Arena Turquesa GmbHLiquidiert

Bundesallee 82, 12161 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 104757
Eingetragen
23.11.2006
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und die Vermietung von Kraftahrzeugen und der Erwerb, die Entwicklung, die Veräußerung, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien aller Art, soweit sie keiner staatlichen Genehmigungen bedarf.

Historie

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Management

NameRolle
Luis Fernandez Ocon
seit 28.4.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

1.92% identifiziert98.08% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
0.96%
L*** F******** O***
0.96%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Central Suiza S. A.ESP
98.08%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Central Suiza S. A.
Spain
98.08%
F**** R**** M*****
0.96%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Arena Turquesa GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  Geschäftsjahr
Euro
A. Anlagevermögen  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände  
II. Sachanlagen 0,00
B. Umlaufvermögen  
I. Vorräte  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 0,00 (Euro 0,00)  
III Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00
Summe  

Passiva

 
  Geschäftsjahr
Euro
A. Eigenkapital  
I. Gezeichnetes Kapital 25000,00
II. Verlustvortrag -25000,00
III Jahresüberschuss 0,00
B. Rückstellungen 0,00
C. Verbindlichkeiten  
- davon mit einer Restlaufzeit vbis zu einem Jahr Euro 0,00 (Euro 0,00) 0,00
Summe  

Anhang

Nr. Beschreibung Rechtsgrundlage, ggf. Erläuterung
1. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden  
1.1 Angabe der auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 Euro (geringfügige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
1.2 Angabe der Grundlagen für die Währungsumrechnungin Euro § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB-negativ-
1.3 Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, gesonderte Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB-negativ-
1.4 Angabe, falls Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen wurden § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB-negativ-
1.5 Angabe und Begründung bei Unterbrechung der Darstellungsstetigkeit § 265 Abs. 1 S. 2 HGB-negativ-
1.6 Angabe und Erläuterung, wenn Beträge einzelner Abschlussposten nicht mit den Vorjahresbeträgen vergleichbar sind, bzw. wenn Vorjahresbeträge angepasst wurden § 265 Abs. 2 S.2 u. 3 HGB-negativ-
1.7 Angabe und Begründung, falls aufgrund unterschiedlicher Geschäftszweige verschiedene Gliederungsvorschriften zu beachten sind § 265 Abs. 4 S. 2 HGB-negativ-
2. Zusätzliche Angaben zum Jahresabschluss  
2.1 Zusätzliche Angaben, wenn der Jahresabschluss trotz Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage nicht vermittelt § 264 Abs. 2 S. 2 HGB-negativ-
3. Erläuterungen zur Bilanz  
3.1 Gesonderter Ausweis von Posten, die in der Bilanz zur größeren Klarheit zusammengefasst sind § 265 Abs. 7 Nr . 2 HGB Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr
3.2 Angabe und Begründung des Betrages der im Geschäftsjahr aus steuerlichen Gründen unterlassenen Zuschreibungen § 280 Abs. 3 HGB-negativ-
3.3 Erläuterung des Abgrenzungspostens für aktivierte latente Ertragsteuern § 274 Abs. 2 S. 2 HGB-negativ-
3.4 Angabe der Rückstellung für passive Ertragsteuern § 274 Abs. 1 S. 1 HGB-negativ-
3.5 Angabe der Vorschriften, nach denen Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet wurden § 273 Satz 2 HGB-negativ-
3.6 Angabe der nicht gebildeten Pensionsrückstellungen - Anspruchserwerb vor dem 1.1.87 - für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Art. 28 Abs. 2 EG HGB-negativ-
3.7 Angabe des Gesamtbetrages der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren § 285 Nr. 1 a HGB-negativ-
3.8 Angabe des Gesamtbetrages der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten § 285 Nr. 1 b HGB-negativ-
3.9 Bei GmbH: Angabe der Ausleihungen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG nF Konto 730 F. Rubio 6.392,97
4. Darstellung der Ergebnisverwendung  
4.1 Gesonderte Angabe eines Gewinn- und Verlustvortrages bei Ausweis des Postens "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" nach teilweiser Ergebnisverwendung § 268 Abs. 1 HGB-negativ-
5. Sonstige Angaben  
5.1 Gesonderte Angabe von Verbindlichkeiten: aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen, aus Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten; jeweils unter Angabe gewährter Pfandrechte oder sonstiger Sicherheiten § 268 Abs. 7 / § 251 HGB-negativ-
5.2 Name und Sitz des Mutterunternehmens, welches den Konzernabschluss aufstellt § 285 Nr. 14 HGB
6. Organe, Organkredite usw.  
6.1 Angabe aller Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten Berufs. Der Vorsitzende eines Aufsichtsrats, seine Stellvertreter und ein etwaiger Vorsitzender des Geschäftsführungsorgans sind als solche zu bezeichnen § 285 Nr. 10 HGB Fabian Rubio Martos, Geschäftsführer
6.2 Angabe der Vorschüsse und Kredite an die Mitglieder der o.g. Organe, der wesentlichen Bedingungen (u.a. Zinssätze), der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge sowie der zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse § 285 Nr. 9 c HGB-negativ-
7. Weitere Angaben  
7.1 Angabe von Name, Sitz, Beteiligungsquote Eigenkapital und letztem Jahresergebnis von Unternehmen, an denen die Kapitalgesellschaft oder eine für deren Rechnung handelnde Person mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt § 285 Nr. 11 HGB-ne

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