SHG SAKRESIV Hanau GmbHLiquidiert
63450 Hanau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cornelia Rippe-Gasche seit 30.1.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SHG SAKRESIV Hanau GmbHHanauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2017 SHG Sakresiv Hanau GmbH, Hanau Amtsgericht Hanau HRB 2265 I. GRUNDLAGEN Die SHG Sakresiv Hanau GmbH, Hanau, ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNG-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODEN Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz angewandt. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr 2017 die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs.1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Aktiva: Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen bewertet. Bei vor dem 01. Januar 2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 01. Januar 2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt: Technische Anlagen 8 Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 13 Jahre Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 150 € werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Seit 2010 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 410 € aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach Ablauf von 5 Jahren unterstellt. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzip bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschlägen Rechnung getragen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Langfristige Steuererstattungsansprüche i.S.d. § 37 KStG sind zum Barwert angesetzt. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Währungsumrechnung: Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sowie Kassenbestände und Bankguthaben in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Entstehende Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Sämtliche Forderungen haben mit Ausnahme des unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Körperschaftsteuerguthabens T€ 0 (Vorjahr T€ 3) wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen in Höhe von 26.112,40 € (Vorjahr 21.358,75 €). Die Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten Forderungen gegen die Gesellschafterin Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, aus dem Cash-Pooling in Höhe von 305.818,52 € (Vorjahr 270.095,20 €). Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt € 26.000,00. Verbindlichkeiten: Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten wie im Vorjahr in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, in Höhe von 251.043,32 € (Vorjahr 218.730,70 €). Weitere Angaben zur Bilanz: Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 37.828,00 € soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. IV. ERGÄNZENDE ANGABEN Arbeitnehmerzahlen: Im Berichtsjahr 2017 sowie im Vorjahr waren keine Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt. V. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN Mitgliedschaft im Konzern Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB über den Konzernabschluss der Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen erstellt, einbezogen. VI. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANEN Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 waren die Damen: Jutta Oettil, Bessenbach Geschäftsleitung der Berichtsgesellschaft Cornelia Rippe-Gasche, Großkrotzenburg Prokuristin der Rhenus SE & Co. KG, Hanau Hanau, den 16. Februar 2018 SHG Sakresiv H anau GmbH Die Geschäftsführung (Oettil) (Rippe-Gasche) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06. Juli 2018 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen