Rhion Versicherung Aktiengesellschaft
Rheinlandplatz 1, 41460 Neuss, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Sebastian Lucas seit 16.1.2026 | Prokura |
Holger Peter Janke seit 16.1.2026 | Prokura |
Kristina Brack seit 16.1.2026 | Prokura |
Oliver Kind seit 7.10.2025 | Prokura |
Cornelia Puls seit 3.6.2025 | Prokura |
Mark Michael Brüse seit 3.6.2025 | Prokura |
Britta Dähn seit 5.7.2024 | Prokura |
Klaus Thole seit 13.2.2024 | Prokura |
Nicole Kuhnhenn seit 1.6.2023 | Prokura |
Vanessa Remmler seit 3.4.2023 | Prokura |
David Hernandes-Lopez seit 13.3.2023 | Prokura |
Andreas Merkert seit 13.3.2023 | Prokura |
Frank Esser seit 25.8.2022 | Prokura |
Lutz Bittermann seit 16.8.2022 | Vorstandsmitglied |
Ulrich Hilp seit 24.5.2022 | Vorstandsmitglied |
Andreas Mailänder seit 16.8.2021 | Prokura |
Jennifer Glindemann seit 16.8.2021 | Prokura |
Arne Barinka seit 2.11.2020 | Vorstandsmitglied |
Berend Jan Tempelmann seit 19.6.2019 | Prokura |
Andreas Albert Fritz Schwarz seit 15.10.2018 | Vorstandsmitglied |
Ralf Breuer seit 15.8.2017 | Prokura |
Stefan Ziehr seit 18.4.2017 | Prokura |
Peter Schneeberger seit 25.2.2014 | Prokura |
Rolf Andreas Laubach seit 7.12.2012 | Prokura |
Sabine Otten seit 7.12.2012 | Prokura |
Christian Ravan Friedrich Göler seit 22.5.2006 | Prokura |
Ulrich Hoff seit 22.5.2006 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rhion Versicherung AktiengesellschaftNeussJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Aufsichtsrat und VorstandAufsichtsrat Wilhelm Ferdinand Thywissen, Kaufmann, Geschäftsführer der C. Thywissen VV GbR, Neuss, Vorsitzender Dr. Ludwig Baum, Kaufmann, Ehemaliger Geschäftsführer der Effektenverwaltung Cornel Werhahn GbR, München, Stellv. Vorsitzender Michael Brykarczyk, Versicherungsfachwirt bei der RheinLand Versicherungs AG, Hilden Markus Schottmann, Versicherungsfachwirt bei der RheinLand Versicherungs AG, Meerbusch Vorstand Dr. Arne Barinka, Mathematiker, Aachen Lutz Bittermann, Mathematiker, Korschenbroich Dr. Ulrich Hilp, Volljurist, Düsseldorf Andreas Schwarz, Volljurist, Neuss Diese Angabe gilt gleichzeitig auch als Angabe nach § 285 Nr. 10 HGB. Bericht des AufsichtsratsLiebe Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren, der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 in sechs Sitzungen, davon fünf in Präsenz und eine als Videositzung, sowie auf Basis schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands über grundlegende Fragen der Geschäftspolitik informiert. Dabei wurde das Erreichen der Ziele für das laufende Jahr, die strategische Ausrichtung der Gesellschaft und der Gruppe, wie die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells und die daraus resultierenden Konzepte, die Maßnahmenplanung sowie alle wesentlichen geschäftlichen Ergebnisse mit dem Vorstand beraten. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat über den Verlauf der Geschäfte der Rhion Versicherung AG. Er ging dabei insbesondere auf die Entwicklung der Beitragseinnahmen und des Ergebnisses sowie auf den Geschäftsverlauf in den einzelnen Geschäftsbereichen ein. Der Schwerpunkt der Videositzung lag auf der strategischen Ausrichtung der Versicherungsgruppe sowie strategischen Zukunftsthemen. Alle erforderlichen Beschlüsse wurden seitens des Aufsichtsrats und des Vorstands gefasst. Kernthemen der Aufsichtsratssitzungen waren die Kapitalausstattung der Gesellschaft, die Risikotragfähigkeit, die Sicherstellung ausreichender Liquidität speziell nach dem Zinsanstieg, die Kapitalanlage- und Risikostrategie, Maßnahmen zur Kostensenkung, Regulatorik und Verbraucherschutz, die Digitalisierung der Gruppe sowie das Rating durch ASSEKURATA. Im Rahmen der Planung 2024 - 2026 haben sich Aufsichtsrat und Vorstand intensiv mit den drängenden Themen der Zeit - Klimawandel, Inflation, Zinsanstieg und Regulatorik - befasst. Sie setzen Rahmenbedingungen, auf die der Vorstand zu reagieren hat. Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen standen deshalb die versicherungstechnischen Herausforderungen der Kfz-Versicherung bezüglich eines adäquaten Pricings sowie eines intelligenten Schadenmanagements auf der Agenda. In Bezug auf die Wohngebäudeversicherung wurden die politische Diskussion einer Versicherungspflicht für Elementarschäden ebenso reflektiert wie auf den Absicherungsbedarf einzahlende freiwillige Produktangebote. Hinzu kamen strategische Themen einschließlich der Risiko- und IT-Strategie, bei denen den Wachstumszielen der RheinLand-Gruppe besondere Bedeutung zukam. Darüber hinaus wurden die Entwicklung des Arbeitsmarktes - Stichwort Fachkräftemangel - und Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung in den Blick genommen. Der Vorstand beschäftigt sich mit diesen strategischen Themen um für Verlässlichkeit und Stabilität der RheinLand Versicherungsgruppe zu sorgen. Die wirtschaftlichen Folgen der Ukraine- und Nahost-Krise auf die RheinLand-Gruppe wurden von Aufsichtsrat und Vorstand mit ihren Auswirkungen insbesondere auf dem Kapitalmarkt fortlaufend beobachtet. Sie werden uns auch in diesem Jahr weiter beschäftigen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Funktionsfähigkeit und Angemessenheit des vorhandenen Risikomanagementsystems überzeugt und diesem Steuerungs- und Überwachungssystem besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich über die Risikolage der Gesellschaft und der RheinLand Versicherungsgruppe. Die Risikoberichterstattung wurde in den Aufsichtsratssitzungen behandelt. Weiterhin wurden die Prüfungsergebnisse der Internen Revision erörtert. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat auch über compliance-relevante Themen Bericht erstattet und über die Compliance-Organisation und -Prozesse informiert. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat jeweils einmal unmittelbar in Sitzungen von den Inhabern der Funktionen Risikomanagement, Revision, Compliance sowie vom Verantwortlichen Aktuar berichten lassen. Ferner hat sich der Aufsichtsrat insbesondere zum Thema Informationssicherheit informiert. Nach Gesetz und Satzung zustimmungspflichtige Geschäfte sind mit dem Vorstand ausführlich erörtert worden. Auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsratsvorsitzende in Einzelgesprächen Fragen der geschäftspolitischen Ausrichtung, der strategischen Ziele und der Organisation sowie Einzelvorgänge besprochen. Der Aufsichtsrat hat 2023 seine Arbeitsweise und die Effizienz seiner Tätigkeit sowie eine Selbsteinschätzung schriftlich überprüft. Anzahl und Qualität der Unterlagen, Anzahl der Sitzungen, Vorbereitungszeit sowie die inhaltliche Abhaltung und die Transparenz der Aufsichtsratssitzungen fanden bei allen Aufsichtsratsmitgliedern vollste Zustimmung. Im Jahr 2023 wurden als Ergebnis der Selbsteinschätzung Weiterbildungen des Aufsichtsrats durchgeführt. Im Rahmen der IT-Strategie beschäftigte sich der Aufsichtsrat u. a. mit der Multikanal-Kommunikation per LinkedApp und dem sogenannten Dynamic Pricing. Bei der Rhion Versicherung AG besteht ein Prüfungsausschuss zusätzlich zum Aufsichtsrat. Es wurden in vier Sitzungen, davon drei als Präsenztermin und eine als Onlinetermin, alle relevanten Themen besprochen und entsprechende Beschlüsse gefasst. In Anwesenheit des Abschlussprüfers erörterte der Ausschuss den Jahresabschluss der Gesellschaft sowie den Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Berichterstattung. Weiterhin beschäftigte sich der Ausschuss mit der Erteilung der Prüfungsaufträge und legte die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2023 fest. Zur Unterstützung und Entlastung des Aufsichtsrats besteht ein Personalausschuss. Hier werden die entsprechenden Themen vorbereitet und dem Aufsichtsratsplenum Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet. Eine gesonderte Vergütung der Vorstände wird durch die Gesellschaft nicht vorgenommen, da diese durch die Muttergesellschaft, die RheinLand Holding AG, geregelt ist. Die von der RheinLand Holding AG gewährte Vergütung wird entsprechend einer zwischen den Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe bestehenden Vereinbarung verursachungsgerecht und damit anteilig auf die Gesellschaft umgelegt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der Jahresabschluss und der Lagebericht 2023 vom bestellten Abschlussprüfer, der Pricewaterhouse-Coopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, Niederlassung Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Bei der Beratung des Jahresabschlusses war der Abschlussprüfer anwesend. Er hat über die Durchführung der Prüfung berichtet und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sich darüber hinaus regelmäßig mit dem Wirtschaftsprüfer über den Stand der Jahresabschlussprüfung ausgetauscht. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt er keine Einwendungen und billigt den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Rhion Versicherung AG. Der vorgelegte Jahresabschluss 2023 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden der RheinLand Versicherungsgruppe für ihren tatkräftigen und engagierten Einsatz im Berichtsjahr.
Neuss, 22. März 2024 Der Aufsichtsrat Wilhelm Ferdinand Thywissen, Vorsitzender LageberichtGrundlagen der Gesellschaft Unternehmen Die Rhion Versicherung AG mit Sitz in Neuss ist innerhalb der RheinLand-Gruppe als Maklerversicherer gegründet worden. Sie ist Risikoträgerin für Schaden-/Unfallversicherungen für das durch den Makler- und den Assekuradeursvertrieb vermittelte Geschäft. Eine seit 2019 bestehende Niederlassung hat ihren Sitz in Eindhoven/Niederlande. Geschäftsmodell Das in Deutschland mit Maklern und Assekuradeuren betriebene Geschäft umfasst Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen sowie Kfz-Versicherungen für Privatleute und Gewerbetreibende. Wir arbeiten mit rund 2.500 Vertriebspartnern zusammen. Die anerkannt hohe, immer wieder ausgezeichnete Kompetenz von Maklerservice und Maklerbetreuung, unser technisches Know-how sowie unsere ausgeprägte Dienstleistungsbereitschaft sorgen für stete Wachstumsimpulse, um unseren Bestand weiter auszubauen. In den Niederlanden konzentrieren wir uns exklusiv auf die Zusammenarbeit mit Assekuradeuren. Wir bieten die gesamte Palette der für einen Assekuradeur relevanten Produkte und Services an. Dazu zählen Beteiligungen als wesentlicher Faktor für den Ausbau des Geschäfts, darüber hinaus eigene Produkte, die speziell für den niederländischen Markt von uns entwickelt werden, sowie die Möglichkeit, als Risikoträger für Assekuradeursprodukte zu fungieren. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Im Berichtsjahr war die Rhion Versicherung AG mit der RheinLand Holding AG, Neuss, und deren Tochtergesellschaften verbunden. Es besteht bei diesen Gesellschaften sowohl in den Aufsichtsräten als auch in den Vorständen weitgehend Personalunion. Mit der RheinLand Holding AG besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Im Rahmen eines Ausgliederungsvertrages führt die RheinLand Versicherungs AG, Neuss, für die Rhion Versicherung AG die technische und kaufmännische Verwaltung des Versicherungsbestands, die Vermögensverwaltung und -anlage sowie die allgemeine Verwaltung durch. Mitgliedschaften Es bestehen u. a. folgende Mitgliedschaften:
Rechtliche Rahmenbedingungen und Compliance Für die Versicherungswirtschaft gab es im Geschäftsjahr 2023 einige gesetzliche Änderungen und wesentliche höchstrichterliche Entscheidungen. Dazu gehören insbesondere: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und muss innerhalb von 18 Monaten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie betrifft die Pflichten zur Berichterstattung für Unternehmen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Die RheinLand Versicherungsgruppe setzt die Anforderungen im Rahmen eines Projekts um. Im Januar 2023 ist die EU-Verordnung Digital Operational Resilience (DORA) in Kraft getreten und bis 2025 umzusetzen. DORA soll die digitale Betriebsstabilität von Finanzunternehmen stärken und umfasst u. a. die Einführung eines Managementsystems für Drittanbieter und ein Reporting von Vorfällen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die RheinLand Versicherungsgruppe setzt die Anforderungen im Rahmen eines Projekts um. Im März 2023 haben sich Europäische Kommission und die US-Regierung auf ein Abkommen "EU-US Data Privacy Framework" geeinigt. Dies stellt eine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage für den Datenaustausch insbesondere mit zertifizierten US-Unternehmen zur Verfügung, nachdem das Vorgänger-Abkommen "Privacy Shield" im Jahre 2020 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für unwirksam erklärt worden war. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist zum 2. Juli 2023 in Kraft getreten und definiert zusätzliche Anforderungen an ein Hinweisgeberschutzsystem u. a. für Versicherungsunternehmen. Die neuen Anforderungen hat die RheinLand Versicherungsgruppe in ihr bestehendes Hinweisgeberschutzsystem aufgenommen. Mit der Einführung eines Gesetzes zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz) zum 13. Oktober 2023 hat der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit einer sogenannten Abhilfeklage zur Durchsetzung von Ansprüchen durch Verbraucherverbände auf Leistung gegenüber Unternehmen geschaffen. Die RheinLand Versicherungsgruppe könnte davon zukünftig betroffen sein, es besteht derzeit aber kein aktiver Handlungsbedarf. Am 24. November 2023 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) abschließend zugestimmt. Das Gesetz enthält u. a. eine Regelung zur Einführung einer siebentägigen Wartefrist zwischen dem Abschluss eines Verbraucher-Darlehensvertrags und dem Abschluss einer Restkreditversicherung (sog. Cooling-Off-Periode). Die Regelung greift ab 2025 und betrifft insbesondere das Geschäftsfeld Restkreditversicherung. Die RheinLand Versicherungsgruppe analysiert die möglichen Auswirkungen und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf. Am 7. Dezember 2023 hat der EuGH in der Rechtssache "C-634/21 - SCHUFA Holding (Scoring)" entschieden, dass die Einholung eines SCHUFA-Scores durch ein Unternehmen vor Vertragsschluss eine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung nach Art. 22 Abs. 1 DSGVO darstellt. Für die RheinLand Versicherungsgruppe ergeben sich nach derzeitiger Einschätzung keine unmittelbaren Konsequenzen, da Entscheidungen, die ausnahmsweise auf Grundlage von Bonitätsauskünften gefällt werden, nicht automatisiert erfolgen. Geschäftsverlauf und Ertragslage Geschäftsverlauf Wie die Vorjahre war auch das Jahr 2023 von internationalen Krisen überschattet. Der Ukraine-Krieg ging mit unveränderter Härte weiter, zusätzlich eskalierte im Herbst nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel der Nahost-Konflikt. Die internationalen Spannungen verschärften die Unsicherheit in der Wirtschaft, zudem waren immer noch die Folgen der Corona-Pandemie zum Beispiel in Form gestörter Lieferketten spürbar. Eines der zentralen Themen in der Wirtschaft war auch in diesem Jahr die Inflation, die sich allerdings im Laufe des Jahres abschwächte. Die Teuerungsrate dürfte 2023 auf jahresdurchschnittlich 6,1 % zurückgegangen sein, schätzten die Fachleute der Deutschen Bundesbank im Dezember. In der Schaden- und Unfallversicherung war das Jahr 2023 geprägt von nachgelagerten Anpassungen an Schadenaufwendungen wie zum Beispiel Baukosten oder gestiegene Preise für Autoreparaturen. Zwar verbuchte die Sparte ein Beitragswachstum im Markt von 6,7 % auf 84,5 Mrd. €. Jedoch legte der Schadenaufwand mit 12,7 % deutlich stärker zu als die Beitragsentwicklung. Allein in der Kfz-Versicherung ergibt sich nach Angaben des GDV durch die gestiegenen Preise ein branchenweiter versicherungstechnischer Verlust von rund 2,9 Mrd. €. Damit standen nach Berechnung des Verbandes jedem eingenommenen Euro Ausgaben i. H. v. 1,10 € gegenüber. Insgesamt ging der versicherungstechnische Gewinn der Sparte um mehr als die Hälfte auf rund 1,5 Mrd. € zurück. Die Rhion Versicherung AG konnte ihre positive Wachstumsentwicklung der vergangenen Jahre fortsetzen. Dies zeigt sich erneut durch den Anstieg der Beitragseinnahmen von 227.712,5 T€ auf 258.760,3 T€. Der Zuwachs von rund 14 % lag somit wie in den Vorjahren über dem Marktdurchschnitt und ist größtenteils begründet durch die erfreuliche Entwicklung unseres Maklergeschäfts in Deutschland (+18.297,2 T€). Darüber hinaus konnten wir auch unser Kooperationsgeschäft in den Niederlanden weiter ausbauen und einen Beitragszuwachs i. H. v. 12.750,6 T€ verzeichnen. Nachdem die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre von starken Unwetterereignissen geprägt waren, war das vergangene Jahr nicht in gleichem Maße von solchen Ereignissen betroffen. Dennoch stellte die Inflation und die damit einhergehende Preissteigerung eine große Herausforderung für die Versicherungsbranche dar. Diese allgemeine Entwicklung traf auch die Rhion Versicherung AG und führte neben unserem Bestandswachstum dazu, dass sich der Bruttoschadenaufwand im Vergleich zum Vorjahr um 30.302,2 T€ auf 169.552,7 T€ (i. Vj. 139.250,5 T€), vor allem im Kfz-Bereich sehr deutlich, erhöhte. Das Wachstum und der damit einhergehende Ausbau unseres Versicherungsbestands waren ursächlich dafür, dass sich die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb brutto um 12.094,4 T€ auf 91.082,9 T€ (i. Vj. 78.988,5 T€) erhöhten. Das versicherungstechnische Ergebnis für eigene Rechnung vor Veränderung der Schwankungsrückstellung reduzierte sich vor allem durch die deutlich gestiegenen Schadenaufwendungen - insbesondere aus dem Kfz-Bereich - auf -12.187,1 T€ (i. Vj. +3.801,0 T€). Im Geschäftsjahr hat die unabhängige Ratingagentur ASSEKURATA die Rhion Versicherung AG wieder einer Bonitätsprüfung unterzogen. Das Rating "A+" (starke Bonität) mit dem Zusatz "stabiler Ausblick" der Vorjahre wurde erneut bestätigt. Dies ist ein starker Indikator für unsere Stabilität, Solvabilität und wachstumsorientierte Ausrichtung der Gesellschaft und bestätigt unsere mittelfristige Unternehmensplanung. Hervorgehoben wird das große Engagement, konzernweit die Digitalisierung voranzutreiben. Kapitalanlagen und Kapitalanlageergebnis Die Kapitalanlagen der Rhion Versicherung AG erhöhten sich im Geschäftsjahr um 15.523,7 T€ (7,1 %) auf insgesamt 233.544,3 T€ (i. Vj. 218.020,6 T€). Mit 88,5 % ist der überwiegende Teil der Vermögensanlagen in festverzinsliche Anlagen investiert. Die Rhion Versicherung AG hat sich als Kommanditistin an einer Gesellschaft für erneuerbare Energien-Investments beteiligt. Die zugesagte Zeichnungssumme wurde im Geschäftsjahr um 4.000,0 T€ auf insgesamt 9.000,0 T€ erhöht. Die Reduktion der zinsanstiegsbedingten entstandenen stillen Lasten führte im Geschäftsjahr zu einer Erhöhung der Bewertungsreserven um 9.804,3 T€ auf -13.718,8 T€ (i. Vj. -23.523,1 T€). Die Erholung resultiert aus Rückzahlungen endfälliger Wertpapiere im Zusammenhang mit der Neu- und Wiederanlage in zinsstarke Titel sowie dem Rückgang des Zinsniveaus zum Ende des Geschäftsjahres. Die Entwicklung je Kapitalanlageart wird im Anhang dargestellt. Die laufenden Erträge aus den Kapitalanlagen betrugen 3.763,2 T€ (i. Vj. 2.120,3 T€). Die laufenden Aufwendungen für Kapitalanlagen beliefen sich auf 202,0 T€ (i. Vj. 201,8 T€). Das außerordentliche Kapitalanlageergebnis der Rhion Versicherung AG betrug 79,0 T€ (i. Vj. -27,7 T€). Insgesamt ergab sich ein Kapitalanlageergebnis in Höhe von 3.640,2 T€ (i. Vj. 1.890,8 T€). Verzinsung Nach der vom GDV empfohlenen Formel berechnet sich, unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, die Nettoverzinsung aus dem Nettoergebnis der Kapitalanlagen im Verhältnis zum mittleren Anlagebestand. Der sich hieraus ergebende Zinssatz beträgt 1,6 % (i. Vj. 0,9 %). Die gleitende Nettoverzinsung der Kapitalanlagen der letzten drei Jahre (arithmetisches Mittel der Nettoverzinsungen) erreicht 1,1 % (i. Vj. 0,9 %). Die durchschnittliche Rendite der Neuanlagen für Renten (Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, sonstige Ausleihungen sowie Termin-/Festgelder) erhöhte sich um 1,0 Prozentpunkte auf 3,7 %. Eigenkapital Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Unsere nichtfinanziellen Leistungsindikatoren umfassen insbesondere folgende Aspekte:
Um auf die Bedürfnisse unserer Versicherten im Digitalzeitalter optimal eingehen zu können, richten wir unsere Arbeitsweise konsequent nach modernen Methoden aus. Unsere Arbeitswelt am Konzernstandort Neuss bietet sowohl räumlich als auch technisch alle hierfür erforderlichen Voraussetzungen. Hier entwickeln wir zukunftsfähige Angebote und sichern damit die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens als langfristig verlässlicher Versicherungspartner. Mit unseren vielfach ausgezeichneten Produkten und Dienstleistungen richten wir uns an Privatpersonen und Gewerbetreibende. Bei der Produktgestaltung legen wir Wert auf Modularität und Flexibilität. In die Entwicklungsprozesse fließen Erkenntnisse aus dem Vertrieb, dem Schadenservice sowie Rückmeldungen aus unserem Kundenkreis und von Geschäftspartnern ein. Die Produktfreigabe erfolgt nach gesetzlich niedergelegten Vorgaben. Bei Tests und Ratings durch unabhängige Analysten und Branchenbeobachter wird uns regelmäßig die hohe Qualität unserer Produkte bescheinigt. Ein weiterer Gradmesser ist für uns die Weiterempfehlungsbereitschaft. Für die Versicherungswirtschaft wurden in den vergangenen Jahren Kodizes entwickelt, die das Vertrauen in die Versicherungswirtschaft stärken sollen. Der GDV hat 2010 einen Verhaltenskodex entwickelt, um eine noch höhere Qualität im Versicherungsvertrieb zu erreichen. Die Regeln sollen das Bewusstsein der Unternehmen und Vermittler für Verbraucherinteressen weiter schärfen und zugleich Vertriebspraktiken unterbinden, die den Kundenbelangen widersprechen. Die RheinLand Versicherungs AG, die Credit Life AG sowie die Rhion Versicherung AG sind im Interesse des Verbraucherschutzes dem Verhaltenskodex Vertrieb des GDV zum 1. Januar 2011 beigetreten. Der GDV hat den Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten im November 2012 weiterentwickelt und um wesentliche Bestandteile in den Bereichen Compliance und Weiterbildung von Vermittlern ergänzt. Per 25. September 2018, wurde der Verhaltenskodex für den Vertrieb aktualisiert und so auch der Umsetzung der europäischen Vertriebsrichtlinie (IDD) Rechnung getragen. Dabei sind Ziel, Anspruch und grundsätzlicher Inhalt des Kodex grundsätzlich unverändert geblieben. Regelmäßig wird in den vom GDV vorgesehenen Intervallen die Einhaltung der Anforderungen des Verhaltenskodex intern und extern überprüft. Dem Beschwerdemanagement kommt als Kundenbindungs- und Reputationsinstrument eine entscheidende Bedeutung innerhalb eines Versicherungsunternehmens zu, da es einen wichtigen Beitrag zum kontinuierlichen Qualitätsmanagement leistet. Kundenorientierung heißt, einen permanenten Abgleich zwischen der erbrachten Leistung und den zuvor gehegten Erwartungen durchzuführen. Bei der RheinLand-Gruppe gibt es die Funktion des zentralen Konzern-Beschwerdemanagers. Er ist den Beschwerdemanagern in den jeweiligen Fachbereichen übergeordnet und verantwortlich für den Beschwerdemanagement-Prozess. Zwischen dem Konzern-Beschwerdemanager und den Beschwerdemanagern der Fachbereiche findet ein regelmäßiger Austausch statt. Die Rhion Versicherung AG folgt den für alle Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe einheitlich definierten Leitlinien zum Schutz der Umwelt. Wir haben daher im Jahr 2022 unsere Nachhaltigkeitsstrategie erstellt und dort unser auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Vorgehen - beispielsweise beim CO 2 -Fußabdruck, bei der Kapitalanlage und im Risikomanagement - verankert. Diese Strategie wurde 2023 überprüft und inhaltlich bestätigt. Wir bekennen uns in diesem Zusammenhang zu den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen und den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Bemerkungen zu den einzelnen Versicherungszweigen Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft Unfall
Im Zweig Unfallversicherung werden die Allgemeine Unfallversicherung und die Kraftfahrt-Unfallversicherung erfasst. Mit einem Beitrag von 36.770,2 T€ ist die Allgemeine Unfallversicherung der dominierende Anteil innerhalb der Unfallversicherung. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Beiträge in der Unfallversicherung um 3,4 % auf 36.787,2 T€. Bedingt durch einen günstigeren Schadenverlauf reduzierten sich die Aufwendungen für Versicherungsfälle auf 19.353,2 T€. Dadurch erhöhte sich der Gewinn vor Schwankungsrückstellung im Geschäftsjahr um 1.509,1 T€ auf 2.473,5 T€. Allgemeine Haftpflicht
Im Zweig Allgemeine Haftpflichtversicherung stiegen die gebuchten Bruttobeiträge im Vergleich zum Vorjahr um 5,9 % auf 43.031,9 T€. Eine Mehrzahl von Großschadenereignissen und ein ungünstigerer Schadenverlauf im Vergleich zum Vorjahr führten zu einem Anstieg der Aufwendungen für Versicherungsfälle um 7.958,2 T€. Dennoch konnte der Zweig erneut ein positives Ergebnis vor Schwankungsrückstellung i. H. v. 957,5 T€ erzielen. Kraftfahrt
Die Beitragseinnahmen in der Kraftfahrtversicherung erhöhten sich wie im vorangegangenen Geschäftsjahr deutlich um 20,9 % auf 77.276,3 T€. Gleichzeitig erhöhten sich aufgrund der allgemeinen Preissteigerung die Aufwendungen für Versicherungsfälle, wodurch die Kraftfahrtversicherung das Geschäftsjahr erneut mit einem negativen versicherungstechnischen Ergebnis abschloss. In der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung erhöhten sich die Beitragseinnahmen um 7.887,8 T€ auf 45.564,6 T€. Aufgrund der gestiegenen Schadenaufwendungen auf 36.402,8 T€ (i. Vj. 26.485,0 T€) wies der Zweig im Geschäftsjahr einen versicherungstechnischen Verlust vor Schwankungsrückstellung aus. Die gebuchten Bruttobeiträge in der Fahrzeugvollversicherung erhöhten sich im Geschäftsjahr um 21,6 %. Gleichzeitig stiegen die Aufwendungen für Versicherungsfälle, sodass die Sparte das Geschäftsjahr wie im Vorjahr mit einem negativen versicherungstechnischen Ergebnis abschloss. In der Fahrzeugteilversicherung konnte im vergangenen Geschäftsjahr ein Beitragswachstum von 422,8 T€ verzeichnet werden. Zeitgleich erhöhten sich auch die Aufwendungen für Versicherungsfälle. Insgesamt ergab sich in der Fahrzeugteilversicherung ein versicherungstechnischer Verlust vor Schwankungsrückstellung. Feuer
Im Zweig Feuer werden die Versicherungszweige Feuer Landwirtschaft und Feuer Sonstige erfasst. Die Bruttobeiträge erhöhten sich im Geschäftsjahr um 13,6 % auf 14.429,8 T€ (i. Vj. 12.698,2 T€). Gleichzeitig stiegen die Aufwendungen für Versicherungsfälle auf 10.092,3 T€. Dies führte dazu, dass der Zweig am Ende des Geschäftsjahres wie im Vorjahr einen versicherungstechnischen Verlust auswies. Verbundene Hausrat
Die Beitragseinnahmen in der Verbundenen Hausratversicherung erhöhten sich im Geschäftsjahr um 11,1 %. Ein ungünstigerer Schadenverlauf führte zu einem Anstieg der Aufwendungen für Versicherungsfälle um 1.480,3 T€ auf 10.189,6 T€. Dadurch schloss der Zweig das Geschäftsjahr erneut mit einem versicherungstechnischen Verlust vor Schwankungsrückstellung in Höhe von -925,4 T€ (i. Vj. -129,7 T€) ab. Verbundene Wohngebäude
Das deutsche Geschäft der Verbundenen Wohngebäudeversicherung haben wir zu 75 % in die Mitversicherung gegeben. Der Anteil unserer Beitragseinnahmen stieg im Berichtsjahr um 25,4 % auf 21.969,8 T€. Obwohl erneute Unwetterereignisse das Geschäftsjahr 2023 nicht in dem Maße der beiden vorangegangenen Jahre beeinflussten, erhöhten sich die Schadenaufwendungen um 1.493,9 T€ auf 15.052,7 T€. Dieser Anstieg ist auch durch die weiterhin steigenden Preise im Baugewerbe begründet. Aufgrund dieser Entwicklung wies der Zweig am Ende des Geschäftsjahres erneut einen Verlust vor Schwankungsrückstellung aus. Einbruchdiebstahl
Im Zweig Einbruchdiebstahl konnten wir unseren Bestand weiter ausbauen, was sich im Anstieg der gebuchten Bruttobeiträge (+1.351,3 T€) widerspiegelt. Ein deutlich günstigerer Schadenverlauf im Vergleich zum Vorjahr führte zu einer Reduzierung der Aufwendungen für Versicherungsfälle (-1.382,4 T€). Am Ende des Geschäftsjahres konnte somit erneut ein versicherungstechnischer Gewinn vor Schwankungsrückstellung erzielt werden. Leitungswasser
Den gestiegenen Bruttobeiträgen (+1.898,3 T€) stehen leicht rückläufige Aufwendungen für Versicherungsfälle (-44,6 T€) gegenüber. Dies führte dazu, dass der Zweig im Geschäftsjahr einen Gewinn i. H. v. 1.248,4 T€ verzeichnete. Glas
Im Geschäftsjahr erhöhten sich die Beitragseinnahmen um 105,4 T€ auf 1.813,9 T€. Trotz Beitragswachstum sanken die Aufwendungen für Versicherungsfälle auf 522,1 T€. Der Zweig konnte somit wie im Vorjahr einen versicherungstechnischen Gewinn vor Schwankungsrückstellung erzielen. Sturm
Nachdem die Sturmversicherung in den beiden Vorjahren durch Unwetterereignisse belastet wurde, blieben im vergangenen Geschäftsjahr gleichartige Sturmereignisse aus. Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle waren erneut rückläufig und sanken auf 3.903,5 T€, gleichzeitig erhöhten sich die Beiträge um 16,6 %. Diese positive Entwicklung führte dazu, dass der Zweig das Geschäftsjahr erneut mit einem versicherungstechnischen Gewinn abschloss. Transport
Leicht gestiegenen Beitragseinnahmen (+2,9 %) standen im Geschäftsjahr rückläufige Aufwendungen für Versicherungsfälle (-46,2 %) gegenüber. Wie im Vorjahr konnte die Transportversicherung das Geschäftsjahr mit einem versicherungstechnischen Gewinn abschließen. Sonstige und nicht aufgegliederte Versicherungen
Dem Beitragswachstum (+1.434,1 T€) standen gesunkene Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle im Geschäftsjahr (-1.624,9 T€) gegenüber. In den sonstigen und nicht aufgegliederten Versicherungen konnte somit erneut ein positives versicherungstechnisches Ergebnis erzielt werden. Gesamtergebnis Der gestiegene Schadenaufwand führte im Geschäftsjahr zu einer Auflösung der Schwankungsrückstellung i. H. v. 743,5 T€ (i. Vj. Zuführung i. H. v. 3.292,9 T€), sodass sich das Ergebnis für eigene Rechnung auf -11.443,6 T€ (i. Vj. +508,1 T€) belief. Das Ergebnis der nichtversicherungstechnischen Gewinn- und Verlustrechnung wies am Jahresende einen Gewinn i. H. v. 3.620,8 T€ (i. Vj. 1.690,6 T€) aus. Nach einem Steueraufwand in den Niederlanden i. H. v. 739,6 T€ (i. Vj. 643,5 T€) erhielt die Rhion Versicherung AG aufgrund des geschlossenen Ergebnisabführungsvertrags einen Verlustausgleich i. H. v 8.562,4 T€ (i. Vj. Gewinnabführung von 1.555,2 T€) von der RheinLand Holding AG. Die Beitragseinnahmen lagen leicht unterhalb der Planwerte, gleichzeitig erhöhte sich der Schadenaufwand im Vergleich zur strategischen Planung deutlich. Dieser Anstieg führte zu einer Auflösung der Schwankungsrückstellung. Aufgrund dieser Entwicklung lag das Ergebnis der Gesellschaft am Jahresende deutlich unter unserer Ergebnisplanung. Der Vorstand hat die negative Entwicklung des vergangenen Geschäftsjahres deutlich wahrgenommen und ergreift Maßnahmen, um die geplanten Ergebnisse zukünftig wieder erreichen zu können. Entwicklung der Vertriebswege Die Rhion Versicherung AG ist die Risikoträgerin für das von unserem Makler- und Assekuradeursvertrieb in Deutschland gezeichnete Schaden-/Unfallversicherungsgeschäft. Darüber hinaus wird der Rhion Versicherung AG über den Assekuradeursvertrieb in den Niederlanden Geschäft zugeführt. Makler- und Assekuradeursvertrieb Deutschland Im Makler- und Assekuradeursvertrieb Deutschland blicken wir auf ein wachstumsstarkes Geschäftsjahr, in dem wir unseren Kurs zum Ausbau unseres Bestands der Vorjahre fortsetzen konnten. Dominiert wurden die zurückliegenden Monate von unserer Gewerbeoffensive, die wir schon vor Einführung des neuen Produkts im Juni 2023 begonnen haben. Bei Gewerbe folgen wir einerseits der Maßgabe, standardisiertes Geschäft über Vergleichsrechner abzubilden, auf der anderen Seite können wir bei der Risikoabsicherung mit Individualität punkten. Vorbereitet und flankiert wurde unser Produktlaunch durch unser Marketing, das mit dem Kampagnenslogan "Unsere DNA für Ihren Erfolg" den neuen Gewerbetarif inszeniert hat. Dass wir den Schwerpunkt auf Gewerbe setzen, spiegelte auch der Messestand auf der DKM Ende Oktober optisch wider. Hinzu kommt, dass wir in den Leitmedien der Branche das Gewerbethema mit Advertorials und Interviews - unterstützt durch Anzeigen - immer wieder platziert haben. Unser Team der Maklerbetreuerinnen und -betreuer, unser Key-Account-Management und unser Maklerservice haben in enger Abstimmung mit dem Fachbereich unsere Angebote zur Versicherung von kleinen und mittelgroßen Gewerbebetrieben mit Know-how und persönlichem Einsatz bei unseren Vertriebspartnern verankert. Mit Hilfe dieses Gesamtpakets ist es uns gelungen, unser Umsatzwachstum im Gewerbegeschäft 2023 zu steigern. Hingegen führte in der Kfz-Sparte das zurückliegende Jahr inflationsbedingt zu Herausforderungen, denen wir aber durch konsequente Maßnahmen begegnen. Mit Blick auf unsere Vertriebsstrategie haben wir uns im zurückliegenden Jahr wieder stärker auf die enge Betreuung und den Ausbau potenzialstarker Mittelstandsmakler, Maklerfirmen und Einzelmakler konzentriert. Durch unser technisches Know-how gelingt es uns, bei der Direktanbindung zu überzeugen und in Verbindung mit persönlicher Ansprache den ertragsorientierten Wachstumskurs weiter voranzutreiben. Dieser Bestandszuwachs ist auch ein Indikator dessen, dass im zurückliegenden Jahr die Qualität unserer Produkte, Leistungen und Services im Branchenvergleich wieder zu den besten im Markt gehörten. Ablesen lässt sich dies an Auszeichnungen, wie sie im Rahmen des "Makler-Champions-Awards" vergeben werden, ein eingeführtes Format, das vom Branchenjournal "Versicherungsmagazin" und der Analyse- und Beratungsgesellschaft ServiceValue durchgeführt wird. In den Sparten Gewerbe- bzw. Gewerbesachversicherung gingen mehrere Sonderpreise in den Kategorien Produktqualität, Leistungsabwicklung und Schadenregulierung, Digitalisierung sowie Gesamtzufriedenheit an uns. Im Sinne technischer Neuerungen und Verbesserungen haben wir unsere Anbindungen bei den relevanten Vergleichern für Makler wie Softfair, Mr. Money, Franke & Bornberg, Thinksurance und Bisure/Panda, um nur einige zu nennen, weiter komplettiert. Auch unsere technischen Umdeckungsfertigkeiten haben wir im Sinne unserer Partner weiter optimiert. Indem wir unsere Social-Media-Aktivität auf LinkedIn verstärkt haben, haben wir im zurückliegenden Jahr das so genannte Social Selling als vertriebsunterstützende Maßnahme institutionalisiert. Assekuradeursvertrieb Niederlande Auch im vierten Jahr nach unserem Markteintritt in den Niederlanden ist unsere dortige Entwicklung ungebrochen. Die Zusammenarbeit mit angebundenen Partnern folgt weiterhin dem klar definierten Ziel, durch weitreichende Services, digitale Prozesse und moderne Dienstleistungskonzepte der Versicherer für Assekuradeure ("De volmachtverzekeraar") zu sein und die so entstandenen Geschäftsbeziehungen zu festigen und immer weiter zu vertiefen. Wir vertrauen auf die Kompetenz, Erfahrungen und Qualität unserer Partner und unterstützen sie darin, ihren Vertriebspartnern, Kundinnen und Kunden optimalen Versicherungsschutz anbieten zu können. Im vergangenen Jahr blieben wir in den Niederlanden von größeren Turbulenzen und Unwetterereignissen verschont. Zudem konnten wir unseren Umsatz erneut deutlich steigern. Wir etablieren uns vier Jahre nach unserem Markteintritt weiter als fokussierter Assekuradeursversicherer im niederländischen Markt und bauen unser Angebot sukzessive weiter aus. Den Ausbau unseres Vertriebsnetzwerks, das auf 45 Partner angewachsen ist, haben wir 2023 bewusst zurückhaltend betrieben. In diesem Zusammenhang beobachten wir, dass sich der Markt für Assekuradeure derzeit wandelt, da Fusionen und Ankäufe die Zahl der Marktteilnehmer reduzieren. Das ist ein Trend, der sich fortsetzen wird. Umso mehr werden wir unseren Schwerpunkt auf die Intensivierung bestehender Geschäftsbeziehungen legen, um ungenutztes Potenzial sukzessive zu heben. Mit unseren Ende 2022 eingeführten Gewerbeversicherungen für Einzelhandel und Dienstleistungsunternehmen haben wir uns im zurückliegenden Jahr auch in diesem Segment etabliert. Parallel dazu war es unser Bestreben, uns als Helfer bei der Entwicklung und Einführung eigener Zielgruppenprodukte zu profilieren. Es geht also um Angebote, die im Namen unserer Partner bzw. als deren Eigenmarke ("Hausmarke") lanciert werden und bei denen wir im Hintergrund als Risikoträger fungieren. Wir sichern in diesem Kontext Unterstützung bei der Produktentwicklung, bei der Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen, Preisgestaltung, Kommunikation usw. zu. Dies ist uns nur deshalb möglich, weil wir uns allein aufs Assekuradeurgeschäft konzentrieren und dort all unsere Stärken voll ausspielen. Unsere Präsenz im Markt wurde im zurückliegenden Jahr wieder durch diverse Medienaktivitäten flankiert. Hinzu kamen Veranstaltungen unterschiedlicher Art, bei denen auch deutlich wurde, dass wir uns als Newcomer innerhalb weniger Jahre im niederländischen Markt etabliert haben. Umwelt- und Klimaschutz * Die Rhion Versicherung AG folgt den für alle Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe einheitlich definierten Leitlinien zum Schutz der Umwelt. Verantwortungsvoll und nachhaltig handeln Die Herausforderungen des Klimawandels nehmen wir sehr ernst und handeln dementsprechend. Deshalb haben wir im Jahr 2022 unsere Nachhaltigkeitsstrategie erstellt und dort unser auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Vorgehen - beispielsweise beim CO 2 -Fußabdruck, bei der Kapitalanlage und im Risikomanagement - verankert. Diese Strategie wurde 2023 überprüft und inhaltlich bestätigt. Wir bekennen uns in diesem Zusammenhang zu den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen und den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens; sie sind fester Teil unseres Verständnisses von Nachhaltigkeit. Wir legen daher großen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und aktiven Umweltschutz. Für den Bereich Umwelt richten wir uns mit unseren Aktivitäten und Maßnahmen konsequent am SDG 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz" aus. Bei der Erfassung, Aufbereitung und Analyse der Umweltkennzahlen hilft uns ein seit mehr als 20 Jahren aufgebautes eigenes Umweltmanagementsystem, das 2019 mit Unterstützung von professionellen Umweltdienstleistern mit Blick auf die neuen Anforderungen der international gültigen Standards optimiert wurde und das seither ständig weiterentwickelt wird. Kernziel unserer gesamten Aktivitäten im Bereich des Umweltschutzes ist unverändert die CO 2 -Neutralität unseres Geschäftsbetriebs. Bereits 2007 haben wir festgelegt, diese für die Dauer von mindestens 50 Jahren sicherzustellen. In Kooperation mit PRIMAKLIMA e. V. konnten wir 2011 erreichen, die CO 2 -Emissionen unseres Geschäftsbetriebs am Standort Neuss erstmalig zu kompensieren. Vorausgegangen war ein gezieltes, in mehreren Schritten umgesetztes Aufforstungsprogramm. Dadurch waren wir einer der ersten Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt, der seinerzeit die CO 2 -Neutralität des Geschäftsbetriebs realisieren konnte. Aufgrund der veränderten wissenschaftlichen Standards und eines neuen internationalen Systems in puncto Bewertung, Verwendung und Stilllegung von CO 2 -Zertifikaten haben wir mit unseren Umweltpartnern die Rahmenbedingungen neu definiert, um auf der Grundlage des Berichtsjahrs 2020 in einem ersten Schritt die CO 2 -Neutralität des Standorts unserer Hauptverwaltung für 2021 darzustellen. Die CO 2 -Neutralität konnten wir seither jährlich wiederholen. Dieses Vorhaben haben wir in Kooperation mit PRIMAKLIMA verwirklicht, was der RheinLand für Neuss mit dem Siegel "klimaneutraler Standort" attestiert worden ist. Im Frühjahr 2023 wurde mit der RheinLand Green Future GmbH eine konzerneigene Nachhaltigkeitsgesellschaft gegründet, mit der Investitionen in ausschließlich nachhaltigen Kapitalanlagen getätigt wurden. Der Fokus liegt auf Solar- und Windkraft. Durch den Betrieb dieser alternativen Energieerzeuger wurde die Kompensation der CO 2 -Emissionen des Geschäftsbetriebs unterstützt. Ziel ist es, mittelfristig mindestens jene Menge CO 2 zu kompensieren, die den CO 2 -neutralen Geschäftsbetrieb unserer Versicherungsgruppe insgesamt - sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden - sicherstellt. Bereits für dieses Jahr wird ein Teil der CO 2 -Emissionen durch die CO 2 -Äquivalente aus dem Betrieb der im Rahmen des Investments erstellten Solar- und Windkraftanlagen kompensiert werden. Der größte Posten in der CO 2 -Bilanz ist bei einem Bürogebäude wie unserer Konzernverwaltung der Stromverbrauch. Erster Ansatzpunkt für einen klimaneutralen Umgang mit dieser Ressource ist schon die Bezugsquelle des elektrischen Stroms. Die RheinLand-Gruppe setzt deshalb schon seit Jahren auf Strom aus Wasserkraft. Über den Stromtarif "Wasserkraft Business" der Stadtwerke Heidelberg beziehen wir für unsere Konzernverwaltung CO 2 -neutralen Ökostrom, was uns jährlich mit einem Zertifikat bestätigt wird. Im Vergleich zum bundesdeutschen Strommix verringert die RheinLand-Gruppe den jährlichen CO 2 -Ausstoß dadurch um etwa 592,11 Tonnen. Unabhängig davon verfolgen wir die Maßgabe, den jährlichen Stromverbrauch weiter kontinuierlich zu senken, was wir u. a. mit dem Austausch älterer zugunsten moderner, verbrauchsärmerer Geräte erreichen. Genannt sei die Erneuerung aller Lüftungsanlagen, wobei sich auf Basis der ersten Erfahrungswerte aus dem Feintuning der einzelnen Regler weitere Einspareffekte ergeben. Auch die Verbesserung der Kältemaschinen, die die bestehenden Kühlsysteme gänzlich ablösen, zahlt darauf ein. Positiver Nebeneffekt dieser Modernisierung ist die Sicherstellung einer gleichbleibend guten Raumklimatisierung, ohne dass die hitzeinduzierten Auswirkungen des Klimawandels im Hochsommer zu Lasten eines steigenden Stromverbrauchs gehen. Ein weiterer positiver Faktor ist die Erneuerung der unternehmenseigenen Küche inklusive der Einrichtungen zur Speisenausgabe im Betriebsrestaurant, die im Jahr 2022 abgeschlossen wurde. Dort wurden ältere und verbrauchsintensivere Gerätschaften komplett durch verbrauchsärmere Gerätschaften ersetzt. Um unsere Umweltschutzziele zu erreichen, ist die Mitwirkung unserer Belegschaft ganz entscheidend. Diese leistet nicht nur durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Ressourcen in ihrem Arbeitsumfeld einen Beitrag, sondern in starkem Maße auch im Bereich der Mobilität bei der An- und Abreise zum Arbeitsplatz. Aufgrund der bahnhofsnahen Lage der Hauptverwaltung haben gut 200 Mitarbeitende vom Angebot eines von der RheinLand subventionierten Deutschlandtickets Gebrauch gemacht und kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz. Auch die Zahl jener, die mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, liegt auf hohem Niveau. Bis zu 170 Kolleginnen und Kollegen nutzen laut einer 2020 durchgeführten Befragung täglich das Angebot gesicherter Fahrradabstellplätze in der Tiefgarage der Konzernverwaltung. Die Erhebung wird 2024 erneut durchgeführt. Um den Anreiz weiter zu erhöhen, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen, haben alle Angestellten eine Freischaltung für die Tiefgarage erhalten, um jederzeit die Stellplätze nutzen zu können. Zudem wurde für Pkw die dauerhafte Miete eines festen Stellplatzes im Laufe des Jahres von einem flexiblen täglichen Buchungssystem abgelöst, um auch Fahrradfahrern bei Bedarf die Nutzung eines Stellplatzes für ihr Auto zu ermöglichen. Weil die Nutzung von E-Bikes kontinuierlich ansteigt, haben wir an den Fahrradabstellplätzen in der Tiefgarage 18 Ladepunkte installiert, an denen während des Tages der Akku gesichert und kostenlos aufgeladen werden kann. Was Elektroautos betrifft, wurden 2022 in der Tiefgarage 13 Ladesäulen à 22 kW installiert. Damit tragen wir der Umgestaltung unserer Dienstwagenflotte Rechnung, die in Zukunft verstärkt durch E-Mobilität geprägt sein wird. 2023 verfügten bereits neun Dienstfahrzeuge über einen Elektroantrieb. Vier weitere Ladesäulen wurden auf dem Parkplatz vor der Konzernverwaltung installiert. Dort besteht die Möglichkeit, während des Aufenthalts in der Konzernverwaltung das E-Fahrzeug aufzuladen. Die Installation der nun insgesamt 17 Ladesäulen ist verbunden mit einem Lastmanagement-Konzept, um auch während der Ladevorgänge eine optimale Stromlast zu gewährleisten und Lastspitzen zu vermeiden. Die Förderung des mobilen Arbeitens, moderne Desksharing-Modelle sowie die häufige Durchführung von Videokonferenzen bewirken auch nach Abflauen der Corona-Pandemie eine Reduzierung der CO 2 -Emmisionen bei der Zu- und Abfahrt zum bzw. vom Arbeitsplatz. Durch die Erfassung der Mitarbeitenden an den Zugängen der Konzernverwaltung werden die künftigen Einsparungen, die hieraus resultieren, messbar gemacht. Aufgrund des pandemiebedingten Einflusses bis einschließlich 2022 werden die realen Effekte wohl erst in den Folgejahren zu einem seriösen Abgleich führen können. 2023 wird hierbei für die Zukunft das erste Referenzjahr darstellen. * Dieser Teil ist nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Risikobericht Aktiengesellschaften sind gemäß § 91 Abs. 2 AktG verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Risiken der künftigen Entwicklung früh zu erkennen. Der Vorstand hat darüber hinaus ein im Hinblick auf den Umfang und die Risikolage des Unternehmens angemessenes Risikomanagement einzurichten. Mit den Vorgaben durch Solvency II sind weitere gesetzliche Anforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen festgeschrieben worden. Die Erfüllung dieser Vorgaben wurde gruppenweit einheitlich umgesetzt. Das Risikomanagement wird von folgenden Funktionen getragen:
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement sowie für den Beschluss und die fortlaufende Prüfung, Bewertung und Weiterentwicklung der Geschäftsorganisation mit den entsprechenden Regelwerken. Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung der vom Vorstand im Rahmen des Risikomanagements getroffenen Entscheidungen verantwortlich. Er wird regelmäßig durch den Konzernvorstand über die aktuelle Risikosituation unterrichtet. Der Konzernrevision obliegt insbesondere die Überprüfung des internen Kontrollsystems (IKS) im Hinblick auf dessen Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Darüber hinaus werden die Compliance-Funktion, die Versicherungsmathematische Funktion und die Unabhängige Risikocontrollingfunktion mit ihren Tätigkeiten regelmäßig überprüft. Die Konzernrevision unterliegt keinen Kontrollen, Einschränkungen oder sonstigen Einflüssen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Die Compliance-Funktion überwacht, bewertet und berichtet über die Einhaltung des gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Rahmens sowie der vom Unternehmen selbst erstellten Regeln und Normen. Die Versicherungsmathematische Funktion hat die Aufgabe der Beratung, Überwachung bzw. Validierung und Koordination im Zusammenhang mit der Berechnung und Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen, der Beurteilung der allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik sowie der Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen. Sie gewährleistet, dass die künftige Überschussbeteiligung angemessen in den versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II berücksichtigt wird. Sie trägt zur wirksamen Umsetzung des Risikomanagementsystems bei und berichtet über die erzielten Ergebnisse. Die RheinLand Versicherungsgruppe hat in der Aufbauorganisation eine Gremienlösung gewählt. Die unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF), organisatorisch wahrgenommen durch den zentralen Bereich Bilanzaktuariat und Risikomanagement, ist für bereichsübergreifende Risiken sowie für die konzeptionelle Weiterentwicklung und Pflege des konzernweiten Risikomanagementsystems zuständig. Sie übernimmt eine Koordinations- und Überwachungsfunktion, unterstützt die Risikoverantwortlichen in den operativen Bereichen und überprüft die Angemessenheit des IKS. Zur Wahrung ihrer Aufgaben ist dem Bereich Bilanzaktuariat und Risikomanagement ein uneingeschränktes Informationsrecht eingeräumt. Sie koordiniert die regelmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand, den Aufsichtsrat, die Aufsicht und die Öffentlichkeit. Das Risikomanagement Board setzt sich aus Vertretern aller Unternehmensbereiche zusammen und ist als Gremium verantwortlich für konsensorientierte Entscheidungen im Rahmen der Vorstandsvorgaben und der Risikoanalysen durch das Risikomanagement. Die dezentrale Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken in den jeweiligen Geschäftsbereichen erfolgen nach den Vorgaben der Innerbetrieblichen Leitlinie zum Risikomanagement. Die Aufgaben werden von den Risikoverantwortlichen der operativen Bereiche wahrgenommen. Die Führungskräfte und die Risikoverantwortlichen sind im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Funktion im Risikomanagement geschult. Die Führungskräfte haben die Aufgabe, Umsetzung und Effektivität des Risikomanagements in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zu überwachen. Die Aufgaben stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
In den folgenden Hauptregelwerken sind die Rollen, Verantwortlichkeiten und Aufgaben der einzelnen Funktionen sowie der Risikomanagementprozess dokumentiert:
Diese Dokumente werden einmal jährlich aktualisiert und bei Bedarf vervollständigt. Darüber hinaus gibt es weitere risikobegrenzende Regelwerke in den operativen Einheiten (z. B. Annahme- und Zeichnungsrichtlinien, Vollmachten). Für die Rhion Versicherung AG ist insbesondere das versicherungstechnische Risiko, hier das Prämien- und Reserverisiko sowie das Katastrophenrisiko, wesentlich. Markt- und Ausfallrisiken bestehen in deutlich geringerem Umfang. Nach den einzelnen Risikokategorien ergibt sich für die Gesellschaft insgesamt folgende Risikolage: Versicherungstechnisches Risiko Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet das Risiko, dass, bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung, der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht. Es umfasst neben dem Prämien- und Reserverisiko auch das Kosten-, Katastrophen- und Kumulrisiko sowie das Stornorisiko. Die Produktpalette der Rhion Versicherung AG im selbst abgeschlossenen Geschäft enthält die klassischen Produkte der Schaden- und Unfallversicherungen für in Deutschland und den Niederlanden vertriebenes Geschäft. Das versicherungstechnische Risiko der Rhion Versicherung AG ist einerseits zunehmend durch Naturkatastrophen im Rahmen des Klimawandels und andererseits durch die steigende Inflation betroffen. Aus diesem Grund werden risikomindernde Maßnahmen laufend neu analysiert und bewertet. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen schätzen wir das Risiko durch künftige Schadenbelastungen aus diesen Risiken, auch aufgrund der bestehenden Rückversicherung, als nicht existenzgefährdend ein. Die Rhion Versicherung AG verfolgt unter Vorgabe von Annahmerichtlinien und Zeichnungskompetenzen den Ausbau deckungsbeitragsstabiler Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtsparten im privaten und gewerblichen Geschäft über eine definierte Maklerorganisation. Weil die Gesellschaft deutschlandweit und seit 2020 auch in den Niederlanden wächst, wird die relative Bedeutung regionaler Geschäftsschwerpunkte für Risiken aus Naturereignissen wie Hagel oder Sturm immer kleiner, bei großflächigen Ereignissen ist sie hingegen deutlich betroffen. Diese Risiken resultieren insbesondere aus der Verbundenen Wohngebäudeversicherung. Neben Annahme- und Zeichnungsrichtlinien setzt die Rhion Versicherung AG einen Mix aus Mit- und Rückversicherung ein, um die möglichen Auswirkungen der Ergebnisvolatilität - auch vor dem Hintergrund des Klimawandels - zu reduzieren. Klassisches Großindustrie- oder Gewerbegeschäft mit Großschaden- bzw. Langfristschadenpotenzial wird nicht gezeichnet. Es ist ein systematisches versicherungstechnisches Controlling installiert. Hierbei wird nach einem standardisierten Verfahren der versicherungstechnische Bruttoergebnisverlauf vor internen Kosten nach Vertriebswegen, Sparten, Kooperationspartnern und Kundensegmenten nach Zeichnungs- und Bilanzjahren analysiert. Die Ergebnisse werden unmittelbar an die für das betroffene Geschäftssegment Verantwortlichen aus Vorstand und aus den Bereichen Sparte/Betrieb sowie Vertrieb berichtet. Im Falle von Fehlentwicklungen können zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Über die wesentlichen Analysen und Ergebnisse im Rahmen des versicherungstechnischen Controllings Schaden/Unfall berichtet auch die Versicherungsmathematische Funktion an den Vorstand. Darüber hinaus werden bei Bedarf umfangreiche Sonderanalysen durchgeführt, welche möglichst alle Aspekte von der Wettbewerbsfähigkeit der Produkte und Tarife bis zur Schadenentwicklung berücksichtigen. Tarifierung und Rückstellungsbildung sind in unterschiedlichen Bereichen angesiedelt. Dabei richtet sich die Bildung der Rückstellungen nach handelsrechtlichen und aktuariellen Grundsätzen des Vorsichtsprinzips. Die einzelfallbezogene Schadenreservierung folgt festgelegten internen Schadenrichtlinien zur Sicherstellung einer angemessenen und stetigen Reservierung. Die Auskömmlichkeit der Reserven wird, auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Inflation, regelmäßig überprüft. Unter der Prämisse einer vorgegebenen Zielrendite sowie definierter Zielschadenquoten erfolgt eine am Deckungsbeitrag orientierte Mehrjahresplanung. Darauf aufbauend werden Analysen und ein Controlling der Entwicklung der Risiken im Versicherungsbestand durchgeführt. Die Schadenquoten und Abwicklungsergebnisse für eigene Rechnung in der Schaden-/Unfallversicherung haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko, das sich direkt oder indirekt aus den Sensitivitäten von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten in Bezug auf Veränderungen oder die Volatilität der Zinskurve bzw. der Zinssätze, der Aktienkurse, der Credit Spreads (über der risikolosen Zinskurve) sowie der Marktpreise von Immobilien ergibt. Das Marktrisiko schließt das Währungskursrisiko ein. Es umfasst außerdem Konzentrationsrisiken, die sich durch eine mangelnde Diversifikation des Assetportfolios ergeben. Die Kapitalanlagen der Rhion Versicherung AG sind vorsichtig konservativ und an den Anforderungen der jeweiligen Verpflichtungen ausgerichtet. Zur Steuerung der Kapitalanlagerisiken werden monatlich die Einhaltung der mit dem Risikomanagement festgelegten Risikokapitalbudgets, Limits und Schwellenwerte je Kapitalanlageart überprüft. Diese beinhalten die Überwachung der Konzentration von Marktrisiken. Daneben existieren weitere Anlagegrenzen auf Emittentenebene. Der Schwerpunkt der Kapitalanlage liegt bei europäischen Emittenten mit hoher Bonität (Durchschnitts-Rating "A"). Der Anstieg des Zinsniveaus setzte sich bis zum Herbst des Geschäftsjahres fort, liegt auf Jahressicht allerdings in Summe unter dem Vorjahresniveau, und wirkt sich daher weiter positiv auf die Kapitalanlageerträge aus, da die Neu- und Wiederanlage in verzinsliche Anlagen zu einem höheren Zins möglich ist. Die Bewertungsreserven erholten sich entsprechend und stiegen auf -13.718,8 T€ (i. Vj. -23.523,1 T€). Der Rentenbestand der Rhion Versicherung AG stellt sich wie folgt dar:
Bei den genannten Renten bestehen zusätzliche Sicherungen durch:
Vom Rentenbestand im Bankenexposure mit insgesamt 176.437,4 T€ liegen in Höhe von 87.967,7 T€ (49,9 %) keine der o. g. Sicherungen vor. Diese Titel weisen alle ein Investmentgrade-Rating auf. Der gesamte Rentenbestand ohne Sicherungen weist Ratings im Investmentgrade-Bereich auf (mindestens "BBB-"). Nachrangigkeit besteht in folgender Höhe:
Es besteht ein nicht abgesichertes Aktienexposure über ein Sondervermögen in Höhe von 1.800,4 T€. Der Aktienanteil der Rhion Versicherung AG beträgt ca. 0,8 %. Auch künftig induzieren Schwankungen am Kapitalmarkt aufgrund der hohen Sicherheit der Kapitalanlagen für die Rhion Versicherung AG nur begrenzte Abschreibungsrisiken. Sinkende Kurse führen aufgrund der "buy and hold"-Strategie und der damit einhergehenden Zuordnung des Rentenbestandes zum Anlagevermögen sowie der Bonität des Portfolios in erster Linie zum Ausweis von stillen Lasten. Bei den Investmentanteilen betragen diese 481,2 T€, bei den Inhaberschuldverschreibungen 8.507,6 T€ und bei den sonstigen Ausleihungen 5.894,5 T€. Die aktuellen Entwicklungen werden kontinuierlich analysiert. Die aus den Analysen gewonnenen Erkenntnisse sind in der Anlagestrategie 2024 berücksichtigt. Wesentlicher Handlungsbedarf zeichnet sich derzeit nicht ab. Im nachfolgenden Szenario wird die Auswirkung starker Schwankungen von Aktienkursen und Kapitalmarktrenditen auf den Zeitwert der zum Bilanzstichtag im Bestand gehaltenen Anlagen aufgezeigt:
Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko bezeichnet das Risiko von Verlusten durch einen unerwarteten Ausfall oder die Verschlechterung der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern während der folgenden 12 Monate. Die Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe verfolgen eine bedarfsgerechte Rückversicherungspolitik unter Beachtung von Kosten-, Sicherheits- und Kontinuitätsaspekten. Bei der Auswahl der einzelnen Rückversicherungs-Vertragspartner bestehen vor dem Hintergrund der angestrebten langfristigen Vertragsbeziehungen Anforderungen im Hinblick auf deren Bonität. Marktentwicklungen und Verschlechterungen der Bonität unterliegen einer kontinuierlichen Beobachtung im Rahmen des Limitsystems. Die Forderungen gegenüber Rückversicherern, Vermittlern und Kunden unterliegen, wie die Kapitalanlagen, grundsätzlich auch einem Ausfallrisiko. Zur Risikovorsorge hat die Rhion Versicherung AG bei Bedarf Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand vorgenommen. Ausstehende Forderungen mit mehr als 90 Tagen zurückliegendem Fälligkeitszeitpunkt bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 1.921,5 T€. Die Ausfallrate (bezogen auf die gebuchten Beiträge) beläuft sich auf 1,41 ‰. Liquiditätsrisiko Die Bedeutung des Liquiditätsrisikos ergibt sich aus § 7 Nr. 19 VAG, wonach ein Versicherungsunternehmen jederzeit in der Lage sein muss, seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können. Das Liquiditätsrisiko beinhaltet das Risiko, dass die Kapitalanlagen und sonstigen Vermögensgegenstände nicht veräußerbar sind, um die finanziellen Verpflichtungen abzudecken. Insbesondere fällt hierunter das Risiko, dass eine Veräußerung der Höhe nach, jedoch nicht in einem adäquaten Zeitrahmen möglich ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 wies die Gesellschaft Bankguthaben in Höhe von 3.979,1 T€ aus. Zur Sicherstellung einer jederzeitigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden monatliche Liquiditätspläne erstellt. Im Geschäftsjahr war die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Anhaltspunkte für eine künftige Gefährdung der Liquidität sind aufgrund der Liquiditätszuflüsse aus Beitragseinnahmen und Kapitalanlagen nicht erkennbar. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder Systemen sowie aus externen Ereignissen ergeben. Es umfasst auch Rechtsrisiken, die sich einerseits durch eine unzureichende Umsetzung von Gesetzen und Rechtsnormen und andererseits durch sich verändernde Rechtsprechung und damit Auslegung bestehender Gesetze ergeben. Die Steuerung und Überwachung der operationellen Risiken erfolgen durch die verantwortlichen Bereiche. Für operationelle Risiken werden einmal jährlich Szenarioanalysen durchgeführt und die Risikoindikatoren zur unterjährigen Überwachung überprüft. Notfallpläne, Versicherungen, Zugangskontrollen sowie Vollmachten- und Berechtigungsregelungen führen zu geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten bzw. Schadenpotenzialen. Insbesondere den sich zwischenzeitlich immer weiter ausbreitenden Cyber-Risiken wird mit umfangreichen Datensicherungskonzepten, Schutzprogrammen und extern durchgeführten, professionellen E-Mail-Überprüfungen und Tests begegnet. Für den Schadenfall wurde eine Cyber-Versicherung abgeschlossen. Um den Ernstfall eines Cyber-Angriffs zu proben haben wir im Jahr 2023 eine Krisenstabsübung absolviert. Im Rahmen der Risikosteuerung operationeller Risiken spielt darüber hinaus ein dokumentiertes IKS eine zentrale Rolle. Hierdurch werden die systematische Prävention und Früherkennung von prozessualen Risiken sichergestellt. Zur Beherrschung der wesentlichen Prozessrisiken sind Schlüsselkontrollen eingerichtet. Compliance-Risiken, die in Bezug auf die Einhaltung oder Umsetzung von Gesetzen, Rechtsvorschriften, regulatorischen Anforderungen oder ethisch-moralischen Standards sowie von internen Vorschriften und Regelungen auftreten können, sind über einen definierten Prozess gemäß der Compliance-Management-Richtlinie geregelt. Fraud- Risiken unterliegen einer besonderen Beobachtung und Berichterstattung. Zur Minimierung der Risiken in Notfallsituationen, wie sie z. B. zu Beginn der Corona-Pandemie eingetreten sind, trägt u. a. das regelmäßig zertifizierte Business Continuity Management (BCM) der RheinLand Versicherungsgruppe aktiv bei. Im Krisenfall soll das BCM die vollumfängliche, ununterbrochene Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs auch bei einer temporären Schließung der Konzernverwaltung gewährleisten. Die für den Geschäftsbetrieb relevanten Bereiche sind für eine sofortige Verlagerung des Arbeitsplatzes auf mobile Arbeitsplätze vorbereitet worden. Darüber hinaus findet im Krisenfall eine tägliche Lageeinschätzung des BCM-Boards unter Beteiligung von Geschäftsleitung, Human Resources, Recht, Betrieb, IT, Betriebsrat und Kommunikation statt. Generell besteht das Risiko, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern oder die in einzelnen Fällen ergangene Rechtsprechung auch auf die operativen Gesellschaften der RheinLand-Gruppe ausstrahlt. Um diesem Risiko zu begegnen, werden die aktuellen Entwicklungen im Rechtsumfeld sowie alle anstehenden Klagefälle auf Allgemeingültigkeit hin bewertet, beobachtet und regelmäßig zwischen den Fachbereichen und der Rechtsabteilung besprochen. Je nach Einstufung des Risikos wird im Bedarfsfall eine angemessene Rückstellung gebildet oder es erfolgt eine Anpassung der Produkte im Neugeschäft. Nach eigener Risikobeurteilung sind der unberechtigte kriminelle Zugriff auf Datenbestände, die Unterbrechung des Geschäftsbetriebs bei Verlust des Geschäftsgebäudes sowie der Ausfall von Software wesentlichen Risiken zum Stichtag 31. Dezember 2023. Nennenswerte Rechtsrisiken bestehen nicht. Strategisches Risiko Das strategische Risiko ist das Risiko, das aus strategischen Geschäftsentscheidungen resultiert. Zum strategischen Risiko zählt auch das Risiko, das sich daraus ergibt, dass Geschäftsentscheidungen nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden. Ein strategisches Risiko ist in der Regel ein Risiko, das im Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten. Klar geregelte Entscheidungsprozesse sowie eine enge Zusammenarbeit aller relevanten Entscheidungsträger sind die Grundlagen einer effizienten Steuerung strategischer Risiken. Planungs- und Controlling-Prozesse steuern und überwachen die Erreichung der strategischen Zielsetzungen. Ein strukturierter Planungsprozess unter Einbeziehung aller relevanten Geschäftsbereiche ist implementiert. Die strategischen Risiken werden jährlich im Rahmen einer Stärken-Schwächen-Analyse identifiziert und qualitativ bewertet. Die identifizierten wesentlichen Risiken sind in den vorgenannten Risikokategorien enthalten. Vorstand und Aufsichtsrat der Rhion Versicherung AG tauschen sich in regelmäßigen Sitzungen zur strategischen Weiterentwicklung aus. Hierbei stehen Themen wie die Digitalisierung, der weitere Ausbau des Makler- und Assekuradeursvertriebs, Entwicklungen am Arbeitsmarkt, in der Regulatorik, beim Klimawandel sowie Zinsentwicklung und Inflation im Fokus der Geschäftssteuerung. Das bedeutendste strategische Risiko der Rhion Versicherung AG liegt in der Zukunftsfähigkeit des priorisierten Geschäftsfeldes Makler- und Assekuradeursvertrieb, insbesondere über die Niederlassung in den Niederlanden, unter Nutzung hochgradig digitalisierter Prozesse und unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels. Mit ihrem Markenauftritt "rhion.digital"in Deutschland, und "rhion" in den Niederlanden, sind hohe Anforderungen an die technische Unterstützung und den Service für die Makler und Assekuradeure verbunden. Hiermit einher gehen Investitionen in die weitere Digitalisierung, da verpasste Chancen in diesem Zusammenhang als wesentliches strategisches Risiko eingeschätzt werden. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko ist das Risiko, das sich aus einer möglichen Beschädigung des Rufes infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z. B. bei Kunden, Geschäftspartnern, Aktionären, Behörden) ergibt. Ebenso wie das strategische Risiko ist das Reputationsrisiko in der Regel ein Risiko, das häufig im Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten. Reputationsrisiken werden laufend beobachtet und regelmäßig qualitativ bewertet. Das Konzept zur Krisenkommunikation wurde im Jahr 2023 überarbeitet und im Intranet veröffentlicht. Im zurückliegenden Geschäftsjahr hat sich für die Rhion Versicherung AG kein Reputationsrisiko realisiert. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Im Jahr 2023 hat die Rhion Versicherung AG zu jeder Zeit über eine ausreichende ökonomische und aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit verfügt. Insgesamt zeichnet sich, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Unsicherheiten durch Inflation und Energieknappheit, derzeit keine Entwicklung ab, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ungeplant nachhaltig beeinträchtigen könnte. Zu der aktuellen Entwicklung verweisen wir auf unseren Ausblick. Die vorläufige, vom Abschlussprüfer nicht zu prüfende Solvenzquote nach Solvency II liegt per 31. Dezember 2023 über der aufsichtsrechtlich geforderten Bedeckung des Solvency Capital Requirement (SCR) von 100 %. Die SCR-Bedeckung wird intern regelmäßig überprüft. Weitere Details zur Solvabilität der Rhion Versicherung AG sind dem Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) mit Stand 31. Dezember 2023 zu entnehmen. Eine Veröffentlichung auf der Internetseite bis zum 8. April 2024 ist aufsichtsrechtlich vorgegeben. Dieser Absatz ist nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Chancenbericht Erfolgreiches unternehmerisches Handeln setzt voraus, die sich bietenden Chancen zu nutzen, um profitables Wachstum zu generieren. Um unsere Chancen zu identifizieren, beobachten wir sehr genau, wohin sich unsere Branche und Märkte entwickeln. Die Auswertung und kritische Analyse von Wettbewerbsinformationen und das Erspüren von neuen Bedürfnissen, Trends und Tendenzen versetzen uns in die Lage, Innovationen voranzutreiben, um für künftige Anforderungen gerüstet zu sein. Das Geschäftsmodell der Rhion Versicherung AG hat sich bewährt. Unsere Produkte und Lösungen für Privat- und Gewerbekunden platzieren wir über die Vertriebsschienen Makler und Assekuradeure. Neue Chancen haben sich für uns durch die Ausweitung des lange nur auf Deutschland fokussierten Geschäftsbetriebs auf die Niederlande eröffnet, wo wir seit 2019 aktiv sind. Das zurückliegende Geschäftsjahr hat uns das Wachstumspotenzial in den Niederlanden erneut deutlich vor Augen geführt. Die Rhion Versicherung AG ist als Unternehmen der RheinLand Versicherungsgruppe Bestandteil eines Konzerns, dessen Geschichte bis ins Jahr 1880 zurückreicht. Die seit Generationen konstante Eigentümerstruktur sichert der RheinLand-Gruppe die Unabhängigkeit in einem wettbewerbsintensiven Umfeld. Von Beginn an bestimmten die Prinzipien des Ehrbaren Kaufmanns das Handeln. Auf diesem Wertefundament, das unvermindert aktuell ist, hat sich der Konzern kontinuierlich weiterentwickelt. Die bei uns arbeitenden Menschen sind hierbei das wichtigste Gut: Denn sie sind es, die diesen permanenten Wandel gestalten. Die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen verbinden sich mit einem Chancenreichtum, den wir gewinnbringend nutzen wollen. Der mit der digitalen Transformation einhergehende Veränderungsprozess wird auf allen Ebenen engagiert vorangetrieben. Mit den umfangreichen Investitionen in Open-Space-Arbeitswelten an unserem Unternehmensstandort haben wir diesem Optimismus sichtbar Ausdruck verliehen. Ausblick Prognose zur Entwicklung der Vertriebswege Makler- und Assekuradeursvertrieb Deutschland Mit unserer Marke rhion.digital wollen wir unser Wachstumspotenzial im Makler- und Assekuradeursvertrieb auch im laufenden Geschäftsjahr nutzen. Mit Blick auf die Kfz-Versicherung beobachten wir die Entwicklung der Inflation sehr genau und werden hier unter Risikoaspekten eine eher selektive Zeichnungspolitik vornehmen. Unsere Kompetenzen im Belegschaftsgeschäft werden wir weiter ausbauen; neben der Akquise steht dabei auch die kundenorientierte Weiterentwicklung der Bestände im Fokus, bei der uns unser technisches Know-how und unsere Innovationskraft bei den Gesprächen mit unseren Partnern eine gute Ausgangsposition bieten. Produktseitig bleiben wir mit dem im Jahr 2023 gesetzten Leitthema Gewerbe präsent, um gegenüber dem Markt zu betonen, als Anbieter für die Absicherung von Firmen und Betrieben und als Qualitäts- und Serviceversicherer mit Individualität zu punkten. Darüber hinaus wollen wir mit der neuen Hausratversicherung im zweiten Quartal Vertriebsanreize bieten; auch die Optimierung unserer Versicherungsangebote für Privathaftpflicht-Nebenrisiken schafft Möglichkeiten, Vertragsbestände auskömmlich weiterzuentwickeln. In der Kfz-Versicherung bleibt es unser Ziel, die Qualität des Geschäfts so zu steuern, dass wir trotz allgemein hohen Kostendrucks die Sparte im Makler- und Assekuradeursvertrieb auf Kurs halten können. Assekuradeursvertrieb Niederlande Im laufenden Geschäftsjahr werden wir den eingeschlagenen Weg als fokussierter Assekuradeursvertrieb fortsetzen, um uns als Dienstleister bei der Entwicklung von "Hausmarken" unserer Partner unentbehrlich zu machen. Die Nachfrage nach individuellen, den Bedürfnissen der einzelnen Assekuradeure und deren Kundenkreisen entsprechenden Produkten ist hoch. Dies gilt es zu nutzen. Im Vergleich zu unseren Mitbewerbern im Markt, die sich aufgrund ihrer Mehrvertriebsstrategie oft auf große Standardlösungen beschränken, sind wir in der Lage, viel flexibler zu agieren. Unser unter dem Markennamen rhion eingeführtes eigenes Produktportfolio werden wir, wo sinnvoll, optimieren, wobei wir uns gerade bei unseren Gewerbeversicherungen auch starke Vertriebsimpulse versprechen. Prozesstechnisch arbeiten wir an kürzeren Reaktions- und Umsetzungszeiten, um beispielsweise schneller handeln zu können, wenn Tarifanpassungen erforderlich sind und umgesetzt werden müssen. Geplant ist der Relaunch unseres Internetauftritts ebenso wie die Entwicklung und Einführung einer Kommunikationsplattform, durch die wir unsere Partner noch besser unterstützen können. Um die Bekanntheit unserer Marke sowohl im Assekuradeursmarkt als auch bei Maklern und Vermittlern zu erhöhen, werden wir in den kommenden Monaten entsprechende Maßnahmen ergreifen, indem wir noch häufiger vor Ort sind und die Teilnahme an Branchentreffen ausbauen. Komplettiert werden soll dies durch ein eigenes rhion-Partnertreffen. Ausblick Versicherungswirtschaft Die angesprochene Entwicklung findet in einem von der deutschen Versicherungswirtschaft verhalten optimistisch eingeschätzten Jahr statt. Vor dem Hintergrund steigender Nominallöhne und nachlassender Inflation rechnet der GDV mit einem Beitragswachstum von 3,8 %. Für das Jahr 2024 prognostiziert der GDV in der Schaden- und Unfallversicherung Beitragszuwächse von 7,7 %. Vor allem die Entwicklung in der Kfz-Versicherung werde voraussichtlich von Nachholeffekten geprägt sein. Auch stehe zu befürchten, dass die Reparaturkosten weiter steigen werden. Daher rechnet der Verband hier mit einem Beitragszuwachs von 10 % für 2024. Bestands- und Ergebnisentwicklung Für das Jahr 2024 haben wir uns das Ziel gesetzt, unseren Versicherungsbestand sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden weiter auszubauen. Insbesondere die Erhöhung des Eigenanteils in der Mitversicherung in der Verbundenen Wohngebäude führt dazu, dass sich die Beiträge im Vergleich zum vergangenen Geschäftsjahr deutlich erhöhen. Wir wollen somit die Wachstumsentwicklung der vergangenen Jahre weiterhin fortsetzen. Im Rahmen unserer ertragsorientierten Wachstumsstrategie berücksichtigt die Planung eine deutlich verbesserte Schadenquote, gleichzeitig gehen wir aufgrund des weiteren Geschäftsausbaus von einem erheblichen Kostenanstieg aus. Im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2024 entwickelten sich unsere Kapitalanlagebestände und die hieraus erzielten Erträge unseren Erwartungen entsprechend. Aus heutiger Sicht gehen wir von einem Erreichen des geplanten Kapitalanlageergebnisses aus. Wir erwarten bedingt durch das grundsätzlich deutlich erhöhte Zinsniveau und der Neu- und Wiederanlage in zinsstarke Wertpapiere ein im Vergleich zum Vorjahr signifikant höheres Kapitalanlageergebnis. Die Beitragseinnahmen für das Jahr 2024 entwickelten sich bislang positiv und entsprechend unseren Erwartungen. Bislang blieben in diesem Jahr stärkere Unwetterereignisse aus. Dennoch beobachten wir die steigende Häufigkeit solcher Elementarereignisse genau und berücksichtigen deren Auswirkungen im Rahmen unserer strategischen Planung. Insgesamt gehen wir für das Jahr 2024 von einem positiven Ergebnis aus, welches im Vergleich zum Vorjahr deutlich höher zu erwarten ist.
Neuss, 5. März 2024 Der Vorstand Dr. Arne Barinka Lutz Bittermann Dr. Ulrich Hilp Andreas Schwarz Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter Posten B.II. bzw. B.III. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung von § 341f und § 341g HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist.
Neuss, 1. März 2024 Der Verantwortliche Aktuar Frank Esser Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. Aktiva Kapitalanlagen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 341b Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere erfolgt für die dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapiere gemäß § 341b Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1, 3 und 5 HGB zu Anschaffungskosten (gemildertes Niederstwertprinzip). Aus unterschiedlichen Anschaffungskosten gleicher Wertpapiere ist ein durchschnittlicher Anschaffungswert gebildet worden. Als Bewertungsmaßstab für den RheinLand CLO-Fonds wird der beizulegende Wert angesetzt. Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgt mittels des sogenannten Nominalwertverfahrens, welches auf dem Ansatz, der bei Endfälligkeit der im Fonds enthaltenen Papiere zu Nominalwerten beruht, es sei denn, es sind bonitätsmäßige Anpassungen vorzunehmen. Dabei werden im Fonds enthaltene andere Vermögensgegenstände (z. B. Kassenhaltung) mit Nominalwerten berücksichtigt. Mögliche Wertminderungen werden anhand eines Ampelsystems überwacht, welches in der Bewertung berücksichtigt wird. Die Bewertung von Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren erfolgt grundsätzlich gemäß § 341b Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1, 3 und 5 HGB zu Anschaffungskosten. Gegebenenfalls vorhandene Unterschiedsbeträge zum Rückzahlungsbetrag (Agio bzw. Disagio) werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit amortisiert. Aufgrund der marginalen Abweichung bei der linearen Berechnung des Agios und Disagios wird aus Vereinfachungsgründen auf die lineare Verteilung zurückgegriffen. Wir haben überprüft, dass die Wertminderungen lediglich zinsinduziert sind und somit nicht dauerhaft. Dementsprechend haben wir keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen werden gemäß § 341c HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten in Verbindung mit § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bewertet. Gegebenenfalls vorhandene Unterschiedsbeträge zum Rückzahlungsbetrag (Agio bzw. Disagio) werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit amortisiert. Aufgrund der marginalen Abweichung bei der linearen Berechnung des Agios und Disagios wird aus Vereinfachungsgründen auf die lineare Verteilung zurückgegriffen. Von dem Wahlrecht gemäß § 341c Abs. 1 HGB, Namensschuldverschreibungen mit dem Nennbetrag zu bilanzieren, macht die Gesellschaft keinen Gebrauch. Wir haben überprüft, dass die Wertminderungen lediglich zinsinduziert sind und somit nicht dauerhaft. Dementsprechend haben wir keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Die Einlagen bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bewertet. Forderungen Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern sowie die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft werden mit dem Nominalwert abzüglich Wertberichtigungen angesetzt. Einzelwertberichtigungen werden bei erkennbarer Uneinbringlichkeit in ausreichender Höhe gebildet. Die Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Ausfallrisiko entspricht unseren Erfahrungssätzen. Die Bewertung der sonstigen Forderungen erfolgt zum Nominalbetrag. Sonstige Vermögensgegenstände Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über die betriebliche Nutzungsdauer, die zwischen 1 und 15 Jahren liegt, abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 € werden voll im Anschaffungsjahr abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 1.000,00 € wird ein Sammelposten gebildet, der planmäßig über fünf Geschäftsjahre abgeschrieben wird. Die Vorräte sind zu Einstandspreisen einschließlich Umsatzsteuer bewertet. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand werden zum Nennwert bilanziert. Aktive latente Steuern Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen von Bilanzposten in der Handels- und Steuerbilanz. Da sich die ertragsteuerlichen Konsequenzen aufgrund abweichender handels- und steuerrechtlicher Bilanzierung beim Organträger ergeben, werden die zum 31. Dezember 2023 bestehenden Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bei der RheinLand Holding AG berücksichtigt. Bei der Rhion Versicherung AG erfolgt daher zum 31. Dezember 2023 kein Ausweis von latenten Steuern. Sonstige Bilanzpositionen Aktiva Die übrigen nicht einzeln erwähnten Aktivposten werden zu Nominalbeträgen bewertet. Passiva Versicherungstechnische Rückstellungen Die Beitragsüberträge des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts werden nach dem 1/360-System aus den gebuchten Beiträgen ermittelt. Die Anteile der Rückversicherer werden unter Berücksichtigung der entsprechenden Rückversicherungsvereinbarungen im Verhältnis von Rückversicherungsbeitrag zu Bruttobeitrag berechnet. Die Ermittlung der übertragsfähigen Beitragsteile erfolgt aufgrund des BdF-Erlasses vom 30. April 1974. Zur Ermittlung der Beitragsüberträge für das in den Niederlanden gezeichnete Versicherungsgeschäft wird ein pauschaler Kostenabzug in Höhe der gesamten gezahlten Provision verwendet, wodurch in Orientierung an den (inzwischen nicht mehr geltenden) Ländererlass vom 30. April 1974 die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angefallenen Provisionen vollständig berücksichtigt werden. Die Rentendeckungsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung von § 5 DeckRV mit der aktuellen Sterbetafel DAV 2006 HUR mit dem Trend der Tafel DAV 2004R - B 20 verrechnet. Die Ermittlung der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle erfolgt individuell für jeden bekannten Schaden. Für eingetretene oder verursachte, aber noch nicht gemeldete Schäden wird ausreichende Vorsorge getroffen. Die Rückstellungen für Schadenregulierungsaufwendungen werden nach dem koordinierten Ländererlass vom 2. Februar 1973 gebildet. Für das in den Niederlanden gezeichnete Versicherungsgeschäft wird ein adäquater Ansatz gewählt. Die Berechnung der Schwankungsrückstellung erfolgt nach § 29 RechVersV und der entsprechenden Anlage. Die Rückstellung für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Kraftfahrtversicherungen wird nach Einzelverträgen ermittelt. Für die Bemessung der Rückstellung für Beitragsstorno dienen die Ausfallquoten beim Mahnbestand und den Außenständen. Die Anteile der Rückversicherer werden entsprechend den einzelnen Rückversicherungsverträgen berücksichtigt. Andere Passiva Alle übrigen Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Bedarfs mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ebenfalls mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern, die Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft und die anderen sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Bilanzansatz der nicht genannten passiven Bilanzposten erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktiva Entwicklung der Aktivposten A. im Geschäftsjahr 2023
Wir haben von der Möglichkeit des § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht, Investmentvermögen im Buchwert von 19.322,9 T€, Inhaberschuldverschreibungen im Buchwert von 124.171,5 T€ sowie sonstige Ausleihungen im Buchwert von 65.500,0 T€ wie Anlagevermögen zu bewerten. Die Zeitwerte betragen 18.853,2 T€ für das Investmentvermögen, 116.317,4 T€ für die Inhaberschuldverschreibungen sowie 59.638,9 T€ für die sonstigen Ausleihungen. Angaben für die zu Anschaffungskosten bilanzierten Kapitalanlagen mit stillen Lasten Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen: Zum 31. Dezember 2023 liegen keine Beteiligungen mit stillen Lasten vor. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere: Der Buchwert der Anlagen, bei denen keine Abschreibungen vorgenommen wurden, beträgt zum 31. Dezember 2023 16.323,1 T€, deren Zeitwert 15.841,8 T€. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere: Der Buchwert der Anlagen, bei denen keine Abschreibungen vorgenommen wurden, beträgt zum 31. Dezember 2023 88.928,5 T€, deren Zeitwert 80.420,9 T€. Sonstige Ausleihungen: Der Buchwert der Anlagen, bei denen keine Abschreibungen vorgenommen wurden, beträgt zum 31. Dezember 2023 63.500,0 T€, deren Zeitwert 57.605,5 T€. Wir haben überprüft, dass die Wertminderungen lediglich zinsinduziert sind und somit nicht dauerhaft. Dementsprechend haben wir keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Zeitwerte der Aktivposten A. im Geschäftsjahr 2023
Angaben bezüglich der Zeitwertermittlung aller Kapitalanlagen Der Zeitwertermittlung liegen Risikoaufschläge zugrunde, die durch die derzeitige Kapitalmarktsituation geprägt sind. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen: Die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt im Wesentlichen auf Basis des Ertragswert- bzw. Substanzwertverfahrens. Bei Gesellschaften, bei denen keine Planungsinformationen vorliegen, werden der Nominalwert des Kapitals bzw. die Anschaffungskosten zugrunde gelegt. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere: Die Zeitwerte werden anhand der Börsenkurswerte bzw. der Rücknahmepreise am Bilanzstichtag ermittelt. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere: Die Zeitwerte werden anhand der Börsenkurse am Bilanzstichtag ermittelt. Für nicht börsengehandelte Inhaberschuldverschreibungen und andere nicht börsengehandelte festverzinsliche Wertpapiere erfolgt die Zeitwertermittlung mittels Einzeltitel-risikoadjustierter Zinsstrukturkurven, die für 2023 entsprechend der Spread-Entwicklung angepasst wurden. Für nicht börsengehandelte, vor Fälligkeit kündbare und rückzahlbare Inhaberschuldverschreibungen erfolgt die Zeitwertermittlung auf Basis des Hull-White-Modells und der initialen Zinsstrukturkurve. Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen: Die Zeitwertermittlung erfolgt mittels Einzeltitel-risikoadjustierter Zinsstrukturkurven, die für 2023 entsprechend der Spread-Entwicklung angepasst wurden. Für vor Fälligkeit kündbare und rückzahlbare Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen erfolgt die Zeitwertermittlung auf Basis des Hull-White-Modells und der initialen Zinsstrukturkurve. Einlagen bei Kreditinstituten: Die Zeitwertermittlung der Einlagen bei Kreditinstituten erfolgt auf Grundlage des Nominalwertes. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Angaben zu den Investmentvermögen nach § 285 Nr. 26 HGB
Anlageziel ist grundsätzlich die Generierung langfristiger stabiler Erträge. Die Rücknahme der Anteile ist jederzeit gewährleistet. Die Kapitalverwaltungsgesellschaften sind verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis für Rechnungen des Sondervermögens zurückzunehmen. Sonstige Forderungen
Sachanlagen und Vorräte
Passiva Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital in Höhe von 12.728,0 T€ ist in 127.280 auf den Namen lautende Stückaktien aufgeteilt. Auf jede Stückaktie entfällt ein Anteil von 100,00 € am Grundkapital. Kapitalrücklage Im vergangenen Geschäftsjahr erhöhte sich die Kapitalrücklage aufgrund einer Einzahlung durch die RheinLand Holding AG um 5.000,0 T€ auf 17.936,8 T€ (i. Vj. 12.936,8 T€). Die RheinLand Holding AG, Neuss, ist mit 100 % am Eigenkapital unserer Gesellschaft beteiligt. Versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen
Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Jahresabschlusskosten und Provisionen gebildet. Abrechnungsforderungen/ -verbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft
Sonstige Verbindlichkeiten
Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und der Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft betragen unter fünf Jahren. Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in voller Höhe Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Gebuchte Bruttobeiträge
Verdiente Beiträge
Technischer Zinsertrag Im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurde der technische Zinsertrag auf die Rentendeckungsrückstellung sowie die Beitrags-Deckungsrückstellung berechnet. Der Ertrag aus der Rentendeckungsrückstellung wurde mit einem Zinssatz zwischen 0,3 % und 1,3 % aus dem arithmetischen Mittel des Anfangs- und Endbestandes der Rückstellung ermittelt. Bruttoaufwendungen
Von den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb entfallen auf
Versicherungstechnische Ergebnisse
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
Erträge aus anderen Kapitalanlagen
Erträge aus Zuschreibungen Die Zuschreibungen entfallen in vollem Umfang auf unsere Spezialfonds. Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts
Sonstige Angaben Mitarbeitende Die Unternehmen der RheinLand Versicherungsgruppe werden im Innendienst weitestgehend in Organisationsgemeinschaft geführt. Eine Ausnahme bilden die Mitarbeitenden der Niederlassung in Eindhoven, bei denen Arbeitsverträge mit der Rhion Versicherung AG bestehen. Der Personalbestand lag im Jahresdurchschnitt 2023 bei 16 Mitarbeitenden. Eine weitere Ausnahme bilden die Inhaber der Schlüsselfunktionen (Compliance, Revision, Risikomanagement, Versicherungsmathematische Funktion), mit denen Mehrfacharbeitsverträge bestehen. Die Vergütung für den Aufsichtsrat und Vorstand erfolgt durch die RheinLand Holding AG, die entsprechend einer zwischen den Gesellschaften der RheinLand Versicherungsgruppe bestehenden Vereinbarung verursachungsgerecht und damit anteilig auf die Gesellschaft umgelegt wird. Der auf die Rhion Versicherung AG entfallende Betrag der Vorstandsbezüge beläuft sich auf 567,7 T€ (i. Vj. 288,7 T€). Die Umlage der Aufsichtsratsvergütungen beträgt 57,0 T€ (i. Vj. 50,0 T€). Kredite an den Aufsichtsrat und den Vorstand sind nicht vergeben. Angaben zu Aktionären Die Effektenverwaltung Cornel Werhahn GbR, Neuss, hat uns lediglich vorsorglich für den Fall, dass ihr Unternehmenseigenschaft im Sinne des § 20 AktG zukommen sollte, mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört. Ferner haben uns Verena Gräfin Huyn, Neuss, Dr. Ludwig Baum, München, und Heinrich Straaten, Königswinter, lediglich vorsorglich für den Fall, dass ihnen Unternehmenseigenschaft im Sinne des § 20 AktG zukommen sollte und von ihnen gehaltene Beteiligungen nach den Grundsätzen der Mehrmütterschaft als abhängige Unternehmen zu qualifizieren sein sollten, mitgeteilt, dass ihnen mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung der Gesellschaft gehört. Finanzielle Verpflichtungen Aufgrund der Mitgliedschaft in dem Verein Verkehrsopferhilfe e. V. sind wir verpflichtet, demselben die für die Durchführung des Vereinszwecks erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen und zwar entsprechend unserem Anteil an den Beitragseinnahmen, die die Mitgliedsunternehmen aus dem selbst abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgeschäft jeweils im vorletzten Kalenderjahr erzielt haben. Die jährlich aufzubringenden Mittel sind auf 0,5 % dieser Beitragseinnahmen begrenzt, was einem Betrag von 94,3 T€ entspricht. Die Rhion Versicherung AG hat sich als Kommanditistin an der CEE Renewable Fund 7 S.C.S., SICAV-RAIF (Teilfonds CEE RF7) beteiligt. Die zugesagte Zeichnungssumme wurde im Geschäftsjahr um 4.000,0 T€ auf insgesamt 9.000,0 T€ erhöht. Von dieser zugesagten Zeichnungssumme wurden bis zum 31. Dezember 2023 7.650,0 T€ abgerufen. Wir erwarten im Geschäftsjahr 2024 den letzten Kapitalabruf in Höhe von 1.350,0 T€. Handelsregister Die Rhion Versicherung AG, mit Sitz in Neuss, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Neuss (HRB 13420) eingetragen. Konzernbeziehungen Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG, Neuss, RheinLandplatz, einbezogen, welcher gleichzeitig dem kleinsten und größten Konsolidierungskreis entspricht und im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Abschlussprüferhonorar Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgen befreiend im Konzernabschluss der RheinLand Holding AG, Neuss. Neben dem Honorar für Abschlussprüfungsleistungen erfolgten im Berichtsjahr Zahlungen an die PricewaterhouseCoopers GmbH für treuhänderische Leistungen, die als andere Bestätigungsleistungen zu klassifizieren sind. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht zu verzeichnen.
Neuss, 5. März 2024 Der Vorstand Dr. Arne Barinka Lutz Bittermann Dr. Ulrich Hilp Andreas Schwarz Weitere Angaben zum Lagebericht Verzeichnis der betriebenen Versicherungszweige und -arten Krankenversicherung
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Kraftfahrtversicherung
Feuerversicherung
Einbruchdiebstahl und Raub (ED)-Versicherung Leitungswasser (LW)-Versicherung Glasversicherung Sturmversicherung
Verbundene Hausratversicherung
Verbundene Wohngebäudeversicherung
Hagelversicherung Technische Versicherungen
Transportversicherung
Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer- bzw. Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung Extended Coverage (EC)-Versicherung Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Beistandsleistungsversicherung
Luft- und Raumfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Sonstige Sachversicherung Sonstige Schadenversicherung
Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in diesem Geschäftsbericht auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Rhion Versicherung AG, Neuss VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Rhion Versicherung AG, Neuss, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rhion Versicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: [1] Bewertung der Kapitalanlagen [2] Bewertung der Schadenrückstellungen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: [1] Bewertung der Kapitalanlagen (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von € 233,5 Mio (84,8 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können gewisse Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzt eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts bzw. Zeitwerts wird - soweit vorhanden - der Marktpreis der jeweiligen Kapitalanlage herangezogen. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt (wie z.B. bei Investmentvermögen, bei sonstigen strukturierten sowie illiquiden Anleihen), besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der makroökonomischen Einflussfaktoren auf die Bewertung der Kapitalanlagen, zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sowie der erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der makroökonomischen Einflussfaktoren auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzung zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen nicht von Dauer sind. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Kapitalanlagen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Erläuterungen zur Jahresbilanz" des Anhangs enthalten. [2] Bewertung der Schadenrückstellungen (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle" versicherungstechnische Rückstellungen (sog. "Schadenrückstellungen") in Höhe von € 176,5 Mio (64,1 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfordert von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Dies beinhaltet auch die erwarteten Auswirkungen der makroökonomischen Einflussfaktoren auf die Bildung der Schadenrückstellungen in den betroffenen Sparten. Den bei der Ermittlung der Höhe der Schadenrückstellungen angewendeten Methoden sowie Berechnungsparametern liegen Ermessensentscheidungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter zugrunde. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Schadenrückstellungen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sowie der erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Schadenrückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Schadenrückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von Schadenrückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Schadenrückstellungen vorgenommen. Wir haben unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzungen überprüft. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der makroökonomischen Einflussfaktoren auf die betroffenen Sparten gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Schadenrückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Schadenrückstellungen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Erläuterungen zur Jahresbilanz" des Anhangs enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Rhion Versicherung AG, Neuss, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ludger Koslowski.
Düsseldorf, den 21. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Ludger Koslowski, Wirtschaftsprüfer ppa. Ansgar Zientek, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss 2023 der Rhion Versicherung AG wurde am 22.03.2024 festgestellt. |
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