Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 213175
Eingetragen
11.12.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenBauträger für andere Gebäude und BauwerkeManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Verwaltung und Beteiligung an Unternehmen des Baugewerbes und anderen Geschäftsfeldern, insbesondere der Kaczor Bauunternehmung GmbH & Co KG.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Kaczor
seit 4.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

06543 Friesdorf, Am Kalten Born 1
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kaczor GmbH

Wippra OT Popperode

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ


AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

57.415,72

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


64,76

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

57.480,48


PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital


25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag


6.966,65

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

1.052,71

B. Rückstellungen


5.136,01

C. Verbindlichkeiten


19.325,11

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva


57.480,48

Anhang zum Geschäftsjahr 2011

Kaczor GmbH

Kammerbachweg 2

06543 Wippra / OT Popperode

A Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

2. Bewertungsmethoden

C Angaben zu Bilanzposten

1.

Verbindlichkeitenspiegel

2.

Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 (3) GmbHG

3.

Sonderposten mit Rücklageanteil

4.

Haftungsverhältnisse

D Angaben zu G.u.V.- Posten

1.

Steuerliche Sonderabschreibungen

2.

Abschreibungen auf den Firmenwert

3.

Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in die Sonderposten mit Rücklageanteil

4.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

E Sonstige Angaben

1.

Anteilsbesitz

2.

Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

3.

Geschäftsführungsorgane

A Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des

vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und

Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und

hinreichend gegliedert.

5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des

Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

a) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,

Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlichnichts anderes bestimmt ist.

b) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 (1) , (2) HGB wurden beachtet.

c) Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 (1) HGB gebildet. Die Auflösung

der Rückstellungen erfolgt nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

d) Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit vorhanden, nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

e) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind dies gem. 268 (7) HGB

im Anhang angegeben.

2. Bewertungsmethoden

a) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

b) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Wirtschaftsjahres überein.

c) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

d) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

e) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit dies am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

f) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit den von den amtlichen Afa-Tabellen der Finanzverwaltung vorgegebenen Sätzen Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 (2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Wert von 151,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro wurde gem. § 6(2a) EStG ein Sammelposten gebildet, der planmäßig über 5 Jahre mit je 1/5 pro Jahr aufgelöst wird.

g) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.

h) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

i) Die Bewertung der Pensionsrückstellung, soweit vorhanden, erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 6a EStG. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.

j) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

k) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

l) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C Angaben zu Bilanzposten

1. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

Art der

Verbindlichkeit

Restlaufzeit

bis 1 Jahr

Restlaufzeit

1 - 5 Jahre

Restlaufzeit

mehr als 5 Jahre

davon gesichert

Summe

gegenüber

Kreditinstituten

aus Anzahlungen

aus Lieferungen und Leistungen

Schuldwechsel

gegen verbundene Unternehmen

gegenüber

Gesellschaftern

sonstige Verbindlichkeiten

19.325,11

19.325,11

Summe €

19.325,11

19.325,11

2. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S .d. § 42 (3) GmbHG

a) Die Gesellschaft hatte an keinen Gesellschafter Darlehensforderungen.

b) Dem gegenüber hatte die Gesellschaft gegenüber folgenden Gesellschaftern

Verbindlichkeiten: keine

3. Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB in Verbindung mit § 7g (3) EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.

4. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D Angaben zu G.u.V.- Posten

1. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7g (1) EStG in Verbindung mit § 254 HGB in vorgenommen.

2. Abschreibungen auf den Firmenwert

Ein Firmenwert war nicht vorhanden.

3. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den

Sonderposten mit Rücklageanteil

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB i.V.m. § 7g (3) EStG) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 HGB i.V.m. §7g (3) EStG).

4. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 (2) HGB vorgenommen.

E. Sonstige Angaben

1. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen: keine

2. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

Die Gesellschaft haftet als Komplementär für die Kaczor GmbH & Co. KG.

3. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Michael Kaczor geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird versichert.

Bad Lauterberg, den 30.09.2012

Michael Kaczor

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.09.2012

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