Funkwerk vipro.sys GmbHLiquidiert

04129 Leipzig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 24542
Vorher
VIPRO.sys GmbH
Eingetragen
1.12.2008
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für DritteIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Entwicklung, Planung, Projektierung, Verkauf, Installation, Wartung und der Service von Managementsystemen in sicherheitskritischen Umgebungen und von Leitstellensystemen in Verbindung mit IoT Lösungen, nebst der Planung, Projektierung, Entwicklung und dem Support zugehöriger Netzwerke, Infrastrukturen. Weiterer Gegenstand ist das Betreiben von Rechenzentren, sicherheitstechnischer Einrichungen und Leitstellen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die mit dem vorstehenden Zweck im weitesten Sinne zusammenhängen oder diesem dienen.

Historie

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Management

NameRolle
Kerstin Schreiber
seit 20.8.2021
Prokura
Christian Ringler
seit 18.8.2021
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

VIPRO.sys GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

201.014

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

193.925

II. Sachanlagen

7.089

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

186.519

I. Vorräte

66.688

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

119.831

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

56.521

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

444.054



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

1.588

I. Gezeichnetes Kapital

50.000

II. Kapitalrücklage

85.000

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-86.081

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-47.331

B. Rückstellungen

21.045

C. Verbindlichkeiten

421.421

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

444.054

ANHANG

zum

Jahresabschluss

zum 31. Dezember 2012

VIPRO.sys GmbH

Anton-Zickmantel-Str. 50

04249 Leipzig

Dipl.-oec.

Michael Süß

Steuerberater

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der VlPRO.sys GmbH zum 31 12.2012 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Insbesondere wurden beachtet 243 Abs. 1 HGB, sowie die Aufgliederung der Bilanz nach den Grundsätzen der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB). Als Ausgangspunkt für eine hinreichende Aufgliederung der

Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§ 266 Abs. 2 und 3 HGB) genutzt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach der in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn-und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde dem Grundsatz der Einzelbewertung und dem Vorsichtsprinzip entsprochen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind durchweg an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet.

Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden in ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen. Das Sachanlagevermögen ist bewertet zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die handelsrechtlich zulässige Abschreibung.

Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear. Beweglich Gegenstände des Anlagevermögens im Wert von 150,01 - 1.000,00 Euro, die im Jahr 2008-2010 angeschafft wurden, werden in analoger Anwendung des § 6 Abs.2a EStG weiter über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Lm Geschäftsjahr zugegangene geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden gemäß analoger Anwendung von § 6 Abs.2EStG im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Die im Jahr 2009 / 2010 aktivierten Kosten für die Entwicklung von Softwareprogrammen wurden bisher über 5 Jahre abgeschrieben. Mit der Jahresabschlusserstellung 2011 stellte sich heraus, dass diese Nutzungsdauer zu kurz geschätzt wurde. lm Jahr 2011 erfolgte deshalb eine Anpassung auf acht Jahre da die Darstellung der Vermögens -und Ertragslage der Gesellschaft sonst nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen gerecht würde. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag, die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Allen erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten wurden durch Rückstellungen Rechnung getragen.

Die Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag in der nach vernünftiger kaufmännischer notwendigen Höhe ausgewiesen. Da die Restlaufzeit der Rückstellungen jeweils unter einem Jahr liegt ist eine Abzinsung unterblieben. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

2. Rechtliche Verhältnisse und Geschäftsführung

Die VIPRO.sys GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2008 gegründet.

Das Stammkapital beträgt 50.000,00 Euro. Das Stammkapital wurde in voller Höhe eingezahlt.

Die Gesellschaft wurde am 01.12.2008 unter Nummer. HRB 24542 in das Handelsregister Leipzig eingetragen.

Geschäftsgegenstand des Unternehmens ist:

Planung, Projektierung, Verkauf, Installation, Wartung und Kundendienst von Leitstellensystem in systemkritischen Umgebungen,

Planung, Projektierung, Entwicklung und Support zugehöriger Netzwerke, Infrastrukturen und Software,

Betreiben von Rechenzentren. sicherheitstechnischer Einrichtungen und dazugehöriger Leitstellen.

3. Sonstige Pflichtangaben

Zum 02.Mai 2012 wurde Herr Laurence Totten als Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen, neuer Geschäftsführer ist Herr Thomas Fey. Herr Fey ist einzelvertretungsberechtigt und von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.

Die im Jahr 2008 als Bilanzierungshilfe aktivierten Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes (§§ 269, 282 HGB) werden nach Übergangsregierung (Art. 66 Abs. 4

EGHGB-E) beibehalten und in den Jahren 2009-2012 zu je 1/4 abgeschrieben.

Die Kosten für die Entwicklung von Softwareprogrammen, mit denen nach dem 31.12.2008 begonnen wurde, wurden gemäß 248 Abs. 2 Satz 1 HGB i.d.F. des BilMoG aktiviert.

Seite 19

Nach § 274a Nr.5 HGB n.F. sind kleine Kapitalgesellschaften von den Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern befreit, diese Befreiungsvorschrift wird von der Gesellschaft in Anspruch genommen.

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 8, davon waren:

Arbeitnehmergruppen Zahl

Arbeiter

Angestellte 8

leitende Angestellte 1

vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 8

teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter

Potsdam, 7. Mai 2013

Auftrag und Auftragsdurchführung

Der Geschäftsführer der VlPRO.sys GmbH, Herr Thomas Fey, hat mich beauftragt, den handelsrechtlichen Jahresabschluss 2012 zu erstellen.

Der Auftrag wurde in den Monaten Februar bis Mai 2013 ausgeführt und abgeschlossen. Für die Durchführung des Auftrages und meiner Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die dem mit der geschlossenen Steuerberatungsvertrag und diesem Abschluss beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften" in der Fassung vom 01. Juli 2008 maßgebend.

Auskünfte erteilte der Geschäftsführer der VlPRO.sys GmbH, Herr Fey, sowie die mit der Buchhaltung betraute Mitarbeiterin Frau Voigt. Die Auskünfte sowie die von mir geforderten Aufklärungen und Nachweise wurden umfassend und bereitwillig erteilt.

Die berufsübliche Vollständigkeitserklärung des Steuerberaters habe ich zu meinen Unterlagen genommen.

Bescheinigung

Vorliegender handelsrechtlicher Jahresabschluss wurde von mir auf der Grundlage der von mir geführten Bücher, der vorgelegten Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte des Auftraggebers.

VlPRO.sys GmbH

erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand meines Auftrags.

Vorliegender vorläufiger Jahresabschluss wurde mit der Hilfe des DATECV-Programms Kanzlei-Rechnungswesen pro erstellt.

Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms Kanzlei-Rechnungswesen pro wurde zuletzt durch Produktprüfung der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, am 11.2011 bestätigt.

Eine sachgemäße Anwendung des geprüften Systems lag vor.

Potsdam, 7. Mai 2013

Michael Süß

Steuerberater

 

Leipzig, den 07. Mai 2013

gez. Thomas Fey

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.05.2013

Nachrichten & Medien

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