WEHA Plastic Automotive GmbH

Am Wieseneck 7, 04451 Borsdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 39720
Eingetragen
29.12.2021
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Gegenstand
sind die Herstellung und Vertrieb technischer Kunststoffteile, insbesondere für die Automobilindustrie.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nicola Dicke
seit 29.12.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Nicola Elisabeth Henriette Dicke
Wuppertal
44.320 €
88.64%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WEHA Plastic Automotive GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

WEHA PLASTIC AUTOMOTIVE GMBH, BORSDORF

A K T I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 560.634,50 1.006.687,50
Sachanlagen 560.634,50 1.006.687,50
B. UMLAUFVERMÖGEN 2.635.858,84 2.117.434,66
I. Vorräte 1.437.926,73 1.398.781,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 385.766,63 378.265,90
III. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 812.165,48 340.387,21
3.196.493,34 3.124.122,16

P A S S I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. EIGENKAPITAL 436.890,41 934.240,62
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 1.362.352,03 1.362.352,03
III. Verlustvortrag (Vj. Gewinnvortrag) -478.111,41 34.767,41
IV. Jahresfehlbetrag -497.350,21 -512.878,82
B. RÜCKSTELLUNGEN 60.700,00 64.800,00
C. VERBINDLICHKEITEN 2.698.902,93 2.125.081,54
3.196.493,34 3.124.122,16

WEHA Plastic Automotive GmbH, Borsdorf

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

 I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die WEHA Plastic Automotive GmbH hat ihren Sitz in Borsdorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter HR B 39720.

Die Gesellschaft ist nach § 267 HGB eine kleine Gesellschaft.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. 

 II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagengegenstände orientiert sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode berechnet. Auf Zugänge der Anlagegüter wird die Abschreibung monatsgenau verrechnet.

Geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre Anschaffungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Verkaufspreisen abzüglich eines Abschlags von 20 % für noch anfallende Kosten und Gewinn.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt.

Im Umfang einzeln erkennbarer Risiken sowie pauschal wegen des allgemeinen Kreditrisikos wurden Wertberichtigungen gebildet. Der Pauschalsatz beträgt 1,0 % des Nettobetrages bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden zum Stichtag mit dem Devise-Kassa-Mittel-Kurs in EUR umgerechnet.

 III. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz

 1. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

 2. Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000,00 und ist voll eingezahlt.

 3. Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten haben EUR 2.693.030,29 (Vj. EUR 1.999.146,89) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und EUR 5.872,64 (Vj. EUR 125.934,65) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten von EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00) haben eine Restlauzeit von mehr als fünf Jahren.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern von TEUR 8 enthalten. Die sonstige Verbindlichkeiten von TEUR 108 sind durch Sicherungsübereignungen von Maschinen besichert.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.

 4. Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat diverse Miet- und Leasingverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen.

Das Restobligo aus diesen Verträgen beträgt nach dem Stand vom 31. Dezember 2023 insgesamt TEUR 803.

 IV. Sonstige Angaben

 1. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 38 (VJ. 37) gewerbliche Arbeitnehmer sowie einen Angestellten beschäftigt.

2. Geschäftsführung

Zur Geschäftsführerin war im Berichtsjahr bestellt:

Frau Nicola Dicke, Kauffrau, Remscheid (einzelvertretungsberechtigt).

Frau Nicola Dicke ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Hinsichtlich der Angabepflichten der Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel in § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

 3. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Borsdorf, 19. September 2024

gez. Nicola Dicke

WEHA Plastic Automotive GmbH

- Geschäftsleitung -

Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 ist am 19. November 2024 erfolgt.

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