Nalbach
Elektro GmbH
Reinsfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
382,00 |
1.677,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
381,00 |
1.676,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
159.468,06 |
142.566,47 |
| I.
Vorräte |
116.378,80 |
94.576,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.953,32 |
46.713,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
135,94 |
1.276,74 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
125.515,38 |
127.443,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
285.365,44 |
271.687,10 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
152.443,63 |
155.810,75 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.928,25 |
3.367,12 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
125.515,38 |
127.443,63 |
| B.
Rückstellungen |
5.500,00 |
4.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
279.865,44 |
267.187,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
279.865,44 |
267.187,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
285.365,44 |
271.687,10 |
Anhang
Nalbach Elektro GmbH, Reinsfeld
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2011
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Die Gesellschaft macht von den
Erleichterungsvorschriften der §§ 264 Abs. 1 Satz
3, 276 Satz 2 HGB und teilweise des § 288 HGB
Gebrauch. Die Anhangangaben gemäß § 285 Nr.
2, 4 bis 7, 9 und 12 HGB werden nicht gemacht.
Die dem Jahresabschluss zum 31.12.2011 zugrunde
liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich
im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verändert; die
Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB).
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit
zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ermittelt (4-50 Jahre). Für die
Zugänge an beweglichen Anlagegütern des
Geschäftsjahres werden die Jahresabschreibungen pro
rata temporis angesetzt. Geringwertige
Wirtschaftsgüter, die bis zum 31.12.2009 erworben
worden sind, im Sinne des § 6 Abs. 2 und 2a
EStG werden entsprechend dieser Vorschriften über 5
Jahre abgeschrieben (Sammelposten). Geringwertige
Anlagegüter, die nach dem 31.12.2009 erworben wurden,
mit Anschaffungskosten von EUR 150 bis EUR 410 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben; solche mit
Anschaffungskosten bis EUR 150 werden mit der Anschaffung
als Aufwand gebucht. Abgänge erfolgen zu
Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener
Abschreibungen.
Fertige und unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen
sind zu Herstellungskosten bewertet oder, soweit
erforderlich, mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag
beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten
umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten, soweit diese
aktivierungsfähig sind. Das sind insbesondere
Aufwendungen für Fertigungsmaterial,
Fertigungslöhne sowie angemessene Teile der Material-
und die Fertigungsgemeinkosten. Bestandsrisiken, die sich
aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben,
wurde ausreichend Rechnung getragen. Die Erzeugnisse bzw.
Leistungen sind verlustfrei nach den Verhältnissen am
Absatzmarkt bewertet.
Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren
beizulegenden Werten am Abschlussstichtag bewertet; die
niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach
den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter
Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der
Bestände ermittelt. Es wurde die Durchschnittsmethode
angewandt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich
aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben,
werden in angemessenem und ausreichendem Umfang
vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Kassenbestände sowie Bankguthaben werden mit
den Nominalwerten ausgewiesen.
Die ausgewiesenen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Ein Anlagespiegel wird gem. § 274a HGB nicht
aufgestellt.
Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter, die in
den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten sind, betragen
Euro 40.559,56 (Vorjahr: Euro52.187,56).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
größer als 5 Jahre betragen Euro 0,00 (Vorjahr
Euro 0,00).
4.
Sonstige Pflichtangaben
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.
4.1
Überleitung des Bilanzgewinns/verlustes
|
|
Bilanz zum
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|
Bilanz zum
|
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31.12.2011
|
|
31.12.2010
|
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|
Euro
|
|
Euro
|
Bilanzgewinn/-Verlust
|
|
|
|
|
zu Beginn des
Geschäftsjahres
|
|
127.443,63
|
|
130.810,75
|
-
Gewinnausschüttungen
|
|
|
|
|
+/-
Jahresüberschuss-/fehlbetrag
|
|
1.928,25
|
|
3.367,12
|
Bilanzgewinn/-Verlust
|
|
|
|
|
zum Ende des
Geschäftsjahres
|
|
125.515,38
|
|
127.443,63
|
4.2
Mitglieder der Geschäftsführung
Der Geschäftsführung der Gesellschaft
gehörte im Geschäftsjahr an:
- Frau Birgit Nalbach, Reinsfeld
5.
Ergebnisverwendung
Es wurde vorgeschlagen, das Bilanzergebnis auf neue
Rechnung vorzutragen.
Reinsfeld, 28. Januar 2013
______________________
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.01.2013 festgestellt.
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