Dr.-Ing.
Veith GmbH
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.116,50 |
4.458,50 |
| I.
Sachanlagen |
33.116,50 |
4.458,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
72.020,85 |
59.284,26 |
| I.
Vorräte |
7.450,00 |
7.345,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.905,22 |
15.034,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.665,63 |
36.904,29 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
6.410,06 |
8.749,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
111.547,41 |
72.492,43 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
34.314,26 |
36.383,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.339,61 |
2.069,13 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
6.410,06 |
8.749,67 |
| B.
Rückstellungen |
9.208,00 |
9.225,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
102.339,41 |
63.267,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
102.339,41 |
63.267,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
111.547,41 |
72.492,43 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist
gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai
2009 und den sie ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) erstellt.
Die durch das BilMoG geänderten Vorschriften
wurden erstmals für das Geschäftsjahr 2010
angewandt. Dabei wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst.
Aufgrund der Größenmerkmale des § 267
Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzuordnen.
Für die vorliegende Offenlegungsfassung des
Jahresabschlusses wurden größenabhängige
Erleichterungen nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274 a
Nr. 1, 288 Abs. 1 und 326 HGB in Anspruch genommen.
Der Anhang enthält die danach verbliebenen
Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB sowie die
in der Bilanz unterlassenen Pflichtangaben.
Auf die Erstellung eines Lageberichts hat die
Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und das Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb
zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Beachtung des
§ 250 HGB angesetzt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
2.2
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden am Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn
Sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
Die einzelnen Posten sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre
verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird. Dabei wurden lineare und
degressive Abschreibungen zu den auch steuerlich
zulässigen Sätzen vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden bis 2007 und ab 2010 im
Zugangsjahr in voller Höhe, in den Jahren 2008 und
2009 als Sammelposten mit jährlich 20% abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel wurden
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt und in Höhe
des danach voraussichtlich notwendigen
Erfüllungsbetrags gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
3.
Angaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen beliefen sich auf EUR 35.456,05.
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer bestanden zum
Bilanzstichtag kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe
von EUR 62.882,57.
Es besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag in Höhe von EUR 6.410,06. Zur Vermeidung
der Überschuldung hat der
Gesellschafter-Geschäftsführer
hinsichtlich seiner Forderungen gegenüber der
Gesellschaft soweit die Überschuldung reicht den
Rangrücktritt erklärt.
4.
Sonstige Angaben
4.1
Mitglieder der Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft sind
Herr Dr. Ing. Wolfgang Veith, Diplom-Ingenieur, und Frau
Monika Holz, Kauffrau.
4.2
Beteiligung als Komplementärin
Die Gesellschaft ist einzige persönlich
haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Veith
Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in
Heidelberg.
Heidelberg, den 26. März 2013
Dr.-Ing. Veith GmbH
gez.: Dr.-Ing. W. Veith, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2013 festgestellt.
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