Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Autohaus Bacher GmbH
Goethestraße 56, 85055 Ingolstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Pia Pielmeier seit 4.9.2008 | Prokura |
Stefan Pielmeier seit 4.9.2008 | Geschäftsführer |
Christian Pielmeier seit 4.9.2008 | Geschäftsführer |
Anton Pielmeier seit 27.4.2004 | Geschäftsführer |
Emmeran Frank seit 27.4.2004 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Bacher GmbHIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtStruktur des Unternehmens Die Gesellschaft ist ein Kfz-Handels- und Reparaturunternehmen mit Sitz in Ingolstadt (FORD-Händler) und Filialbetrieben in Neuburg, Schrobenhausen und Mainburg. Es werden alle für ein solches Unternehmen üblichen Geschäfte getätigt, insbesondere der Vertrieb von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, der Ersatzteilehandel und die Kfz-Reparatur sowie alle üblichen Nebengeschäfte. Wirtschaftsbericht Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft trotz niedrigerer Umsatzerlöse und eines geringeren Materialaufwands aufgrund von Sonderfaktoren ein verbessertes Ergebnis gegenüber dem Vorjahr erzielt. Die Umsatzerlöse verminderten sich im Berichtsjahr gegenüber dem vorangegangenen Jahr um 3,6 % von T€ 31.005,8 auf T€ 29.885,3, was vor allem an den geringeren Erlösen aus dem Neuwagengeschäft (./. T€ 3.240,9) lag. Der Materialaufwand sank um 4,1 % von T€ 22.895,0 auf T€ 21.955,8; er hat sich prozentual von 73,8% des Umsatzes im Vorjahr auf 73,5% weiter verbessert. Der Rohgewinn verminderte sich um T€ 181,3 von T€ 8.110,8 auf T€ 7.929,5. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Berichtsjahr auf T€ 355,9 gegenüber T€ 171,4 im Vorjahr; sie haben sich vor allem durch Zuschreibungen bei einer Beteiligung und bei Wertpapieren (+ T€ 148,0) erhöht. Die Personalkosten stiegen von T€ 3.674,9 auf T€ 3.777,8 also um T€ 102,9 (+ 2,8%). Die Abschreibungen erhöhten sich um T€ 132,2 auf T€ 786,2 (Vorjahr T€ 654,0). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um T€ 68,3 auf T€ 1.889,3 (+ 3,8%). Die Finanzerträge erhöhten sich von T€ 84,1 auf T€ 166,0; hierin enthalten ist eine Ausschüttung in Höhe von T€ 101,9 (Vorjahr T€ 50,0) von einer Beteiligungsgesellschaft. Der Finanzaufwand verminderte sich um T€ 243,8 von T€ 256,8 auf T€ 13,0; im Vorjahr ist ein Betrag in Höhe von T€ 251,3 aus der Abwertung einer Beteiligung und von Wertpapieren enthalten. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen im Berichtsjahr T€ 525,5 gegenüber T€ 574,2 im Vorjahr. Die sonstigen Steuern belaufen sich im Berichtsjahr auf T€ 31,2 (Vorjahr T€ 15,3). Der Jahresüberschuss beträgt T€ 1.428,4 gegenüber T€ 1.370,1 im Vorjahr. Die Finanz- und Vermögenslage stellt sich wie folgt dar: Im Berichtsjahr hat sich das Eigenkapital um den Jahresüberschuss 2023 von T€ 1.428,4 erhöht; es beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 10.300,3 gegenüber T€ 8.871,9 im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich trotz der höheren Bilanzsumme von 62,9% auf 63,5%. Die Erhöhung der Bilanzsumme von T€ 14.093,6 auf T€ 16.208,5 resultiert vor allem aus höheren Vorräten und sowie gestiegenen Kreditverbindlichkeiten. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres gab es außer dem Folgenden nicht: Der Hersteller (FORD) hat in 2023 im Zuge einer geplanten Umstellung der Vertriebsstruktur den Ford-Händlervertrag zum 31.03.2025 gekündigt. Die Gesellschaft geht aufgrund einer Zusage (LOI) davon aus, dass ihre Geschäftstätigkeit durch die Umstellung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Auf die nachstehenden Ausführungen im Prognosebericht wird verwiesen. Chancen- und Risikobericht Die Gesellschaft unterliegt den üblichen branchen- und größenbedingten Risiken eines regionalen Autohauses. Die Entwicklung der Gesellschaft hängt in hohem Maße von der Akzeptanz der FORD-Fahrzeuge im Markt ab. Außergewöhnliche Risiken bestehen nicht. Geschäfte mit erhöhtem Risiko werden vermieden. Prognosebericht Die voraussichtliche weitere Entwicklung der Gesellschaft kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Die Geschäftsführung ist zuversichtlich, die sich aus dem Wandel der Kfz-Branche, die geplante FORD-Vertriebsumstellung und der konjunkturellen Lage ergebenden Herausforderungen zu meistern. Außergewöhnliche Risiken werden vermieden. Das bisherige Unternehmenskonzept soll grundsätzlich auch in Zukunft fortgeführt werden. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Geschäftsführung stabile Umsätze und einen verminderten Ertrag. Vorstehender Jahresabschluss 2023 mit Anhang und Lagebericht der Firma Autohaus Bacher GmbH wurde von uns nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
Ingolstadt, den 10.06.2024 Anton Pielmeier Stefan Pielmeier Christian Pielmeier BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
I. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden beachtet. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden maßgebend: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Der Geschäfts- und Firmenwert wird über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Dabei wird die lineare und die degressive Abschreibungsmethode, soweit sie den Nutzungsverlauf/Wertverzehr darstellt, angewendet. Zugänge im Berichtsjahr werden linear pro-rata-temporis abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Anschaffungswert von 250,00 EUR werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Anlagegüter mit einem Wert von über 250,00 EUR und bis zu 800,00 EUR werden im Berichtsjahr sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Notwendige Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen. Alle Bestandsrisiken im Vorratsvermögen, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit ihren Anschaffungskosten erfasst und unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren Ausgabekurs am Bilanzstichtag bilanziert. Kassen und Bankguthaben sind zum Nominalwert angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde zu Anschaffungskosten für Betriebsausgaben bilanziert, die ein Wirtschaftsjahr nach dem Bilanzstichtag betreffen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Vorsicht für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet; sie sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende künftige Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt nachfolgender Anlagenspiegel. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwert der Filiale in Mainburg wird gemäß § 253 Abs. 3 HGB über einen Zeitraum von zehn Jahren planmäßig abgeschrieben, weil ein davon abweichender Zeitraum nicht exakt zu ermitteln ist. Beteiligung an der P.C.S. Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Greding: Anteil am Stammkapital EUR 62.500,00 (= 25%). Bei der Beteiligungsgesellschaft handelt sich um ein Ersatzteile-Großhandelsunternehmen. Auf die Schutzklausel § 286 Abs. 3 HGB wird verwiesen. Beteiligung an der Lackierzentrum Kießling Neuburg GmbH & Co. KG mit Sitz in Neuburg a. d. Donau: Kommanditeinlage EUR 25.000,00 (= 25%) und Kapitalrücklage EUR 225.000,00. Bei der Beteiligungsgesellschaft handelt sich um eine Autolackiererei mit Karosserieinstandsetzung. Auf die Schutzklausel § 286 Abs. 3 HGB wird verwiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (B. II) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht. Das Eigenkapital hat sich im Berichtsjahr um den Jahresüberschuss des Berichtsjahres erhöht. Die sonstigen Rückstellungen enthalten interne Abschlusskosten, Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses, nicht genommenen Urlaub, Kosten für Archivierung, Berufsgenossenschaft, Tantieme, Beiträge, Kulanz -/Garantiekosten und Kosten einer künftigen Betriebsprüfung sowie ungewisse Verbindlichkeiten . Die Darstellung der Verbindlichkeiten zeigt anliegender Verbindlichkeitenspiegel. IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Gewinn- undVerlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Aktive latente Steuern wurden nicht bilanziert. Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung in Übereinstimmung mit der Gesellschafterin: Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres wird thesauriert und ist in den Gewinnvortrag einzustellen. V. Sonstige Angaben A. Organe Zu Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr bestellt: Herr Anton Pielmeier, Schrobenhausen Herr Stefan Pielmeier, Neuburg Herr Christian Pielmeier, Schrobenhausen Die den Geschäftsführern für die Tätigkeit im Berichtsjahr gewährten Gesamtbezüge beliefen sich auf EUR 478.662,44. Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsführern bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 75.814,43. Gegenüber der Gesellschafterin bestanden am Bilanzstichtag 31.12.2023 Forderungen in Höhe von EUR 973.890,59 und Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,00 . Zur Prokuristin war im Berichtsjahr Frau Pia Pielmeier bestellt. B. Mitarbeiterzahl Die Gesellschaft beschäftigt neben der Geschäftsführung in 2023 durchschnittlich 57,50 Mitarbeiter. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. C. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten (Bürgschaften) für fremde Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 1.625.000,00, davon für die P.C.S. Handelsgesellschaft mbH EUR 375.000,00 Lackierzentrum Kießling Neuburg GmbH & Co. KG EUR 250.000,00 Mit einer Inanspruchnahme der Bürgin ist aufgrund der Ausrichtung der Geschäftspolitik der Bürgin nicht zu rechnen. Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 490 p. a.; diese Verpflichtungen betreffen im wesentlichen Miet- und Pachtverträge mit der Alleingesellschafterin der Gesellschaft. An der Alleingesellschafterin, der Pielmeier Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Schrobenhausen, ist die Gesellschaft als unbeschränkt haftende, am Kapital nicht beteiligte Gesellschafterin beteiligt. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, sind nicht eingetreten. Anlagespiegel
Anlagespiegel
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023
sonstige Berichtsbestandteile
Ingolstadt, den 10.06.2024 gez. Anton Pielmeier Stefan Pielmeier Christian Pielmeier Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 17.07.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Autohaus Bacher GmbH, Ingolstadt Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Autohaus Bacher GmbH, Ingolstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Autohaus Bacher GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmertätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerden sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter und unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irrführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängende Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Ingolstadt, den 08.07.2024 Dipl.-Kfm. Dr. jur. Georg Hofmeir, Wirtschaftsprüfer |
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