Rechtsanwaltskanzleien und Notariate
DGR Rentner GmbH
Adenauerallee 121, 53113 Bonn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Gahlen seit 30.4.2024 | Geschäftsführer |
Jan Holthaus seit 6.9.2023 | Geschäftsführer |
Michael Peter Schlang seit 19.7.2018 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 6.66% | |
| 3.33% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.01% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DGR Deutsche Genossenschafts-Revision Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbHBonnJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die DGR Deutsche Genossenschafts-Revision Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH hat ihren Sitz in Bonn und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Bonn (HRB 199). Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB unter Berücksichtigung von § 42 GmbHG. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Sofern Angaben zu Abschlussposten wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, erfolgen diese Angaben weitgehend im Anhang. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB werden zum Teil in Anspruch genommen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 Jahren, bewertet. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer angesetzt. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für technische Geräte und EDV-Ausstattungen 3 bis 14 Jahre sowie Büroausstattung 13 Jahre. Die Wertpapiere des Finanzanlagevermögens wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Sofern bei festverzinslichen Wertpapieren die Anschaffungskosten den Nennwert übersteigen, dann wird dieses Agio über die Restlaufzeit des Wertpapiers linear abgeschrieben. Die unter den Vorräten ausgewiesenen unfertigen Leistungen umfassen bis zum Abschlussstichtag nicht abgeschlossene Prüfungs- und andere Aufträge; sie wurden mit ihren Herstellungskosten einschließlich anteiliger Fertigungsgemeinkosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um Pauschalwertberichtigungen, angesetzt. Die Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe von 1,0 % (Vorjahr 1,0 %) auf die zum Bilanzstichtag noch offenen, nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde zeitanteilig für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, gebildet. Die Pensionsrückstellungen sind handelsrechtlich nach den Bewertungsvorgaben des § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB in voller Höhe zum abgezinsten notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert und umfassen alle Pensionsverpflichtungen. Die Berechnung erfolgte nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) und den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln. Die Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,82 % (Vorjahr 1,78 %). Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurde ein Anwartschaftstrend von unverändert 2,5 % p.a. und ein Rententrend von unverändert 2,0 % p.a. berücksichtigt. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellung wurde grundsätzlich die Kollektivbewertung angewandt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr 0,6 Mio. EUR). Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre. Die Sonstigen Rückstellungen entsprechen den zu erwartenden Aufwendungen und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen jeweils in voller Höhe ebenso wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Im Posten sonstige Vermögensgegenstände sind im Wesentlichen Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1.116 TEUR (Vorjahr 1.286 TEUR) sowie Steuererstattungen von 386 TEUR (Vorjahr 222 TEUR) und antizipative Zinsansprüche aus Wertpapieren und Termingeldern von 86 TEUR (Vorjahr 6 TEUR) enthalten. Forderungsspiegel:
Das Genussscheinkapital betrifft ein einziges, unverbrieftes Genussrecht mit Rangrücktritt in Höhe von 1.700 TEUR. Mit dem Zeichner wurde eine jährliche Ausschüttung in prozentualer Höhe des Nennbetrages vereinbart. Soweit und solange das Genussrecht zur Deckung eines Bilanzverlustes herangezogen wird, ist eine Ausschüttung ausgeschlossen. Die Laufzeit ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet und zum Nennbetrag bis zum 8. Januar 2031 zurückzuzahlen. Das Genussrecht ist ausschließlich nur durch die DGR, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Jahr jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres - frühestens zum 31. Dezember 2027 kündbar. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. II. Gewinn- und Verlustrechnung Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen von 2 TEUR (Vorjahr 65 TEUR) betreffen die Wertpapiere; sie wurden wegen voraussichtlich vorübergehender Wertminderung auf den niedrigeren Kurswert abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung ergaben sich nicht. D. Sonstige Angaben In der Bilanz nicht ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen aus mehrjährigen Verträgen (Miet- und Leasingverträge) in Höhe von insgesamt 205 TEUR (Vorjahr 599 TEUR) netto. Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 22 (Vorjahr 32) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ausschließlich Angestellte) beschäftigt.
Bonn, den 7. März 2024 DGR
Deutsche Genossenschafts-Revision
Dieter Gahlen Jan Holthaus Peter Krüper Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des ErgebnissesDer Jahresabschluss 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 16. September 2024 festgestellt. Die Gesellschafter beschließen einstimmig, dass der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 172.653,68 EUR mit dem Ergebnisvortrag in Höhe von 580.036,71 EUR verrechnet und der Ergebnisvortrag in Höhe von 407.383,03 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird. |
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