Artifex-Concerts GmbH
Tuntenhausen OT Beyharting
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.622,00 |
546,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
880,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.742,00 |
546,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.051,95 |
18.829,24 |
| I.
Vorräte |
2.300,00 |
1.610,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.361,75 |
8.835,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.390,20 |
8.383,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
995,98 |
793,49 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.933,08 |
8.466,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.603,01 |
28.635,63 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
33.466,90 |
30.378,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.533,82 |
-3.088,52 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.933,08 |
8.466,90 |
| B.
Rückstellungen |
660,00 |
1.065,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.943,01 |
24.569,91 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.000,00 |
3.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.603,01 |
28.635,63 |
Anhang
zur Bilanz auf den 31. Dezember 2010
Besonderheiten und Form des Jahresabschlusses
Die vorliegende Bilanz
der Gesellschaft auf den 31. Dezember 2010 weist eine
rechnerische Überschuldung von € 1.933,08
aus.
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Zur
Vermeidung einer Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinn trat ein Gesellschafter mit
Forderungen gegen die Gesellschaft in Höhe von
€ 15.909,78 im Rang hinter allen anderen
Gläubigern zurück. Im Übrigen besteht
nach Auskunft der Geschäftsführung eine
positive Fortführungsprognose.
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Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge durch
erstmalige Anwendung BilMoG war nicht
durchzuführen.Der Jahresabschluss zum 31. Dezember
2010 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Für Anschaffungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert
von
€ 151,00 bis € 1.000,00 wurde ein
Sammelposten gebildet und entsprechend den steuerlichen
Vorschriften linear abgeschrieben.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. zu
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden
Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Liquide Mittel
Liquide Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für
Ausgaben gebildet, die erst in späteren
Wirtschaftsjahren Aufwand darstellen.
Gezeichnetes Kapital
Das Gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem
Jahr betragen € 8.517,73.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über 5
Jahren betragen € 17.425,28.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 17.425,28.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Einnahmen, die erst in späteren Wirtschaftsjahren
Erträge darstellen.
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Als Geschäftsführer des Unternehmens wurden
die Herren Stefan Hartl und Roland Gratt berufen.
Den Geschäftsführern wurde von den
Beschränkungen des §181BGB Befreiung erteilt.
Den Geschäftsführern wurden keine Kredite
oder Vorschüsse gewährt bzw. wurden keine
Haftungsverhältnisse zugunsten der
Geschäftsführer eingegangen.
gez. Roland Gratt
gez. Stefan Hartl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.01.2012 festgestellt.
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