Arondeus Limited
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Sebastian Müller Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) | 32.47% |
Hannah Cheney UG (haftungsbeschränkt) | 32.47% |
| 25.06% | |
| 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HALM Straws GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2023HALM Straws GmbH, BerlinNr. Beschreibung Rechtsgrundlage 1 Vorabinformation Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und ergänzend nach den Regelungen der §§ 264 ff. HGB über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft auf (267 Abs. 1 HGB). Der Jahresabschluss wurde um einen Anhang erweitert (§264 (1) S. 1 HGB Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB bei der Aufstellung des Anhangs in Anspruch. Die Gesellschaft verzichtet auf die Aufstellung eines Lageberichts (§264 (1) S. 4 HGB). Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der nachfolgende Anhang enthält diejenigen Angaben, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; sie sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Im Anhang sind ggf. auch Angaben aufgenommen, die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden. Die Berichterstattung unterbleibt insoweit, als es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Bundesländer erforderlich ist (§ 286 Abs. 1 HGB, § 160 Abs. 2 AktG). 2 Allgemeine Angaben 2.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht § 264 Abs.1a HGB
Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von Glas-, Holz- und Metallprodukten. 3 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden 3.1 Angabe der auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Einschließlich Grundlagen für die Währungsumrechnung in Euro) § 284 Abs.2 Nr.1 HGB Aktiva Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und werden stetig angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit Sie einer wirtschaftlichen Abnutzung unterliegen, abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgten im Zugangsjahr grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von 800 Euro (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter) werden unter Beachtung der Grundsätze zur Vorsicht und zur Wesentlichkeit im Zugangsjahr voll abgeschrieben (Bewertungsvereinfachung). Die Vorräte (zum Verkauf bestimmte Waren) wurden mit den einzelnen Anschaffungskosten unter pauschaler anteiliger Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten (Zölle, Transport, Einlagerung, Warenprüfung, Verpackung) und unter Berücksichtigung von Preisminderungen bewertet. Geleistete Anzahlungen für Vorräte werden zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten §250 (1) HGB ist zum Nennwert angesetzt. Die Abgrenzung des Aufwands für Folgeperioden erfolgt nach dem auf Folgeperioden entfallenden Anteil an den betroffenen Ausgaben. Als nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ist die negative Differenz zwischen den Aktivposten und den diese übersteigenden Passivposten der Bilanz ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) und die Kapital- und Gewinnrücklagen ist/sind zum Nennbetrag angesetzt. Als Kapitalrücklage gem. §272 (2) Nr. 4 HGB sind die eingebrachten freiwilligen Zuzahlungen über dem Stammkapital zum Nennwert ausgewiesen. Die nicht verwendeten Ergebnisse der Vorjahre (Verlustvortrag) sind zum Nennwert ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken notwendig ist. Abzinsungen wurden nicht vorgenommen, da die Restlaufzeit der Rückstellungen nicht zuverlässig geschätzt werden kann bzw. unter einem Jahr liegen. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses. Währungsumrechnung Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährungen werden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit den jeweiligen amtlichen monatlichen Umsatzsteuer - Umrechnungskursen umgerechnet. Die Folgebewertungen der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag erfolgen mit dem Devisenkassamittelkurs. Das Imparitätsprinzip bei mehrjährigen Vermögensgegenständen bzw. Verbindlichkeiten wird beachtet. 4 4. Pflichtangaben zur Bilanz 4.1 Angabe des Gesamtbetrages der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten § 285 Nr.1 b HGB ohne Einzelaufgliederung nach Posten 1. Pfandrecht an beweglichen Sachen Es bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Waren. Diese sind in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 94.452,23 Euro in nicht näher bestimmter Höhe enthalten. 4.2 Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG Forderungen gegenüber Gesellschaftern:
-keine Verzinsung- Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Verzinsung 2%-3% p.a., jährliche Verzinsung 5 Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und nicht bilanzierten Verpflichtungen 5.1 Betrag der Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB mit Angabe von Pfandrechten und Sicherheiten; gesonderte Angabe der unter den Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Verpflichtungen betreffend der Altersversorgung §§251, 268 Abs. 7 HGB Es bestehen Gewährleistungsverpflichtungen aus Kaufverträgen und Werkverträgen. Die Geschäftsführung sieht keine Gründe, welche die Annahme von über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinaus gehende, außerordentliche Gewährleistungsverpflichtungen rechtfertigt. 5.2 Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach §268 Abs. 7 HGB oder § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen jeweils gesondert anzugeben § 285 Nr. 3a HGB Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasing-Verträgen Mietverträge (1) Jahresmiete 25.014,00 Euro (2024) zuzüglich Betriebs- und Verbrauchskosten, Leasing-Verträge und Software (1) jährliche Aufwendungen 68.523,00 Euro (2024). Aus den Miet- und Leasingverträgen bzw. Aufwendungen für Software bestehen keine Verbindlichkeiten von mehr als fünf Jahren. Darüber hinaus bestehen sonstige, finanzielle Verpflichtungen von untergeordneter Bedeutung (z.B. aus Webhosting-Verträgen, Mobilfunkverträgen, Versorgerverträgen und Versicherungsverhältnissen) mit einer Laufzeit von weniger als 5 Jahren. 6 Pflichtangaben zu Mitarbeitern und Organen 6.1 Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer ohne Trennung nach Gruppen § 285 Nr. 7 HGB i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrug: 11,25 (Vorjahr: 16,75). Davon wurden regelmäßig 5,25 Aushilfen beschäftigt. Die Ermittlung erfolgte in Anwendung der Methode nach § 267 Abs. 5 HGB.
Berlin, den 28. Mai 2025 gez. Sebastian Müller, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Mai 2025 |
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