3solut GmbHLiquidiert
Wennerscheider Straße 151, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gregor Bernhard Luttermann seit 11.1.2012 | Liquidator |
Andrea Zschocke seit 23.5.2006 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
3solut GmbHNeunkirchen-SeelscheidJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAnwendung des Handelsgesetzbuches Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr von T€ 0. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern von T€ 0. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Gregor Luttermann als einzeln vertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer. Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt: Ausschüttung eines Betrags von € 300,00 aus dem Gewinn sowie aus dem vorhandenen Gewinnvortrag. Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.12.2011 |
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