WISMAR
Fisch-Feinkost GmbH
Wismar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
474.519,88 |
518.001,38 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
474.005,59 |
517.487,09 |
| III.
Finanzanlagen |
511,29 |
511,29 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.045.116,08 |
954.673,05 |
| I.
Vorräte |
73.245,78 |
20.132,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
209.567,89 |
212.472,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
121.500,00 |
120.300,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
126.636,67 |
149.197,72 |
| III.
Wertpapiere |
203.477,93 |
|
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
558.824,48 |
722.067,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
344,80 |
501,30 |
| Aktiva |
1.519.980,76 |
1.473.175,73 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.188.910,55 |
1.048.073,99 |
| I.
eingefordertes Kapital |
24.000,00 |
24.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
36.000,00 |
36.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-12.000,00 |
-12.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.024.073,99 |
784.263,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
140.836,56 |
239.810,33 |
| B.
Rückstellungen |
102.328,81 |
138.291,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
228.741,40 |
286.810,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
55.049,40 |
100.294,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
173.692,00 |
186.516,00 |
| Passiva |
1.519.980,76 |
1.473.175,73 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nach
dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des
Artikels Art. 67Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den im
§ 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§ 274 a HGB) und bei der Offenlegung
(§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in
Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 252 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
2. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind, erfasst worden. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
· Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
· Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
· Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode
vorgenommen.
· Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 800,00 €) wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde.
· Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde bewertet. Forderungsabschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
· Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
· Steuerliche Latenzen zwischen dem
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Abschluss bestehen
nicht.
· Die Rückstellungen wurden
vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer
Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
· Im Jahresabschluss sind keine
Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder
ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.
II. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis
Jahresüberschuss 140.836,56
€
wie folgt zu verwenden:
Gewinnvortrag auf das nächste Wirtschaftsjahr.
III. Organ der
Gesellschaft
Geschäftsführerin: Andrea Peters
Geschäftsführer: Lars-Erik Peters
Geschäftsführer: Björn-Ole
Peters
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Andrea Peters, Geschäftsführerin
gez.Lars-Erik Peters, Geschäftsführer
gez. Björn-Ole Peters, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2023
festgestellt.
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