbH PrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der TTS NMF GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der UnternehmenstätigkeitWir verweisen auf den Abschnitt "V. Sonstige Angaben" im Anhang, dort Unterabschnitt "6. Going Concern", in dem die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 21.179 ausweist. Für den Prognosezeitraum wird sich weiter eine finanzielle Unterdeckung aus den geschäftlichen Aktivitäten ergeben. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit hat die Cargotec Oyj, Helsinki, Finnland, mit Datum vom 31. Juli 2019 eine Patronatserklärung in unbegrenzter Höhe zu Gunsten der TTS NMF GmbH abgegeben. Die Patronatserklärung kann mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigung der Patronatserklärung ist ausgeschlossen, wenn und solange die Gesellschaft überschuldet (§ 19 InsO) oder zahlungsunfähig (§ 17 InsO) ist. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 ist die Patronatserklärung nicht gekündigt. Damit ist die Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit von der finanziellen Unterstützung der Gesellschaft Cargotec Oyj, Helsinki, Finnland, abhängig. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko i. S. d. § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben; - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hamburg, 29. Juni 2023 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klimmer Bykova Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. Dezember 2022
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine AngabenBislang umfasste die Geschäftsfähigkeit der TTS NMF GmbH (im Folgenden TTS NMF) allgemeinen Maschinenbau, d. h. Konstruktion und Fertigung von Schiffskränen sowie den Service dieser Schiffskräne. Seit dem 1. Januar 2021 fungiert die Gesellschaft in Folge eines Asset-Deals mit Betriebsübergang auf die Muttergesellschaft MacGregor Germany GmbH & Co. KG, Hamburg, als Holding-Gesellschaft. Damit einhergehend erfolgte ein Betriebsübergang nach § 613a BGB auf die MacGregor Germany GmbH & Co. KG für das gesamte Personal der Gesellschaft zum gleichen Zeitpunkt. Folglich übt die TTS NMF ihre bisherige operative Geschäftstätigkeit nicht mehr aus. Sie erzielt nur noch Einnahmen aus Lizenzen und Dividenden. Die TTS NMF GmbH, Hamburg, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg ist unter der Nummer HRB 13630 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Die TTS NMF GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angesetzt. Für Zugänge von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach dem 31. Dezember 2007 erfolgt ausschließlich die Anwendung der linearen Abschreibungsmethode. Soweit Anlagevermögen zu Herstellungskosten angesetzt ist, sind alle aktivierungspflichtigen und -fähigen Bestandteile entsprechend § 255 Abs. 2 Satz 2 bis 3 HGB in die Bewertung einbezogen. Dauerhaften Wertminderungen von entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Vermögensgegenstände mit einem Wert von EUR 250 bis EUR 1.000 werden im Zugangsjahr einem Sammelposten zugeführt, der jeweils beginnend ab dem Zugangsjahr und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben wird. Die tatsächliche Nutzungsdauer der einzelnen im Sammelposten zusammengefassten Gegenstände oder deren Abgänge vor Ablauf dieses Zeitraums bleiben dabei unberücksichtigt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis einschließlich EUR 250 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die Beteiligungen zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine angemessene pauschalierte Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Soweit erforderlich, werden Wertabschläge für erkennbare Einzelrisiken vorgenommen. Fremdwährungsforderungen werden grundsätzlich mit dem jeweiligen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Erstbewertung angesetzt. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Bilanzstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstbewertung angesetzt. Zum Stichtag werden kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. III. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenDie Aufteilung der in der Bilanz ausgewiesenen Anlageposten und ihre Entwicklung im Jahre 2022 sind im Anlagenspiegel dargestellt. 2. AnteilsbesitzDie Finanzanlage beinhaltet die Beteiligung an der TTS-SCM Marine and Offshore Machinery Co., Ltd. Guangzhou, China (50 %). Das eingezahlte Stammkapital beträgt CNY 32.000.000 (i. Vj. CNY 32.000.000), das Eigenkapital CNY 43.656.419,08 (i. Vj. CNY 36.600.388,31) und das Jahresergebnis CNY 10.256.102,77 (i. Vj. CNY 2.118.631). 3. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht. 4. EigenkapitalZum Bilanzstichtag des Vorjahres wurde ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von EUR 21,3 Mio. ausgewiesen, der durch den in 2022 erwirtschafteten Jahresüberschuss von TEUR 86 auf EUR 21,2 Mio. gesunken ist. 5. SteuerrückstellungenZum Bilanzstichtag bestehen Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 2.544 (i. Vj. TEUR 2.554). 6. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 55 (i. Vj. TEUR 51). 7. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betrugen im Geschäftsjahr TEUR 35 (i. Vj. TEUR 556). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 20.854 (i. Vj. TEUR 20.653) gegenüber der führenden Gesellschafterin Cargotec Oyj, Helsinki, Finnland. Sie bestehen in Höhe von TEUR 20.794 (i. Vj. TEUR 20.653) aus Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 60 (i. Vj. TEUR 0). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse wurden in folgenden Bereichen erzielt:
Die Gesellschaft erzielte TEUR 286 (i. Vj. TEUR 656) ihrer Umsatzerlöse mit ausländischen Kunden. 2. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge von insgesamt TEUR 29 (i. Vj. TEUR 76) bestanden ausschließlich aus Wechselkursgewinne (i. Vj. TEUR 22). 3. Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren im Vorjahr periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 287 enthalten. Im Geschäftsjahr 2022 sind keine angefallen. Darüber hinaus sind Verluste aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 16 (i. Vj. TEUR 54) enthalten. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 1.032 in 2021 auf TEUR 168 in 2022 ist vor allem auf die nachlaufenden Rechnungen und vertragliche Verpflichtungen in 2021 zurückzuführen, die in 2022 nicht mehr vorlagen. 4. Erträge aus BeteiligungenDie Erträge aus Beteiligungen bestehen in voller Höhe aus der Beteiligung des Joint Venture TTS-SCM Marine and Offshore Machinery Co., Ltd. Guangzhou und betragen TEUR 234 (i. Vj. TEUR 0). V. Sonstige Angaben1. HaftungsverhältnisseEs existieren keine außerbilanziellen Geschäfte und Haftungsverhältnisse, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. 2. Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt)Im Geschäftsjahr wurden keine (i. Vj.: 0) Arbeitnehmer beschäftigt. 3. Organe der GesellschaftGeschäftsführung: Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr: - Herr Andreas Harms, Director Project Execution Excellence, Oldenburg - Herr Rainer Twisterling, Schiffsingenieur, Toppenstedt Herr Harms und Herr Twisterling üben gegenwärtig hauptsächlich operative Funktionen in der MacGregor Germany GmbH & Co. KG bzw. im Konzern aus. 4. Name und Sitz des MutterunternehmensDer Jahresabschluss der TTS NMF GmbH, Hamburg, wird zum 31. Dezember 2022 in den Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft, der Cargotec Oyj, Helsinki, Finnland, einbezogen, der den kleinsten und größten Konsolidierungskreis darstellt. Dieser Konzernabschluss in englischer Sprache kann im Internet unter www.cargotec.com eingesehen werden oder ist bei der Cargotec Corporation, Helsinki/Finnland, erhältlich. 5. NachtragsberichtNach dem Stichtag sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. 6. Going ConcernDie Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 21.179 (i. Vj. TEUR 21.266) bilanziell überschuldet. Ursächlich für diese Entwicklung war die weiterhin anhaltende Krise auf dem internationalen Schifffahrtsmarkt, die zu Auftragsrückgängen bzw. zu zeitlichen Auftragsverschiebungen und unzureichenden Margen geführt hat. Eine Überschuldung im Rechtssinne des § 19 Abs. 2 InsO bzw. Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO liegt aus den folgenden Gründen nicht vor: Im Prognosezeitraum wird sich weiter eine finanzielle Unterdeckung aus den geschäftlichen Aktivitäten ergeben. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit hat die Cargotec Oyj, Helsinki, Finnland, mit Datum vom 31. Juli 2019 eine Patronatserklärung in unbegrenzter Höhe zu Gunsten der TTS NMF GmbH abgegeben. Die Patronatserklärung kann mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigung der Patronatserklärung ist ausgeschlossen, wenn und solange die Gesellschaft überschuldet (§ 19 InsO) oder zahlungsunfähig (§ 17 InsO) ist. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Patronatserklärung nicht gekündigt. Damit ist die Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit von der finanziellen Unterstützung der Gesellschafterin Cargotec Oyj, Helsinki, Finnland, abhängig. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 ihr Service-Geschäft an eine Schwestergesellschaft veräußert. Zum 1. Januar 2021 wurde das Neubau-Geschäft im Rahmen eines Asset-Deals an die Muttergesellschaft MacGregor Germany GmbH & Co. KG, Hamburg, veräußert. Die Gesellschaft wird somit nicht mehr operativ tätig sein. Die Geschäftstätigkeit wird sich im Wesentlichen auf das Halten der Beteiligung an der TTS-SCM Marine and Offshore Machinery Co., Ltd. Guangzhou/China, und die damit verbundenen Lizenzeinnahmen und Dividenden beschränken. Eine Liquidation der Gesellschaft ist nicht geplant. Der Jahresabschluss wurde unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt. 7. ErgebnisverwendungDer Jahresüberschuss von TEUR 86 (i. Vj. Jahresfehlbetrag TEUR 25) soll zusammen mit dem Verlustvortrag von TEUR 33.780 (i. Vj. TEUR 33.755) verrechnet werden. Hamburg, den 9. Juni 2023 TTS NMF GmbH Geschäftsführung Andreas Harms Rainer Twisterling Entwicklung des Anlagevermögens 2022
FeststellungDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde am 21.07.2023 festgestellt. |
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