SEAL Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eleni Liza Panourgia seit 10.4.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WePeLo GmbHEsslingen am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der WePeLo GmbH mit Sitz in Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart, HRB 764005) wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels-gesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. II. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige (und ggf. außerplanmäßige) Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. 2. Umlaufvermögen Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Hinsichtlich des allgemeinen Kreditrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1% gebildet worden. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. 3. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. 5. Latente Steuern Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzForderungen gegenüber dem Gesellschafter lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter lagen am Bilanzstichtag nicht vor. C. Ergänzende AngabenI. ArbeitnehmerIm Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 7,5 Arbeitnehmer. D. ForderungsspiegelEs bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr in Höhe von EUR 75.593,09. Sonstige Forderungen mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr bestanden in Höhe von EUR 23.718,68. E. VerbindlichkeitenspiegelEs bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr in Höhe von EUR 68.203,31. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr in Höhe von EUR 23.154,79. Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr bestanden in Höhe von EUR 26.938,65. F. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenI. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGBAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGBSonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag aus:
Esslingen am Neckar, den 3.7.2024 Gez. Stefanos Kalialis, (Geschäftsführer) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.7.2024. |
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