Hermann Wohlert GmbH
Europastraße 11, 24976 Handewitt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Petersen seit 9.1.2026 | Geschäftsführer |
Jan-Ole Petersen seit 31.3.2021 | Geschäftsführer |
Holger Wohlert seit 27.5.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hermann Wohlert GmbHJarplund-WedingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht zum Jahresabschluss 2022der Hermann Wohlert GmbH, Handewitt-Jarplund1. Wirtschaftsbericht Gegenstand des Unternehmens Die Hermann Wohlert GmbH ist ein im Raum Flensburg tätiges mittelständisches Tiefbauunternehmen, das schwerpunktmäßig Tiefbauleistungen im Zusammenhang mit der Instandhaltung, Reparatur und Erweiterung von Versorgungsnetzen erbringt. Diese Arbeiten werden überwiegend mit dem eigenen qualifizierten Personal ausgeführt, z. T. auch von ausgesuchten Nachunternehmern, mit denen größtenteils langjährige Geschäftsbeziehungen bestehen. Darüber hinaus gehört der Fernwärme-Rohrleitungsbau zum Leistungsspektrum. Die Ausführung dieser Leistungen wird vollständig an einen qualifizierten Schweißfachbetrieb vergeben. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Baubranche 2022 Nachdem die Baubranche die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie besser als die meisten anderen Branchen überstanden hatte, schien Ende 2021 wieder etwas Normalität zurückzukehren. Die Bauwirtschaft ging mit einem historischen Auftragsbestand von € 64,3 Mrd. in das neue Jahr. Die Lieferketten funktionierten schrittweise besser und die Auftragseingänge stiegen. Die Hoffnung auf Normalität wurde Ende Februar durch Russlands Angriff auf die Ukraine abrupt zunichtegemacht. Durch den enormen Anstieg der Energiepreise, Sanktionen gegen Russland und Produktionsausfälle in der Ukraine setzte eine wirtschaftliche Krise ein, die auch die Bauwirtschaft in Mitleidenschaft zog. Der Anstieg der Baupreise um 16,7 % im Laufe des Jahres hatte zwar die Umsätze nominal um 10,8 % auf € 160 Mrd. steigen lassen, real ging der Umsatz aber um 5,1 % zurück. Dabei ging der Wohnungsbau real um 4,5 %, der Wirtschaftsbau um 4,4 % und der öffentliche Bau um 6,2 % zurück. Zwischen den Bundesländern und auch regional innerhalb der Länder sind ausgeprägte Unterschiede zu verzeichnen. In Schleswig-Holstein erzielten die Bauunternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern einen Umsatzanstieg von nominal 19,1 %, wobei der überdurchschnittliche Umsatzanstieg wesentlich vom Hochbau getragen wurde. Der Anstieg der Baupreise war in erster Linie den stark gestiegenen Material- und Energiepreisen geschuldet. Aufgrund weltweiter Probleme mit Produktion und Logistik verharren die Materialkosten auch jetzt noch auf historisch hohem Niveau. Darüber hinaus vervierfachten sich die Zinsen für Immobilienkredite. Mit über 80 % war die Kapazitätsauslastung der Bauunternehmen im Jahr 2022 hoch. Die Zahl der Beschäftigten stieg um 1,6 % auf knapp 927.000. Infolge der schlechten Rahmenbedingungen für Bauinvestitionen werden die Beschäftigtenzahlen 2023 erstmals seit 2009 wieder sinken. Im Folgenden wird die Entwicklung der einzelnen Sparten Wohnungsbau, Wirtschaftsbau und öffentlicher Bau dargestellt. Während der Umsatz in der Sparte Wohnungsbau 2022 real um 4,5 % fiel, stieg der Umsatz preisgetrieben nominal um 10,9 % auf gut € 61 Mrd. Insgesamt wurden nur noch etwa 280.000 Wohneinheiten fertiggestellt. Obwohl die Auftragsbücher noch gut gefüllt sind, wird gerade der Wohnungsbau deutliche Einbußen verkraften müssen. Im Jahr 2022 fiel der Zahl der genehmigten Wohneinheiten um 32.500 (-8 %) auf nur noch etwa 350.000. Die Genehmigungszahlen sind auch in den letzten Monaten kontinuierlich zurückgegangen. Die Auftragseingänge sind im Laufe des Jahres 2022 um real 16,5 % eingebrochen. Im Wirtschaftsbau sank der Umsatz real um 4,4 % (nominal +11,7 %) auf knapp € 57 Mrd. Die Nachfrage nach Lager- und Handelsgebäuden stieg real um 26 % bzw. 8 %, während sie bei Büro- und Fabrikgebäuden mit -20 % bzw. -4 % rückläufig war. Während der Wirtschaftshochbau real stark sinkende Auftragseingänge zu verzeichnen hat, weisen die Auftragseingänge im Tiefbau sogar real ein Plus aus. Treiber im Wirtschaftstiefbau sind die Investitionen der Deutschen Bahn, der Breitbandausbau und der Umbau der energetischen Infrastruktur. Der öffentliche Bau brach 2022 real um 6,2 % ein (nominal +9,3 %) und erreichte nur einen Umsatz von € 42 Mrd. Dabei wurden im Tiefbau € 33,7 Mrd. (real -5,7 %) und im Hochbau € 8,3 Mrd. (real -7,9 %) umgesetzt. Daran wird deutlich, dass der Bund mit seinen Investitionen die eigenen Zielvorgaben nicht erreicht hat. Insbesondere die Autobahn GmbH schrieb ihre Projekte 2022 nur schleppend aus. Quelle: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Geschäftsverlauf der Hermann Wohlert GmbH Der Umsatz der Hermann Wohlert GmbH ist gegenüber dem Vorjahr um 5,7 % angestiegen. Die Gesamtleistung (Umsatz + Bestandserhöhungen) hat sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 um 6,5 % erhöht. Analog dazu erhöhte sich der Materialaufwand um 6,6 %. Die Gesellschaft beschäftigt zum Jahresende insgesamt 119 Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt 121 Mitarbeiter). Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2022 insgesamt als sehr zufriedenstellend. Die Entwicklung von Umsatz, Gesamtleistung und Ergebnis übertraf die im Lagebericht des Vorjahres abgegebenen Prognosen. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2022 um T€ 3.362 auf T€ 5.618 reduziert. Auf der Aktivseite resultiert die niedrigere Bilanzsumme im Wesentlichen aus der Reduzierung der Ausleihungen an verbundene Unternehmen und der Abnahme des Guthabens bei Kreditinstituten. Auf der Passivseite führen im Wesentlichen eine Reduzierung des Eigenkapitals und eine Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zu einer Verminderung der Bilanzsumme. Die Eigenkapitalquote für das Geschäftsjahr 2022 wird unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses iHv. T€ 483 mit 40,5 % (Vorjahr: 47,8 %) in der Bilanz ausgewiesen. Die Verminderung resultiert im Wesentlichen aus dem gesunkenen Eigenkapital. Die finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens war auch im Jahr 2022 durch die vorhandene Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung gegeben. Der Finanzmittelfonds beträgt zum Stichtag T€ 2.069 und ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.738 gesunken. Ertragslage Das abgelaufene Geschäftsjahr weist ein Ergebnis vor Steuern von T€ 720 (Vorjahr: T€ 682) aus. Das Rohergebnis 2022 beläuft sich auf T€ 8.436 und liegt T€ 509 über dem Ergebnis des Vorjahres. Die betrieblichen Aufwendungen beinhalten des Weiteren Personalaufwand iHv. T€ 7.069. Das operative Ergebnis (EBIT) beläuft sich auf T€ 726 (Vorjahr: T€ 691). Der Jahresüberschuss der Gesellschaft erhöht sich von T€ 455 im Vorjahr auf T€ 483 im Geschäftsjahr 2022. 2. Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenaussichten 2023 Zum Jahresbeginn 2023 stiegen die Preise für Baumaterial, insbesondere für Asphaltmischgut und mineralische Baustoffe, bei etwas nachlassender Dynamik weiter an. Frühindikatoren zeigen eine deutliche Abkühlung der Baukonjunktur an. Das Zusammentreffen von steigenden Bau-, Finanzierungs- und Lebenshaltungskosten schlägt zunehmend auf die Nachfrage nach Bauleistungen durch. Während die deutsche Wirtschaft 2022 noch um 1,9 % gewachsen ist, erwartet die Bunderegierung für 2023 ein BIP-Wachstum von nur 0,2 %. Für das Bauhauptgewerbe rechnen die Spitzenverbände der Bauwirtschaft 2023 bei einem Preisanstieg von 5,5 % mit einem Rückgang des Umsatzes um real etwa 7 % (nominal ca. -2 %) auf € 157 Mrd. Insbesondere im Wohnungsbau kommt es zu einer Unterauslastung der aufgebauten Kapazitäten und der Aufbau von Kapazitäten bei Personal und Maschinen gerät ins Stocken. Dennoch erwarten die Spitzenverbände der Bauwirtschaft für 2023 eher eine Konjunkturdelle als einen deutlichen Einbruch der Baukonjunktur. In den einzelnen Bausparten werden folgende Entwicklungen erwartet: Für 2023 rechnen die Spitzenverbände der Bauwirtschaft im Wohnungsbau mit einem Rückgang um real 10 % (nominal -5 %), wobei die Nachfrage nach Sanierungsarbeiten stützend wirkt. Die Zahl der Baufertigstellungen wird unter Berücksichtigung der noch hohen Auftragsbestände bei 245.000 Wohneinheiten erwartet (-12,5 %). Im Wirtschaftsbau erwarten die Bauverbände einen Umsatzrückgang um real 6 % (nominal -1 %) auf € 56,5Mrd. Von dem Rückgang sind der Wirtschaftshochbau und -tiefbau ungefähr in gleichem Umfang betroffen. Für 2023 ist für den öffentlichen Bau mit einem Umsatzrückgang um real 4,5 % (nominal +1 %) auf € 42,4 Mrd. zu rechnen. Nominal werden die Umsätze im Tiefbau etwa das Vorjahresniveau halten, während die Umsätze im Hochbau um nominal ca. 3,4 % steigen werden. Die Kommunen werden ihre Investitionen 2023 voraussichtlich nicht wie zunächst prognostiziert ausweiten können, sondern eher auf dem Niveau von 2022 halten. Auch die Investitionen des Bundes in die Infrastruktur sollen nominal auf dem Vorjahresstand gehalten werden. Quelle: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Aussichten für die Hermann Wohlert GmbH Die Auftragslage der Gesellschaft im Jahr 2023 stellt sich als gut dar. Die Gesellschaft ist personell, finanziell und technisch solide aufgestellt. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Umsatz das Vorjahresniveau erreichen wird, während die Gesamtleistung und das Ergebnis unter dem Vorjahreswert liegen werden. Die Gesellschaft plant, im Laufe des Jahres 2023 interne Prozesse zu digitalisieren und neben einem neuen modernen Finanzbuchhaltungs- und Kostenrechnungssystem zusätzlich ein Dokumenten-Management-System zu implementieren. Diese Systeme sollen ab Anfang 2024 die Geschäftsprozesse der Gesellschaft unterstützen. 3. Chancen- und Risikobericht Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ist das Unternehmen unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Die Nachfrage nach Tiefbauleistungen unterliegt üblichen Schwankungen. Die Gesellschaft deckt Auftragsspitzen durch den Einsatz von Nachunternehmern ab, um flexibel auf Auftragsschwankungen reagieren zu können. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass Auftraggeber Forderungen der Gesellschaft verspätet oder gar nicht begleichen. Die bestehende Kundenstruktur mit einem öffentlichen Auftraggeber als Schwergewicht im Kundenportfolio mindert dieses Risiko erheblich. Die Buchhaltung im eigenen Haus stellt stets aktuelle Zahlen zur Verfügung, so dass durch eine regelmäßige Auswertung von Offene-Posten-Listen eine zeitnahe Verfolgung überfälliger Forderungen möglich ist. Die Fachkräftesicherung stellt ein latentes Risiko für die Geschäftsentwicklung dar. Die Hermann Wohlert GmbH ist weiterhin bemüht, Maßnahmen zu entwickeln, die die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber steigern, um neue Mitarbeiter zu gewinnen und eigene Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Fairness und Wertschätzung werden großgeschrieben. Die Ausstattung mit modernen, gut gewarteten Arbeitsmitteln erleichtert den Mitarbeitern die Arbeit. Der Umfang der im Corporate Design zur Verfügung gestellten Arbeitskleidung wurde erweitert, um das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Verbundenheit mit dem Unternehmen zu stärken. Eine qualifizierte Personalabteilung unterstützt dabei, die Motivation der Mitarbeiter und die Arbeitsatmosphäre zu beeinflussen. Außerdem engagiert sich die Hermann Wohlert GmbH als Ausbildungsbetrieb und bildet regelmäßig Auszubildende aus, wenn sich geeignete Kandidaten bewerben. Damit leistet das Unternehmen, auch im eigenen Interesse, einen wichtigen Beitrag gegen den aktuellen Fachkräftemangel. Risiken können sich aus einem Ausfall oder unzureichender Verfügbarkeit der IT- und Kommunikationssysteme, Datenverlusten oder Datenmanipulationen ergeben. Die digitalen Daten der Gesellschaft werden 3-fach gesichert. Die Planung der IT- / Kommunikationssysteme erfolgt auf Geschäftsleitungsebene. Neben Risiken bieten sich der Gesellschaft auch unternehmerische Chancen. Chancen ergeben sich zum Beispiel aus möglichen Nachfragesteigerungen nach den von der Gesellschaft angebotenen Leistungen. Chancen sieht die Geschäftsführung auch im Aufbau neuer Kundenbeziehungen. Die organisatorische Aufstellung der Gesellschaft ermöglicht es ihr, schnell und flexibel auf zusätzliche Nachfrage zu reagieren. Die hier dargestellten Risiken haben derzeit weder einzeln noch kumuliert bestandsgefährdenden Charakter.
Handewitt, den 28. Juli 2023 gez. Holger Wohlert gez. Frank Petersen gez. Jan-Ole Petersen Bilanz zum 31.12.2022der Hermann Wohlert GmbH, Handewitt-JarplundAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022der Hermann Wohlert GmbH, Handewitt-Jarplund
Anhang für das Geschäftsjahr 2022der Hermann Wohlert GmbH, Handewitt-JarplundI. Allgemeine Angaben Die Hermann Wohlert GmbH hat ihren Sitz in Handewitt-Jarplund und ist beim Amtsgericht Flensburg im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer 2944 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden. II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Anschaffungskosten wurden unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen ermittelt. Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden im Geschäftsjahr linear pro rata temporis abgeschrieben. Für im Geschäftsjahr angeschaffte bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als € 250,00 aber nicht mehr als € 800,00 wird ein Abgang im Jahr der Anschaffung unterstellt. Für außerplanmäßige Abschreibungen oder Zuschreibungen bestand keine Veranlassung. Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Ausleihungen sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) nach der Brutto-Methode ergibt sich aus der dem Anhang als Anlage beigefügten Aufstellung (§ 284 Abs. 3 HGB). Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung bewertet. Die Anschaffungskosten wurden unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, waren nicht erforderlich. In die Bewertung der in Ausführung befindlichen Bauaufträge flossen die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten ein. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig, wurden bei teilfertigen Bauleistungen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert im Sinne der verlustfreien Bewertung vorgenommen. Die erhaltenen Anzahlungen werden offen von den Vorräten abgesetzt. Auf einen Ausweis auf der Passivseite wird verzichtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden (§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten " Bilanzgewinn" in Höhe von € 1.007.320,69 ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 1.524.408,32 enthalten. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen iHv. T€ 221 wurde nach der versicherungsmathematischen PUC-Methode (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): • Zinssatz von 1,78 % p.a. sowie die • Richttafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Heubeck-Richttafeln 2018 G". Die Rückstellungen betragen mit einem Abzinsungssatz von 1,78 % (10-Jahres-Durchschnitt) € 220.790,00. Mit einem Abzinsungssatz von 1,44 % (7-Jahres-Durchschnitt) ergeben sich Rückstellungen von € 228.897,00. Daraus resultiert ein Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB iHv. € 8.107,00. Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt T€ 642 umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungen, Tantieme und Urlaub. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen iHv. T€ 1 enthalten. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen iHv. T€ 4 enthalten. III. Sonstige Angaben Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind die Herren Dipl.-Ing. Holger Wohlert, Dipl.-Ing. Frank Petersen und B. Eng. Jan-Ole Petersen. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angaben nach § 285 Nr. 4 und Nr. 9a HGB wurde unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 und § 288 Abs. 2 HGB (Schutzklausel) verzichtet. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres wird auf neue Rechnung vorgetragen. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB iVm. § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen iSd. § 285 Nr. 3a HGB: Mit dem verbundenen Unternehmen 4. Quantum Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft, Handewitt, bestehen Pacht- und Mietverträge insbesondere für Gerätemieten, die nach Bedarf abgerufen werden. Die Verpflichtungen aus dem Vertrag belaufen sich auf jährlich rund T€ 1.151 Weitere Miet-Verpflichtungen auf jährlich rd. T€ 740. Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 2022 121 Arbeitnehmer. Die Zusammensetzung im Einzelnen stellt sich wie folgt dar:
Auf die Angabe gem. § 285 Nr. 17 HGB wird gem. § 288 Abs. 2 Satz 2 HGB verzichtet. Zu Vorgängen von besonderer Bedeutung, die nach Abschluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, verweisen wir auf den Lagebericht.
Handewitt, den 28. Juli 2023 gez. Holger Wohlert gez. Frank Petersen gez. Jan-Ole Petersen Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2022Hermann Wohlert GmbH, Handewitt - Jarplund
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Hermann Wohlert GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hermann Wohlert GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hermann Wohlert GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Flensburg, den 28. Juli 2023 ttp
Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH
gez. Michael E. Heil, Wirtschaftsprüfer gez. Jana Miller, Wirtschaftsprüferin FeststellungDer Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde am 28.07.2023 festgestellt. |
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