Le Q am Promenadeplatz GmbHLiquidiert

80333 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 172958
Vorher
Le Coup Gerhard Meir GmbH
Eingetragen
31.3.2008
Branche
Einzelhandel mit TextilienEinzelhandel mit WohnmöbelnEinzelhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Betrieb eines Department Stores und der Handel mit Waren aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Rampold
seit 24.2.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
66.67%
Iris Rampold
33.33%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Pienzenauerstr. 94-96, 81925 München
17.200 €
66.67%
Iris Rampold
Pienzenauer Str. 94-96, 81925 München
8.600 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Le Q am Promenadeplatz GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

318.235,00

350.592,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

87.730,41

114.939,79

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

56.194,72

53.155,69

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.002,42

144.927,55

1002,42

169.097,90

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.045,09

1.464,30

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

420.083,16

974.837,87

Summe Aktiva

885.290,80

1.495.992,07

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.800,00

25.800,00

II. Bilanzverlust

-445.883,16

-1000.637,87

III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

420.083,16

0,00

974.837,87

0,00

B. Rückstellungen

14.100,00

25.500,00

C. Verbindlichkeiten

871.190,80

1.470.492,07

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 871.190,80 (Vorjahr EUR 1.470.492,07)

Summe Passiva

885.290,80

1.495.992,07

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Le Q am Promenadeplatz GmbH, München

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss wird trotz bilanzieller Überschuldung unter der Going‑Concern‑Annahme aufgestellt, da durch Rangrücktrittserklärungen und Patronatserklärungen eine Überschuldung im insolvenzrechtlichem Sinne nicht vorliegt.

II. ALLGEMEINE ANGABEN ZU BILANZIERUNGS‑ UND BEWERTUNGSMETHODEN

Bilanzierungsmethoden

Die Bilanz wird aufgestellt unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses; die Gewinn‑ und Verlustrechnung wird aufgestellt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind teilweise im Anhang zu finden.

Von bestehenden Ansatzwahlrechten wird nur Gebrauch gemacht, soweit aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften eine Aktivierungs‑ bzw. Passivierungspflicht besteht.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz wurden unverändert übernommen.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen saldiert worden.

Im Jahresabschluss sind die Bilanzierungsmethoden der §§ 246 ‑ 251 HGB beachtet worden. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen saldiert. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Die Anlagegüter werden überwiegend nach der linearen Methode "pro rata temporis" abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 werden ab 2008 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ebenfalls ab 2008 werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro in einen Sammelposten eingestellt, der mit 20 % jährlich abgeschrieben wird.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Einstandspreisen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt werden müssten, lagen nicht vor.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren und voraussichtliche Preis‑ bzw. Kostensteigerungen von 1,13 % p.a. zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen nicht vor.

III. ANGABEN ZU POSTEN DER BILANZ

Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform aufgestellt, wobei die entsprechenden Gliederungsvorschriften beachtet wurden.

Vermerkenspflichtige Ausleihungen an oder von Gesellschaftern lagen vor. Es handelt sich hierbei um eine Forderung an eine Gesellschafterin, welche in Form eines Verrechnungskontos geführt wird, das sich zum Bilanzstichtag auf EUR 1.081,96 inkl. Zinsen belief. Außerdem hat ein Gesellschafter der Berichtsgesellschaft Darlehen gewährt, die sich inkl. Zinsen am 31.12.2011 auf EUR 427.297,00 belaufen.

Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 1.000.637,87 enthalten.

Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Sachanlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel in der Anlage 4 ersichtlich.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen nicht vor.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit vermerkungspflichtigen längeren Laufzeiten lagen nicht vor.

Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen

Zwischen einer Gläubigerin und der Berichtsgesellschaft als Schuldnerin wurde zum 31.05.2007 ein Forderungsverzicht in Höhe von EUR 515.701,43 mit Besserungsschein geschlossen. Der Forderungsverzicht steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Forderungen wieder aufleben, falls und soweit bei der Schuldnerin Besserung eintritt. Als Besserung in diesem Sinne ist es anzusehen, wenn und soweit die Schuldnerin wieder in der Lage ist, die Forderung so zu bedienen, dass keine bevorrechtigten Gläubiger vorhanden sind und die Auszahlungen keine Rückgewähr von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen darstellen.

Zwischen einem Gesellschafter und der Berichtsgesellschaft wurde am 31.12.2011 ein auflösend bedingter Forderungsverzicht in Höhe von EUR 1.027.558,00 vereinbart. Der Forderungsverzicht ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auflösend bedingt: Wenn und soweit sich die finanzielle Situation der Le Q nach dem 01. Januar 2012 in der Gestalt verbessert, dass vor Einstellung von Beträgen in Rücklagen, Gewinnausschüttungen und Passivierung der wieder auflebenden Forderung im Jahresabschluss ein Jahresüberschuss ausgewiesen wird, lebt die erlassene Forderung in dieser Höhe wieder auf. Im Fall der Liquidation des Darlehensnehmers tritt an die Stelle des Jahresüberschusses ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigender Liquidationserlös.

IV. SONSTIGE ANGABEN

Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Uwe Rampold, Kaufmann, München.

München, den 3. Juli 2012

___________________________________

Geschäftsführung

 

Uwe Rampold

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.07.2012

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