Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 4210
Eingetragen
11.4.1991
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenSonstige spezialisierte Designtätigkeiten
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Design und Konzepten für Werbemittel.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Elena Franziska Bietsch-Elsner
Immenstadt
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elsner Design GmbH

Kempten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 9.286,00 10.358,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 9.286,00 10.358,00
B. Umlaufvermögen 226.266,60 194.029,37
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 221.055,59 192.087,82
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.211,01 1.941,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 130,00 130,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 235.682,60 204.517,37

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 173.906,66 166.982,35
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 141.417,76 119.796,00
III. Jahresüberschuss 6.924,31 21.621,76
B. Rückstellungen 4.350,00 10.401,44
C. Verbindlichkeiten 57.425,94 27.133,58
Bilanzsumme, Summe Passiva 235.682,60 204.517,37

Anhang


 
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.1 Der Jahresabschluss der Elsner Design GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

1.2 Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

1.3 Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1.4 Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind den Zahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres gegenübergestellt. Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen erfolgte nach den gleichen Methoden wie im Vorjahr.


2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Erworbene immaterielle Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2.2 Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen werden dabei nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bemessen. Soweit steuerlich zulässig wird für bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 zugegangen sind, die degressive Abschreibungsmethode angewandt, wenn hierdurch der tatsächliche Verlauf des Werteverzehrs abgebildet wird. Der Übergang zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt in dem Jahr, in dem die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

 Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wird nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben wird.

2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken werden, soweit erforderlich, durch individuelle Bewertungsabschläge berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung abgedeckt.

2.4 Die Liquiden Mittel sowie die Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nennwerten angesetzt.

2.5 Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten und ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

2.6 Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

2.7 Als kleine Kapitalgesellschaft hat die Elsner Design GmbH gemäß § 274 a Nr. 5 HGB auf die Bilanzierung von aktiven und passiven latenten Steuern verzichtet.


3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Anlagevermögen
Als kleine Kapitalgesellschaft hat die Elsner Design GmbH gemäß § 274 a HGB auf die Erstellung eines Bruttoanlagenspiegels entsprechend § 268 Abs. 2 HGB verzichtet.

3.2 Umlaufvermögen
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind vor Ablauf eines Jahres fällig. Gegen Gesellschafter bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 140 (Vj. TEUR 108).

3.3 Rückstellungen
Sie sind im Wesentlichen gebildet für ungewisse Verbindlichkeiten (TEUR 4; Vj. TEUR 4), für Steuern (TEUR 0, Vj. TEUR 6) und für Personalaufwendungen (TEUR 0; Vj. TEUR 0).

3.4 Verbindlichkeiten
Die Position enthält Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 0).

 Aufgliederung der Verbindlichkeiten
  


Verbindlichkeit
    Gesamt
 
Restlaufzeit
 
    gesicherte
zum 31.12.2010
 
< 1 Jahr
1-5 Jahre
> 5 Jahre
   Beträge
 
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Summe
57
57
0
0
0




4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

4.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich jährlich auf TEUR 42 (Vj. TEUR 41) und resultieren im Wesentlichen aus Mietverträgen, Leasingverträgen.


5. Ergänzende Angaben

5.1 Geschäftsführung

Die Führung der Geschäfte und die Vertretung der Gesellschaft obliegt dem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer:

 Herr Elsner Bernhard, Kaufmann


Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Elsner Design GmbH hat bezüglich der Verpflichtung zur Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

 

Kempten, den 07. Februar 2012

Elsner Design GmbH

Der Geschäftsführer


Bernhard Elsner

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.02.2012 festgestellt.

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