Entwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
BERGTOR VERLAG GmbHLiquidiert
67269 Grünstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Astrid Reck seit 16.1.2018 | Liquidator |
Bernd Horst Dr. Reck seit 28.8.2012 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BERGTOR VERLAG GmbHGrünstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Hierdurch hat sich keine Änderung bezüglich der bisherigen Form der Darstellung ergeben Bewertungsmethoden mussten insoweit nicht angepasst werden. Die Gesellschaft stellt gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB keinen Lagebericht auf. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis zu 410 € werden aufgrund des bestehenden Wahlrechtes im Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). III. Angaben zur Bilanz Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. 3.000,00 € eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: 3.000 €). Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0 €). Die Bilanzierung erfolgt nach Verwendung des Jahresergebnisses. Der Bilanzverlust des Vorjahres beträgt 19.932,53 €. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DM. Eine Umstellung auf EUR hat noch nicht stattgefunden. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr betragen 6.843,87 €. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre betragen 0,00 €. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind betragen 0,00 €. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen 8.354,54 € (Vorjahr: 8.354,54 €). IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. V. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Frau Astrid Reck Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Grünstadt, den 22. November 2011 sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2011 festgestellt. |
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