GEMOS Abfalltrennsysteme GmbHLiquidiert

Wernher-von-Braun-Straße 14, 49134 Wallenhorst, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 19476
Eingetragen
2.5.2001
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Abfalltrennsystemen sowie alle Tätigkeiten, die mittelbar und unmittelbar damit zusammenhängen. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Lipper
seit 16.6.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

GEMOS Abfalltrennsysteme GmbH

Wallenhorst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 38.252,00 19.487,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 18.398,00 6.147,00
II. Sachanlagen 19.854,00 13.340,00
B. Umlaufvermögen 432.800,55 515.115,76
I. Vorräte 54.306,83 34.626,59
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 196.199,62 255.862,34
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 182.294,10 224.626,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.130,24 4.861,66
Summe Aktiva 476.182,79 539.464,42

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 258.295,22 179.665,80
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 157.187,53 100.030,68
III. Jahresüberschuss 76.107,69 54.635,12
B. Rückstellungen 85.054,00 33.406,00
C. Verbindlichkeiten 132.833,57 326.392,62
Summe Passiva 476.182,79 539.464,42

Anhang


GEMOS Abfalltrennsysteme GmbH, Wallenhorst
Amtsgericht Osnabrück, HRB 16930
 
Anhang
zum Jahresabschluss zum 31.12.2017
 
 
I.              Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
 
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.
 
Im Geschäftsjahr wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB erstmalig angewandt. Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind auch nach der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG vergleichbar.
 
II.            Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um  planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren) angesetzt. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 EURO werden in einem Sammelposten mit Poolabschreibung über fünf Jahres eingestellt. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
 
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
 
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Bei der Bewertung werden erkennbare Einzelrisiken durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,5% gebildet.
 
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten angesetzt.
 
                Die sonstigen Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken für alle weiteren    ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach            vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen       abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für den Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem    Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen       sieben Geschäftsjahre abgezinst.
 
                Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Es bestehen keine               Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren.
 
III.           Sonstige Angaben
 
Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Geschäftsführung der GEMOS Abfalltrennsysteme GmbH durch den Geschäftsführer:
 
- Herrn Thomas Lipper, Osnabrück-Belm
 
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
 
 
Wallenhorst, 07. Mai 2018
 
 
GEMOS Abfalltrennsysteme GmbH
-Geschäftsführung-

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.5.2018.

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