GEMOS
Abfalltrennsysteme GmbH
Wallenhorst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.252,00 |
19.487,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
18.398,00 |
6.147,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.854,00 |
13.340,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
432.800,55 |
515.115,76 |
| I.
Vorräte |
54.306,83 |
34.626,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
196.199,62 |
255.862,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
182.294,10 |
224.626,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.130,24 |
4.861,66 |
| Summe
Aktiva |
476.182,79 |
539.464,42 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
258.295,22 |
179.665,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
157.187,53 |
100.030,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
76.107,69 |
54.635,12 |
| B.
Rückstellungen |
85.054,00 |
33.406,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
132.833,57 |
326.392,62 |
| Summe
Passiva |
476.182,79 |
539.464,42 |
Anhang
GEMOS Abfalltrennsysteme GmbH, Wallenhorst
Amtsgericht Osnabrück, HRB 16930
Anhang
zum Jahresabschluss zum 31.12.2017
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Es handelt sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.
Im Geschäftsjahr wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzgesetz (BilRUG) geänderten
Vorschriften des HGB erstmalig angewandt. Die
Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind auch nach der
Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG
vergleichbar.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen,
bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen
drei und zehn Jahren) angesetzt. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,00 Euro
und 1.000,00 EURO werden in einem Sammelposten mit
Poolabschreibung über fünf Jahres eingestellt.
Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten
bis EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Bei der Bewertung werden erkennbare
Einzelrisiken durch ausreichende Wertberichtigungen
berücksichtigt. Darüber hinaus wurde im
Berichtsjahr eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
1,5% gebildet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zu Nennwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Die Bewertung erfolgte in Höhe des
Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen
abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen
werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive
Hinweise für den Eintritt vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Es bestehen keine
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf
Jahren.
III.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die
Geschäftsführung der GEMOS Abfalltrennsysteme
GmbH durch den Geschäftsführer:
- Herrn Thomas Lipper, Osnabrück-Belm
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Wallenhorst, 07. Mai 2018
GEMOS Abfalltrennsysteme GmbH
-Geschäftsführung-
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 7.5.2018.
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