| 1. |
Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Umrechnungsmethoden |
|
| 1.1 |
Angabe der auf die
Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden |
§ 284 Abs. 2 Nr. 1
HGB Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen
Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Bei
beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von 410 Euro (geringfügige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit den
Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Bei zweifelhaften Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden
Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. |
| 1.2 |
Angabe der Grundlagen
für die Währungsumrechnungin Euro |
§ 284 Abs. 2 Nr. 2
HGB-negativ- |
| 1.3 |
Angabe und
Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden, gesonderte Darstellung des
Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage |
§ 284 Abs. 2 Nr. 3
HGB-negativ- |
| 1.4 |
Angabe, falls
Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten
einbezogen wurden |
§ 284 Abs. 2 Nr. 5
HGB-negativ- |
| 1.5 |
Angabe und
Begründung bei Unterbrechung der
Darstellungsstetigkeit |
§ 265 Abs. 1 S. 2
HGB-negativ- |
| 1.6 |
Angabe und
Erläuterung, wenn Beträge einzelner
Abschlussposten nicht mit den Vorjahresbeträgen
vergleichbar sind, bzw. wenn Vorjahresbeträge
angepasst wurden |
§ 265 Abs. 2 S.2 u.
3 HGB-negativ- |
| 1.7 |
Angabe und
Begründung, falls aufgrund unterschiedlicher
Geschäftszweige verschiedene
Gliederungsvorschriften zu beachten sind |
§ 265 Abs. 4 S. 2
HGB-negativ- |
| 2. |
Zusätzliche Angaben
zum Jahresabschluss |
|
| 2.1 |
Zusätzliche
Angaben, wenn der Jahresabschluss trotz Beachtung der
GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und
Ertragslage nicht vermittelt |
§ 264 Abs. 2 S. 2
HGB-negativ- |
| 3. |
Erläuterungen zur
Bilanz |
|
| 3.1 |
Gesonderter Ausweis von
Posten, die in der Bilanz zur größeren
Klarheit zusammengefasst sind |
§ 265 Abs. 7 Nr . 2
HGB Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
| 3.2 |
Angabe und
Begründung des Betrages der im
Geschäftsjahr aus steuerlichen Gründen
unterlassenen Zuschreibungen |
§ 280 Abs. 3
HGB-negativ- |
| 3.3 |
Erläuterung des
Abgrenzungspostens für aktivierte latente
Ertragsteuern |
§ 274 Abs. 2 S. 2
HGB-negativ- |
| 3.4 |
Angabe der
Rückstellung für passive Ertragsteuern |
§ 274 Abs. 1 S. 1
HGB-negativ- |
| 3.5 |
Angabe der Vorschriften,
nach denen Sonderposten mit Rücklageanteil
gebildet wurden |
§ 273 Satz 2
HGB-negativ- |
| 3.6 |
Angabe der nicht
gebildeten Pensionsrückstellungen -
Anspruchserwerb vor dem 1.1.87 - für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen |
Art. 28 Abs. 2 EG
HGB-negativ- |
| 3.7 |
Angabe des
Gesamtbetrages der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren |
§ 285 Nr. 1 a
HGB-negativ- |
| 3.8 |
Angabe des
Gesamtbetrages der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert sind unter Angabe von Art und Form der
Sicherheiten |
§ 285 Nr. 1 b
HGB-negativ- |
| 3.9 |
Bei GmbH: Angabe der
Ausleihungen Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber GmbH-Gesellschaftern |
§ 42 Abs. 3 GmbHG
nF Konto 730 F. Rubio 6.392,97 |
| 4. |
Darstellung der
Ergebnisverwendung |
|
| 4.1 |
Gesonderte Angabe eines
Gewinn- und Verlustvortrages bei Ausweis des Postens
"Bilanzgewinn/Bilanzverlust" nach teilweiser
Ergebnisverwendung |
§ 268 Abs. 1
HGB-negativ- |
| 5. |
Sonstige Angaben |
|
| 5.1 |
Gesonderte Angabe von
Verbindlichkeiten: aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus
Gewährleistungsverträgen, aus
Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten;
jeweils unter Angabe gewährter Pfandrechte oder
sonstiger Sicherheiten |
§ 268 Abs. 7 /
§ 251 HGB-negativ- |
| 5.2 |
Name und Sitz des
Mutterunternehmens, welches den Konzernabschluss
aufstellt |
§ 285 Nr. 14
HGB |
| 6. |
Organe, Organkredite
usw. |
|
| 6.1 |
Angabe aller Mitglieder
des Geschäftsführungsorgans und eines
Aufsichtsrats, auch wenn sie im Geschäftsjahr
oder später ausgeschieden sind, mit dem
Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen
Vornamen, einschließlich des ausgeübten
Berufs. Der Vorsitzende eines Aufsichtsrats, seine
Stellvertreter und ein etwaiger Vorsitzender des
Geschäftsführungsorgans sind als solche zu
bezeichnen |
§ 285 Nr. 10 HGB
Fabian Rubio Martos, Geschäftsführer |
| 6.2 |
Angabe der
Vorschüsse und Kredite an die Mitglieder der
o.g. Organe, der wesentlichen Bedingungen (u.a.
Zinssätze), der ggf. im Geschäftsjahr
zurückgezahlten Beträge sowie der zugunsten
dieser Personen eingegangenen
Haftungsverhältnisse |
§ 285 Nr. 9 c
HGB-negativ- |
| 7. |
Weitere Angaben |
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| 7.1 |
Angabe von Name, Sitz,
Beteiligungsquote Eigenkapital und letztem
Jahresergebnis von Unternehmen, an denen die
Kapitalgesellschaft oder eine für deren Rechnung
handelnde Person mindestens den fünften Teil der
Anteile besitzt |
§ 285 Nr. 11
HGB-ne |