Mogilka
GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 30.11.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
59.748,38 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
59.748,38 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.344,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
62.093,25 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.095,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-5.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
20.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
5.904,18 |
| B.
Rückstellungen |
750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.247,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.247,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
62.093,25 |
Anhang
Mogilka GmbH
Pflegetagesstätte
Püttmannsweg 11
44803 Bochum
Gesetzesvorschrift
1. Allgemeines
§ 264 Abs. 2 S.1 HGB Der
Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Kapitalgesellschaft.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Das
Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibung angesetzt.
Geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden direkt abgeschrieben.
Das Umlaufvermögen
wurde zu den
Anschaffungskosten
bewertet.
§ 284 Abs. 2 Nr. 3
HGB Zu den angewandten Bewertungsmethoden
ist zusammenfassend
festzustellen, dass sie
unverändert
übernommen wurden.
§ 265 Abs. 7 Nr.2 HGB Es wurden
keine Abschlussposten der Bilanz aus
Gründen der
Klarheit zusammengefaßt. Zu jeder Position in
der Bilanz ist
ein Kontennachweis beigefügt.
§ 42 Abs. 3 GmbHG Es bestehen
folgende Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter:
- Verbindlichkeiten gegenüber Andreas Mogilka
(Kto 1651) 2.241,73 Euro.
§ 268 Abs . 2 S.3 HGB Die im
Geschäftsjahr erfolgten Abschreibungen,
Zugänge bzw. Abgänge des
Anlagevermögen ergeben sich aus
dem beigefügten Anlageverzeichnis.
Gesetzesvorschrift
2. Erläuterungen zur
Bilanz
§ 285 Nr.1, Die in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden
§ 268 Abs. 5 S.1 HGB wie folgt
aufgegliedert:
Verbindlichkeiten gesamt 2.241,73 Euro
Davon mit einer Laufzeit
über fünf
Jahre
0,00 Euro
über einem
Jahr
0,00Euro
unter einem Jahr 2.241,73 Euro
§ 268 Abs. 7 HGB Es
bestehen keine Haftungsverhältnisse gem. § 251
HGB.
3. Erläuterungen zur
Gewinn- u. Verlustrechnung
§265 Abs. 7 Nr.2 HGB Es wurden
keine Abschlussposten der Gewinn- und
Verlustrechnung aus Gründen der Klarheit
zusammengefaßt.
Zu jeder Position in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist ein
Kontennachweis beigefügt.
4. Sonstige Angaben
§ 285 Nr.10 HGB Die
Geschäftsführung der Mogilka GmbH erfolgte
im Geschäftsjahr 2010 durch Herrn Andrea
Mogilka.
§285 Nr.9 HGB Ein Aufsichts-
oder Beirat besaß die Gesellschaft
Mogilka GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr
nicht.
§285 Nr.14 HGB Das Unternehmen ist
nicht in einen Konzernabschluss
einbezogen.
5. Zusätzliche Angaben
§267 HGB Bei der Gesellschaft
handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft. Gemäß §267 HGB
müssen dazu zwei der
drei nachstehenden Merkmale erfüllt sein.
1. die Bilanzsumme nach Abzug eines auf der
Aktivseite
ausgewiesenen Fehlbetrages (§268 Abs.3 HGB),
nicht mehr als 4.015.000,00Euro beträgt,
2. die Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem
Abschlußstichtag 8.030.000,00 Euro nicht
überschritten haben,
3. im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer
beschäftigen wurden.
Die Gesellschaft erfüllt alle drei Merkmale.
Weitere zusätzliche Angaben sind daher nicht
erforderlich (§274a HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
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