Abruzzo
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
88.077,46 |
97.588,46 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.872,00 |
12.872,00 |
| II.
Sachanlagen |
75.205,46 |
84.716,46 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.270.924,48 |
1.771.127,08 |
| I.
Vorräte |
|
6.370,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.229.322,01 |
1.723.153,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.602,47 |
41.602,47 |
| Summe
Aktiva |
3.359.001,94 |
1.868.715,54 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
89.687,78 |
112.102,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
99.602,10 |
143.615,77 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
22.414,32 |
44.013,67 |
| B.
Rückstellungen |
51.957,00 |
46.957,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.217.357,16 |
1.709.656,44 |
| Summe
Passiva |
3.359.001,94 |
1.868.715,54 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des BilRUG aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
1.
Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) änderte sich
nicht gegenüber dem Vorjahr.
2.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
3.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten, soweit nicht neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw.
sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach
BilRUG ergaben.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
- Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Sachanlagen
- Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
- Grundlage der planmäßigen Abschreibung
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Finanzanlagen
- Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.
Vorräte
- Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt Die Bewertung erfolgte durch
den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.
- Erhaltene Anzahlungen wurden mit Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt und gemäß §
268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten
abgesetzt.
[
Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
- Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
- Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
- Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden
Zeitraum nicht an.
Rückstellungen
- Die Rückstellungen wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungsätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahr verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
- Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis
zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Pensionsrückstellungen
- Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
Verbindlichkeiten
- Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
- Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
II. Angaben zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen.
2.
Verbindlichkeit
en
Angaben zu den Verbindlichkeiten
| Art der
Verbindlichkeiten |
Gesamtbetrag
zum31.12.2016
EUR |
RLZ <1 Jahr
EUR |
RLZ 1-5 Jahre
EUR |
RLZ > 5 Jahre
EUR |
Gesamt
|
3.142.320,44 |
|
|
|
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
III. Ergänzende Angaben
3.
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 10
Arbeitnehmer beschäftigt.
4.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von Herrn
Marcello Vaccaro geführt.
5.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 12.04.2019 festgestellt.
Berlin, den 12.04.2019 gez. M. Vaccaro
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 12.4.2019.
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