Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Funkwerk vipro.sys GmbHLiquidiert
04129 Leipzig, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kerstin Schreiber seit 20.8.2021 | Prokura |
Christian Ringler seit 18.8.2021 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VIPRO.sys GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGzum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 VIPRO.sys GmbH Anton-Zickmantel-Str. 50 04249 Leipzig Dipl.-oec. Michael Süß Steuerberater 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der VlPRO.sys GmbH zum 31 12.2012 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Insbesondere wurden beachtet 243 Abs. 1 HGB, sowie die Aufgliederung der Bilanz nach den Grundsätzen der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB). Als Ausgangspunkt für eine hinreichende Aufgliederung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§ 266 Abs. 2 und 3 HGB) genutzt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach der in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn-und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde dem Grundsatz der Einzelbewertung und dem Vorsichtsprinzip entsprochen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind durchweg an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet. Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden in ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen. Das Sachanlagevermögen ist bewertet zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die handelsrechtlich zulässige Abschreibung. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear. Beweglich Gegenstände des Anlagevermögens im Wert von 150,01 - 1.000,00 Euro, die im Jahr 2008-2010 angeschafft wurden, werden in analoger Anwendung des § 6 Abs.2a EStG weiter über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Lm Geschäftsjahr zugegangene geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden gemäß analoger Anwendung von § 6 Abs.2EStG im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die im Jahr 2009 / 2010 aktivierten Kosten für die Entwicklung von Softwareprogrammen wurden bisher über 5 Jahre abgeschrieben. Mit der Jahresabschlusserstellung 2011 stellte sich heraus, dass diese Nutzungsdauer zu kurz geschätzt wurde. lm Jahr 2011 erfolgte deshalb eine Anpassung auf acht Jahre da die Darstellung der Vermögens -und Ertragslage der Gesellschaft sonst nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen gerecht würde. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen. Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag, die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Allen erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten wurden durch Rückstellungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag in der nach vernünftiger kaufmännischer notwendigen Höhe ausgewiesen. Da die Restlaufzeit der Rückstellungen jeweils unter einem Jahr liegt ist eine Abzinsung unterblieben. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. 2. Rechtliche Verhältnisse und Geschäftsführung Die VIPRO.sys GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2008 gegründet. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 Euro. Das Stammkapital wurde in voller Höhe eingezahlt. Die Gesellschaft wurde am 01.12.2008 unter Nummer. HRB 24542 in das Handelsregister Leipzig eingetragen. Geschäftsgegenstand des Unternehmens ist:
3. Sonstige Pflichtangaben Zum 02.Mai 2012 wurde Herr Laurence Totten als Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen, neuer Geschäftsführer ist Herr Thomas Fey. Herr Fey ist einzelvertretungsberechtigt und von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit. Die im Jahr 2008 als Bilanzierungshilfe aktivierten Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes (§§ 269, 282 HGB) werden nach Übergangsregierung (Art. 66 Abs. 4 EGHGB-E) beibehalten und in den Jahren 2009-2012 zu je 1/4 abgeschrieben. Die Kosten für die Entwicklung von Softwareprogrammen, mit denen nach dem 31.12.2008 begonnen wurde, wurden gemäß 248 Abs. 2 Satz 1 HGB i.d.F. des BilMoG aktiviert. Seite 19 Nach § 274a Nr.5 HGB n.F. sind kleine Kapitalgesellschaften von den Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern befreit, diese Befreiungsvorschrift wird von der Gesellschaft in Anspruch genommen. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 8, davon waren: Arbeitnehmergruppen Zahl Arbeiter Angestellte 8 leitende Angestellte 1 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 8 teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter Potsdam, 7. Mai 2013 Auftrag und Auftragsdurchführung Der Geschäftsführer der VlPRO.sys GmbH, Herr Thomas Fey, hat mich beauftragt, den handelsrechtlichen Jahresabschluss 2012 zu erstellen. Der Auftrag wurde in den Monaten Februar bis Mai 2013 ausgeführt und abgeschlossen. Für die Durchführung des Auftrages und meiner Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die dem mit der geschlossenen Steuerberatungsvertrag und diesem Abschluss beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften" in der Fassung vom 01. Juli 2008 maßgebend. Auskünfte erteilte der Geschäftsführer der VlPRO.sys GmbH, Herr Fey, sowie die mit der Buchhaltung betraute Mitarbeiterin Frau Voigt. Die Auskünfte sowie die von mir geforderten Aufklärungen und Nachweise wurden umfassend und bereitwillig erteilt. Die berufsübliche Vollständigkeitserklärung des Steuerberaters habe ich zu meinen Unterlagen genommen. Bescheinigung Vorliegender handelsrechtlicher Jahresabschluss wurde von mir auf der Grundlage der von mir geführten Bücher, der vorgelegten Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte des Auftraggebers. VlPRO.sys GmbH erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand meines Auftrags. Vorliegender vorläufiger Jahresabschluss wurde mit der Hilfe des DATECV-Programms Kanzlei-Rechnungswesen pro erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms Kanzlei-Rechnungswesen pro wurde zuletzt durch Produktprüfung der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, am 11.2011 bestätigt. Eine sachgemäße Anwendung des geprüften Systems lag vor. Potsdam, 7. Mai 2013 Michael Süß Steuerberater
Leipzig, den 07. Mai 2013 gez. Thomas Fey Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.05.2013 |
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