Merz
Dämmtechnik GmbH
Isny im
Allgäu
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.932,00 |
30.655,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
739,00 |
1.329,00 |
| II.
Sachanlagen |
26.193,00 |
29.326,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
124.926,81 |
112.058,94 |
| I.
Vorräte |
51.755,90 |
57.209,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.058,12 |
54.303,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
112,79 |
545,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.013,00 |
2.682,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
11.014,98 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
164.886,79 |
145.395,94 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
54.238,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
29.238,07 |
17.580,53 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
65.253,05 |
-11.657,54 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
11.014,98 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
24.210,53 |
25.817,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
140.676,26 |
65.339,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
164.886,79 |
145.395,94 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Merz Dämmtechnik GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276, 288 und 326 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriftender §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriftenfür Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und § 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Anlagevermögen
immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Ein Geschäfts- und Firmenwert ist nicht
vorhanden.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten einschließlich der
Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz
3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Sofern in Folgejahren die Gründe für die
Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen
gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Absatz 5 HGB.
Umlaufvermögen
Unfertige Erzeugnisse u. Waren
Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres
Fertigungsgrads mit den anteiligen Herstellungskosten
gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet.
Fertige Erzeugnisse u. Waren
Die fertigen Erzeugnisse und Waren sind zu
Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 2 HGB
bewertet. Bestandsrisiken aus Lagerdauer und
Gängigkeit der Erzeugnisse wurden angemessen
berücksichtigt.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden
gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach
§ 253 Absatz 4 HGB mit den durchschnittlichen
Anschaffungskosten bzw. letzten Einkaufspreisen bewertet.
Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden
Wert wurden vorgenommen.
Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten
abgesetzt. Im Geschäftsjahr waren keine Anzahlungen
auszuweisen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand
gebildet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Latente Steuern
Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Bildung
latenter Steuern befreit.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren
Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages
bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum
Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
sonstigeVerbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Erläuterungen zur Bilanz
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern / verbundenen
Unternehmen
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
bestehen nicht.
Forderungsspiegel
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2017
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
53,2
|
53,2
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
19,9
|
19,2
|
0,7
|
Summe
|
73,1
|
72,4
|
0,7
|
sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr in Höhe von EUR 660,00 (Vorjahr: EUR 3.240,00).
Alle übrigen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 135.937,20
(Vorjahr: Euro 58.558,37).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 4.739,06 .
Verbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2017
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
68,9
|
64,2
|
4,7
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
32,3
|
32,3
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
39,5
|
39,5
|
0,0
|
Summe
|
140,7
|
136,0
|
4,7
|
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter in Höhe von EUR 3.596,80 (Vorjahr: EUR
0,00).
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen §
268 Abs. 7 HGB
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Verpflichtungen gegenüber verbundenen
Unternehmen
Es bestehen keine Verpflichtungen gegenüber
verbundenen Unternehmen.
Verpflichtungen aus Altersversorgung und
Pensionszusagen
Es bestehen keine Verpflichtungen aus
Altersversorgung oder Pensionszusagen.
Feststellung des Jahreabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 18.9.2018 festgestellt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 18.9.2018 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
0,00.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse zur Sicherung von
Verbindlichkeiten bestehen nicht.
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen folgene Lizenz-, Miet und
Leasingverträge:
Mietvertrag Büro Verpflichtung p.a. rd. 3
T€
Mietvertrag Lager Verpflichtung p.a. rd.3 T€
Leasingverträge Fahrzeuge Verpflichtung p.a. rd.
25 T€
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer:
|
Merz Berthold
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführung
|
Unterschrift der Geschäftsleitung
Isny, den 18.9.2018
gez.
Berthold Merz, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2018
festgestellt.
|