Stammdaten

Register
Amtsgericht Recklinghausen HRB 3416
Eingetragen
30.3.1995
Branche
Einzelhandel mit BüchernVerlegen von BüchernBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
der Handel mit Büchern und anderen Druckwerken. Die Gesellschaft darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen sowie die Betriebsführung anderer Unternehmen übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Tänzer
seit 20.8.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bücherwurm GmbH

Datteln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

20.857,00

24.049,00

II. Finanzanlagen

23.182,00

25.321,59

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

59.829,41

58.361,89

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

41.380,62

37.588,58

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

6.399,34

16.757,56

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.183,73

0,00

Summe Aktiva

152.832,10

162.078,62



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

26.000,00

26.000,00

II. Kapitalrücklage

0,00

127.387,56

III. Gewinnrücklagen

0,00

91,54

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

95.604,05

0,00

V. Jahresfehlbetrag

12.245,28

31.875,05

B. Rückstellungen

7.028,00

1.533,88

C. Verbindlichkeiten

36.445,33

38.940,69

Summe Passiva

152.832,10

162.078,62

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB gegliedert.

Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt.

1.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.

Darstellung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

1.

Vorjahreswerte
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

1.

Lagebericht
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

1.

Umfang
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

1.

Bewertung
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungs-wahlrechten sind nicht vorgenommen worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Fremdwährungsposten wurden, soweit vorhanden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.

1.

Einzelne Positionen

ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen des Betriebs.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Abschreibungen

Der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

1.

Die Bilanz wurde nicht unter nicht unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses gem. § 268 (1) HGB aufgestellt.

2.

Ein Anlagengitter wurde gem. § 274 a nicht aufgeführt.

3.

Sonstige Vermögensgegenstände größeren Umfangs, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, wurden nicht bilanziert.

4.

Verbindlichkeiten größeren Umfangs, die rechtlich erst nach dem Abschussstichtag entstehen, wurden nicht bilanziert. Die Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt nach Restlaufzeiten auf:

Art der Verbindlichkeit

Gesamtbetrag

Davon Restlaufzeit

Davon besichert

Bis zu 1 Jahr

1-5 Jahre

Über 5 Jahre

gegenüber Kreditinstituten

4.844,13

4.844,13

0,00

aus Lieferungen und Leistungen

28.890,45

28.890,45

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

2.710,75

2.710,75

0,00

Summe

36.445,33

36.445,33

0,00

Art der Verbindlichkeit

Gesamtbetrag

Davon Restlaufzeit

Art der Sicherheit

Bis zu 1 Jahr

1-5 Jahre

Über 5 Jahre

gegenüber Kreditinstituten

4.844,13

4.844,13

aus Lieferungen und Leistungen

28.890,45

28.890,45

Sonstige Verbindlichkeiten

2.710,75

2.710,75

Summe

36.445,33

36.445,33

1.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben nicht bestanden.

1.

Haftungsverhältnisse

Wechselverbindlichkeiten
Wechselverbindlichkeiten, sind sofern gegeben, in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Bürgschaften
Bürgschaften wurden nicht übernommen.

Gewährleistungsverträge
Besondere Gewährleistungsverträge die über gesetzliche Gewährleitungsverpflichtungen hinaus gehen, wurden nicht geschlossen.

Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht begründet.

1.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind, soweit in der Bilanzgliederung offen von dem Posten "Vorräte" nicht offen abgesetzt, unter den Verbindlichkeiten aufgeführt.

2.

Anlagevermögen
Das ab nutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Auf die Wiedergabe eines Anlagengitters wurde gem. § 274a verzichtet.

1.

Rechungsabgrenzungsposten

Auf die Darstellung von Rechungsabgrenzungsposten für Verbindlichkeiten deren Rückzahlungsbetrag höher als der Ausgabebetrag war, wurde gem. § 274a HGB verzichtet.

1.

Sonstige Angaben

1.

Organe, Geschäftsführung

Die Geschäftsführung während des abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte unverändert durch

Herrn Wolfgang Tänzer, Kaufmann

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

1.

Gewährte Vorschüsse, Kredite, Haftungsverpflichtungen an die Geschäftsführung
Gegenüber dem Gesellschafter besteht eine Forderung in Höhe von 8.669,09 €.
die Forderung wird mit 2 % verzinst.

Datteln, 21.08.2012

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.08.2012

Nachrichten & Medien

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