IKV GmbH
Deggendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
189.100,50 |
182.700,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
378,00 |
1.895,50 |
| II.
Sachanlagen |
188.722,50 |
180.805,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.236.988,92 |
817.882,21 |
| I.
Vorräte |
853.909,49 |
319.960,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
332.184,84 |
372.725,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.950,59 |
7.950,59 |
| davon
gegen Gesellschafter |
17.205,10 |
17.205,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
50.894,59 |
125.196,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.457,25 |
9.725,39 |
| Aktiva |
1.437.546,67 |
1.010.308,10 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
287.377,59 |
243.178,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
41.000,00 |
41.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
246.377,59 |
202.178,02 |
| davon
Gewinnvortrag |
202.178,02 |
197.623,73 |
| B.
Rückstellungen |
251.307,04 |
245.864,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
898.862,04 |
521.265,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
866.576,86 |
485.176,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.558,37 |
36.088,80 |
| Passiva |
1.437.546,67 |
1.010.308,10 |
Anhang zum
Jahresabschluss gem. § 284 HGB
A. Allgemeines
Die IKV GmbH hat ihren Sitz in Deggendorf und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Deggendorf unter der Register-Nr. HRB 247.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinen-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden
bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Vorschriften
ausgerichtet.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der
Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde
der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte sowie unfertige bzw.
teilfertige Leistungen erfolgte zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer
beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Es wurde
vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, die erhaltenen Anzahlungen
direkt von den Vorräten bzw. unfertige/teilfertige
Leistungen abzusetzen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem
Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Für ausfallgefährdete Forderungen wurden
Wertberichtigungen in ausreichendem Umfang gebildet.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen in Höhe von 7.950,59 € (Vorjahr:
7.950,59 €) vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt. Hier sind Auszahlungen / Einzahlungen vor dem
Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand / Ertrag
für eine bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die zum
Bilanzstichtag noch nicht fällige Umsatzsteuer auf
offene Teilrechnungen, welche in den Debitoren enthalten sind
und bis zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt worden sind.
Des Weiteren beinhalten die Steuerrückstellungen noch
nicht fällige Umsatzsteuerbeträge aus offenen und
strittigen Forderungen sowie aus Sicherheitseinbehalten.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 41.000,00 € wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
|
41.000,00 €
|
Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
|
-,-- €
|
Eingefordertes Kapital
|
-.-- €
|
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von
Art und Form der Sicherheiten, § 285 Nr. 1b HGB
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 Nr. 1b HGB)
Von den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind 86 T€ gesichert. Die Sicherung
erfolgte durch Grundschulden sowie durch eine
selbstschuldnerische Bürgschaft von Herrn Gerald
Kammermeier zugunsten der Raiffeisenbank Parkstetten eG.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren waren nicht zu verzeichnen.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0 €
|
Forderungen
|
17.205,10 €
|
Verbindlichkeiten
|
24.461,25 €
|
Die Teilbeträge der Verbindlichkeiten
gegenüber den Gesellschaftern haben dabei folgende
Restlaufzeiten:
| · Teilbetrag
Restlaufzeit bis 1 Jahr: |
24.461,25 € |
| · Teilbetrag
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre: |
0,00 € |
| · Teilbetrag
Restlaufzeit größer 5 Jahre: |
0,00 € |
| Es bestehen dabei folgende
Sicherheiten: |
keine |
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
bestellt:
Gerald Kammermeier
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 6.
Deggendorf, den 07.05.2024
gez.
Gerald Kammermeier, (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2024
festgestellt. |