Fischgut Mitte eGLiquidiert
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Fischgut Mitte eGSchkölenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz zum 31. Dezember 2014Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014der Fischgut Mitte eGA Allgemeine Angaben zum JahresabschlussIn dem Jahresabschluss der Fischgut Mitte eG, Schkölen, zum 31.12.2014 ist die Darstellungsstetigkeit gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die Wertansätze sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Die in dem Jahresabschluss angegebenen Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des Geschäftsjahres vergleichbar. B Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Bilanzierungsmethoden Die Genossenschaft erfüllt die Größenmerkmale eines Kleinstunternehmens nach § 267 a HGB; die dafür geltenden Erleichterungsvorschriften sind jedoch nach § 336 Abs. 2 Satz 3 HGB für Genossenschaften nicht anzuwenden. Die Genossenschaft hat die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften entsprechend angewandt. Die Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. II. Bewertungsmethoden Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu den Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es wird ein Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 20.805,75 € ausgewiesen. Zur Beseitigung der Überschuldung ist die Hauptgläubigerin mit ihren Ansprüchen auf Rückzahlung ihrer Forderung in Höhe von 24.138,99 € gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO im Rang hinter die Forderungen anderer Gläubiger der Genossenschaft, soweit diese nicht ebenfalls einem entsprechenden Nachrang unterliegen, in der Weise zurückgetreten, dass die Rückzahlung ihrer Forderung nur aus einem etwaigen Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen und im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft - nur nachrangig nach den Forderungen im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO, also im Rang des § 39 Abs. 2 InsO verlangt werden kann. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben allesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D Sonstige AngabenMitgliederbewegung Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 2.000,00 €, die Höhe der Haftsumme beträgt 0,00 €. Zum 31.12.2014 haben unverändert zum Vorjahr 11 Mitglieder 11 Geschäftsanteile gezeichnet. Der zuständige Prüfungsverband ist der
Vorstand Die Genossenschaft wurde durch Herrn Tino Köbe vertreten. ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Schkölen, 21.04.2015 T. Köbe |
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