OPAL Audio-Vertrieb GmbHLiquidiert

Esch 13b, 33824 Werther (Westfalen), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 4943
Eingetragen
18.10.1993
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Verstärkeranlagen, Hochleistungslautsprechern, Audio-Elektronik und Zubehör, die Planung, Entwicklung und Produktion von Geräten der elektroakustischen Technik und Anlagenbau sowie die Entwicklung, Planung und der Vertrieb von digitalen Übertragungsanlagen und Netzwerken für Audio-, Video- und Datensignale über Kupfer- und Lichtleiterkabel.

Historie

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Management

NameRolle
Herwig Rabeneck
seit 9.1.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

opal audio vertrieb GmbH

Werther

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 17.237,00 19.341,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.077,00 1.379,00
II. Sachanlagen 15.960,00 17.762,00
III. Finanzanlagen 200,00 200,00
B. Umlaufvermögen 105.323,72 148.726,36
I. Vorräte 100.380,75 143.018,37
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.925,71 5.673,16
III. Wertpapiere 1,00 1,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16,26 33,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 122.560,72 168.067,36

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 27.269,73 17.422,86
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 1,00 1,00
III. Verlustvortrag 12.578,14 1.852,43
IV. Jahresüberschuss 9.846,87 -10.725,71
B. Rückstellungen 4.560,00 2.987,00
C. Verbindlichkeiten 90.730,99 147.657,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 122.560,72 168.067,36

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

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