WLA GmbH
44mGewinnung von anderen Natursanden und Kies
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Waltraud Cordes seit 2.5.2019 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WACO Fliesen GmbHBad SegebergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010der Firma WACO Fliesen GmbHI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der WACO Fliesen GmbH, Bad Segeberg wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es bestand keine Notwendigkeit der Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund der erstmaligen Anwendung von BilMoG. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§ 288 Satz 1 HGB). II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 folgende Grundsätze und Methoden zu beachten: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlicher Vorschriften linear bzw. degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens in den Kalenderjahren 2008 und 2009 deren Anschaffungskosten EUR 150,00 jedoch nicht EUR 1.000,00 übersteigen, wurde im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit den Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag bilanziert. Risiken, die eine Wertberichtigung erfordern würden, waren nicht erkennbar. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag. 2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nicht verändert. III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB) 1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Gliederung der Geschäftsjahresab-schreibung sind im Anlagenspiegel dargestellt. 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sämtliche weiteren Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist folgende Position aufgeführt: Kfz-Steuern EUR 42,00 IV. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 1 HGB) Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine gesonderten Angaben notwendig. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum 31.12.2010 EUR 0,00. 2. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB) Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Frau Waltraud Cordes, Bad Segeberg (Geschäftsführerin) 3. Angaben über Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Jahresüberschuss 2010 EUR 9.911,85 Verlustvortrag aus Vorjahren EUR -9.896,93 Bilanzgewinn EUR 14,92 Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 3 HGB wird auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
Bad Segeberg, den 15. September 2011 gez. Geschäftsführerin Waltraud Cordes sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.09.2011 festgestellt. |
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